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212379 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung der Vergabeverfahren zur Beschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Stadtverwaltung

Nummer
212379
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
06.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
212379
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung der Vergabeverfahren zur Beschaffung
von Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die
Stadtverwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird ermächtigt ein entsprechendes Fahrzeug für die
Kanal- und Bachunterhaltung zu beschaffen. Die erforderlichen
Finanzmittel werden im Rahmen einer ÜPL-Maßnahme bereitgestellt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges
für den Bereich der öff. Parkraumbewirtschaftung aus dem
Haushaltsjahr 2024 nach 2022 vorzuziehen. Die entsprechenden
Finanzmittel werden bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich der Bereitstellung der
erforderlichen Finanzmittel einen entsprechenden Großflächenmäher zu
beschaffen. Die dazu erforderlichen Finanzmittel werden im Rahmen
einer ÜPL-Maßnahme durch den Fachbereich/das Dezernat
bereitgestellt.
Begründung
Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2021/2022
wurden die Mittel für die Fahrzeugbeschaffung aller Ämter eingebracht. Mit
Beschluss vom 10.3.2021 Ds.Nr. 210063 wurden alle für 2021/2022 im
Rahmen der Haushaltsplanungen vorgesehenen Ersatz zu beschaffenden
Fahrzeuge freigegeben. Nicht enthalten waren hier die nachfolgend unter den
Positionen 1 + 2 dargestellte Fahrzeuge/Arbeitsmaschinen. Die
entsprechenden Finanzmittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Zu 1.
Neubeschaffung eines Fahrzeuges für das Amt 66 (Kanal- undSeite 1 von 4
Seite 2
Bachunterhaltung)
Der Fachbereich 66-20.1 ist für die Unterhaltung von etwa 130 km Bachläufen
und Gräben sowie 19 km Rheinufermauern und Hochwasserschutzdeichen im
Stadtgebiet zuständig.
In diesem Jahr wurde das Team 66-20 durch einen Baumkontrolleur zur
Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht verstärkt. Hierdurch haben sich der
Bedarf und die Anforderungen an die vor Ort eingesetzten Fahrzeuge und
Maschinen verändert.
Der eingestellte Baumkontrolleur benötigt ein eigenes Fahrzeug, um
Kleingeräte und Material zu transportieren. Für sein Aufgabengebiet ist
vorgesehen, einen vorhandenen M1 Pkw BN– BN 6636 aus dem Fachbereich
einzusetzen. Für die Tätigkeiten des Vorarbeiters und Stauwärters, die derzeit
das Fahrzeug nutzen, bestehen veränderte und höhere Anforderungen an ein
Fahrzeug.
Im Einzelnen:
Kontrolle der Hochwasserrückhaltebecken
Im Rahmen der gesetzlichen Stauwärteraufgaben müssen die
Hochwasserrückhaltebecken regelmäßig gewartet und unterhalten werden.
Hierfür müssen Geräte und Betriebsstoffe transportiert werden, die gemäß
Arbeitssicherheitsverordnungen nicht in der Fahrerkabine mitgeführt werden
dürfen.
Der Mitarbeitende ist überwiegend selbstständig tätig, daher muss er alle
notwendigen Maschinen und Materialien zur Ausführung seines
Aufgabenbereiches mit sich führen können, ohne den Arbeitsablauf der
Unterhaltungskolonnen zu beeinträchtigen.
Einsatz bei Starkregenereignissen:
Durch den anhaltenden Klimawandel kommt es auch in Bonn zu immer
extremeren Wetterereignissen. Im Rahmen von Starkregenereignissen kommt
es auch zu Hochwässern in den Bächen.
