220004-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
"Alt mietet Neu und kleiner, Jung mietet Alt und größer“- Wohnungstauschbörse erproben
Kerndaten
- Nummer
- 220004-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220004-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V "Alt mietet Neu und kleiner, Jung mietet Alt und größer“- Wohnungstauschbörse erproben Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 16.02.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem vorliegenden Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Verwaltung nutzt alle verfügbaren Instrumente, die dazu beitragen, adäquaten Wohnraum für alle Bedarfslagen zu schaffen und den angespannten Bonner Wohnungsmarkt zu entlasten. Die Bundesstadt Bonn weist ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum bei einem parallelen Anstieg der Anzahl an Haushalten auf. Zum 31.12.2020 hatte die Stadt Bonn gemäß Wohnungsmarktbericht 2020 einen Bevölkerungsstand von 333.794 Einwohner*innen. Der Anteil der über 65 bis unter 75-Jährigen hiervon betrug 28.628 Personen (8,6 %) und der Anteil der Personen über 75 Jahre 32.400 Personen (9,7 %). Der Anteil der älteren Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung ist in den letzten Jahren gestiegen. Eine weitere Zunahme im Zuge des fortschreitenden demographischen Wandels wird durch die Bevölkerungsvorausberechnung des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen prognostiziert, so dass in den kommenden Jahren von einem steigenden Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Bonn auszugehen ist. Die Idee eines Wohnungstauschs zwischen jungen und älteren Menschen ist nicht neu. Die von den Antragsteller*innen angedachte Wohnungstauschbörse kann dann erfolgreicher als ihre Vorgängermodelle wirken, wenn die personellen Ressourcen zur (Ansprache-) Konzeptentwicklung und Durchführung des Modellversuchs, inklusive Informationsveranstaltungen und anderer Öffentlichkeitsarbeit, bereitgestellt werden und die Vebowag in ihrem Wohnungsbestand und in ihren Möglichkeiten, seniorengerechte Umbauten umzusetzen, Potenzial erkennt. Bei der Umsetzung unterstützt die Verwaltung selbstverständlich mit Instrumenten wie dem Quartiersmanagement, der Wohnberatung für Senior*innen und anderen.Seite 1 von 7 Seite 2 Nach Einschätzung der Verwaltung sollte der Fokus des Modellprojektes nicht die Kapazitäten der Vebowag im dringend benötigten geförderten Wohnungsbau für wohnberechtigte Bonner Haushalte binden. Dies stünde den wohnungspolitischen Zielen entgegen. Das Modellprojekt sollte sich daher auf freifinanzierten Wohnraum der Vebowag beschränken. Auch wenn die bisherigen Erfahrungen und Bemühungen der Fachverwaltung gezeigt haben, dass ältere Menschen bevorzugt in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben und nicht umziehen möchten, sieht die Verwaltung hier – insbesondere aufgrund der beschriebenen Mitwirkung der Vebowag – die Chance, dass ein solches Modellprojekt Erfolg haben kann. Der vorliegende Antrag wird daher von der Verwaltung begrüßt und unterstützt. Die Verwaltung weist jedoch mit Blick auf Ziffer 1 (Ansprachekonzept) und 4 (Internetportal „Wohnungstausch in Bonn“) des Antrages darauf hin, dass die Annahme mit einem finanziellen und personellen Ressourcenmehraufwand zu Lasten des kommunalen Haushalts einhergeht. Zur weiteren Information fügt die Verwaltung neben der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Vebowag die Ausführungen der Quartiersentwicklung und der Bonner Altenhilfe/Wohnberatung an. Teilstellungnahme Quartiersentwicklung Ein Projekt dieser Art sollte aus hiesiger Sicht innerhalb der Wohnungsbaugesellschaften durchgeführt werden. Die großen Wohnungsbaugesellschaften verfügen über hohe Bestände an unterschiedlichen Mietwohnungen und darüber hinaus verfügen Sie über Sozialarbeiter*innen, die im Kontakt und im Austausch mit ihren Mieter*innen stehen. Die Ansprache der Personen, die für einen Wohnungswechsel in Frage kommen, kann dementsprechend ohne großen Verwaltungsaufwand erfolgen (Zusatzblätter in Schriftverkehr