220038-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation in Auerberg im Bereich Reykjavikstraße/Wiener Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220038-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220038-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Verbesserung der Parksituation in Auerberg im Bereich Reykjavikstraße/Wiener Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie / Parkraummanagement Die Verwaltung ist sich der angespannten Parksituation in vielen Bereichen der Stadt Bonn bewusst. Dies kann dabei auch auf Stadtteile zutreffen, die im Rahmen der gesamtstädtischen Parkraumstrategie bisher unter den Status „keine Notwendigkeit für eine Parkraumbewirtschaftung“ fallen. Bei der Identifizierung der Untersuchungsgebiete wurden allerdings primär Quartiere mit nachfolgenden Eigenschaften ausgewählt (sh. DS 212060 – Ermittlung der Untersuchungsgebiete): - die Stadtbezirkszentren, die naturgemäß einen erhöhten Anteil an auswärtigen Parkplatznutzenden aufweisen - Quartiere im unmittelbaren Umfeld von ÖPNV-Haltepunkten, insbesondere mit einem Anschluss an den Regionalverkehr - Mischgebiete (Wohnen/Gewerbe), in denen ein Konflikt zwischen Bewohner*innen und Beschäftigen vorliegt Voraussetzung für die Einführung von Bewohnerparkregelungen sind zudem ein Mangel an privaten Stellplatzflächen sowie Parkdruck im öffentlichen Straßenraum. Da auf den Bereich Wiener Straße / Reykjavikstraße in Auerberg die o.g. Eigenschaften nur bedingt zutreffen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Wohnbebauung auch kein sichtbarer Mangel an privaten Stellplätzen vorliegt, wie dies in innerstädtischen Bereichen z.B. der Südstadt der Fall ist, wurde der Stadtteil Auerberg in der gesamtstädtischen Parkraumstrategie vorerst nicht berücksichtigt. Die Voraussetzungen, Bewohnerparken einzurichten, sind aus Sicht der Verwaltung zurzeit nicht erfüllt, da der Anteil von sogenannten fremdparkenden Fahrzeugen als zu gering bewertet wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Zur örtlichen Situation / Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich Die Verkehrsflächen für den fließenden sowie ruhenden Verkehr sind aus Sicht der Verwaltung ausreichend bemessen und im gesamten Straßenverlauf gut zu unterscheiden. Dies trifft auch auf den Einmündungsbereich der Reykjavikstraße in die Wiener Straße zu. Bei regelkonformer Nutzung der Stellflächen erscheint der Abschnitt übersichtlich und gibt keinen Anlass für z. B. bauliche Veränderungen oder verkehrslenkende Maßnahmen. Aufgrund des niveaugleichen Ausbaus ließe sich die Wiener Straße gleichwohl auch als verkehrsberuhigter Bereich beschildern. Für die Anwohnenden sind hier überwiegend private Stellflächen vorhanden; für den übrigen ruhenden Verkehr müssten Stellflächen gekennzeichnet werden, was im Vergleich zur jetzigen Situation wahrscheinlich jedoch eine geringere Anzahl an Parkmöglichkeiten ergeben würde, worüber auch unter den Anwohner*innen durchaus unterschiedliche Meinungen bestehen könnten. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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