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212371 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße" Fahrrad Feld, Stadt Sankt Augustin Stellungnahme der Stadt Bonn

Nummer
212371
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
212371
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße"
Fahrrad Feld, Stadt Sankt Augustin
Stellungnahme der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 406/6
„Friedrich-Gauß-Straße“ die beigefügte Stellungnahme an die Stadt Sankt
Augustin abzugeben.
Begründung
Das Unternehmen Fahrrad XXL Feld GmbH möchte den Fahrradfachmarkt in
Sankt Augustin Menden von derzeit 2.500qm Verkaufsfläche auf insgesamt ca.
6.300qm Verkaufsfläche einschließlich einer Fahrradteststrecke erweitern. Auf
ca. 450qm soll zentrenrelevantes Randsortiment in Form von Sportbekleidung
angeboten werden. Ergänzend sollen Flächen für Lager in einer
Größenordnung von ca. 19.200qm realisiert werden. Hierzu soll entlang der
Einsteinstraße ein zusammenhängender Gebäudekomplex erweitert werden.
Lagerflächen werden im Obergeschoss untergebracht und im Erdgeschoss sind
die Verkaufsflächen geplant. Ursprünglich war eine Erweiterung auf ca.
9.000qm Verkaufsfläche geplant.
Die Stadt Sankt Augustin beabsichtigt für die Erweiterung die 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße"
durchzuführen. Hierzu soll die beigefügte Stellungnahme abgegeben werden.
Im Zusammenhang mit diesem Bauleitplanverfahren steht auch die Änderung
des Regionalplans in diesem Bereich, wozu die Stadt Bonn ebenfalls
Stellungnahmen abgegeben hat (DS 201910 und DS 210237).Seite 1 von 5
Seite 2
Anlage/n
1 211220_STN_Fahrrad Feld_4-1_Allris (öffentlich)Seite 2 von 5
61-1 Stadtentwicklung 20.12.2021
Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ –
Frühzeitige Beteiligung § 3(1) und § 4(1) – Fahrrad XXL Feld
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen die
Stellungnahme zur 15. Änderung FNP und BP Nr. 406/6 „Friedrich-Gauß-Straße“ –
frühzeitige Beteiligung § 3(1) und § 4(1) – Fahrrad XXL Feld in Sankt Augustin.
Diesbezüglich werden von Seiten der Stadt Bonn die bislang abgegebenen Stellungnahmen
nochmals in das Verfahren eingebracht bzw. Bezug auf diese genommen.
Auswirkungsanalyse vom 17.12.2019/24.06.2020 und Ergänzende Stellungnahme vom
05.07.2021
Der ergänzenden Stellungnahme wird die Auswirkungsanalyse mit Stand 2019/2020
zugrunde gelegt, die nicht Teil Unterlagen war, die der Stadt Bonn im Rahmen der
Beteiligung nach § 4 (1) BauGB zur Verfügung gestellt wurden. Nach Abgleich mit den
Unterlagen, die im Rahmen der Regionalplanänderung vorgelegt wurden, bildet die o.g.
Auswirkungsanalyse eine wesentliche Grundlage der hier formulierten Stellungnahme.
Diesbezüglich hat die Stadt Bonn in zwei Stellungnahmen im August 2019 und Mai 2020
grundsätzliche Bedenken zu den Darstellungen und Annahmen eingebracht. Insgesamt ist
festzustellen, dass die Stadt Bonn zu jeder Stellungnahme Gegenargumentationen erhalten
hat. Die vorgetragenen Anregungen wurden jedoch aus Sicht der Stadt Bonn nicht
ausreichend mit in die Verträglichkeitsanalyse und den Abwägungsprozess aufgenommen.
