212391 · Mitteilungsvorlage
Klimaschutzbeirat: Aktuelle Empfehlung (Klimafolgenanpassung) und Protokolle des Klimaschutzbeirates
Kerndaten
- Nummer
- 212391
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.893 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 212391 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Klimaschutzbeirat: Aktuelle Empfehlung (Klimafolgenanpassung) und Protokolle des Klimaschutzbeirates Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 20.01.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Geschäftsordnung des Klimaschutzbeirates sieht vor, dass die Ergebnisse der Sitzungen dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda als Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden. Der Klimaschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 30. November 2021 eine Empfehlung zur Klimafolgenanpassung verabschiedet, die hier als externes Dokument angehängt ist. Die Protokolle der Beiratssitzungen werden jeweils nach ihrer Verabschiedung in der Folgesitzung hier zum Download bereitgestellt: www.bonn.de/klimaschutzbeirat. Das jüngste verfügbare Protokoll ist das der Sitzung am 24. August 2021. Anlage/n 1 KSB Empfehlungspapier Klimaanpassung (öffentlich)Seite 1 von 4 1 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimafolgenanpassungen (verabschiedet am 30. November 2021) Autor:innen KSB: Susanne Bauer-Jautz, Stephan Herpertz, Dietrich Kolk, Dr. Jonas Reuter, Dr. Sophie Schuppe, Dr. Anke Valentin Bereits jetzt sind Klimaänderungen und ein deutlicher Temperaturanstieg gegenüber vorindustriellen Zeiten feststellbar, der auch in Deutschland gravierende Auswirkungen hat. Darunter fallen Starkregenereignisse wie im Ahrtal 2021 beobachtet, vermehrte Hitze- und Dürreperioden sowie andere Extremwetterereignisse. Die internationale Gemeinschaft geht von einem weiteren Temperaturanstieg aus. Deshalb hält der Klimaschutzbeirat Anpassungen zur Bewältigung der Folgen dieses Temperaturanstiegs für sinnvoll. Unter den vielen Folgen des Temperaturanstiegs hat der KSB das Themenpaar Hitze und Trockenheit beispielhaft ausgewählt, um mit den fünf folgenden Maßnahmenvorschlägen zur Klimafolgenanpassung zu beginnen. Maßnahmen zur Klimaanpassung sollen mit Maßnahmen zum Klimaschutz kombiniert und abgestimmt werden. Empfehlung 1: Freihalten von Kaltluftschneisen Der Klimaschutzbeirat empfiehlt die Umsetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse aus dem ZURES Projekt zu Kaltluftschneisen in einem Grundsatzbeschluss festzuschreiben und die identifizierten Areale künftig von Bebauung freizuhalten. Das muss entsprechend für Kaltluftentstehungsgebiete gelten. Empfehlung 2: Erprobung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zur klimagerechten Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Plätzen Viele Lösungsvorschläge zur Wahl von Farbe und Baumaterial, zur Ausrichtung der Gebäude, zur Gebäudebegrünung etc. sind bereits wissenschaftlich erforscht, werden aber nicht umgesetzt. Das kann aus Kostengründen sein, weil der tatsächliche Nutzen in der jeweiligen räumlichen Situation nicht eindeutig ist oder weil Nutzungsansprüche divergieren. Der KSB empfiehlt die Festsetzung von verbindlichen Standards zu Gebäudebegrünung1, Verschattung2, Farbgebung und Materialwahl3 bei Neubau und Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Plätzen (Schulen, Verwaltungsgebäuden etc.). Dies sollte genutzt werden, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu erproben und auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen. Darüber hinaus sollten wissenschaftliche Erkenntnisse bei kommunalen Gebäuden auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können dann als Grundlage für Vorgaben gegenüber Dritten im Neubau zum Beispiel in Bebauungsplänen oder weiteren Satzungen dienen. Zudem geht die Stadt als leuchtendes Beispiel voran. 1 Inklusive PV Verpflichtung. 2 Dies kann gut durch Fassaden-PV Anlagen realisiert werden. 