212390 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer und eine Lärche auf dem Grundstück Landgrabenweg 15, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 40169/2021 BG)
Kerndaten
- Nummer
- 212390
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.460 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 212390 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer und eine Lärche auf dem Grundstück Landgrabenweg 15, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (AZ: 40169/2021 BG) Beratungsfolge Baumkommission 24.01.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer und eine Lärche auf dem Grundstück Landgrabenweg 15, 53227 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Die Genehmigung wird wirksam mit Erteilung der Baugenehmigung. Begründung Auf dem Grundstück soll nach Abriss des Bestandsgebäudes ein Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Für die Realisierung der Bauvorhabens wurde die Fällung von insgesamt vier satzungsgeschützten Bäumen beantragt, wovon zwei Bäume einen Stammumfang von mehr als 200 cm aufweisen. Nr. 1) Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra nigra) weist einen Stammumfang von 208 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht unmittelbar an der Zufahrt des Grundstücks und der geplanten Tiefgaragenzufahrt des Bauvorhabens. Nr. 2) Die Lärche (Larix decidua) weist einen Stammumfang von 205 cm, einen Kronendurchmesser von 7 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand wurde mit befriedigend beurteilt. Der Standort der Lärche befindet sich in der südlichen Grundstücksecke, unmittelbar neben der Grundstückszufahrt des Nachbarhauses Nr. 17 und dem notwendigen Arbeitsbereich für das Bauvorhaben.Seite 1 von 2 Seite 2 Die beiden Bäume Nr. 1 und Nr. 2 sowie zwei weitere satzungsgeschützte Bäume mit Stammumfängen unter 200 cm, eine Birke und eine Lärche, können wegen des Standorts am Baufeld und an der Zufahrt zur geplanten Tiefgarage nicht erhalten bleiben. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzungen für die beiden Bäume werden zwei standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die beiden weiteren satzungsgeschützten Bäume, die zur Realisierung des Bauvorhabens entfernt werden müssen, werden Ersatzpflanzungen gefordert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de