212405 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz Gemarkung Muffendorf, Flur 8 und 9, Flurstücke 538, 1550 u.a. - Neubau von 6 Einfamilienhäusern (Haus 1 bis 6) Az. 2182/2021
Kerndaten
- Nummer
- 212405
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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- BBB-Anfrage: Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz - Neubau von 6 Einfamilienhäusern, Drucksachengruppe 212405
- BBB-Anfrage: Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz - Neubau von 6 Einfamilienhäusern, Drucksachengruppe 212405
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Beschlussvorlage öffentlich 212405 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Muffendorf, Lehnpütz Gemarkung Muffendorf, Flur 8 und 9, Flurstücke 538, 1550 u.a. - Neubau von 6 Einfamilienhäusern (Haus 1 bis 6) Az. 2182/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Vorhaben abgelehnt hat, da die erforderliche Erschließung im Sinne des § 34 BauGB nicht gesichert ist. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern (Häuser 1 bis 6). Für den Grundstücksbereich der eingereichten Vorhaben liegt kein qualifizierter Bebauungsplan vor, es gilt jedoch der Fluchtlinienplan Nr. 7/Mu, in Folge dessen die Zulässigkeit der Bauvorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch ein reines Wohngebiet in zwei- bis dreigeschossiger, offener Bauweise charakterisiert. Die überbaubare Grundstücksfläche ergibt sich straßenseitig aus der Festsetzung im Fluchtlinienplan und des Weiteren aus den fiktiven Baufluchten der Umgebungsbebauung. Zu den beantragten Vorhaben liegt ein positiver Bauvorbescheid für insgesamt 10 Häuser vor. Im erteilten Vorbescheid wurde bereits darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Erschließung durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Lehnpütz gesichert sein muss (Erschließungsvertrag mit der Stadt Bonn). Grundsätzlich muss zur Sicherstellung der Erschließung der beantragten Vorhaben die Straße Lehnpütz im betroffenen Abschnitt ausgebaut werden. Dies gilt u.a. im Zusammenhang mit der sicheren fußläufigen Erreichbarkeit der Grundstücke, der sicheren Abwicklung der durch die Vorhaben ausgelösten KFZ-und Radverkehre, einem Angebot an Besucherstellplätzen im öffentlichenSeite 1 von 3 Seite 2 Straßenraum, einer ordentlichen Straßenentwässerung und einem Anschluss der Grundstücke an die Kanalisation. Die vorhandene rund drei Meter breite Fahrbahn reicht hierfür grundsätzlich nicht aus. Überdies ist der Bestandsweg durch Böschungen eingesäumt, die die Zuwegung auf die Grundstücke erschweren bzw. unmöglich machen. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.11.2019 die Planung zum Ausbau der Straße Lehnpütz beschlossen (DS-Nr. 190411). Auf der Grundlage dieser Planung sollte zwischen dem Bauherrn und der Stadt Bonn ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in dem sich der Bauherr zum Ausbau der Straße Lehnpütz verpflichtet hätte. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wäre die Erschließung der Bauvorhaben gesichert gewesen. Entgegen der ursprünglichen Erwartung ist ein betroffener Grundstückseigentümer offenbar nicht mehr bereit, eine in seinem Eigentum befindliche Straßenfläche abzutreten, weshalb der städtebauliche Vertrag nicht unterzeichnet werden konnte. Stattdessen wurde eine Umplanung erforderlich, die eine Verschiebung der Straßentrasse zum Inhalt hatte. Diese Umplanung bedurfte wiederum der Genehmigung der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Letztlich hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 28.04.2021 die Genehmigung der geänderten Ausbauplanung zur Herstellung der Straße Lehnpütz abgelehnt (DS-Nr. 210218). Die verkehrliche Erschließung der Vorhaben ist daher nicht gesichert. Damit sind die beantragten Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Auf expliziten Wunsch des Bauherrn hat die Verwaltung zwischenzeitlich die Bauanträge abgelehnt, da der Bauherr zu den beantragten Vorhaben ein Klageverfahren anstrebt, um die Thematik der Erschließung gerichtlich überprüfen zu lassen. Anlage/n 1 Flurkarte_Lehnpütz_ö (öffentlich) 2 Lageplanausschnitt_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich) 3 Ansicht Süd-West_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich) 4 Ansicht Nord-Ost_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich) 5 Ansicht Nord-West_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich) 6 Ansicht Süd-Ost_Lehnpütz_nö (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de