212364-08 · Beschlussvorlage
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel
Kerndaten
- Nummer
- 212364-08
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.873 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 212364-08 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Anhörung Rat 01.02.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem barrierefreien Ausbau der Bahnhaltestelle Oberkassel Mitte mit kombinier- ten Hoch- und Flachbahnsteigen wird zusätzlich zum Ausbau der Haltestellen Oberkassel Nord und Süd zugestimmt. Begründung Gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bahnhaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden. Die Bahnhaltestellen Oberkassel Nord, Mitte und Süd werden sowohl von der Stadtbahnlinie 66 als auch von der Straßenbahnlinie 62 angefahren. Aufgrund der unterschiedlichen Bahnsysteme (Hoch- und Niederflur) sind für einen barrierefreien Ausbau der Haltestellen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils aus einem Tiefbahnsteig (mind. 30 m Länge) und einem Hochbahnsteig (mind. 60 m Länge) bestehen. Daraus resultieren Haltestellenlängen von ca. 100 m, die jedoch unter Berücksichtigung der Durchführung verschiedener Maßnahmen vor Ort (Grunderwerb, Baumrodungen etc.) baulich realisierbar sind. Auf Basis der zukünftigen Haltestellenabstände sowie der vorhandenen Fahrgastzahlen wäre ein Entfall der Haltestelle Oberkassel Mitte, auch vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen, fachlich vertretbar gewesen. Ein weiteres Argument für den Entfall wäre zudem die Fahrzeitverkürzung für die Fahrgäste auf den Linien 62 und 66. Demgegenüber steht die Verschlechterung der Erreichbarkeit für verschiedene relevante Nutzer*innen von diversen Zielen des Oberkasseler Zentrums, vor allem in den Randbereichen, die zu einem Attraktivitätsverlust des Ortsteils bzw. der ÖPNV- Nutzung für die Anwohner*innen führen kann. Um die Haltestelle Oberkassel Mitte lediglich für die Straßenbahn (Linie 62) zu erhalten, müssen nach Aussage der Technischen Aufsichtsbehörde einigeSeite 1 von 3 Seite 2 Aspekte erfüllt werden. Dazu gehört der barrierefreie Ausbau der Haltestelle für den Straßenbahnverkehr und die Verankerung der Nichtbedienung der Haltestelle durch die Linie 66 im Nahverkehrsplan. Eine entsprechende Anpassung ist zudem nur zum Fahrplanwechsel möglich, da die Änderungen der Linie 66 in den Liniennetzplänen des VRS Berücksichtigung finden müssen. Eine unveränderte Beibehaltung der Haltestelle im Bestand, das heißt ohne bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, bei alleiniger Bedienung der Linie 62 und Durchfahrt der Linie 66 ist somit nicht möglich. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die beiden Linien 62 und 66 in diesem Streckenbereich zeitweise in kurzen Abständen von wenigen Minuten verkehren. Dies würde bedeuten, dass es zu keiner Beschleunigungssituation für die durchfahrende Linie 66 kommt, da diese von der haltenden Linie 62 aufgehalten wird. Zudem besteht die Gefahr, dass bei Fahrgästen Unklarheiten aufkommen, welche Stationen in Oberkassel von welchen Bahnen angefahren werden. Da der alleinige Halt der Linie 62 an der Haltestelle Oberkassel Mitte bei Durchfahrt der Linie 66 folglich keinen betrieblichen Vorteil bringt und die Zuwegung zu einer barrierefrei ausgebauten Haltestelle auch in diesem Fall angepasst werden muss, wird der Komplettausbau mit kombinierten Hoch- und Flachbahnsteigen für alle drei Haltestellen in Oberkassel empfohlen. Der bauliche und technische Aufwand ist zwar hoch, jedoch lösbar. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur den barrierefreien Ausbau der eigentlichen Haltestellenfläche, sondern auch die Betrachtung der Barrierefreiheit im näheren Umfeld. Hinsichtlich einer barrierefreien Zuwegung zur Haltestelle Oberkassel Mitte muss im weiteren Planungsprozess der angrenzende Straßenraum genauer betrachtet werden. Bei den weiteren Planungen wird somit auch das weitere Umfeld hinsichtlich ggf. notwendiger Anpassungen der Zuwegungen betrachtet und mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn abgestimmt. Eine umfassende Bürger*inneninformation ist der bisherigen Beschlussfassung entsprechend im Projektplan fest vorgesehen. Diese wird durchgeführt, sobald der Planungsprozess weiter vorangeschritten ist und die Entwurfsplanungen aller drei Bahnhaltestellen in Oberkassel gemeinsam vorgestellt werden können. Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim NVR Fördergelder gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt durch Haushaltsmittel. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über die konkreten Kosten getroffen werden, da eine genaue Kostenschätzung der Maßnahme erst im Verlauf des Planungsprozesses nach Abschluss der Leistungsphase 2 erstellt werden kann. Im Anschluss werden die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre berücksichtigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 3Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de