Abgrenzung Einzugsgebiet
Der Ausschluss der linksrheinischen Stadtteile der Stadt Bonn aus der
Einzugsgebietszone I wird auch weiterhin in Frage gestellt. Zum einen erscheint die Zone
I sehr klein gefasst, sodass die Mehrheit der Betriebe in Zone II weniger stark beeinflusst
wird. In der Tabelle angegeben ist der Marktanteil, der in Zone I aufgrund des
Verhältnisses größer ist als in Zone II. Die Umsatzherkunft erfolgt jedoch zu nur rund 30
% aus Zone I und zu 50 % aus Zone II. Üblicherweise sollte der Großteil des Umsatzes in
Zone I erzeugt werden. Die Annahme ist aus Sicht der Stadt Bonn nicht plausibel.
Im Hinblick auf die Investition eines zumeist vierstelligen Betrages für den Kauf eines E-
Bikes erscheint es durchaus realistisch, dass Fahrrad XXL Feld auch für linksrheinische
Bonnerinnen und Bonner ein interessanter und attraktiver Anbieter ist. Dies ergibt sich
aus der Größenordnung der Verkaufsfläche und dem angestrebten, breit aufgestellten
Sortiment von Fahrrad XXL Feld – gerade im Vergleich zu Bonner Anbietern - bzw. der
angestrebten weiteren Attraktivitätssteigerung des Marktes.Auch die verkehrliche
Anbindung erscheint über B56 und A 560 ausreichend gut, um sich zumindest Teile des
linksrheinischen Bonns als Einzugsgebiet mit weniger als 30 min PKW-Fahrzeit zu
erschließen. Auch das Werbeverhalten von Fahrrad XXL-Feld lässt auf ein weiteres
linksrheinisches Einzugsgebiet, bis in den Kölner Norden, schließen.
Hinzuzufügen ist, dass in der Begründung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes darauf eingegangen wird, dass aufgrund der erforderlichen
Flächengröße Spezialfachmärkte im Sortiment Fahrräder und Zubehör stets ein
weitreichendes Einzugsgebiet erreichen und der Markt zum gegenwärtigen
Zeitpunkt über ein deutlich überörtliches Einzugsgebiet verfügt
(S. 8). Des Weiteren ist in der Ergänzenden Stellungnahme vermerkt, dass der Anbieter
der mit Abstand größte Anbieter der Region wäre (S. 5). Dies steht im Widerspruch zurSeite 3 von 5
Abgrenzung des Einzugsgebietes bzw. der Zonen.
Umsatzumverteilungsberechnung und Darstellung der Lagen
In der Auswirkungsanalyse wie auch in der Ergänzenden Stellungnahme werden im
Rahmen der Umsatzumverteilung die Betriebe auf dem Bonner Stadtgebiet bzw. deren
Zuordnung zu Lagen in zentralen Versorgungsbereichen und außerhalb der Zentralen
Versorgungsbereiche in integrierten Lagen nicht transparent dargestellt. Außerdem ist
nicht nachvollziehbar, dass eine Differenzierung im Stadtbezirk Beuel hinsichtlich des
Stadtbezirkszentrums Beuel und den sonstigen Zentralen Versorgungsbereichen
vollzogen wird und im linksrheinischen Stadtgebiet die Lagen zusammengefasst werden.
Die Umsatzverteilungen sollten transparent nach Lage dargestellt werden, um die
Auswirkungen für die einzelnen Bereiche/Zentren herauszustellen und zu bewerten,
sodass deutlich wird, aus welchen Bereichen ggf. mehr Umsatz abgezogen wird. Da
Fahrräder und Fahrradzubehör in die Bonner Liste der nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortimente fallen und damit einhergehend für einen Branchen-Mix
notwendig sind, ist eine Ausdifferenzierung nach Zentren und integrierten Lagen
anzustreben. Dies wurde in einer Stellungnahme vom 25.06.2020 durch das
Gutachterbüro zwar dargestellt, diese ist jedoch weder Bestandteil der Analyse, noch der
Ergänzenden Stellungnahme. Zudem ist dieser Sachverhalt auf die reduzierte
Verkaufsflächengröße anzupassen.
