220022 · Beschlussvorlage
Übernahme der Trägerschaft der bislang privat-gewerblich betriebenen sieben-gruppigen Kindertageseinrichtung Regenbogenhaus (Schießstandsweg 26) des Bundesministeriums der Verteidigung zum 01.08.2022 durch die Dussmann KulturKindergarten gGmbH sowie gleichzeitiger Aufnahme in die Jugendhilfeplanung und öffentliche Förderung nach dem betrieblichen Fördermodell (Bonner Modell)
Kerndaten
- Nummer
- 220022
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 220022 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Übernahme der Trägerschaft der bislang privat- gewerblich betriebenen sieben-gruppigen Kindertageseinrichtung Regenbogenhaus (Schießstandsweg 26) des Bundesministeriums der Verteidigung zum 01.08.2022 durch die Dussmann KulturKindergarten gGmbH sowie gleichzeitiger Aufnahme in die Jugendhilfeplanung und öffentliche Förderung nach dem betrieblichen Fördermodell (Bonner Modell) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Aufnahme in die örtliche Jugendhilfeplanung gem. § 32 Abs. 3 KiBiz i.V.m. § 80 SGB VIII sowie die öffentliche Förderung nach dem betrieblichen Fördermodell (Bonner Modell) für die siebengruppige Kindertageseinrichtung Regenbogenhaus mit insgesamt 100 Plätzen in Trägerschaft der Dussmann KulturKindergarten gGmbH: 4 Gruppenformen II c mit 40 Plätzen für unter dreijährige Kinder, 45 Stunden Betreuungszeit 3 Gruppenformen III c mit 60 Plätzen für über dreijährige Kinder, 45 Stunden Betreuungszeit an dem Standort Schießstandweg 26, Bonn-Hardtberg, wird - - vorbehaltlich der Zustimmung zum Trägerwechsel - - vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Köln - - vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel - - vorbehaltlich der Bewilligung der zum 15.03.2022 anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land - - vorbehaltlich der Vorlage der Kooperationsverträge mit dem partizipierenden Unternehmen - - vorbehaltlich der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Bereitstellung und Finanzierung von Betriebsplätzen mit einer Laufzeit vonSeite 1 von 28 Seite 2 10 Jahren zwischen Träger und Bundesstadt Bonn zugestimmt. Begründung Am Standort Bonn betreibt die Bundeswehr in eigener Trägerschaft und eigenen Räumlichkeiten bereits seit 1971 eine Kindertageseinrichtung. Die Kindertageseinrichtung dient primär der Betreuung der Kinder von Bundeswehrangehörigen bzw. der Kinder von Angehörigen anderer Bundesressorts. Im Rahmen einer seit geraumer Zeit angestrebten Neuorganisation war es das primäre Ziel, durch ein zweistufiges Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) letztendlich die Trägerschaft an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (nach § 75 SGB VIII) übertragen zu können. Die Vergabe der Trägerschaft an die Dussmann KulturKindergarten gGmbH wurde seitens der Beauftragten Familie und Beruf/Dienst Bw des Bundesministeriums der Verteidigung mit Schriftsatz vom 18.10.2021 (Anlage 1) hier angezeigt. Bei dem ausgewählten Träger „Dussmann KulturKindergarten gGmbH“ handelt es sich um einen im gesamten Bundesgebiet (Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen) tätigen Träger von Kindertageseinrichtungen, der durch die Senatsverwaltung des Landes Berlin im August 2012 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt worden ist. Der Träger hat sich im Sommer 2020 proaktiv dem Amt für Kinder, Jugend und Familie vorgestellt (Anlage 2). Neben der allgemeinen Trägervorstellung wurden durch die Dussmann KulturKindergarten gGmbH ebenfalls die jeweiligen Rahmenkonzepte Pädagogik, Medienpädagogik sowie das MINT- Basiskonzept vorgestellt. Ferner verfügt der Träger auch über ein eigenes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche. Aufgrund der mehr als zehnjährigen Erfahrung der Dussmann KulturKindergarten gGmbh als Träger von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen mit