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220004-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

"Alt mietet Neu und kleiner, Jung mietet Alt und größer“- Wohnungstauschbörse erproben

Nummer
220004-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 16.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220004 "Alt mietet Neu und kleiner, Jung mietet Alt und größer“- Wohnungstauschbörse erproben

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220004-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
"Alt mietet Neu und kleiner, Jung mietet Alt und
größer“- Wohnungstauschbörse erproben
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
16.02.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu dem vorliegenden Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung nutzt alle verfügbaren Instrumente, die dazu beitragen,
adäquaten Wohnraum für alle Bedarfslagen zu schaffen und den angespannten
Bonner Wohnungsmarkt zu entlasten. Die Bundesstadt Bonn weist ein
kontinuierliches Bevölkerungswachstum bei einem parallelen Anstieg der
Anzahl an Haushalten auf. Zum 31.12.2020 hatte die Stadt Bonn gemäß
Wohnungsmarktbericht 2020 einen Bevölkerungsstand von 333.794
Einwohner*innen. Der Anteil der über 65 bis unter 75-Jährigen hiervon betrug
28.628 Personen (8,6 %) und der Anteil der Personen über 75 Jahre 32.400
Personen (9,7 %). Der Anteil der älteren Bevölkerung an der
Gesamtbevölkerung ist in den letzten Jahren gestiegen. Eine weitere Zunahme
im Zuge des fortschreitenden demographischen Wandels wird durch die
Bevölkerungsvorausberechnung des Landesbetriebs Information und Technik
Nordrhein-Westfalen prognostiziert, so dass in den kommenden Jahren von
einem steigenden Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Bonn
auszugehen ist.
Die Idee eines Wohnungstauschs zwischen jungen und älteren Menschen ist
nicht neu. Die von den Antragsteller*innen angedachte Wohnungstauschbörse
kann dann erfolgreicher als ihre Vorgängermodelle wirken, wenn die
personellen Ressourcen zur (Ansprache-) Konzeptentwicklung und
Durchführung des Modellversuchs, inklusive Informationsveranstaltungen und
anderer Öffentlichkeitsarbeit, bereitgestellt werden und die Vebowag in ihrem
Wohnungsbestand und in ihren Möglichkeiten, seniorengerechte Umbauten
umzusetzen, Potenzial erkennt. Bei der Umsetzung unterstützt die Verwaltung
selbstverständlich mit Instrumenten wie dem Quartiersmanagement, der
Wohnberatung für Senior*innen und anderen.Seite 1 von 7
Seite 2
Nach Einschätzung der Verwaltung sollte der Fokus des Modellprojektes nicht
die Kapazitäten der Vebowag im dringend benötigten geförderten
Wohnungsbau für wohnberechtigte Bonner Haushalte binden. Dies stünde den
wohnungspolitischen Zielen entgegen. Das Modellprojekt sollte sich daher auf
freifinanzierten Wohnraum der Vebowag beschränken.
Auch wenn die bisherigen Erfahrungen und Bemühungen der Fachverwaltung
gezeigt haben, dass ältere Menschen bevorzugt in ihrem gewohnten Umfeld
wohnen bleiben und nicht umziehen möchten, sieht die Verwaltung hier –
insbesondere aufgrund der beschriebenen Mitwirkung der Vebowag – die
Chance, dass ein solches Modellprojekt Erfolg haben kann. Der vorliegende
Antrag wird daher von der Verwaltung begrüßt und unterstützt.
Die Verwaltung weist jedoch mit Blick auf Ziffer 1 (Ansprachekonzept) und 4
(Internetportal „Wohnungstausch in Bonn“) des Antrages darauf hin, dass die
Annahme mit einem finanziellen und personellen Ressourcenmehraufwand zu
Lasten des kommunalen Haushalts einhergeht.
Zur weiteren Information fügt die Verwaltung neben der als Anlage beigefügten
Stellungnahme der Vebowag die Ausführungen der Quartiersentwicklung und
der Bonner Altenhilfe/Wohnberatung an.
Teilstellungnahme Quartiersentwicklung
Ein Projekt dieser Art sollte aus hiesiger Sicht innerhalb der
Wohnungsbaugesellschaften durchgeführt werden. Die großen
Wohnungsbaugesellschaften verfügen über hohe Bestände an
unterschiedlichen Mietwohnungen und darüber hinaus verfügen Sie über
Sozialarbeiter*innen, die im Kontakt und im Austausch mit ihren Mieter*innen
stehen. Die Ansprache der Personen, die für einen Wohnungswechsel in Frage
kommen, kann dementsprechend ohne großen Verwaltungsaufwand erfolgen
(Zusatzblätter in Schriftverkehr zu Mietangelegenheiten, Aushänge in den
Treppenhäusern/ gemeinschaftlich genutzten Räumen / direkte Ansprache
durch den/die Berater*in)
Die Quartierseinrichtungen können bei der Werbung für solche Projekte
unterstützend tätig sein. Das Thema „Wohnungstausch“ könnte bei
Veranstaltungen – z.B. im Rahmen der stattfindenden Wohnungsforen und
ähnlichen Formaten - behandelt werden. Zudem können die
Quartiersmanagements bei Veranstaltungen mit Multiplikatoren (beispielsweise
in der Gremienarbeit) hierfür werben.
