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212367 · Mitteilungsvorlage

Ergebnisse: Lebenswerte Innenstadt

Nummer
212367
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.06.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.06.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 13.06.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
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  1. 212367-01 ST Ergebnisse: Lebenswerte Innenstadt

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212367
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Ergebnisse: Lebenswerte Innenstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
22.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Entsprechend des Antrags mit Ds. Nr. 211365 gibt die Verwaltung hiermit eine erste
Einschätzung zur Machbarkeit der im Antrag genannten Optionen und kündigt weitere
Prüfungen an.
zu 1.
Installation zusätzlicher Sitzgelegenheiten wie Bänke an passenden Stellen wie
z.B. auf dem Münsterplatz, dem Remigiusplatz und dem Marktplatz. Dabei ist
darauf zu achten, dass im Zuge der kontinuierlichen Erwärmung der Innenstädte,
vor allem im Sommer, beschattete Sitzplätze geschaffen werden, idealerweise in
Kombination mit der Pflanzung großkroniger Laubbäume, die für das Stadtklima
geeignet sind.
Eine Prüfung der Standorteignung für zusätzliche Bänke, teils mit Bäumen, in der
Innenstadt wird vorgenommen, kann allerdings nicht kurzfristig erfolgen.
Bei der Pflanzung großkroniger Bäume sind verschiedene grundsätzliche Aspekte zu
beachten.
 Es muss ein ausreichender Abstand von Gebäuden, Straßenbeleuchtung und
oberirdischen Leitungen gewährleistet sein, damit sich die Krone der Bäume auch
wie gewünscht entwickeln kann.
 Fahrtrassen und Aufstellflächen von Rettungsfahrzeugen dürfen nicht durch
Baumpflanzungen eingeschränkt werden. Dabei ist in der Regel auch zu
berücksichtigen, dass das Anleitern durch die Feuerwehr zur Rettung gefährdeter
Personen im Brandfall möglich bleiben muss und nicht durch Bäume behindert
werden darf.
 Für die Pflanzung von großkronigen Bäumen muss ein Wurzelraum von
mindestens 12 m³ zur Verfügung stehen. Bewässerung und Belüftung des
Wurzelraums müssen sichergestellt sein. Eine ausreichend große, offene
Baumscheibe ist hierfür erforderlich. Diese darf nicht begangen oder befahren
werden und benötigt daher einen entsprechenden stabilen Schutz.
 Die Baumstandorte müssen frei von unterirdischer Infrastruktur sein. Ausreichende
Abstände von Ver- und Entsorgungsleitungen müssen gewährleistet oder
geeignete Sicherungsmaßnahmen möglich sein.
zu 2.
Aufstockung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dadurch sollen aber die
Sitzplätze in der Nähe nicht beeinträchtigen werden.
Die Verwaltung prüft derzeit weitere Standorte für Fahrradabstellanlagen in der BonnerSeite 1 von 4
Seite 2
Innenstadt. Hierbei wird natürlich berücksichtigt, dass es zu keinen Konflikten mit
bestehender Infrastruktur wie z.B. Sitzgelegenheiten kommt. Aufgrund der personellen
Ressourcen und der aktuellen Prioritäten im Radverkehrsteam kann eine Umsetzung
nur längerfristig erfolgen.
zu 3.
Die Aufenthaltsqualität rund um bestehende Sitzgelegenheiten zu erhöhen, z.B.
durch Installation von Fahrradständern an der Ecke Brüdergasse/Wenzelgasse,
damit die Bänke dort nicht von Fahrrädern zugestellt werden.
Am oben genannten Standort sind die Platzverhältnisse bereits im Bestand sehr
begrenzt. Durch Abstellanlagen kann es in diesem Bereich zu Konflikten mit dem
Fußverkehr kommen. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Rettungswege in
dem Bereich freigehalten werden. Daher wird es voraussichtlich nicht möglich sein,
direkt angrenzend Fahrradabstellmöglichkeiten einzurichten. Hierfür muss das nähere
Umfeld genauer betrachtet werden, wie unter 2. bereits erläutert.
zu 4.
