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212380-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Abriss der Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium (EMA) und Neubau einer Mehrfachsporthalle

Nummer
212380-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 08.06.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Sportausschusses 02.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212380 Bürgerantrag: Abriss der Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium (EMA) und Neubau einer Mehrfachsporthalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212380-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Abriss der Sporthalle am Ernst-Moritz-Arndt-
Gymnasium (EMA) und Neubau einer
Mehrfachsporthalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu1. – 4.:
Ein sofortiger Abriss der Sporthallen am EMA ist aus zweierlei Hinsicht nicht
möglich. Zum einen muss am EMA der Schulsport in der Halle, wenn auch
defizitär, schnellstmöglich wiederermöglicht werden, zum anderen sind die
Sportstätten unabdingbar für den Vereinssport erforderlich.
Aus diesen Gründen wird die Sporthalle G insoweit provisorisch ertüchtigt,
sodass sie zeitnah wieder in Nutzung gehen kann. Die Arbeiten haben bereits
Anfang Dezember 2021 begonnen und werden voraussichtlich im ersten
Halbjahr 2022 abgeschlossen werden.
Zwischenzeitlich sind die Prüfungen zur Errichtung einer temporären,
provisorischen Dreifachhalle begonnen worden, die dann auf dem
Schulgelände des EMA errichtet werden soll. Nach positiver Prüfung und nach
Innutzungnahme (die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes muss gewährleistet
bleiben) kann ein Abriss der Sporthallen und ein anschließender Neubau einer
den Anforderungen des EMA entsprechenden Mehrfachsporthalle durchgeführt
werden.
Die tatsächliche bauliche Umsetzung dieser Maßnahme kann zeitllich nur in
Ansehung und in Abhängigkeit einer gesamtstädtischen Prioritätenliste aller
notwendigen Baumaßnahmen erfolgen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bei dieser skizzierten Vorgehensweise
die Aufrechterhaltung des Sportunterrichtes bis zur Errichtung einer neuen
Sporthalle bestmöglich sichergestellt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene VerfahrenSeite 1 von 2
Seite 2
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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