einem Betreuungsangebot von mehr als 1.000 Plätzen sowie dem Umstand, dass sich gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII bereits ein Anspruch auf eine Anerkennung als freier Träger ableiten lässt, regt die Fachverwaltung an, auf die Durchführung eines erneuten Anerkennungsverfahren auf örtlicher Ebene zu verzichten. Selbstredend wurden durch die Fachverwaltung im Vorfeld die erforderlichen Trägerunterlagen (Gesellschaftervertrag, Betreuungsvertrag etc.) inhaltlich geprüft. Nach Erteilung des Zuschlages hat die Dussmann KulturKindergarten gGmbH mit Schreiben vom 19.10.2021 die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung sowie in die öffentliche Förderung (Anlage 3) beantragt. In Abstimmung mit der Beauftragten Familie und Beruf/Dienst Bw des Bundesministeriums der Verteidigung wird der Bedarf der Kindertageseinrichtung für das Kindergartenjahr 2022/23 bestätigt. Der zukünftige Bedarf bzw. die Anpassung der Betriebsplätze ist durch den Träger im Rahmen der jährlich vorzunehmenden Bedarfsplanung darzustellen und mit der Fachverwaltung im Vorfeld abzustimmen. Durch diese betrieblicheSeite 2 von 28 Seite 3 Kindertageseinrichtung wird ein weiteres wichtiges Signal zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Förderantrag des Trägers unter den genannten Voraussetzungen zuzustimmen und auf diese Weise weitere Betreuungsplätze für Kinder unter und über drei Jahren in die öffentliche Förderung zu überführen. Der Trägerwechsel zu Dussmann KulturKindergarten gGmbH und gleichzeitiger Übernahme des Betriebes ist für den 01.08.2022 vorgesehen. Zu den laufenden Betriebskosten beantragt der Träger eine Bezuschussung nach dem Konzept zur Förderung betrieblicher Kindertageseinrichtungen in Bonn (Bonner Modell). Die erforderlichen Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2022/23 werden in die Anmeldung beim Land zum 15.03.2022 aufgenommen. Zur Deckung der laufenden Betriebskosten erhält der Träger für die aufgeführten Plätze einen Zuschuss nach dem Konzept zur Förderung betrieblicher Kindertageseinrichtungen in Bonn (Bonner Modell) in Höhe von 56,4% der Zuschussbasis (Kindpauschalen nach KiBiz). Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus 40% Landeszuschuss und 16,4% Elternbeiträgen. Die Förderung stellt sich wie folgt dar: Das Einrichtungsbudget der geplanten Einrichtung errechnet sich unter Berücksichtigung von 100 Betriebsplätzen wie folgt: (Hinweis: Neben dem regulären Landeszuschuss gem. § 38 Abs. 2 Nr. 2 Kibiz erhält die Bundesstadt Bonn durch den stetig notwendig gewordenen Ausbau der Kindertagesbetreuung nach § 38 Abs. 3 einen Belastungsausgleich (Konnexitätsmittel) i.H.v. 19,01 % pro Kindpauschale für Kinder unter drei Jahren. Bezogen auf die dargestellte Berechnung ergibt dies auf der Einnahmeseite bei der Finanzposition 61.1000 eine Summe von 181.142,18 EUR. Dieser KiBiz-Zuschuss ist zu 100 % aus Landesmitteln finanziert und verbleibt beim örtlich zuständigen Jugendhilfeträger.) Gruppentyp Höhe der Kindpauschale Anzahl Plätze Summe Kindpauschale II c 23.821,96 EUR 40 952.878,40 EUR III c 9.926,02 EUR 60 595.561,20 EUR Summe 1.548.439,60 EUR Kosten der 7-gruppigen Einrichtung:Seite 3 von 28 Seite 4 Kindpauschalen 1.548.439,60 EUR Einrichtungsbudget 1.548.439,60 EUR Zuschuss an den Träger (56,4%) 873.319,93 EUR Landeszuschuss (40%) 619.375,84 EUR Anteil Elternbeiträge (16,4%) 253.944,09 EUR städt. Belastung 0,00 EUR Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 873.319,93 € 151000602/ 73.1000 2022/23 Einzahlungen / Erträge 1.054.462,11 € 151000602/ 61.1000, 63.1000 2022/23 Haushaltsbelastung jährlich -181.142,18 € Anlage/n 1 220022 Anlage 1_Bundesministerium_der_Verteidigung_Absichtserklärung (öffentlich) 2 220022 Anlage 2_Dussmann_KulturKindergarten_Vorstellung (öffentlich)Seite 4 von 28 Seite 5 3 220022 Anlage 3_Antrag_Dussmann_KulturKindergarten_Absichtserklärung (öffentlich)Seite 5 von 28 Bundesministerium der Verteidigung, 11055 Berlin Bundesstadt Bonn Amt für Kinder, Jugend und Familie Tageseinrichtungen freier Träger, Ausbau Tageseinrichtungen Sankt Augustiner Str. 86 53225 Bonn nachrichtlich: Dussmann Kulturkindergarten gGmbH BETREFF Vergabe der pädagogischen Trägerschaft der KiTa Regenbogenhaus in Bonn (Hardthöhe) hier: Absichtserklärung Gz 23-08-01 Berlin, 18. Oktober 2021 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erklärt die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dieses vertreten durch die dortige Beauftragte für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr, die Absicht, die pädagogische Trägerschaft der Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ in Bonn ab dem 1. August 2022 an die Firma Dussmann Kulturkindergarten gGmbH abzugeben und bei allen für den erforderlichen Trägerwechsel vorzunehmenden Schritten vollumfänglich und unverzüglich mitzuwirken, um die Kindertagestätte in die öffentliche Förderung der Bundesstadt Bonn aufnehmen zu lassen. Im Auftrag M.Hartig Maja Hartig P-Beauftr Familie und Beruf/Dienst Bw HAUSANSCHRIFT Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin TEL +49 (0)30 2004-23057 FAX +49 (0)30 2004-53050 E-MAIL BMVgBeauftrFamilieundBerufDienstBw@bmvg.bund.deSeite 6 von 28 Vorstellung Dussmann KulturKindergarten gGmbH Juli 2021Seite 7 von 28 Agenda 2 1. Vorstellung KulturKindergarten 2. Trägerspezifik 3. Pädagogisches Rahmenkonzept 4. Chancengleichheit 5. Stadtteil-Kita 6. Spitzenverband 7. Finanzen 8. Exemplarischer Tagesablauf 9. Kooperation mit Behörden 10. Qualitätsmanagement 11. Bilder aus den Einrichtungen 12. Ihr Kontakt zu unsSeite 8 von 28 2010/11 Gründung auf Initiative von Frau von Fürstenberg - Dussmann 2011 Eröffnung der ersten beiden Kindertagesstätten in Berlin und Wetzlar mit dem Schwerpunkt betriebsnaher Kinderbetreuung 2012 Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII, im Bundesland Berlin 2013 Übernahme der sozialpädagogischen Begleitung von AZUBIs im Jugendgästehaus des BBiW Wacker Burghausen seit 2014 Eröffnung von fünf weiteren Kitas und einem Hort (in Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz) 1. Vorstellung Dussmann KulturKindergarten gemeinnützige GmbH Historie 3Seite 9 von 28 Dussmann KulturKindergarten gGmbH ist seit 2011 als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII in Berlin tätig, die Anerkennung erfolgte 2012. Die Einrichtungen werden in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen als betriebliche oder betriebsnahe Einrichtungen konzipiert. Zu den Partnern gehören beispielsweise die „HypoVereinsbank München“, das „Unfallkrankenhaus Berlin Marzahn“, die „50hz Transmission GmbH“ und das „BundeswehrZentralkrankenhaus Koblenz“. Die Einrichtungen befinden sich in Berlin, Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen sowie Nordrhein-Westfalen. In Düsseldorf und Dormagen verantworten wir gemeinsam mit unseren Kollegen des Trägers „Kinder, Kinder… Beruf und Familie gGmbH“ den Betrieb von 7 Kindertageseinrichtungen und 11 Tagespflegestellen. Insgesamt bieten wir mehr als 1000 Kindern einen Betreuungsplatz in unseren Einrichtungen an. 1. Vorstellung Dussmann KulturKindergarten gemeinnützige GmbH Trägererfahrung 4Seite 10 von 28 5 1. Vorstellung Dussmann KulturKindergarten gemeinnützige GmbH Partner-Jugendämter KulturKindergarten am Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) KulturKindergarten in Koblenz KulturKindergarten der 50Hertz Transmission GmbH Bundesland Kita Ansprechpartner Jugendamt Berlin UKB, 50 Hertz Fr. Fiebig, Fr. Gar (Senatsverwaltung) Riesaer Straße 94, 12627 Berlin Wetzlar LDK Fr. La Monica Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar München HVB Fr. Scheinost Luitpoldstraße 3, 80335 München Sachsen-Anhalt SKW, AGF Fr. Göritz-Niedermeyer Breitscheidstraße 4, 