220026 · Beschlussvorlage
Gewährung einer Förderung für das Projekt "Bonn mobil" in Trägerschaft der RheinFlanke gGmbH (2021/2022)
Kerndaten
- Nummer
- 220026
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220026 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung einer Förderung für das Projekt "Bonn mobil" in Trägerschaft der RheinFlanke gGmbH (2021/2022) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördervereinbarung mit dem Träger „RheinFlanke gGmbH“ für die Jahre 2021 und 2022 für die aufsuchende Jugendarbeit im Projekt „Bonn mobil“ zu verlängern. Hierzu sind 59.000 € pro Kalenderjahr vorgesehen. 2. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Doppelhaushalt 2021/2022 veranschlagten Haushaltsmittel. Begründung Die RheinFlanke gGmbH führt seit Oktober 2011 das Projekt „Bonn mobil“ in Bonn Neu-Tannenbusch durch (siehe Drucksachen-Nr. 1312700). Die RheinFlanke arbeitet am Standort Neu – Tannenbusch mit zwei Fachkräften in aufsuchender Form im Sozialraum und nutzt freizeit- bzw. sportpädagogische Angebote als niedrigschwelligen und zielgruppenorientierten Zugang zu Jugendlichen ab 14 Jahren. Angesprochen werden insbesondere Jugendliche, die durch die stationären Angebote in Neu-Tannenbusch, wie z.B. das Jugendhaus Brücke, nicht erreicht werden können bzw. die diese Angebote nicht nutzen möchten. Die Fachkräfte der RheinFlanke werden in Neu – Tannenbusch als verlässliche Ansprechpartner*innen wahrgenommen und leisten wertvolle Beziehungsarbeit zur Zielgruppe. Dies wird unter anderem dazu genutzt, Jugendlichen einen niedrigschwelligen Zugang zu den Hilfsangeboten der Jugendsozialarbeit zu ermöglichen. Die Mitarbeitenden sind zentrale Ansprechpartner*innen bei der Förderung sozialer Kompetenz, sowie der Bewältigung des Alltags. Im Verlauf der Corona – Pandemie bestand ein stetiger Austausch zur Jugendpflege, rechtliche Regelungen und mögliche Angebotsformen wurden abgesprochen und in Gesprächen reflektiert. Die Fachkräfte haben je nach pandemischer Lage und rechtlichen Voraussetzungen flexibel reagiert und neben aufsuchender Arbeit auch digitaleSeite 1 von 2 Seite 2 Angebote als Kommunikationsmittel zur Zielgruppe genutzt. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Angeboten der RheinFlanke gGmbH in Bonn empfiehlt die Verwaltung die Fördervereinbarung im Rahmen des Doppelhaushaltes zu verlängern. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 59.000,00 € 151000605/ 73.1000 2021/2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 59.000,00 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de