Auch im Rahmen von Beratungsangeboten anderer Quartierseinrichtungen
(Sozialberatung und Schuldnerberatung) kann das Thema angesprochen und
ein entsprechender Kontakt vermittelt werden.
Das Thema „Wohnen“ ist jedoch ein Thema, das eine sehr gezielte und
persönliche Ansprache bei Senioren und Seniorinnen sowie eine engeSeite 2 von 7
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Begleitung erfordert. Die Vorstellung, dass sich die genannten Zielgruppen auf
einen Wohnungstausch einlassen, ist in der Realität oftmals schwer
durchführbar.
Teilstellungnahme Altenhilfe/Wohnberatung
Die Erfahrung aus der Arbeit mit Senior*innen ist, dass die meisten Menschen
auch im hohen Lebensalter in der privaten Häuslichkeit sowie in der vertrauten
Nachbarschaft verbleiben möchten. Die wenigsten haben sich frühzeitig mit
dem Thema „wie möchte ich im Alter leben“ beschäftigt. Insbesondere
verbringen ältere Menschen mehr Zeit zu Hause als jüngere Menschen, sodass
die Wohnung und das Wohnumfeld mit dem Alter zunehmend an Bedeutung
gewinnen. Außerhäusliche Mobilität ist zudem eine zentrale Dimension der
Lebensqualität, sodass ältere Menschen nicht in den Umkreis der Städte
umgesiedelt werden sollten. Hier mangelt es häufig an einer guten Infrastruktur
(öffentlicher Nahverkehr, Ärzte, Banken etc.). Der Sozialraum ist für viele ältere
Menschen eine Heimat, in der sich hilfreiche Nachbarschaften entwickelt
haben, die bei einer Umsiedlung wegfallen. Der Verlust ihrer vertrauten
Umgebung kann zudem nachhaltige Auswirkungen auf ihre psychische
Gesundheit haben. Ratsam wäre ein Wohnungstausch innerhalb des aktuellen
Wohnquartiers, um bekannte Wege aber auch Nachbarschaften zu erhalten.
Aus fachlicher Sicht ist die Verkleinerung von Hausständen mit einem
deutlichen höheren Zeitfaktor als eine Woche zu bewerten. Aufgrund der
Erfahrung im Rahmen der Wohnberatung zur Wohnraumanpassung ist
festzuhalten, dass es älteren Menschen häufig schon schwerfällt, z.B. einen
Teppich, der als Stolperfalle ausgemacht wurde wegzulegen oder einen
Schrank, der einen Durchgang blockiert umzustellen bzw. zu entsorgen. Die
Verkleinerung des Hausstandes einer 4-Zimmer+ Wohnung ist allerdings damit
verbunden, sich von lieb gewonnenem zu trennen. Dies wird vermutlich den
Nachfolgegenerationen aufgrund der Zunahme minimalistischer
Lebenskonzepte leichter fallen. Für die jetzige Generation im Seniorenalter wird
dies allerdings eine besondere Hürde darstellen.
Darüber hinaus müssen die Senior*innen aktiv bei allen anfallenden Arbeiten
rund um einen Umzug unterstützt werden. In diesem Zusammenhang sind
insbesondere die behördliche Ummeldung, die Mitteilung von
Adressänderungen an Versicherungen sowie die Ummeldung des Telefons
beispielhaft zu erwähnen.
Die Wohnberatung hat 2019 62 Mieter*innen und 93 Eigentümer*innen zu
Maßnahmen im Rahmen der Wohnraumanpassung beraten. In 2020 waren es
65 Mieter*innen und 72 Eigentümer*innen. Eine statistische Erhebung der
Wohnungsgröße ist nicht erfolgt.
In der Praxis rufen nur sehr selten Senior*innen an, die sich räumlich
verkleinern wollen. Vielmehr sind die Ratsuchenden auf der Suche nach
betreuten Wohnmöglichkeiten, haben eine Eigenbedarfskündigung erhaltenSeite 3 von 7
Seite 4
oder sind im Rahmen des Kostensenkungsverfahrens aufgefordert, ihre
Miete/Wohnungsgröße zu reduzieren.
Zudem müsste sichergestellt werden, dass beim Wohnungstausch die
Mietpreise pro qm² gedeckelt werden, wenn nicht sogar an den bisherigen
Mietsatz angepasst werden. Häufig zahlen ältere Menschen aufgrund ihrer
langen Mietdauer geringe Mieten und sollten nicht durch eine
Verkleinerung/Abschluss eines neuen Mietvertrages dem deutlich gestiegenen
Mietzins zum Opfer fallen.