Das Pflanzen zusätzlicher Bäume und das Schaffen zusätzlicher Beete, dauerhaft
im Boden oder zunächst temporär in Holzcontainern, wie aktuell um das
Beethovenhaus herum (#HovensBeet), z.B. in der Vivatsgasse, auf dem
Mühlheimer Platz und vor dem Hauptbahnhof.
Zur Pflanzung im Boden wurde bereits oben im Zusammenhang mit Sitzmöglichkeiten
ausgeführt.
Mobile Baumcontainer, wie sie zum Beethovenfest durch die Fa. Forster in der
Bonngasse aufgestellt wurden, sind zweifellos attraktiv, verschönern das Straßenbild
und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Sie stellen aber keine nachhaltige
Begrünungsmaßnahme dar, da die Bäume nur drei bis maximal 5 Jahre in den Kübeln
verbleiben können. Dann werden die Kübel für das sich weiter entwickelnde
Wurzelwerk zu klein, und die Bäume müssen ausgetauscht werden.
Die Pflege solcher Pflanzcontainer oder Blumenkübel ist sehr aufwändig. Mit dem im
Gartenmeisterbezirk Mitte vorhandenen Personal kann diese keinesfalls sichergestellt
werden. Für die Vergabe der Pflege von Pflanzcontainern analog „Hovensbeet“ müssen
ca. 1.500 € pro Container und Jahr veranschlagt werden. Diese Mittel müssten im Zuge
eines Sponsorings oder über zusätzliche Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt
werden.
zu 5.
Eine Prüfung, ob und wo es in der oder nahe an der Innenstadt Möglichkeit für
die Installation zusätzlicher Spielgeräte für Kinder gibt. Diese sollen ebenfalls für
Kinder mit geistiger und körperlicher Einschränkung zur Verfügung stehen.
Ein vielfältiges Spielangebot, eine ansprechende Gesamtgestaltung und eine hohe
Aufenthaltsqualität mit Sitzgelegenheiten erhöhen die Attraktivität innerstädtischer
Bereiche. Für ein attraktives Spielangebot sind allerdings größere Flächen u.a. für
vorgeschriebene Fallschutzbereiche notwendig. Einzelne Federgeräte haben nur einen
geringen Spielwert, insofern sollten größere Spielanlagen auch in Innenstadtlagen
präferiert werden, wofür sich allerdings nur wenige zentrale Plätze (z.B. Friedensplatz,
Marktplatz oder Münsterplatz) aufgrund ihrer Größe grundsätzlich für eine Prüfung
eignen könnten. Allerdings erschweren konkurrierende Nutzungsinteressen und -
notwendigkeiten (Lieferverkehr, Feuerwehrzuwegung, Tiefgaragen, Veranstaltungen
etc.) die Anlage von größeren Spielplätzen.
Im Zusammenhang mit dem Masterplan Innere Stadt kann ein Projekt umgesetzt
werden, das zu einer deutlichen Qualitätssteigerung der Bonner Innenstadt beitragen
wird: Für die Grünanlage und den Spielplatz Budapester Straße liegen bereits
ausführungsreife Planungen vor. Die Spielplatzfläche wird deutlich erweitert,
unterschiedliche Sitzgelegenheiten und ein Wasserspiel sind vorgesehen. Dabei wirdSeite 2 von 4
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auch dem inklusiven Gedanken Rechnung getragen.
Für den Stiftsplatz wurden Prüfungen angestoßen, die Fläche zu überplanen und die
Aufenthaltsqualität auch für Familien zu erhöhen.
zu 6.
Eine Prüfung, wie Dach- und Fassadenbegrünung an Gebäuden sowie
Wasserflächen und Verschattungselemente genutzt werden könnten.
Eine Dach- und Fassadenbegrünung wird begrüßt. Um den Anreiz bei Privaten zu
erhöhen, hat die Stadt Bonn mit Unterstützung des Landes ein Förderprogramm
aufgestellt. Parallel wird im Rahmen des Förderantrags Masterplan Innere Stadt ab
2022 ein Verfügungsfond eingerichtet, um temporäre Maßnahmen zur „Lebenswerten
Innenstadt“ umzusetzen. Hierfür erarbeitet die Verwaltung Förderrichtlinien und wird
diese in die politischen Gremien einbringen.
