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212386 · Mitteilungsvorlage

Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung von Mindestbreiten auf Gehwegen

Nummer
212386
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 15.03.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
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  1. 212386-01 ST Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung von Mindestbreiten auf Gehwegen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212386
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung von
Mindestbreiten auf Gehwegen
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.01.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.02.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Rat 10.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im Sinne einer sicheren und teilhabenden Mobilität wird dem Ziel gefolgt,
Fußgänger*innen sowie insbesondere in der Mobilität eingeschränkten
Personen ausreichend breite Flächen auf Gehwegen anzubieten, wo die
baulichen Gegebenheiten dies ermöglichen. Gehwege sollten im Regelfall eine
Breite von 2,5 Metern aufweisen.
Neben der sukzessiven Umsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie
sieht die Verwaltung in Sofortmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag, um
schnell wirksame und punktuelle Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr
zu erzielen. Dies fügt sich als wichtiger Baustein in die Gesamtstrategie zur
Förderung und Umsetzung einer Mobilitätswende in Bonn ein.
Das vom Rat der Stadt Bonn angenommene Bürgerbegehren "Radentscheid"
enthält u. a. das Ziel, auf Gehwegen eine freie Breite von 1,50 m als
Minimalanforderung für den Bewegungsraum von Fußgänger*innen zu
gewährleisten. Damit wurde die Beschlusslage geschaffen, konkrete Schritte
einzuleiten, um 1,5m Mindestbreite auf den Gehwegen vorzuhalten.
Grundsätzlich ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken auf
dem Gehweg untersagt. Die Straßenverkehrsbehörden können dies jedoch
durch Anordnung zulassen. Als Sofortmaßnahme wird die Stadtverwaltung das
Gehwegparken in solchen Bereichen nicht mehr erlauben, wo auf den
Gehwegen neben den darauf noch zulässig abgestellten Fahrzeugen nur
weniger als 1,5 m Restgehwegbreite frei bleibt. Die Verwaltung wird dazu in
einem ersten Schritt die in der Anlage benannten Straßenbereiche sukzessive
auf Umsetzung prüfen und anordnen, dass die Parkerlaubnis bei
Unterschreiten des o.g. Mindestmaßes zurückgenommen wird und künftig
entfällt. Sofern solche Maßnahmen bereits Teil eines zeitnah umzusetzenden
Parkraumkonzeptes sind, werden diese im Rahmen dessen umgesetzt.
Die Anwohner*innen werden 14 Tage im Voraus durch Bürger*innenbriefe undSeite 1 von 16
Seite 2
an geparkten Fahrzeugen hinterlassene Hinweiszettel darüber informiert, in
welchen Bereichen demnächst nicht mehr auf den Gehwegen geparkt werden
kann. Die umgesetzten Maßnahmen wird die Verwaltung daran anschließend
durch entsprechende Kontrollen des Stadtordnungsdienstes begleiten.
Anlage/n
1 Anlage Gehwegbreitenwiederherstellung (öffentlich)Seite 2 von 16
Zu überprüfende Straßenabschnitte:
Alfred-Bucherer-Str. 59
Hinweis:
Der Wegfall des Parkplatzes wurde bereits in
der Bezirksvertretung Bonn und im Rat
beschlossen wurde (DS 210328)
Alfred-Bucherer-Str. 67
Hinweis:
Der Wegfall des Parkplatzes wurde bereits in
der Bezirksvertretung Bonn und im Rat
beschlossen wurde (DS 210328)
Alfred-Bucherer-Str. 71
Hinweis:
Der Wegfall des Parkplatzes wurde bereits in
der Bezirksvertretung Bonn und im Rat
beschlossen wurde (DS 210328)Seite 3 von 16
Alfred-Bucherer-Str. 81
Hinweis:
Der Wegfall des Parkplatzes wurde bereits in
der Bezirksvertretung Bonn und im Rat
beschlossen wurde (DS 210328)
Am Rehsprung - gegenüber Hausnr. 14
Am Rehsprung - gegenüber Hausnr. 19
Annaberger Str. 197Seite 4 von 16
Argelanderstraße - gegenüber Hausnr. 144
Beethovenplatz 2 (gegenüber)
Bonner Talweg 25Seite 5 von 16
Bonner Talweg 27c
Bonner Talweg 76
Bonner Talweg 80Seite 6 von 16
Bonner Talweg 176
Bonner Talweg - Ecke Lessingstr.
Dietkirchenstr - gegenüber Hausnr. 42Seite 7 von 16
Dorotheenstraße 30
Dorotheenstraße 46
Eduard-Pflüger-Str.
Endenicher Str. 278Seite 8 von 16
Endenicher Str. 287
Flodelingsweg – auf Höhe des Sportplatzes
Franz-Bücheler-Str. 5Seite 9 von 16
Hatschiergasse 10
Haydnstr. - Seite BaumschulwäldchenSeite 10 von 16
Heerstr. 102
Jagdweg 23
Kaiser-Karl-Ring - Ecke Im KrausfeldSeite 11 von 16
Kaiser-Konrad-Str. - Ecke Professor-Neu-
Allee
Kirschallee 3b
LuisenstraßeSeite 12 von 16
Magdalenenstr. 1a
Magdalenenstr. 28
Pipinstr. - Ecke Im KrausfeldSeite 13 von 16
Rampe Zweite Fährgasse Rathenauufer
Schedestr. 15
Schumannstr. 36Seite 14 von 16
Schumannstr. 51
Sebastianstr. 95
Sebastianstr. - gegenüber Hausnr. 103Seite 15 von 16
Troschelstraße 6
Wegelerstr. - Ecke Endenicher AlleeSeite 16 von 16

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Datenstand: 02.11.2026, 22:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de