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212399 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk Hardtberg

Nummer
212399
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Baumkommission 24.01.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212399
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Mitteilung über Gefahrenbaumfällungen (die der
Baumschutzsatzung unterliegen) im Stadtbezirk
Hardtberg
Beratungsfolge
Baumkommission 24.01.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum November/Dezember
2021 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten
Fällungen von Gefahrenbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene
Gefahrenbäume kann eine Ersatzpflanzung nur empfohlen werden.
An der Burg Medinghoven 15, 53123 Bonn
Die Esche (Fraxinus) wies einen Stammumfang von 261 cm auf und
wurde wegen einseitig fehlentwickelter Krone mit mangelhaft bewertet
und aufgrund der Bruchgefahr von Kronenteilen zur Fällung freigegeben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de