220034 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zur Bachstr. 1a
Kerndaten
- Nummer
- 220034
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 06.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220034 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 05.01.2022 BBB-Anfrage zur Bachstr. 1a Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Immobilie Bachstraße 1a zu - Schutzmaßnahmen der Bausubstanz, - der Überprüfung der Nutzbarmachung zu Wohnzwecken auf der Grundlage des aktuell geltenden Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) 2. Plant die Oberbürgermeisterin aufgrund Ziffer 2 der Stellungnahme DS 1411762ST3 den zuständigen Ratsgremien eine entsprechende Änderung der Zweckentfremdungssatzung vorzulegen, wenn ja wann und wenn nein, wie rechtfertigt die Oberbürgermeisterin die Beibehaltung der „3-Wohneinheiten- Regelung“ vor dem Hintergrund der immer wieder von ihr angeführten Wohnraumnot in Bonn? Begründung Inhalt der Stellungnahme DS 1411762ST3: „Zu Punkt 1: Das genannte Objekt Bachstr. 1a war in der Vergangenheit bereits Gegenstand mehrerer Überprüfungen durch verschiedene Fachbereiche der Verwaltung, die zu folgendem Ergebnis gekommen sind: Bauordnungsrechtlich konnten keine Maßnahmen für die Nutzbarmachung des Hauses vorgenommen werden. Auch das Denkmalschutzgesetz NRW sieht keine Maßnahmen zur Nutzbarmachung von Wohnraum vor. Es erfolgte allerdings eine Aufforderung zur Schutzmaßnahme der Bausubstanz (Erneuerung der Oberlichter zur Verhinderung des Taubeneinflugs). Im letzten Jahr haben umfassende Recherchen der Wohnungsaufsicht zum Zustand des genannten Objekts ergeben, dass ein öffentlich-rechtliches Einschreiten auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein- Westfalen (WFNG NRW) nicht gegeben ist. Gemäß dieser Vorschrift müssen mögliche Auflagen der Wohnungsaufsicht für den Eigentümer wirtschaftlich vertretbar sein, was aufgrund der zu diesem Zeitpunkt anstehenden Zwangsversteigerung des Objekts nicht gegeben war. Eine neuerlicheSeite 1 von 2 Seite 2 Überprüfung auf der Grundlage des kürzlich in Kraft getretenen Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) ist noch nicht abgeschlossen. Zu Punkt 2: Das Objekt wurde auch im Rahmen der vor knapp einem Jahr erlassenen Zweckentfremdungssatzung überprüft. Gemäß der Bauakte befindet sich im Erdgeschoss Gewerbefläche, im 1. und 2. Obergeschoss Wohnfläche. Die Wohnräume im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss zählen demnach zu der Wohneinheit im 2. Obergeschoss. Gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 8 der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Bundesstadt Bonn liegt Wohnraum im Sinne der Satzung nicht vor, wenn er sich in einem Wohnhaus mit weniger als drei Wohneinheiten befindet. Eine Zweckentfremdung im Sinne der Satzung liegt deshalb nicht vor, weshalb keine Maßnahmen zur Nutzbarmachung des Wohnraums auf der Grundlage dieser Satzung ergriffen werden können.“ Die Fragesteller sind am aktuellen Sachstand hinsichtlich der Nutzung der Liegenschaft Bachstr. 1a interessiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de