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212364-08 · Beschlussvorlage

Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel

Nummer
212364-08
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.01.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
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  1. 212364 Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel

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Beschlussvorlage
öffentlich
212364-08
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in
Oberkassel
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 24.01.2024 Anhörung
Rat 01.02.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem barrierefreien Ausbau der Bahnhaltestelle Oberkassel Mitte mit kombinier-
ten Hoch- und Flachbahnsteigen wird zusätzlich zum Ausbau der Haltestellen
Oberkassel Nord und Süd zugestimmt.
Begründung
Gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle Bahnhaltestellen im
Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden.
Die Bahnhaltestellen Oberkassel Nord, Mitte und Süd werden sowohl von der
Stadtbahnlinie 66 als auch von der Straßenbahnlinie 62 angefahren. Aufgrund
der unterschiedlichen Bahnsysteme (Hoch- und Niederflur) sind für einen
barrierefreien Ausbau der Haltestellen Mischbahnsteige erforderlich, die jeweils
aus einem Tiefbahnsteig (mind. 30 m Länge) und einem Hochbahnsteig (mind.
60 m Länge) bestehen. Daraus resultieren Haltestellenlängen von ca. 100 m,
die jedoch unter Berücksichtigung der Durchführung verschiedener
Maßnahmen vor Ort (Grunderwerb, Baumrodungen etc.) baulich realisierbar
sind.
Auf Basis der zukünftigen Haltestellenabstände sowie der vorhandenen
Fahrgastzahlen wäre ein Entfall der Haltestelle Oberkassel Mitte, auch vor dem
Hintergrund der finanziellen Auswirkungen, fachlich vertretbar gewesen.
Ein weiteres Argument für den Entfall wäre zudem die Fahrzeitverkürzung für
die Fahrgäste auf den Linien 62 und 66. Demgegenüber steht die
Verschlechterung der Erreichbarkeit für verschiedene relevante Nutzer*innen
von diversen Zielen des Oberkasseler Zentrums, vor allem in den
Randbereichen, die zu einem Attraktivitätsverlust des Ortsteils bzw. der ÖPNV-
Nutzung für die Anwohner*innen führen kann.
Um die Haltestelle Oberkassel Mitte lediglich für die Straßenbahn (Linie 62) zu
erhalten, müssen nach Aussage der Technischen Aufsichtsbehörde einigeSeite 1 von 3
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Aspekte erfüllt werden. Dazu gehört der barrierefreie Ausbau der Haltestelle für
den Straßenbahnverkehr und die Verankerung der Nichtbedienung der
Haltestelle durch die Linie 66 im Nahverkehrsplan. Eine entsprechende
Anpassung ist zudem nur zum Fahrplanwechsel möglich, da die Änderungen
der Linie 66 in den Liniennetzplänen des VRS Berücksichtigung finden müssen.
Eine unveränderte Beibehaltung der Haltestelle im Bestand, das heißt ohne
bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, bei alleiniger Bedienung der Linie 62
und Durchfahrt der Linie 66 ist somit nicht möglich.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die beiden Linien 62 und 66 in diesem
Streckenbereich zeitweise in kurzen Abständen von wenigen Minuten
verkehren. Dies würde bedeuten, dass es zu keiner Beschleunigungssituation
für die durchfahrende Linie 66 kommt, da diese von der haltenden Linie 62
aufgehalten wird. Zudem besteht die Gefahr, dass bei Fahrgästen Unklarheiten
aufkommen, welche Stationen in Oberkassel von welchen Bahnen angefahren
werden.
Da der alleinige Halt der Linie 62 an der Haltestelle Oberkassel Mitte bei
Durchfahrt der Linie 66 folglich keinen betrieblichen Vorteil bringt und die
Zuwegung zu einer barrierefrei ausgebauten Haltestelle auch in diesem Fall
angepasst werden muss, wird der Komplettausbau mit kombinierten Hoch- und
Flachbahnsteigen für alle drei Haltestellen in Oberkassel empfohlen. Der
bauliche und technische Aufwand ist zwar hoch, jedoch lösbar.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur den barrierefreien Ausbau der eigentlichen
Haltestellenfläche, sondern auch die Betrachtung der Barrierefreiheit im
näheren Umfeld. Hinsichtlich einer barrierefreien Zuwegung zur Haltestelle
Oberkassel Mitte muss im weiteren Planungsprozess der angrenzende
Straßenraum genauer betrachtet werden. Bei den weiteren Planungen wird
somit auch das weitere Umfeld hinsichtlich ggf. notwendiger Anpassungen der
Zuwegungen betrachtet und mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
abgestimmt.
Eine umfassende Bürger*inneninformation ist der bisherigen Beschlussfassung
entsprechend im Projektplan fest vorgesehen. Diese wird durchgeführt, sobald
der Planungsprozess weiter vorangeschritten ist und die Entwurfsplanungen
aller drei Bahnhaltestellen in Oberkassel gemeinsam vorgestellt werden
können.
Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim NVR Fördergelder
gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt
durch Haushaltsmittel. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über
die konkreten Kosten getroffen werden, da eine genaue Kostenschätzung der
Maßnahme erst im Verlauf des Planungsprozesses nach Abschluss der
Leistungsphase 2 erstellt werden kann. Im Anschluss werden die
entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsplanungen der kommenden
Jahre berücksichtigt.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de