06886Lutherstadt Wittenberg Koblenz BWZK Hr. Felkl Rathauspassage 2, 56068 KoblenzSeite 11 von 28 2. Trägerspezifik 6 Bilingualität Kultureller Ansatz Pädagogisches Rahmenkonzept Erweiterte Öffnungszeiten Pädagogische Rahmenkonzept in Anlehnung an den Situationsansatz auf Basis der gesetzlichen Grundlagen Kultureller Ansatz Kultur in allen Facetten im Kitaalltag Kooperation mit zahlreichen Kulturpartnern vor Ort Qualitätsstandards für KulturProjektarbeit Erweiterte Öffnungszeiten nach Bedarf der Unternehmen auf Basis gesetzlicher Vorgaben Bilingualität Betreuer mit der Muttersprache Englisch Arbeit nach der ImmersionsmethodeSeite 12 von 28 Folgende Richtlinien sind für unsere pädagogische Arbeit maßgebend: Gesetzlicher Auftrag im Sinne des §22 SGB VIII (Grundsätze der Förderung) Gesetzliche Vorgaben zum Schutzauftrag nach §8a SGB VIII Qualitätskriterien des „Nationalen Kriterienkatalogs“ (NKK) „Kinderbildungsgesetz NRW“ (KiBiz) „Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in NRW“ Pädagogisches Rahmenkonzept des Trägers Dussmann KulturKindergarten gemeinnützige GmbH mit Anlagen (Medienpädagogisches Basiskonzept, MINT Basiskonzept, Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche) 3. Pädagogisches Rahmenkonzept Richtlinien 7Seite 13 von 28 Wir orientieren uns am Situationsansatz: Kinder sind autonome Persönlichkeiten, die von Geburt an mit Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet sind und einen eigenen Bildungswillen mitbringen. Unser Ziel ist die Förderung der uns anvertrauten Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Wir beteiligen die Kinder altersangemessen am Einrichtungsleben. Wir achten auf Chancengleichheit und berücksichtigen individuelle und besondere Bedürfnisse. Wir sehen die Verschiedenheit von Menschen in ihrer Herkunft, ihrer Kultur, ihrem Geschlecht und in all ihren Fähigkeiten als Chance und Ressource, die den Alltag bereichern. Für uns ist eine tragfähige und vertrauensvolle Beziehung zwischen Eltern und den pädagogischen Fachkräften die Grundvoraussetzung für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. 3. Pädagogisches Rahmenkonzept Bildungsschwerpunkte und pädagogische Grundsätze 8Seite 14 von 28 Wir schaffen einen kindgemäßen Zugang zu den verschiedenen Sparten der Kunst und Kultur in altersdifferenzierten KulturProjekten, mit von uns festgelegten und überprüfbaren Qualitätsstandards. Wir nutzen zur Beobachtung der Kinder und zur Dokumentation ihrer Bildungsprozesse: - die „Leuvener Engagiertheitsskala“, - die „freie Beobachtung nach INFANS“ sowie - Die „Bildungs- und Lerngeschichten“ nach Margaret Carr. - Bei Entwicklungsschwierigkeiten die „Kuno Bellers Entwicklungstabelle“ Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Entwicklung der Fähigkeiten bei Kindern zu fördern, die Übergänge von einer Lebensphase in die andere erleichtern: Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und Frustrationstoleranz Unser Eingewöhnungskonzept orientiert sich am „Berliner Eingewöhnungsmodell“ (entwickelt vom Berliner Institut für angewandte Sozialforschung e.V. (INFANS)). 3. Pädagogisches Rahmenkonzept Bildungsschwerpunkte und pädagogische Grundsätze 9Seite 15 von 28 Unsere Einrichtungen bieten allen Kindern die gleichen Bildungs- und Entwicklungschancen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Kultur, ihrem Geschlecht oder ihrem Entwicklungsstand. Wenn Kinder mit Einschränkungen betreut werden, wird von Beginn an auf einen verantwortungsvollen, inklusiven Umgang geachtet (z.B. in jedem Team gibt es bei Bedarf eine Erzieher*in mit einer Ausbildung zur Integrationsfachkraft). Wir richten uns aktiv gegen Diskriminierung, Vorurteile und Ausgrenzung und schaffen eine Atmosphäre von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt. Die pädagogischen Fachkräfte begegnen Konflikten aufmerksam und sie begleiten die Kinder darin, ihre Weltbilder zu erweitern und dabei andere Perspektiven einzunehmen. Wir beachten die Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention und leben sie im Alltag. 