212370-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Grabenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 212370-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212370-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Grabenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat das beschriebene Anliegen geprüft und dazu das Geschwindigkeitsniveau mittels Seitenradar (SDR) ermittelt. Weiterhin wurde auch der in der Straße durchfahrende Verkehr untersucht. Das Gerät erfasste 24 Stunden lang den Verkehr im Zeitraum 14.- 21.01.2022. Die dabei (objektiv) festgestellten Werte lassen nicht erkennen, dass die Straße übermäßig als Durchgangsstrecke genutzt oder dort vermehrt gerast würde. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt dort im Schnitt bei 28 km/h, die Überschreitungsquote bei niedrigen 3,7 %. Aufgrund dieser geringen Überschreitungsquote sowie mangels angrenzender schützenswerter Einrichtungen, liegen die Voraussetzungen für kommunale Geschwindigkeitskontrollen nicht vor. Weiterhin sind keine (baulichen) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen angezeigt. Die Verkehrsmenge betrug in der absoluten Spitzenstunde 66 Fahrzeuge für beide Fahrtrichtungen zusammen. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) wäre diese Verkehrsmenge sogar in Wohnwegen (verkehrsberuhigende Bereiche) möglich. Innerhalb von Wohnstraßen (Tempo 30 Zonen) wird eine Verkehrsstärke sogar bis max. 400 Kfz/h für zulässig erachtet. Davon ist man hier allerdings, wie beschrieben, weit entfernt. Die angesprochene Tempo 30 Zonen-Beschilderung kann in der Tat optimiert werden. Weitere Tempo 30 Schilder sind in Zonen allerdings nicht zulässig, lediglich wiederholende Markierungen. Diese hält die Verwaltung allerdings aufgrund der festgestellten Ergebnisse an dieser Stelle nicht für erforderlich, so dass die Verbesserung der Beschilderung ausreichen sollte. Dies wird die Verwaltung auch unverzüglich umsetzen, ebenso wie verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs. Aufgrund der geschilderten tatsächlichen Gegebenheiten, empfiehlt die Verwaltung, dem Bürgerantrag nicht zu folgen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung vonSeite 1 von 2 Seite 2 Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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