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220038-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation in Auerberg im Bereich Reykjavikstraße/Wiener Straße

Nummer
220038-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220038 Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation in Auerberg im Bereich Reykjavikstraße/Wiener Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220038-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation in
Auerberg im Bereich Reykjavikstraße/Wiener
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie / Parkraummanagement
Die Verwaltung ist sich der angespannten Parksituation in vielen Bereichen der
Stadt Bonn bewusst. Dies kann dabei auch auf Stadtteile zutreffen, die im
Rahmen der gesamtstädtischen Parkraumstrategie bisher unter den Status
„keine Notwendigkeit für eine Parkraumbewirtschaftung“ fallen.
Bei der Identifizierung der Untersuchungsgebiete wurden allerdings primär
Quartiere mit nachfolgenden Eigenschaften ausgewählt (sh. DS 212060 –
Ermittlung der Untersuchungsgebiete):
- die Stadtbezirkszentren, die naturgemäß einen erhöhten Anteil an
auswärtigen Parkplatznutzenden aufweisen
- Quartiere im unmittelbaren Umfeld von ÖPNV-Haltepunkten,
insbesondere mit einem Anschluss an den Regionalverkehr
- Mischgebiete (Wohnen/Gewerbe), in denen ein Konflikt zwischen
Bewohner*innen und Beschäftigen vorliegt
Voraussetzung für die Einführung von Bewohnerparkregelungen sind zudem
ein Mangel an privaten Stellplatzflächen sowie Parkdruck im öffentlichen
Straßenraum.
Da auf den Bereich Wiener Straße / Reykjavikstraße in Auerberg die o.g.
Eigenschaften nur bedingt zutreffen und unter Berücksichtigung der
vorhandenen Wohnbebauung auch kein sichtbarer Mangel an privaten
Stellplätzen vorliegt, wie dies in innerstädtischen Bereichen z.B. der Südstadt
der Fall ist, wurde der Stadtteil Auerberg in der gesamtstädtischen
Parkraumstrategie vorerst nicht berücksichtigt.
Die Voraussetzungen, Bewohnerparken einzurichten, sind aus Sicht der
Verwaltung zurzeit nicht erfüllt, da der Anteil von sogenannten fremdparkenden
Fahrzeugen als zu gering bewertet wird.Seite 1 von 2
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Zur örtlichen Situation / Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich
Die Verkehrsflächen für den fließenden sowie ruhenden Verkehr sind aus Sicht
der Verwaltung ausreichend bemessen und im gesamten Straßenverlauf gut zu
unterscheiden. Dies trifft auch auf den Einmündungsbereich der
Reykjavikstraße in die Wiener Straße zu. Bei regelkonformer Nutzung der
Stellflächen erscheint der Abschnitt übersichtlich und gibt keinen Anlass für z.
B. bauliche Veränderungen oder verkehrslenkende Maßnahmen.
Aufgrund des niveaugleichen Ausbaus ließe sich die Wiener Straße gleichwohl
auch als verkehrsberuhigter Bereich beschildern. Für die Anwohnenden sind
hier überwiegend private Stellflächen vorhanden; für den übrigen ruhenden
Verkehr müssten Stellflächen gekennzeichnet werden, was im Vergleich zur
jetzigen Situation wahrscheinlich jedoch eine geringere Anzahl an
Parkmöglichkeiten ergeben würde, worüber auch unter den Anwohner*innen
durchaus unterschiedliche Meinungen bestehen könnten.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de