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220007 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalerneuerung Amselhang

Nummer
220007
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
03.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner im Amselhang
Kanalerneuerung Amselhang
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal im Amselhang zwischen Hausnummer 2
und der Straße Im Hag erneuern.
Der Baubeginn ist für Ende Januar 2022 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der Drucksachen-
nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durch-
geführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung des
Amselhangs mit dem Zusatz „Anlieger frei bis Baustelle“ erforderlich. Eine entsprechende
Umleitung wird ausgeschildert.
Zunächst werden Schachtbauwerke und Anschlussleitungen der Straßenentwässerung erneuert.
Anschließend wird der vorhandene Kanal durch eine zweite Baufirma mit einem Schlauchliner in
unterirdischer Bauweise renoviert.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie Erbbauberechtigten der vom Amselhang erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die
Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden
diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen
erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:
3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend
gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)Seite 1 von 2
5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR).
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen um 50%.
Bauzeit:
Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich im März 2022 abgeschlossen werden. Es ist jedoch
nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Uwe Burdack, Telefon 0228-77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Sarah Wieler, Telefon 0228 77 21 75
sarah.wieler@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Januar 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de