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212392 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Am Kottenforst 51, 53125 Bonn

Nummer
212392
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 24.01.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212392
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf
dem Grundstück Am Kottenforst 51, 53125 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 24.01.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Blaue-Atlas-Zeder auf dem Grundstück Am
Kottenforst 51, 53125 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Blaue-Atlas-Zeder (Cedrus atlantica ‘Glauca‘) weist einen Stammumfang
von 240 cm, einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von 20 m auf.
Der Zustand wurde mit gut beurteilt.
Auf dem Grundstück muss der Keller des Bestandsgebäudes freigelegt und
wegen Feuchtigkeitsschäden saniert werden. Für die Freilegung des Kellers ist
die Entfernung der Zeder notwendig, da sich der Baum nur 1,6 m von der
vorderen Giebelseite des Einfamilienhauses entfernt befindet. Neben dem
bestehenden Dach- und Fassadenkontakt und den damit verbundenen
Beeinträchtigungen durch den gebäudenahen Standort ist es außerdem durch
Wurzeleinwuchs in das Leitungssystem zu Schäden an den Wasserrohren
gekommen, die instandgesetzt werden müssen.
Nach Auffassung der Verwaltung besteht hier ein Rechtsanspruch auf Erteilung
der Fällgenehmigung nach § 4 Abs. 1 c), da von dem Baum Gefahren für das
Gebäude ausgehen, die bei gleichzeitigem Erhalt des Baumes nicht beseitigt
werden können.
Als Ersatzpflanzung für die Blaue-Atlas-Zeder wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Anlage/n
1 Fotos und Schadensnachweis (öffentlich)Seite 1 von 3
Seite 2 von 3
Zustandsbericht der KanalbefahrungSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de