Die Rückhaltebecken und Alarmpegelanlagen müssen in solch einem Fall
verstärkt überprüft, kontrolliert sowie Auslässe und Gitter möglichst freigeräumt
werden. Da diese Becken nicht über befestigte Wege erreichbar sind, muss ein
entsprechend belastbares, auch bei Überschwemmungen einsetzbares
Fahrzeug gewählt werden. Das Fahrzeug muss mit einer entsprechenden
leistungsstarken Motorisierung, einem Allradantrieb, einer Anhängerkupplung
für vorhandene 3.000 kg Anhänger und einer Frontwinde ausgerüstet sein,
damit sichergestellt ist, dass der Mitarbeitende die Gefahrenzustände für sich
gefahrlos beseitigen kann.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung und intensiver Marktrecherche kann zur
Verbesserung der Arbeitsabläufe in der Gewässerunterhaltung nur ein Typ
SUV- Pickup 3,0 t diese Anforderungen abbilden. Vergleichbare Lkw N1 3,5 t
sind größer und preislich höher angesiedelt.Seite 2 von 4
Seite 3
Der gem. der Clean-Vehicles-Richtlinie der EU zur Quotenregelung bei
Fahrzeugbeschaffungen der Gemeinden vorgegebene Weg der Beschaffung
von reinen E Fahrzeugen bis 3,5 t Einsatzgewicht ist bei diesem
Aufgabengebiet nicht umsetzbar. Die Verwaltung beabsichtigt, eine
Motorisierung mittels Dieselmotor der neuesten Schadstoffklassifizierung
umzusetzen, da die erforderliche Leistung des Motors bei einem Ottomotor
zwangsläufig auf einen hubraumstarken 6 oder 8 Zylindermotor hinausläuft.
Schätzkosten: rd. 45.000 €
Die Deckung der Finanzmittel erfolgt aus dem Dez.3 Amt 66 Finanzstelle
5660813089040, FiPo: 7852000
Zu 2.
Vorzeitige Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges BN BN xxxx (aufgabenbedingt
anonymisiert) Kastenwagen Diesel Zulassung 01/2013, akt. Km Stand rd.
215.000.
Das Fahrzeug wird für die Unterhaltung, Pflege und den Transport von Inhalten
aus der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung eingesetzt. Aufgrund des
allgemeinen Zustandes, zu erwartender Instandsetzungen besteht das Risiko
eines Totalausfalls. Unter Berücksichtigung des Zustandes, der angespannten
Marktlage als auch der langen Lieferzeiten ist das Fahrzeug vorzeitig zu
ersetzen. Die Clean-Vehicles-Richtlinie der EU zur Quotenregelung bei
Fahrzeugbeschaffungen der Gemeinden vorgegebene Weg der Beschaffung
von reinen E-Fahrzeugen bis 3,5 t Einsatzgewicht ist bei diesem Fahrzeug und
Einsatzprofil vollumfänglich umsetzbar. Es ist vorgesehen einen rein elektrisch
betriebenen Transporter mit ausreichender Akkumulatorkapazität zu
beschaffen. Die aufgabenspezifische Innenausstattung des Laderaums soll
soweit möglich wiederverwendet werden, dies ist allerdings typenspezifisch erst
nach Ausschreibungsergebnis zu entscheiden.
Einen entsprechenden Förderantrag progress.NRW beabsichtigt die
Verwaltung noch vor Beschlusslage auf den Weg zu bringen, um evtl. im
Ausschuss berichten zu können. Es wird mit einer Förderquote von 30 %
gerechnet.
Schätzkosten inkl. Innenausbau und. MwSt.: rd. 58.000 €
Zu 3.
Vorzeitige Ersatzbeschaffung eines Großflächenmäher im Amt für Umwelt und
Stadtgrün
Die vorhandene selbstfahrende Arbeitsmaschine Großflächenmäher R-4626,
Zulassung 04/2010 war für 2024 zur Ersatzbeschaffung vorgesehen. Aufgrund
eines Totalausfalles, Kostenvoranschlag mind. 32.000 € sofern Ersatzteile noch
aus dem Ausland lieferbar sind, ist eine Instandsetzung wirtschaftlich nichtSeite 3 von 4
Seite 4
vertretbar. Die Ersatzbeschaffung ist daher aus dem Haushaltsplan 2024
vorzuziehen.
Schätzkosten: 120.000 €
Die Deckung der Finanzmittel wird zur Zeit verwaltungsintern geprüft. Der
Beschluss erfolgt daher vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
noch nicht vergeben VOB UVgO VgV nach Beschluss
umgehend
zu 1/2 103.000 €
Zu 3. 120.000€
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
zu1/2/3 01.23 783100 zu1/2 5.10.0001.23.
0300
zu
3. 5.10.0001.23.200
0
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja nein x ja x nein freigegeben
x
vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de