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212370-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Grabenstraße

Nummer
212370-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212370 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Grabenstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212370-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der
Grabenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat das beschriebene Anliegen geprüft und dazu das
Geschwindigkeitsniveau mittels Seitenradar (SDR) ermittelt. Weiterhin wurde
auch der in der Straße durchfahrende Verkehr untersucht. Das Gerät erfasste
24 Stunden lang den Verkehr im Zeitraum 14.- 21.01.2022.
Die dabei (objektiv) festgestellten Werte lassen nicht erkennen, dass die Straße
übermäßig als Durchgangsstrecke genutzt oder dort vermehrt gerast würde.
Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt dort im Schnitt bei 28 km/h, die
Überschreitungsquote bei niedrigen 3,7 %.
Aufgrund dieser geringen Überschreitungsquote sowie mangels angrenzender
schützenswerter Einrichtungen, liegen die Voraussetzungen für kommunale
Geschwindigkeitskontrollen nicht vor. Weiterhin sind keine (baulichen)
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen angezeigt.
Die Verkehrsmenge betrug in der absoluten Spitzenstunde 66 Fahrzeuge für
beide Fahrtrichtungen zusammen. Nach den Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt06) wäre diese Verkehrsmenge sogar in Wohnwegen
(verkehrsberuhigende Bereiche) möglich. Innerhalb von Wohnstraßen (Tempo
30 Zonen) wird eine Verkehrsstärke sogar bis max. 400 Kfz/h für zulässig
erachtet. Davon ist man hier allerdings, wie beschrieben, weit entfernt. Die
angesprochene Tempo 30 Zonen-Beschilderung kann in der Tat optimiert
werden. Weitere Tempo 30 Schilder sind in Zonen allerdings nicht zulässig,
lediglich wiederholende Markierungen. Diese hält die Verwaltung allerdings
aufgrund der festgestellten Ergebnisse an dieser Stelle nicht für erforderlich, so
dass die Verbesserung der Beschilderung ausreichen sollte. Dies wird die
Verwaltung auch unverzüglich umsetzen, ebenso wie verstärkte Kontrollen des
ruhenden Verkehrs.
Aufgrund der geschilderten tatsächlichen Gegebenheiten, empfiehlt die
Verwaltung, dem Bürgerantrag nicht zu folgen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung vonSeite 1 von 2
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Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de