4. Chancengleichheit 10Seite 16 von 28 Ein Schwerpunkt unseres pädagogischen Angebotes liegt in der Vernetzung und Nutzung der kulturellen Angebote im Wohnumfeld, z.B. benachbarte Theater, Musikschulen, Bibliotheken etc. Es ist uns wichtig, dass unsere Angebote immer alle Kinder und ihre Lebensumwelt mit einbeziehen,- keiner soll sich ausgeschlossen fühlen. Durch einen geplanten und begleiteten Übergang in die Schule verstärken wir die Zusammenarbeit unserer Einrichtung mit den Schulen vor Ort. Im Idealfall tragen wir zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder und ihrer Familien im Stadtteil bei. Wir unterstützen und beraten Familien bei Fragen zur Kindererziehung z.B. mit Gesprächen, Infomaterialien und Kontaktherstellung zu Ämtern. Wir fördern die Vernetzung der Sorgeberechtigten untereinander, z.B. durch themenbezogene Elternabende, Eltern- Cafés und gemeinsame Feste. 5. Stadtteil-Kita 11Seite 17 von 28 Wir sind zur Zeit keinem Spitzenverband angeschlossen. Unsere Trägerverantwortung nehmen wir durch folgende Maßnahmen wahr: für alle Mitarbeiter werden regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangeboten gezielt geplant und auf den Bedarf der Einrichtung abgestimmt die Fortbildungsplanung wird in einer fortlaufenden „Fortbildungs-Matrix“ durch die Kita- Leitung jährlich dokumentiert die Fachberatung erfolgt sowohl intern durch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter des Trägers, die die Einrichtungen und ihre jeweiligen Leitungen eng begleiten, als auch durch die Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachaufsicht und deren Mitarbeitern in besonderen Fällen auf Finanzierungsgespräche bereiten wir uns professionell vor und sehen uns als verantwortungsvollen Verhandlungspartner wir engagieren uns in den AG 78 der zuständigen Jugendämter und suchen den Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Trägern 6. Spitzenverband 12Seite 18 von 28 Wir werden in allen Bundesländern durch Land und Kommune öffentlich gefördert. Die Eltern zahlen ortsübliche Elternbeiträge und Verpflegungskosten gemäß Cateringvertrag. Wir werden durch die Partnerunternehmen bezuschusst, darüber finanzieren wir auch unseren Trägeranteil. Die Ausgaben und Kosten basieren auf Vergleichswerten unserer Einrichtungen. Unsere Personalkosten berücksichtigen marktübliche Gehälter ohne Tarifbindung. Wir achten auf sparsame Mittelverwendung bei den Sachkosten. Betriebsnebenkosten fallen in allen Einrichtungen an, die genutzten Immobilien mieten wir oder werden uns kostenfrei überlassen. Wir haben keinen eigenen Immobilien im Bestand. 7. Finanzen 13Seite 19 von 28 Wichtig ist uns die Arbeit nach dem Situationsansatz: die Kinder bestimmen die Themen, es gibt (Kultur)Projekte, Angebote und Zeit für das freie Spiel. Im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es uns wichtig, die Bedürfnisse der ganzen Familie im Auge zu haben. Die folgenden Zeitangaben sollen einen groben Rahmen für den Tagesablauf geben, um Einblick in die Struktur zu erhalten. Die Zeiten werden bei Bedarf den kindlichen Bedürfnissen angepasst und gelten für eine Mustereinrichtung, deren Öffnungszeiten an Wochentagen zwischen 07:15 Uhr und 17:30 Uhr sind. Zur besseren Veranschaulichung sind der Krippenbereich und der Kindergartenbereich getrennt dargestellt. Eine Verzahnung der Tagesabläufe ist grundsätzlich möglich. Dienstleistungen wie Reinigung und Wäsche werden von Fremdfirmen übernommen. Ein Teil der Wäsche wird selbst gewaschen. 