← Vorlagen

212405 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz Gemarkung Muffendorf, Flur 8 und 9, Flurstücke 538, 1550 u.a. - Neubau von 6 Einfamilienhäusern (Haus 1 bis 6) Az. 2182/2021

Nummer
212405
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 384,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212405-02 AA Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz Gemarkung Muffendorf, Flur 8 und 9, Flurstücke 538, 1550 u.a. - Neubau von 6 Einfamilienhäusern (Haus 1 bis 6) Az. 2182/2021 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212405
  2. 212405-01 Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz Gemarkung Muffendorf, Flur 8 und 9, Flurstücke 538, 1550 u.a. - Neubau von 6 Einfamilienhäusern (Haus 1 bis 6) Az. 2182/2021
  3. 212405-04 ST BBB-Anfrage: Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz - Neubau von 6 Einfamilienhäusern, Drucksachengruppe 212405
  4. 212405-03 BBB-Anfrage: Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz - Neubau von 6 Einfamilienhäusern, Drucksachengruppe 212405

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.993 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
212405
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz
Gemarkung Muffendorf, Flur 8 und 9, Flurstücke
538, 1550 u.a.
- Neubau von 6 Einfamilienhäusern (Haus 1 bis 6)
Az. 2182/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung die
Vorhaben abgelehnt hat, da die erforderliche Erschließung im Sinne des § 34
BauGB nicht gesichert ist.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern (Häuser 1 bis 6).
Für den Grundstücksbereich der eingereichten Vorhaben liegt kein qualifizierter
Bebauungsplan vor, es gilt jedoch der Fluchtlinienplan Nr. 7/Mu, in Folge
dessen die Zulässigkeit der Bauvorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
zu beurteilen ist.
Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch ein reines Wohngebiet in zwei-
bis dreigeschossiger, offener Bauweise charakterisiert. Die überbaubare
Grundstücksfläche ergibt sich straßenseitig aus der Festsetzung im
Fluchtlinienplan und des Weiteren aus den fiktiven Baufluchten der
Umgebungsbebauung.
Zu den beantragten Vorhaben liegt ein positiver Bauvorbescheid für insgesamt
10 Häuser vor. Im erteilten Vorbescheid wurde bereits darauf hingewiesen,
dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Erschließung durch
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die erstmalige Herstellung der
Erschließungsanlage Lehnpütz gesichert sein muss (Erschließungsvertrag mit
der Stadt Bonn).
Grundsätzlich muss zur Sicherstellung der Erschließung der beantragten
Vorhaben die Straße Lehnpütz im betroffenen Abschnitt ausgebaut werden.
Dies gilt u.a. im Zusammenhang mit der sicheren fußläufigen Erreichbarkeit der
Grundstücke, der sicheren Abwicklung der durch die Vorhaben ausgelösten
KFZ-und Radverkehre, einem Angebot an Besucherstellplätzen im öffentlichenSeite 1 von 3
Seite 2
Straßenraum, einer ordentlichen Straßenentwässerung und einem Anschluss
der Grundstücke an die Kanalisation.
Die vorhandene rund drei Meter breite Fahrbahn reicht hierfür grundsätzlich
nicht aus. Überdies ist der Bestandsweg durch Böschungen eingesäumt, die
die Zuwegung auf die Grundstücke erschweren bzw. unmöglich machen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.11.2019 die Planung zum
Ausbau der Straße Lehnpütz beschlossen (DS-Nr. 190411). Auf der Grundlage
dieser Planung sollte zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bonn ein
städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem sich der Bauherr zum
Ausbau der Straße Lehnpütz verpflichtet hätte. Mit Unterzeichnung dieser
Vereinbarung wäre die Erschließung der Bauvorhaben gesichert gewesen.
Entgegen der ursprünglichen Erwartung ist ein betroffener
Grundstückseigentümer offenbar nicht mehr bereit, eine in seinem Eigentum
befindliche Straßenfläche abzutreten, weshalb der städtebauliche Vertrag nicht
unterzeichnet werden konnte. Stattdessen wurde eine Umplanung erforderlich,
die eine Verschiebung der Straßentrasse zum Inhalt hatte. Diese Umplanung
bedurfte wiederum der Genehmigung der Bezirksvertretung Bad Godesberg.
Letztlich hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28.04.2021 die
Genehmigung der geänderten Ausbauplanung zur Herstellung der Straße
Lehnpütz abgelehnt (DS-Nr. 210218).
Die verkehrliche Erschließung der Vorhaben ist daher nicht gesichert. Damit
sind die beantragten Vorhaben nicht genehmigungsfähig.
Auf expliziten Wunsch des Bauherrn hat die Verwaltung zwischenzeitlich die
Bauanträge abgelehnt, da der Bauherr zu den beantragten Vorhaben ein
Klageverfahren anstrebt, um die Thematik der Erschließung gerichtlich
überprüfen zu lassen.
Anlage/n
1 Flurkarte_Lehnpütz_ö (öffentlich)
2 Lageplanausschnitt_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich)
3 Ansicht Süd-West_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich)
4 Ansicht Nord-Ost_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich)
5 Ansicht Nord-West_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich)
6 Ansicht Süd-Ost_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de