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212364 · Beschlussvorlage

Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel

Nummer
212364
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 4,6 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212364-06 AA CDU-Änderungsantrag: Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel Antrag zur Vorlage 212364
  2. 212364-01 AA Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel Antrag zur Vorlage 212364
  3. 212364-04 AA Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel Änderungsantrag zur Vorlage 212364
  4. 212364-05 ST Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel
  5. 212364-08 Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel
  6. 212364-03 AA CDU-Änderungsantrag: Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in Oberkassel Antrag zur Vorlage 212364

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Beschlussvorlage
öffentlich
212364
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestellen in
Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen in
Oberkassel wird nur für die Haltestellen Oberkassel-Nord und Oberkassel-Süd
weitergeführt. Die Stadtbahnhaltestelle Oberkassel-Mitte entfällt zukünftig.
Begründung
Gemäß §8 des Personenbeförderungsgesetzes sollen alle
Bahnhaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei ausgebaut werden
(gesetzliche Vorgabe bis 2022). Ausnahmen davon bleiben aber bei
entsprechender Begründung (z.B. Nachweis von alternativen
barrierefreien Zugängen) möglich.
Die Bahnhaltestellen Oberkassel-Nord, -Mitte und –Süd werden sowohl
von der Stadtbahn-Linie 66, als auch von der Straßenbahn-Linie 62
angefahren. Daher sind hier Mischbahnsteige erforderlich, bestehend
aus einem Tiefbahnsteig (Länge mind. 30 m, Höhe über
Schienenoberkante ca. 20 cm) und einem Hochbahnsteig (Länge mind.
60 m, Höhe über Schienenoberkante ca. 90 cm).
Da die drei Stationen sehr eng beieinander liegen, der Ausbau aber auch
sehr kostenintensiv ist, stellt sich die Frage, ob die Station Mitte auch
entfallen könnte. Dabei sind folgende Aspekte von Bedeutung:
1. Im beigefügten Lageplan (Anl. 1) ist dargestellt, welche
Anordnung der Bahnsteige sich an den drei Haltestellen in
Oberkassel ergeben würde. Aufgrund der Länge der Bahnsteige
von jeweils mind. 100 m und den nahe zusammenliegenden
Haltestellen werden auch die Abstände zwischen den
Bahnsteigen benachbarter Haltestellen sehr gering. So würde derSeite 1 von 6
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Abstand zwischen den Enden der Bahnsteige von Oberkassel-
Nord und Oberkassel-Mitte nur noch ca. 300 m betragen und
zwischen Oberkassel-Mitte und Oberkassel-Süd nur noch 250 m.
2. Gleichzeitig sind auch die Kosten zu sehen, die für die Stadt Bonn
entstehen: Einerseits fallen je Bahnstation Umbaukosten von ca.
2.000.000 € an (eine genaue Kostenermittlung erfolgt später im
Zuge der Ausbauplanung), wobei Fördermittel von 80 bis 90% zu
erwarten sind. Der Anteil der Stadt beträgt somit mindestens
200.000 €. Zusätzlich fallen für die Stadt auch Planungskosten
von jeweils 20% an, die nicht gefördert werden können, also ca.
400.000 €. Nach Fertigstellung kommen dann noch jährliche
Betriebskosten von ca. 40.000 € je Station hinzu.
3. Außerdem ist zu erkennen, dass die beiden Stationen Nord und
Süd den gesamten Bereich Oberkassel bereits sehr gut
abdecken. Dazu sind in dem beigefügten Übersichtsplan (Anl. 2)
die Erschließungsbereiche der Stationen in einem Umkreis von
bis zu 400m (üblicher Erschließungsbereich Straßenbahn) und
600m (üblicher Erschließungsbereich Stadtbahn) dargestellt.
4. Überdies kann die Station Mitte im Vergleich zu den beiden
benachbarten nur eine deutlich geringere Anzahl an Fahrgästen
aufweisen. So wurden im September 2020 von den SWB die
folgenden Fahrgastzahlen erhoben (Mo-Fr, Ein- und Aussteiger):
Oberkassel Nord: 1.300 Fahrgäste/Tag
Oberkassel Mitte: 900 Fahrgäste/Tag
Oberkassel Süd: 2.000 Fahrgäste/Tag
5. Darüber hinaus kann durch den Wegfall der Haltestelle Mitte
auch eine Beschleunigung der Linien 62 und 66 erreicht werden
(ca. 1 Minute pro Richtung).
Daher wird aus Sicht von Verwaltung und SWB im Rahmen des
barrierefreien Ausbaus ein Wegfall der Station Oberkassel-Mitte
empfohlen.
Der barrierefreie Ausbau der Bahnhaltestellen Oberkassel-Nord und
Oberkassel-Süd erfolgt nach den üblichen Standards. Außerdem ist
vorgesehen, an den Stationen Süd und Nord noch zusätzliche
Fahrradabstellanlagen in Form von Fahrradboxen aufzustellen. Die
Ausbaupläne werden aber noch vorab den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen werden beim NVR
Fördergelder gemäß § 12 ÖPNVG NRW beantragt. Darüber hinausSeite 2 von 6
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erfolgt eine ergänzende Finanzierung durch Haushaltsmittel.
Optionale Maßnahmen:
Zusätzlich wurde von der Verwaltung geprüft, ob für Fahrgäste aus dem
Bereich Meerhausener Straße die Wegeverbindung zur Station
Oberkassel Süd verbessert werden könnte. Denkbar wäre z.B. hierfür
den bestehenden Fußweg zwischen Basaltstraße (Ecke Meerhausener
Str.) und Langemarckstraße (siehe Lageplan, Anl. 3), bei welchem es
sich um einen nicht ausgebauten Weg zwischen privaten Gärten und
Grünland handelt, mit einer befestigten Oberfläche auszubauen und mit
Beleuchtung auszustatten. Der Weg stellt im Vergleich zur alternativen
Route über die Straßen Im Bungert und Langemarckstraße eine
deutliche Abkürzung dar. Für den Ausbau würden Kosten in Höhe von
ca. 100.000,- € anfallen, die nicht förderfähig sind. Außerdem steht die
Maßnahme unter dem Vorbehalt, dass der Grunderwerb eines ca. 50 m
langen Teilstücks des Weges möglich wird, da dieses Teilstück sich auf
privaten Grundstücken befindet. Sollte diese zusätzliche Baumaßnahme
gewünscht sein, wäre dieses in den Beschluss aufzunehmen und die
Verwaltung würde den Grunderwerb prüfen.
Ausbau des Fußweges zwischen Basaltstraße (Ecke
Meerhausener Str.) und Langemarckstraße:
Grunderwerb und Wegebau: ca. 65.000,- €
Beleuchtung: 10 Lichtmasten zu 3.500 € / Stück : 35.000,- €
Gesamt: ca. 100.000,- €
Anlage/n
1 Lageplan Hst Oberkassel Nord Mitte Süd (öffentlich)
2 Erschließungsbereich_Oberkassel_Nord u. Süd (öffentlich)
3 Lageplan Ausbau Fußweg (öffentlich)Seite 3 von 6
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Anlage 4: Lageplan; Optionaler Ausbau Fußweg zwischen Basaltstraße und
LangemarckstraßeSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de