Worst-Case-Ansatz – Flächenproduktivitäten
Bei einer Reduzierung der Verkaufsfläche auf 6.300qm liegt die Flächenproduktivität bei
2.900 €/qm und damit über dem Durchschnittswert von 2.500 €/qm im Jahr 2019 (s.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Struktur-
und Marktdaten des Einzelhandels 2020). Der Worst Case-Ansatz hat sich mit der
Reduzierung der Verkaufsfläche einem plausiblen Wert angeglichen.
Änderung des Regionalplanes zur Umwandlung eines GIB in ASB
Im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung und des Erarbeitungsverfahrens der
Bezirksregierung Köln wurden zwei Stellungnahmen eingebracht, welche vom Rat der
Stadt Bonn beschlossen wurden. Die in den Stellungnahmen formulierten Kritikpunkte
zum Regionalplanänderungsverfahren haben in Teilen auch weiterhin Bestand (DS-Nr.
201910 und 210237 des Bonner Ratsinformationssystems).
Die Stadt Sankt Augustin beabsichtigt, durch die Änderung der Darstellung ’GIB’ zu ’ASB’
im Regionalplan Erweiterungsmöglichkeiten für den heute bereits am Standort ansässigen
Einzelhandelsbetrieb Fahrrad Feld zu schaffen. Dieses Ansinnen steht grundsätzlich im
Widerspruch zu den Ergebnissen des der Bezirksregierung vorliegenden „Gemeinsamen
Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“. In diesem
Gutachten wird ein erheblicher Mangel an GI- und GE-Flächen in der Region festgestellt
(Industrieflächenbedarf 269 ha, GI-Reserve 41 ha; Gewerbeflächenbedarf 415 ha, GE-
Reserve 297 ha (vgl. Gemeinsames Fachgutachten S. 17)). Der Mangel an GI-Flächen
trifft u.a. auch für Sankt Augustin zu. Dementsprechend wird die Umwandlung von
dringend benötigten Flächen für Gewerbe und Industrie in ASB zum Zweck der
Einzelhandelsnutzung problematisch gesehen. Außerdem könnten sich auf der Fläche,
die später nicht durch Fahrrad Feld genutzt wird, was circa der Hälfte der ASB Fläche
entspricht, weitere Einzelhändler ansiedeln. Dies sollte möglichst vermieden werden.
Zum anderen wird die Planung im Verhältnis zur Gemeindegröße (Kaufkraft -
Kongruenzgebot) als überdimensioniert und in einem gewerblich geprägten Bereich
unabhängig der Zentrenrelevanz des Sortimentes als kritisch eingeschätzt, da an diesem
Standort vor allem die Erreichbarkeit der Autokundschaft im Vordergrund steht.Seite 4 von 5
Abschließend ist festzuhalten, dass die Erweiterung kritisch betrachtet wird, da die meisten
Fahrradhändler in Bonn innerhalb der Zentren (z.B. Belderberg, Franziskanerstraße,
Wittelsbacher Ring, Reuterstraße/Bonner Talweg, Moltkestraße, Hermannstraße etc.) oder in
integrierter Lage in Randlagen der Zentren liegen. Ihre Expertise wird nicht nur im Rahmen
des Fahrradhandels, sondern gerade in Zeiten der Verkehrswende als Dienstleister benötigt,
um nicht nur den Verkauf tätigen, sondern auch Service und Reparaturen wohnortnah
anbieten zu können. Somit wird durch die vorhandene kleinteilige Händlerstruktur eine
flächendeckende Fahrradinfrastruktur in Bonn gebildet, die die Radfahrenden fußläufig meist
in integrierter Lage zum Wohnort oder zu einem zentralen Versorgungsbereich nutzen
können. Darüber hinaus ist das Sortiment Fahrräder in Bonn als zentrenrelevant eingestuft
ist, wodurch u.a. das Ziel der kurzen Wege nicht nur für den Kauf, sondern auch für die
nachfolgenden Dienstleistungen wie Wartungs- und Reparaturarbeiten, verfolgt wird.
Mit freundlichen GrüßenSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 20:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de