zu Mietangelegenheiten, Aushänge in den Treppenhäusern/ gemeinschaftlich genutzten Räumen / direkte Ansprache durch den/die Berater*in) Die Quartierseinrichtungen können bei der Werbung für solche Projekte unterstützend tätig sein. Das Thema „Wohnungstausch“ könnte bei Veranstaltungen – z.B. im Rahmen der stattfindenden Wohnungsforen und ähnlichen Formaten - behandelt werden. Zudem können die Quartiersmanagements bei Veranstaltungen mit Multiplikatoren (beispielsweise in der Gremienarbeit) hierfür werben. Auch im Rahmen von Beratungsangeboten anderer Quartierseinrichtungen (Sozialberatung und Schuldnerberatung) kann das Thema angesprochen und ein entsprechender Kontakt vermittelt werden. Das Thema „Wohnen“ ist jedoch ein Thema, das eine sehr gezielte und persönliche Ansprache bei Senioren und Seniorinnen sowie eine engeSeite 2 von 7 Seite 3 Begleitung erfordert. Die Vorstellung, dass sich die genannten Zielgruppen auf einen Wohnungstausch einlassen, ist in der Realität oftmals schwer durchführbar. Teilstellungnahme Altenhilfe/Wohnberatung Die Erfahrung aus der Arbeit mit Senior*innen ist, dass die meisten Menschen auch im hohen Lebensalter in der privaten Häuslichkeit sowie in der vertrauten Nachbarschaft verbleiben möchten. Die wenigsten haben sich frühzeitig mit dem Thema „wie möchte ich im Alter leben“ beschäftigt. Insbesondere verbringen ältere Menschen mehr Zeit zu Hause als jüngere Menschen, sodass die Wohnung und das Wohnumfeld mit dem Alter zunehmend an Bedeutung gewinnen. Außerhäusliche Mobilität ist zudem eine zentrale Dimension der Lebensqualität, sodass ältere Menschen nicht in den Umkreis der Städte umgesiedelt werden sollten. Hier mangelt es häufig an einer guten Infrastruktur (öffentlicher Nahverkehr, Ärzte, Banken etc.). Der Sozialraum ist für viele ältere Menschen eine Heimat, in der sich hilfreiche Nachbarschaften entwickelt haben, die bei einer Umsiedlung wegfallen. Der Verlust ihrer vertrauten Umgebung kann zudem nachhaltige Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit haben. Ratsam wäre ein Wohnungstausch innerhalb des aktuellen Wohnquartiers, um bekannte Wege aber auch Nachbarschaften zu erhalten. Aus fachlicher Sicht ist die Verkleinerung von Hausständen mit einem deutlichen höheren Zeitfaktor als eine Woche zu bewerten. Aufgrund der Erfahrung im Rahmen der Wohnberatung zur Wohnraumanpassung ist festzuhalten, dass es älteren Menschen häufig schon schwerfällt, z.B. einen Teppich, der als Stolperfalle ausgemacht wurde wegzulegen oder einen Schrank, der einen Durchgang blockiert umzustellen bzw. zu entsorgen. Die Verkleinerung des Hausstandes einer 4-Zimmer+ Wohnung ist allerdings damit verbunden, sich von lieb gewonnenem zu trennen. Dies wird vermutlich den Nachfolgegenerationen aufgrund der Zunahme minimalistischer Lebenskonzepte leichter fallen. Für die jetzige Generation im Seniorenalter wird dies allerdings eine besondere Hürde darstellen. Darüber hinaus müssen die Senior*innen aktiv bei allen anfallenden Arbeiten rund um einen Umzug unterstützt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die behördliche Ummeldung, die Mitteilung von Adressänderungen an Versicherungen sowie die Ummeldung des Telefons beispielhaft zu erwähnen. Die Wohnberatung hat 2019 62 Mieter*innen und 93 Eigentümer*innen zu Maßnahmen im Rahmen der Wohnraumanpassung beraten. In 2020 waren es 65 Mieter*innen und 72 Eigentümer*innen. Eine statistische Erhebung der Wohnungsgröße ist nicht erfolgt. In der Praxis rufen nur sehr selten Senior*innen an, die sich räumlich verkleinern wollen. Vielmehr sind die Ratsuchenden auf der Suche nach betreuten Wohnmöglichkeiten, haben eine Eigenbedarfskündigung erhaltenSeite 3 von 7 Seite 4 oder sind im Rahmen des Kostensenkungsverfahrens aufgefordert, ihre Miete/Wohnungsgröße zu reduzieren. Zudem müsste sichergestellt werden, dass beim Wohnungstausch die Mietpreise pro qm² gedeckelt werden, wenn nicht sogar an den bisherigen Mietsatz angepasst werden. Häufig zahlen ältere Menschen aufgrund ihrer langen Mietdauer geringe Mieten und sollten nicht durch eine