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220009 · Bürgerbrief

Bürgerantrag: Sanierung Abwasserkanal Insterburger Straße

Nummer
220009
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
03.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Insterburger Straße in Bonn-Nordstadt
Abwasserkanal Insterburger Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird ab dem 24.01.2022 den Abwasserkanal in der
Insterburger Straße in den Abschnitten von Haus Nr. 52 bis 60, Haus Nr. 42 bis 50 und Haus Nr.
50 bis 60 sanieren. Die Sanierung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt werden
fünf Straßenabläufe zwischen Haus Nr. 52 und 60 in offener Bauweise erneuert. Im Anschluss
werden die Kanäle grabenlos durch den Einzug von Schlauchlinern saniert. Das Bauvorhaben wird
auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 181077 beschlossenen
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Insterburger Straße wird im jeweiligen Baubereich voll
gesperrt. Umleitungen werden ausgeschildert. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und
Müllabfuhr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Fußgänger. und Radverkehr kann
den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der von der Insterburger Straße zwischen Haus-Nr. 52 bis 60 sowie
Haus-Nr. 42 bis 50 erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümern sowie
Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im
Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger BebauungSeite 1 von 2
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Mitte März 2022 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der
Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3
Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 4163
ralf.wassmann@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2
Elke Minuth, Telefon 0228 - 77 2668
elke.minuth@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation
(Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder
telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Januar 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de