Die Verwaltung wird eruieren, wo und ob eine Sprühwasseranlage/ Wassernebelanlage
für heiße Sommertage installiert werden kann, damit das Flanieren in der Innenstadt
angenehmer wird (z.B. in der Sternstraße, Friedrichstr., Sterntorbrücke). Eventuell kann
dies durch ein Sponsoring finanziert werden.
Sofern die Fassade direkt an öffentlichen Verkehrsflächen grenzen, ist die Möglichkeit
einer Fassadenbegrünung im Einzelfall zu prüfen, da die Verkehrsfläche nicht
eingeschränkt werden darf und der unterirdische Raum für Ver- und
Entsorgungsleitungen vorbehalten ist. Zudem sind die vorgeschriebenen Abstände zu
den unterirdischen Leitungen zu berücksichtigen.
zu 7.
Außerdem ist zu prüfen, ob eine bessere Kenntlichmachung der
Fahrradwegebeziehungen in der Innenstadt möglich ist. Dadurch sollen Konflikte
zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden minimiert werden.
Die bestehende Beschilderung weist die für den Radverkehr freigegebenen
Bereiche/Straßen in der Innenstadt bereits eindeutig aus. Zusätzlich könnten ggfls.
Beschilderungen, die an eine Rücksichtnahme appellieren, installiert werden. Eigene
(Radwege-) Markierungen sollten in der FG-Zone nicht aufgebracht werden, weil
Konflikte sonst eher zu- statt abnehmen.
Sämtliche Prüfaufträge sollten auch unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher
Belange betrachtet werden, da diese je nach Umsetzungsstandort Umgebungsschutz
tangieren können. Aktuell sieht die Untere Denkmalbehörde aber keine akuten
Probleme.
zu 8.
Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten der Erweiterung der
Außengastronomie zu prüfen und durch entsprechende rechtliche Vorgaben zu
flankieren.
Gastronom*innen benötigen zum Betrieb von Außengastronomien unterschiedliche
Erlaubnisse:
Die Gaststättenerlaubnis (bei erlaubnispflichtigen Gaststätten mit gewerblichem
Alkoholausschank) verleiht die Befugnis zur Bewirtung der Gäste im Außenbereich.
Parallel ist eine Baugenehmigung erforderlich, sofern sich die Außengastronomie
entweder auf Privatfläche befindet oder, falls sie auf öffentlicher Verkehrsfläche
betrieben wird und eine Grundfläche von 40 qm übersteigt.
Bei beiden Rechtsgebieten (Gaststättengesetz und Bauordnung NRW) ist die Erteilung
der Erlaubnisse unter anderem abhängig von der immissionsschutzrechtlichen
Beurteilung, ob die Rechte von Anwohnern durch den Betrieb der Außengastronomie
unzumutbar beeinträchtigt würden.
Die Außengastronomien in der Innenstadt befinden sich nahezu ausschließlich auf
öffentlichen Verkehrsflächen. Daher benötigen die Gastronom*innen ergänzend zu denSeite 3 von 4
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beiden oben genannten Erlaubnissen auch Sondernutzungserlaubnisse. Diese erteilt
die Verwaltung auf der Basis der durch das Straßen- und Wegegesetz NRW
vorgegebenen Regelungen. Das ihr dabei zustehende Ermessen darf sie
ausschließlich nach Maßstäben mit unmittelbarem Straßenbezug ausüben. Eine
gewünschte Erweiterung bestehender Außengastronomien orientiert sich daher
vorwiegend an der verkehrlichen Machbarkeit; sie ist also (auf Anträge der
Gastronom*innen) immer dann möglich, wenn durch die Größe der Außengastronomie
die Sicherheit- und Leichtigkeit des Verkehrs, Rechte anderer Straßennutzer und
Anliegerrechte nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de