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220015 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Kurfürstenallee 10 a - Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Büro Az.: 40265/2021

Nummer
220015
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220015
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Kurfürstenallee
10 a
- Nutzungsänderung des Erdgeschosses als Büro
Az.: 40265/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen.
Begründung
Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung
einer Tagesstätte in Bürofläche im Erdgeschoss des Gebäudes Kurfürstenallee
10 a geprüft werden.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 8116-13 vom 05.10.1984, der hier unter anderem eine
Fläche für den Gemeinbedarf –Altenheim- ausweist.
Nach der zugrundeliegenden Betriebsbeschreibung soll in den Räumlichkeiten
eine Büronutzung auf dem Dienstleistungssektor, zum Beispiel durch einen
Notar, Rechtsanwalt, Architekturbüro mit geringem bis mittleren
Publikumsverkehr betrieben werden. Es handelt sich hier um eine
eigenständige Büronutzung, die in keinem Zusammenhang mit der
Zweckbindung der im Bebauungsplan festgesetzten Art der baulichen Nutzung
„Altenheim“ steht.
Die Erteilung einer Befreiung nach § 31 BauGB ist somit nicht zulässig, da
hierdurch Grundzüge der Planung berührt würden.
Darüber hinaus handelt es sich bei dem Gebäude um ein eingetragenes
Baudenkmal, sodass zusätzlich die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (§
9 Denkmalschutzgesetz) erforderlich ist.
Diese erhebt jedoch Bedenken gegen die vorliegende Planung, insbesondere
hinsichtlich eventueller brandschutztechnischer Anforderungen. Sollte es im
Zusammenhang mit der Nutzungsänderung zu erheblichen Eingriffen in die
Substanz des Baudenkmals kommen oder Veränderungen hieran nach sich
ziehen, wird die entsprechende Erlaubnis nicht erteilt.Seite 1 von 3
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Aus vor genannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung, die Bauvoranfrage
abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Kufürstenallee 10 a (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de