8. Exemplarischer Tagesablauf 14Seite 20 von 28 Ab 07:15 Uhr Begrüßung der ersten Kinder in der Empfangsgruppe, kurzer Austausch mit Eltern Ab 08:15 Uhr Auflösung der Empfangsgruppe und Aufteilung der Kinder auf ihre Bezugsgruppen Ab 08:30 Uhr Frühstück in den Krippengruppen, anschließend Wickeln und Körperpflege Ab 09:20 Uhr Morgenkreis Ab 09:35 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich Ab 11:00 Uhr Mittagessen in den Bezugsgruppen, anschließend Wickeln und Körperpflege Ab 12:00 Uhr Mittagsschlaf nach individuellem Schlafbedürfnis Ab 14:15 Uhr Die letzten Kinder stehen auf, anschließend Wickeln und Körperpflege Ab 14:30 Uhr Die Bezugsgruppen kommen zum Snack zusammen Ab 15:00 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich bis zur Abholung Ab 15:00 Uhr Gleitende Abholzeit beginnt, bei Abholung kurzer Austausch mit Eltern Ab 16:30 Uhr Zusammenlegung der Kinder in einer Abholgruppe 17:30 Uhr Der Krippenbereich schließt 8. Exemplarischer Tagesablauf Krippenbereich 15Seite 21 von 28 Ab 07:15 Uhr Begrüßung der ersten Kinder in der Empfangsgruppe, kurzer Austausch mit Eltern Ab 08:30 Uhr Gemeinsames gleitendes Frühstück im Kinderrestaurant, anschließend Aufteilung der Kinder in ihre Bezugsgruppen Ab 09:30 Uhr Morgenkreis in den Bezugsgruppen oder gemeinsam Ab 10:00 Uhr Pädagogische Angebote in den Funktionsräumen sowie im Innen- und Außenbereich Ab 11:45 Uhr Gestaffeltes Mittagessen im Kinderrestaurant, anschließend Körperpflege Ab 12:30 Uhr Mittagsruhe, jüngere Kinder können schlafen, ältere Kinder ruhen oder widmen sich ruhigen Aktivitäten in den Funktionsräumen Ab 13:30 Uhr Die letzten schlafenden Kinder stehen auf Ab 13:45 Uhr Snack im Kinderrestaurant Ab 14:15 Uhr Freispiel und pädagogische Angebote im Innen- und Außenbereich bis zur Abholung Ab 15:00 Uhr Gleitende Abholzeit beginnt, bei Abholung kurzer Austausch mit Eltern Ab 16:30 Uhr Zusammenlegung der Kinder in einer Abholgruppe 17:30 Uhr Der Kindergartenbereich schließt 8. Exemplarischer Tagesablauf Kindergartenbereich 16Seite 22 von 28 In der Kooperation mit Aufsichts- und Genehmigungsbehörden agieren wir als zuverlässiger anerkannter Träger der freien Jugendhilfe beispielsweise in den folgenden Bereichen: Jährliche statistische Meldungen an das Statistische Bundesamt Kooperation mit dem Jugendamt im Sinne des Kinderschutzes nach §8a SGB VIII Einholung von notwendigen Genehmigungen im Rahmen der Betreuung von Kindern in der Kindertageseinrichtung Meldungen besonderer Vorkommnisse nach §47 SGB VIII an die Fachaufsicht Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Beratungen der „AG 78“ (nach §78 SGB VIII) Klärung von Finanzierungsfragen (z.B. KiBiz Fördermittel, Elternbeiträge, etc.) Erstellung von Verwendungsnachweisen Eine offene und transparente Arbeitsweise ist für uns maßgebend. 9. Kooperation mit Behörden 17Seite 23 von 28 Das Qualitätsmanagement der Dussmann KulturKindergarten gGmbH fußt auf vier Säulen: Verbund-Zertifizierung der Managementprozesse nach DIN EN ISO 9001:2015 Evaluation der Umsetzung von Qualitätsstandards in der pädagogischen Arbeit im Sinne des Nationalen Kriterienkatalogs Standardisierte Online-Elternbefragung zu den Kernbereichen der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen Evaluation der Umsetzung der trägereigenen Qualitätsstandards für die KulturProjektArbeit im Elementarbereich 10. Qualitätsmanagement 18Seite 24 von 28 19 11. Bilder aus den EinrichtungenSeite 25 von 28 20 11. Bilder aus den EinrichtungenSeite 26 von 28 21 Dussmann KulturKindergarten gemeinnützige GmbH Schützenstraße 25 10117 Berlin 12. Ihr Kontakt zu uns E-Mail: kulturkindergarten@dussmann.de Fon: 030 / 20 25 21 21 Fax: 030 / 20 25 21 11 www.kulturkindergarten.de Dr. Ute Meltzer Geschäftsführerin meltzer@dussmann.de Michael Kunz Referent Pädagogik & Qualitätsmanagement michael.kunz@dussmann.de Britta Blume-Werry Referentin Pädagogik & neue Projekte britta.blume-werry@dussmann.de Dmytro Babinets Referent Controlling dmytro.babinets@dussmann.deSeite 27 von 28 Seite 28 von 28
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