212387-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neubau Kindergarten Weinheimstraße 51 53229 Bonn: Fällung von zwei städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren
Kerndaten
- Nummer
- 212387-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.184 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212387-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Neubau Kindergarten Weinheimstraße 51 53229 Bonn: Fällung von zwei städtischen Bäumen im Baugenehmigungsverfahren Beratungsfolge Baumkommission 24.01.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Entscheidung Ergänzende Stellungnahme Die Kosten für Fällung und Ersatzpflanzung in Höhe von ca. 5.000,- Euro sind in der Gesamtmaßnahme Neubau Kindertagesstätte Weinheimstraße enthalten. Das SGB wird bei den Ersatzpflanzungen einen größeren Stammumfang im Bereich 20 bis 25cm anstatt der geforderten 18 bis 20 cm pflanzen. Dies klärt die unterschiedlichen Angaben im Beschlussvorschlag und der Begründung zur DS-Nr. 212387. Der entsprechend aktualisierte Beschlussvorschlag lautet dann wie folgt: „Der Fällung von zwei städtischen Laubbäumen auf dem Gelände der Kindertagesstätte Weinheimstraße 51 in Bonn-Niederholtorf wird zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung von zwei standortgerechten Laubbäumen mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm wird auf dem Gelände der Kindertagesstätte im Zuge des Neubaus durchgeführt.“ Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de