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220021-07 AA · Änderungsantrag

Wohnen über Parken Koalitionsänderungsantrag zur Vorlage 220021

Nummer
220021-07 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220021 Wohnen über Parken

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Änderungsantrag
öffentlich
220021-07 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Alois Saß
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
17.03.2022
Wohnen über Parken
Koalitionsänderungsantrag zur Vorlage 220021
Beratungsfolge
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Antrag wird vorbehaltlich der BV Godesberg zugestimmt.
Ergänzend wird folgendes beschlossen:
- die beschlossenen Ergänzungen aus dem Ausschuss für Wohnen, Planen,
Bauen
- im Stadtbezirk Hardtberg – ohne Schmittgasser Kirchweg
- im Stadtbezirk Beuel wird zusätzlich aufgenommen:
1. Beim Franziskanerinnenplatz (Linkstraße/Hermannstraße) soll eine
Teilüberbauung geprüft werden, etwa des südwestlichen Platzteils (in
Fortsetzung der Gebäudekante des Krankenhauses und der Marienstraße)
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzlich zu den aufgeführten
Parkplätzen weitere Plätze im Stadtbezirk Beuel zu prüfen.
- Im Stadtbezirk Bonn wird aufgenommen -06 AA: Darüber hinaus wird die
Verwaltung gebeten, mit den Besitzern großer privater Parkflächen in günstiger
möglichst zentraler und/oder ÖPNV-naher Lage in entsprechende Gespräche
einzutreten, ob diese auch bereit wären, ihre Parkflächen zur Schaffung von
Wohnflächen überbauen zu lassen. Dies gilt beispielsweise für den Parkplatz
an der Hausdorffstraße in Kessenich zwischen Büttinghausen- und Bergstraße
und den Parkplatz an der Endenicher Straße in der Weststadt gegenüber der
Einmündung Kaufmannstraße
- Ergänzungen aus -04 AA: Da eine Überbauung von Parkflächen unweigerlich
notwendige Stellplätze nach Landesbauordnung bzw. Gemeindesatzung nach
sich zieht, prüft die Verwaltung insbesondere, inwiefern sich mit einer
Bebauung auch das Konzept von Quartiersgaragen umsetzen lässt, wer hierfür
die Baukosten trägt, wer solche später betreibt und zu welchen Kosten für dieSeite 1 von 2
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späteren Nutzer. 2. Bei der Prüfung des Standortes an der Gotenstraße vis-a-
vis zum Haupteingang des Bad Godesberger Zentralfriedhofs ist auch
sicherzustellen, dass zusätzlich zu den für Wohnzwecken erforderlichen
Stellplätzen ausreichend Parkflächen für Trauergesellschaften bereitgehalten
werden können.
- Ergänzungen aus dem -05 AA: Für den Stadtbezirk Bad Godesberg nimmt die
Verwaltung das Grundstück Ecke Max-Plack-Straße/Albertus-Magnus-Straße,
Grundstücksnummer 673, mit in die Prüfliste auf.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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