212367 · Mitteilungsvorlage
Ergebnisse: Lebenswerte Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 212367
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212367 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Ergebnisse: Lebenswerte Innenstadt Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 22.02.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Entsprechend des Antrags mit Ds. Nr. 211365 gibt die Verwaltung hiermit eine erste Einschätzung zur Machbarkeit der im Antrag genannten Optionen und kündigt weitere Prüfungen an. zu 1. Installation zusätzlicher Sitzgelegenheiten wie Bänke an passenden Stellen wie z.B. auf dem Münsterplatz, dem Remigiusplatz und dem Marktplatz. Dabei ist darauf zu achten, dass im Zuge der kontinuierlichen Erwärmung der Innenstädte, vor allem im Sommer, beschattete Sitzplätze geschaffen werden, idealerweise in Kombination mit der Pflanzung großkroniger Laubbäume, die für das Stadtklima geeignet sind. Eine Prüfung der Standorteignung für zusätzliche Bänke, teils mit Bäumen, in der Innenstadt wird vorgenommen, kann allerdings nicht kurzfristig erfolgen. Bei der Pflanzung großkroniger Bäume sind verschiedene grundsätzliche Aspekte zu beachten. Es muss ein ausreichender Abstand von Gebäuden, Straßenbeleuchtung und oberirdischen Leitungen gewährleistet sein, damit sich die Krone der Bäume auch wie gewünscht entwickeln kann. Fahrtrassen und Aufstellflächen von Rettungsfahrzeugen dürfen nicht durch Baumpflanzungen eingeschränkt werden. Dabei ist in der Regel auch zu berücksichtigen, dass das Anleitern durch die Feuerwehr zur Rettung gefährdeter Personen im Brandfall möglich bleiben muss und nicht durch Bäume behindert werden darf. Für die Pflanzung von großkronigen Bäumen muss ein Wurzelraum von mindestens 12 m³ zur Verfügung stehen. Bewässerung und Belüftung des Wurzelraums müssen sichergestellt sein. Eine ausreichend große, offene Baumscheibe ist hierfür erforderlich. Diese darf nicht begangen oder befahren werden und benötigt daher einen entsprechenden stabilen Schutz. Die Baumstandorte müssen frei von unterirdischer Infrastruktur sein. Ausreichende Abstände von Ver- und Entsorgungsleitungen müssen gewährleistet oder geeignete Sicherungsmaßnahmen möglich sein. zu 2. Aufstockung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Dadurch sollen aber die Sitzplätze in der Nähe nicht beeinträchtigen werden. Die Verwaltung prüft derzeit weitere Standorte für Fahrradabstellanlagen in der BonnerSeite 1 von 4 Seite 2 Innenstadt. Hierbei wird natürlich berücksichtigt, dass es zu keinen Konflikten mit bestehender Infrastruktur wie z.B. Sitzgelegenheiten kommt. Aufgrund der personellen Ressourcen und der aktuellen Prioritäten im Radverkehrsteam kann eine Umsetzung nur längerfristig erfolgen. zu 3. Die Aufenthaltsqualität rund um bestehende Sitzgelegenheiten zu erhöhen, z.B. durch Installation von Fahrradständern an der Ecke Brüdergasse/Wenzelgasse, damit die Bänke dort nicht von Fahrrädern zugestellt werden. Am oben genannten Standort sind die Platzverhältnisse bereits im Bestand sehr begrenzt. Durch Abstellanlagen kann es in diesem Bereich zu Konflikten mit dem Fußverkehr kommen. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Rettungswege in dem Bereich freigehalten werden. Daher wird es voraussichtlich nicht möglich sein, direkt angrenzend Fahrradabstellmöglichkeiten einzurichten. Hierfür muss das nähere Umfeld genauer betrachtet werden, wie unter 2. bereits erläutert. zu 4. Das Pflanzen zusätzlicher Bäume und das Schaffen zusätzlicher Beete, dauerhaft im Boden oder zunächst temporär in Holzcontainern, wie aktuell um das Beethovenhaus herum (#HovensBeet), z.B. in der Vivatsgasse, auf dem Mühlheimer Platz und vor dem Hauptbahnhof. Zur Pflanzung im Boden wurde bereits oben im Zusammenhang mit Sitzmöglichkeiten ausgeführt. Mobile Baumcontainer, wie sie zum Beethovenfest durch die Fa. Forster in der Bonngasse aufgestellt wurden, sind zweifellos attraktiv, verschönern das Straßenbild und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Sie stellen aber keine nachhaltige Begrünungsmaßnahme dar, da die Bäume nur drei bis maximal 5 Jahre in den Kübeln verbleiben können. Dann werden die Kübel für das sich weiter entwickelnde Wurzelwerk zu klein, und die Bäume müssen ausgetauscht werden. Die Pflege solcher Pflanzcontainer oder Blumenkübel ist sehr aufwändig. Mit dem im Gartenmeisterbezirk Mitte vorhandenen Personal kann diese keinesfalls sichergestellt werden. Für die Vergabe der Pflege von Pflanzcontainern analog „Hovensbeet“ müssen ca. 1.500 € pro Container und Jahr veranschlagt werden. Diese Mittel müssten im Zuge eines Sponsorings oder über zusätzliche Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. zu 5. Eine Prüfung, ob und wo es in der oder nahe an der Innenstadt Möglichkeit für die Installation zusätzlicher Spielgeräte für Kinder gibt. Diese sollen ebenfalls für Kinder mit geistiger und körperlicher Einschränkung zur Verfügung stehen. Ein vielfältiges Spielangebot, eine ansprechende Gesamtgestaltung und eine hohe Aufenthaltsqualität mit Sitzgelegenheiten erhöhen die Attraktivität innerstädtischer Bereiche. Für ein attraktives Spielangebot sind allerdings größere Flächen u.a. für vorgeschriebene Fallschutzbereiche notwendig. Einzelne Federgeräte haben nur einen geringen Spielwert, insofern sollten größere Spielanlagen auch in Innenstadtlagen präferiert werden, wofür sich allerdings nur wenige zentrale Plätze (z.B. Friedensplatz, Marktplatz oder Münsterplatz) aufgrund ihrer Größe grundsätzlich für eine Prüfung eignen könnten. Allerdings erschweren konkurrierende Nutzungsinteressen und - notwendigkeiten (Lieferverkehr, Feuerwehrzuwegung, Tiefgaragen, Veranstaltungen etc.) die Anlage von größeren Spielplätzen. Im Zusammenhang mit dem Masterplan Innere Stadt kann ein Projekt umgesetzt werden, das zu einer deutlichen Qualitätssteigerung der Bonner Innenstadt beitragen wird: Für die Grünanlage und den Spielplatz Budapester Straße liegen bereits ausführungsreife Planungen vor. Die Spielplatzfläche wird deutlich erweitert, unterschiedliche Sitzgelegenheiten und ein Wasserspiel sind vorgesehen. Dabei wirdSeite 2 von 4 Seite 3 auch dem inklusiven Gedanken Rechnung getragen. Für den Stiftsplatz wurden Prüfungen angestoßen, die Fläche zu überplanen und die Aufenthaltsqualität auch für Familien zu erhöhen. zu 6. Eine Prüfung, wie Dach- und Fassadenbegrünung an Gebäuden sowie Wasserflächen und Verschattungselemente genutzt werden könnten. Eine Dach- und Fassadenbegrünung wird begrüßt. Um den Anreiz bei Privaten zu erhöhen, hat die Stadt Bonn mit Unterstützung des Landes ein Förderprogramm aufgestellt. Parallel wird im Rahmen des Förderantrags Masterplan Innere Stadt ab 2022 ein Verfügungsfond eingerichtet, um temporäre Maßnahmen zur „Lebenswerten