220015 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Kurfürstenallee 10 a - Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Büro Az.: 40265/2021
Kerndaten
- Nummer
- 220015
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 220015 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Kurfürstenallee 10 a - Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Büro Az.: 40265/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen. Begründung Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung einer Tagesstätte in Bürofläche im Erdgeschoss des Gebäudes Kurfürstenallee 10 a geprüft werden. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8116-13 vom 05.10.1984, der hier unter anderem eine Fläche für den Gemeinbedarf –Altenheim- ausweist. Nach der zugrundeliegenden Betriebsbeschreibung soll in den Räumlichkeiten eine Büronutzung auf dem Dienstleistungssektor, zum Beispiel durch einen Notar, Rechtsanwalt, Architekturbüro mit geringem bis mittleren Publikumsverkehr betrieben werden. Es handelt sich hier um eine eigenständige Büronutzung, die in keinem Zusammenhang mit der Zweckbindung der im Bebauungsplan festgesetzten Art der baulichen Nutzung „Altenheim“ steht. Die Erteilung einer Befreiung nach § 31 BauGB ist somit nicht zulässig, da hierdurch Grundzüge der Planung berührt würden. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Gebäude um ein eingetragenes Baudenkmal, sodass zusätzlich die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 Denkmalschutzgesetz) erforderlich ist. Diese erhebt jedoch Bedenken gegen die vorliegende Planung, insbesondere hinsichtlich eventueller brandschutztechnischer Anforderungen. Sollte es im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung zu erheblichen Eingriffen in die Substanz des Baudenkmals kommen oder Veränderungen hieran nach sich ziehen, wird die entsprechende Erlaubnis nicht erteilt.Seite 1 von 3 Seite 2 Aus vor genannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung, die Bauvoranfrage abzulehnen. Anlage/n 1 Plan Kufürstenallee 10 a (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de