3 Dissertation H. M. Laue (2009): Gefühlte Landschaftsarchitektur Möglichkeiten der thermischen Einflussnahme in städtischen Freiräumen (http://www.uni-kassel.de/upress/online/frei/978-3-89958-772- 2.volltext.frei.pdf)Seite 2 von 4 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimafolgenanpassungen Autor:innen KSB: Susanne Bauer-Jautz, Stephan Herpertz, Dietrich Kolk, Dr. Jonas Reuter, Dr. Sophie Schuppe, Dr. Anke Valentin. 2 Empfehlung 3: Infokampagne für Bürger:innen Auch Maßnahmen der Klimaanpassung sollten Teil einer zielgruppenbezogenen Informationskampagne für Bürger:innen der Stadt Bonn werden. Ob ein Versand eines Bürger:innenbriefs mit dem Grundsteuerbescheid Teil einer solchen Kampagne sein kann, sollte im Zuge der Kampagnenkonzeption mit berücksichtigt werden. Empfehlung 4: Mehr Bäume, Hecken, Wildkräuterfluren und Humusaufbau in der Stadt Bäume spenden Schatten, speichern Wasser und verbessern das Mikroklima. Darum empfiehlt der KSB dringend die durch die Stürme, Trockenheit und Hitze der letzten Jahre leeren Baumscheiben der Stadt mit neuen Bäumen zu bepflanzen sowie darüber hinaus neue Baumstandorte einzurichten. Dabei sollte mit verschiedenen Baumarten experimentiert werden, um zum einen klimaresiliente Bäume zu identifizieren und andererseits die biologische Vielfalt zu fördern. Alle Möglichkeiten für Baumsetzungen sollten ausgeschöpft werden, mit dem Ziel, mehr Bäume oder anderes Grün pflanzen zu können (auch in der Nähe von Versorgungsleitungen). Hierzu sollte die Verwaltung den Austausch mit BonnNetz suchen und über die Ergebnisse auch im Klimaschutzbeirat berichtet werden. Da Bäume viel Platz benötigen und teilweise die Durchlüftung der Straßen behindern können, empfiehlt der KSB weiterhin an Standorten, für die keine Bepflanzung mit Bäumen sinnvoll ist - auch an Fassaden - eine Begrünung mit anderen Pflanzen. Durch eine konsequente Umsetzung der Verkehrswende ist weniger Durchlüftung nötig, was eine stärkere Begrünung von Straßen erlaubt. Dies führt im Sommer zu einer gebremsten Erwärmung der Straßen. Die Bepflanzung mit Büschen, die Anlage von Wildkräuterfluren und Wildblumenwiesen sowie die Förderung des Humusaufbaus muss mitgedacht und -gefördert werden, weil das durch eine bessere Wasseraufnahme Starkregen- Abfluss-Spitzen verringert, durch Verbesserung der Wasserspeicherqualität zu mehr Grün in Trockenperioden führt, CO2 bindet und dazuhin die Biodiversität und Resilienz fördert. Empfehlung 5: Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung Zur Förderung dezentraler Regenwasserbewirtschaftung bei Bauvorhaben empfiehlt der KSB ein:e zentrale Ansprechpartner:in für Dritte bei der Stadt zu etablieren. Sie/er soll grundsätzlich zu baulichen Möglichkeiten, deren Nutzen und Förderung beraten können. Desweiteren empfiehlt der KSB, Vorzeigeprojekte an kommunalen Gebäuden mit hohem Wasserverbrauch zu verwirklichen. Dabei sollen Regenwassernutzung/ oberflächennahe Versickerung und Verdunstung oder Regenwasserrückhalt als nachrangige Lösung in naturnaher Gestaltung eingesetzt werden. Nicht nur bei Neuplanung, sondern auch im Bestand muss die dezentrale, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung das Ziel sein. Das Bonner Förderprogramm zur Entsiegelung ist hier ein guter erster Schritt. Dieses richtet sich aber nur an Eigentümer*innen von aktuell bereits versiegelten Flächen. Neben der Zielgruppe der privaten Hausbesitzer:innen, die durch ein solches Förderprogramm adressiert wird, sollten Modellvorhaben mit Wohnungsbaugesellschaften (z. B.Seite 3 von 4 Empfehlung des Klimaschutzbeirats zu Klimafolgenanpassungen Autor:innen KSB: Susanne Bauer-Jautz, Stephan Herpertz, Dietrich Kolk, Dr. Jonas Reuter, Dr. Sophie Schuppe, Dr. Anke Valentin. 3 VEBOWAG) und anderen Eigentümern größerer Gebäudebestände angestoßen und kommunikativ genutzt werden (z. B. BLB, BIMA). Darüber hinaus ist aus Sicht des KSB die Vermeidung und Verminderung von Neuversiegelung wichtig, z.B. sollten die Handlungsoptionen bei Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen/ Parkplatzflächen genutzt werden (keine Vollversiegelung, Stapelnutzung von Flächen). Die Größe von Tiefgaragen sollte nicht über die Ausdehnung des oberirdischen Baukörpers hinaus gehen. Das Versiegelungsverbot von Vorgärten sollte konsequent umgesetzt werden.Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de