Innenstadt“ umzusetzen. Hierfür erarbeitet die Verwaltung Förderrichtlinien und wird diese in die politischen Gremien einbringen. Die Verwaltung wird eruieren, wo und ob eine Sprühwasseranlage/ Wassernebelanlage für heiße Sommertage installiert werden kann, damit das Flanieren in der Innenstadt angenehmer wird (z.B. in der Sternstraße, Friedrichstr., Sterntorbrücke). Eventuell kann dies durch ein Sponsoring finanziert werden. Sofern die Fassade direkt an öffentlichen Verkehrsflächen grenzen, ist die Möglichkeit einer Fassadenbegrünung im Einzelfall zu prüfen, da die Verkehrsfläche nicht eingeschränkt werden darf und der unterirdische Raum für Ver- und Entsorgungsleitungen vorbehalten ist. Zudem sind die vorgeschriebenen Abstände zu den unterirdischen Leitungen zu berücksichtigen. zu 7. Außerdem ist zu prüfen, ob eine bessere Kenntlichmachung der Fahrradwegebeziehungen in der Innenstadt möglich ist. Dadurch sollen Konflikte zwischen Fußgänger*innen und Radfahrenden minimiert werden. Die bestehende Beschilderung weist die für den Radverkehr freigegebenen Bereiche/Straßen in der Innenstadt bereits eindeutig aus. Zusätzlich könnten ggfls. Beschilderungen, die an eine Rücksichtnahme appellieren, installiert werden. Eigene (Radwege-) Markierungen sollten in der FG-Zone nicht aufgebracht werden, weil Konflikte sonst eher zu- statt abnehmen. Sämtliche Prüfaufträge sollten auch unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Belange betrachtet werden, da diese je nach Umsetzungsstandort Umgebungsschutz tangieren können. Aktuell sieht die Untere Denkmalbehörde aber keine akuten Probleme. zu 8. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten der Erweiterung der Außengastronomie zu prüfen und durch entsprechende rechtliche Vorgaben zu flankieren. Gastronom*innen benötigen zum Betrieb von Außengastronomien unterschiedliche Erlaubnisse: Die Gaststättenerlaubnis (bei erlaubnispflichtigen Gaststätten mit gewerblichem Alkoholausschank) verleiht die Befugnis zur Bewirtung der Gäste im Außenbereich. Parallel ist eine Baugenehmigung erforderlich, sofern sich die Außengastronomie entweder auf Privatfläche befindet oder, falls sie auf öffentlicher Verkehrsfläche betrieben wird und eine Grundfläche von 40 qm übersteigt. Bei beiden Rechtsgebieten (Gaststättengesetz und Bauordnung NRW) ist die Erteilung der Erlaubnisse unter anderem abhängig von der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung, ob die Rechte von Anwohnern durch den Betrieb der Außengastronomie unzumutbar beeinträchtigt würden. Die Außengastronomien in der Innenstadt befinden sich nahezu ausschließlich auf öffentlichen Verkehrsflächen. Daher benötigen die Gastronom*innen ergänzend zu denSeite 3 von 4 Seite 4 beiden oben genannten Erlaubnissen auch Sondernutzungserlaubnisse. Diese erteilt die Verwaltung auf der Basis der durch das Straßen- und Wegegesetz NRW vorgegebenen Regelungen. Das ihr dabei zustehende Ermessen darf sie ausschließlich nach Maßstäben mit unmittelbarem Straßenbezug ausüben. Eine gewünschte Erweiterung bestehender Außengastronomien orientiert sich daher vorwiegend an der verkehrlichen Machbarkeit; sie ist also (auf Anträge der Gastronom*innen) immer dann möglich, wenn durch die Größe der Außengastronomie die Sicherheit- und Leichtigkeit des Verkehrs, Rechte anderer Straßennutzer und Anliegerrechte nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de