Im Rahmen eines solchen Projekts sollte der Fokus auf die Menschen
zwischen 60 und 70 Jahren gelegt werden.
Anlage/n
1 VEBOWAG - Alt mietet Neu (öffentlich)Seite 4 von 7
1
Stellungnahme der VEBOWAG
„Alt mietet Neu und kleiner, Jung mietet Alt und größer"
Die VEBOWAG unterstützt die Intension des Antrages, passenden Wohnraum
für Familie zu schaffen, indem ältere Menschen in großen Wohnungen, ein
Angebot für eine kleinere Wohnung erhalten.
Ziel des Pilotprojektes ist, dass ein Wohnungstausch von großer zu kleinerer
Wohnung vollzogen wird.
Beispielhaft ist folgendes denkbar:
Wer eine Zwei—Zimmer Wohnung anmietet, sollte mindestens eine Drei-
Zimmer Wohnung freimachen. Analog bei einer Drei-Zimmer Wohnung sollte
eine Vier-Zimmer Wohnung freiwerden und bei der Vier-Zimmer Wohnung eine
Fünf-Zimmer Wohnung oder ein Haus.
Natürlich ist es zum Beispiel auch möglich von einem Haus in eine Zwei-Zimmer
Wohnung zu ziehen.
Erfahrungen aus unserer betreuten Seniorenwohnanlage An der Wolfsburg
zeigen, dass ein großes Interesse an freifinanzierten Wohnungen herrscht. Sie
werden ebenso von vielen Nichtbonner Senior*innen nachgefragt. Die
Umzugswilligen sind in der Regel weit über 80 Jahre alt.
Die VEBOWAG stellt für das Pilotprojekt 31 freifinanzierte Wohnungen zur
Verfügung. Die Wohnungen werden derzeit in Plittersdorf in der Steinstraße 56,
58 und 60 errichtet. Geplant ist, dass bis 30.06.2023 alle Wohnungen bezogen
werden können.
Es entstehen dort 21 Zwei-Zimmer Wohnungen, 9 Drei-Zimmer Wohnungen
und 1 Vier-Zimmer Wohnung.
Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen 51 qm bis 99 qm. Alle
Wohnungen sind barrierefrei, haben Fußbodenheizung, Bäder mit Dusche und
einen Balkon.
Die Wohnungen werden für 9,50 € Kaltmiete angeboten.Seite 5 von 7
2
Sollten nicht alle Wohnungen bis 3 Monate vor Bezug an den entsprechenden
Personenkreis aus dem Pilotprojekt vermietet sein, sollte der VEBOWAG
vorbehalten sein, die Wohnungen in Eigenregie zu vermarkten.
Die Idealvorstellung, dass der/die neue Mieter*in bzw. die einziehende Familie
für die freiwerdende Wohnung ebenfalls 9,50 € Kaltmiete zahlt, ist eine
Herausforderung.
Am ehesten durchsetzbar ist eine derartige Umsetzung, wenn der/die in die
VEBOWAG-Wohnanlage ziehende Mieter*in bereits bei der VEBOWAG wohnt.
Kommen die an unserem Wohnungsangebot interessierten Mieter*innen von
unterschiedlichen Vermieter*innen oder sind Wohnung- bzw.
Hauseigentümer*innen, müsste jede/r Vermieter*in bzw. Hauseigentümer*in
davon überzeugt werden, bei der Nachvermietung möglichst eine Kaltmiete
von 9,50 € zu akzeptieren.
Es ist zu erwarten, dass dies bei einem angespannten Wohnungsmarkt wie dem
Bonner nicht einfach wird, weswegen hier gezielt für das Pilotprojekt geworben
werden muss und es in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollte.
Bei der VEBOWAG verfügen wir über vielfältige Erfahrungen beim
Wohnungswechsel von „Groß auf Klein“ in unseren Wohnungsbeständen.
Die Mieter*innen entscheiden sich meist zu einem Umzug, wenn etwas
Grundlegendes die Lebenssituation verändert hat. Oft ist es der Tod des
Lebenspartners, was neben dem Schmerz auch zu finanziellen Einbußen, d.h.
geringeren Renten führen kann. Auch gesundheitliche Einschränkungen wie
schlechtere Mobilität führt zu einem Umdenken.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Aufwand für einen älteren Menschen, aus
seiner Wohnung zu ziehen, die er jahrzehntelang bewohnt hat und die mit vielen
Erinnerungen und Emotionen verbunden ist.
Um den älteren Menschen die Angst vor der Veränderung und den damit
verbundenen Belastungen zu nehmen, sind Unterstützungsleistungen bzw.
gegebenenfalls die Vermittlung durch eine Hausverwaltung dringend
notwendig.Seite 6 von 7
3
Zu den Hilfeleistungen gehören u.a. beispielhaft:
- Aussortieren der alten Wohnung
- Umzugsorganisation
- Behördenangelegenheiten regeln
- Psychologische Betreuung
- Betreuung nach dem Umzug
01.02.22Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 05:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de