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220034 · Große Anfrage

BBB-Anfrage zur Bachstr. 1a

Nummer
220034
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
06.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 220034-01 ST BBB-Anfrage zur Bachstr. 1a

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Große Anfrage
öffentlich
220034
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
05.01.2022
BBB-Anfrage zur Bachstr. 1a
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Immobilie Bachstraße 1a
zu
- Schutzmaßnahmen der Bausubstanz,
- der Überprüfung der Nutzbarmachung zu Wohnzwecken auf der Grundlage
des aktuell geltenden Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW)
2. Plant die Oberbürgermeisterin aufgrund Ziffer 2 der Stellungnahme DS
1411762ST3 den zuständigen Ratsgremien eine entsprechende Änderung der
Zweckentfremdungssatzung vorzulegen, wenn ja wann und wenn nein, wie
rechtfertigt die Oberbürgermeisterin die Beibehaltung der „3-Wohneinheiten-
Regelung“ vor dem Hintergrund der immer wieder von ihr angeführten
Wohnraumnot in Bonn?
Begründung
Inhalt der Stellungnahme DS 1411762ST3:
„Zu Punkt 1: Das genannte Objekt Bachstr. 1a war in der Vergangenheit bereits
Gegenstand mehrerer Überprüfungen durch verschiedene Fachbereiche der
Verwaltung, die zu folgendem Ergebnis gekommen sind: Bauordnungsrechtlich
konnten keine Maßnahmen für die Nutzbarmachung des Hauses vorgenommen
werden. Auch das Denkmalschutzgesetz NRW sieht keine Maßnahmen zur
Nutzbarmachung von Wohnraum vor. Es erfolgte allerdings eine Aufforderung
zur Schutzmaßnahme der Bausubstanz (Erneuerung der Oberlichter zur
Verhinderung des Taubeneinflugs). Im letzten Jahr haben umfassende
Recherchen der Wohnungsaufsicht zum Zustand des genannten Objekts
ergeben, dass ein öffentlich-rechtliches Einschreiten auf der Grundlage des
Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-
Westfalen (WFNG NRW) nicht gegeben ist. Gemäß dieser Vorschrift müssen
mögliche Auflagen der Wohnungsaufsicht für den Eigentümer wirtschaftlich
vertretbar sein, was aufgrund der zu diesem Zeitpunkt anstehenden
Zwangsversteigerung des Objekts nicht gegeben war. Eine neuerlicheSeite 1 von 2
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Überprüfung auf der Grundlage des kürzlich in Kraft getretenen
Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Punkt 2: Das Objekt wurde auch im Rahmen der vor knapp einem Jahr
erlassenen Zweckentfremdungssatzung überprüft. Gemäß der Bauakte
befindet sich im Erdgeschoss Gewerbefläche, im 1. und 2. Obergeschoss
Wohnfläche. Die Wohnräume im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss
zählen demnach zu der Wohneinheit im 2. Obergeschoss. Gemäß § 2 Absatz 3
Nr. 8 der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der
Bundesstadt Bonn liegt Wohnraum im Sinne der Satzung nicht vor, wenn er
sich in einem Wohnhaus mit weniger als drei Wohneinheiten befindet. Eine
Zweckentfremdung im Sinne der Satzung liegt deshalb nicht vor, weshalb keine
Maßnahmen zur Nutzbarmachung des Wohnraums auf der Grundlage dieser
Satzung ergriffen werden können.“
Die Fragesteller sind am aktuellen Sachstand hinsichtlich der Nutzung der
Liegenschaft Bachstr. 1a interessiert.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de