Verkleinerung/Abschluss eines neuen Mietvertrages dem deutlich gestiegenen Mietzins zum Opfer fallen. Im Rahmen eines solchen Projekts sollte der Fokus auf die Menschen zwischen 60 und 70 Jahren gelegt werden. Anlage/n 1 VEBOWAG - Alt mietet Neu (öffentlich)Seite 4 von 7 1 Stellungnahme der VEBOWAG „Alt mietet Neu und kleiner, Jung mietet Alt und größer" Die VEBOWAG unterstützt die Intension des Antrages, passenden Wohnraum für Familie zu schaffen, indem ältere Menschen in großen Wohnungen, ein Angebot für eine kleinere Wohnung erhalten. Ziel des Pilotprojektes ist, dass ein Wohnungstausch von großer zu kleinerer Wohnung vollzogen wird. Beispielhaft ist folgendes denkbar: Wer eine Zwei—Zimmer Wohnung anmietet, sollte mindestens eine Drei- Zimmer Wohnung freimachen. Analog bei einer Drei-Zimmer Wohnung sollte eine Vier-Zimmer Wohnung freiwerden und bei der Vier-Zimmer Wohnung eine Fünf-Zimmer Wohnung oder ein Haus. Natürlich ist es zum Beispiel auch möglich von einem Haus in eine Zwei-Zimmer Wohnung zu ziehen. Erfahrungen aus unserer betreuten Seniorenwohnanlage An der Wolfsburg zeigen, dass ein großes Interesse an freifinanzierten Wohnungen herrscht. Sie werden ebenso von vielen Nichtbonner Senior*innen nachgefragt. Die Umzugswilligen sind in der Regel weit über 80 Jahre alt. Die VEBOWAG stellt für das Pilotprojekt 31 freifinanzierte Wohnungen zur Verfügung. Die Wohnungen werden derzeit in Plittersdorf in der Steinstraße 56, 58 und 60 errichtet. Geplant ist, dass bis 30.06.2023 alle Wohnungen bezogen werden können. Es entstehen dort 21 Zwei-Zimmer Wohnungen, 9 Drei-Zimmer Wohnungen und 1 Vier-Zimmer Wohnung. Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen 51 qm bis 99 qm. Alle Wohnungen sind barrierefrei, haben Fußbodenheizung, Bäder mit Dusche und einen Balkon. Die Wohnungen werden für 9,50 € Kaltmiete angeboten.Seite 5 von 7 2 Sollten nicht alle Wohnungen bis 3 Monate vor Bezug an den entsprechenden Personenkreis aus dem Pilotprojekt vermietet sein, sollte der VEBOWAG vorbehalten sein, die Wohnungen in Eigenregie zu vermarkten. Die Idealvorstellung, dass der/die neue Mieter*in bzw. die einziehende Familie für die freiwerdende Wohnung ebenfalls 9,50 € Kaltmiete zahlt, ist eine Herausforderung. Am ehesten durchsetzbar ist eine derartige Umsetzung, wenn der/die in die VEBOWAG-Wohnanlage ziehende Mieter*in bereits bei der VEBOWAG wohnt. Kommen die an unserem Wohnungsangebot interessierten Mieter*innen von unterschiedlichen Vermieter*innen oder sind Wohnung- bzw. Hauseigentümer*innen, müsste jede/r Vermieter*in bzw. Hauseigentümer*in davon überzeugt werden, bei der Nachvermietung möglichst eine Kaltmiete von 9,50 € zu akzeptieren. Es ist zu erwarten, dass dies bei einem angespannten Wohnungsmarkt wie dem Bonner nicht einfach wird, weswegen hier gezielt für das Pilotprojekt geworben werden muss und es in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollte. Bei der VEBOWAG verfügen wir über vielfältige Erfahrungen beim Wohnungswechsel von „Groß auf Klein“ in unseren Wohnungsbeständen. Die Mieter*innen entscheiden sich meist zu einem Umzug, wenn etwas Grundlegendes die Lebenssituation verändert hat. Oft ist es der Tod des Lebenspartners, was neben dem Schmerz auch zu finanziellen Einbußen, d.h. geringeren Renten führen kann. Auch gesundheitliche Einschränkungen wie schlechtere Mobilität führt zu einem Umdenken. Nicht zu unterschätzen ist auch der Aufwand für einen älteren Menschen, aus seiner Wohnung zu ziehen, die er jahrzehntelang bewohnt hat und die mit vielen Erinnerungen und Emotionen verbunden ist. Um den älteren Menschen die Angst vor der Veränderung und den damit verbundenen Belastungen zu nehmen, sind Unterstützungsleistungen bzw. gegebenenfalls die Vermittlung durch eine Hausverwaltung dringend notwendig.Seite 6 von 7 3 Zu den Hilfeleistungen gehören u.a. beispielhaft: - Aussortieren der alten Wohnung - Umzugsorganisation - Behördenangelegenheiten regeln - Psychologische Betreuung - Betreuung nach dem Umzug 01.02.22Seite 7 von 7
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de