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212362 · Beschlussvorlage: Einleitung

Entsperrung von Haushaltsmitteln - Finanzstelle 5660012010300/78.5200 und Einleitung des Vergabeverfahrens; Einbau von Rampen entlang der Treppenanlage unterhalb der Finkenhofschule

Nummer
212362
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
29.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
212362
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Entsperrung von Haushaltsmitteln - Finanzstelle
5660012010300/78.5200
und
Einleitung des Vergabeverfahrens; Einbau von
Rampen entlang der Treppenanlage unterhalb der
Finkenhofschule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Beschlusszuständigkeit Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Vergabe
Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für "Ingenieurbauwerke" - höher als
250.000,- EUR - wird entsperrt:
Finanzstelle: 5660012010300
Bezeichnung: Ingenieurbauwerke
Finanzposition: 78.5200
Ansatz 2022: 1.350.000 EUR
2. Beschlusszuständigkeit Bezirksvertretung Hardtberg
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme „Einbau von
Rampen entlang der Treppenanlage unterhalb der Finkenhofschule“
wird, vorbehaltlich des Beschlusses zu Ziffer 1, zugestimmt.
Begründung
Zu Beschlusspunkt 1:
Der Ansatz ist gemäß den Regelungen zur Bewirtschaftung von
Haushaltsmitteln zu Gunsten des Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und
Vergabe gesperrt. Daher ist vor der Ausschreibung der Maßnahme
(Beschlusspunkt 2) ein Beschluss zur Entsperrung erforderlich.Seite 1 von 5
Seite 2
Zu Beschlusspunkt 2:
Das Wohngebiet Finkenhof befindet sich weitestgehend in Hanglage. Die
verschiedenen Wohnquartiere sind gut miteinander verbunden. Allerdings sind
diese Wege aufgrund der Topographie teilweise relativ steil. Dies trifft auch auf
die Treppenanlage unterhalb der Grundschule zu. Da hier nur Treppenstufen
vorhanden sind, ist keinerlei Barrierefreiheit gegeben.
Um an dieser Stelle eine relative Barrierefreiheit zu erzielen, sollen seitlich
neben den einzelnen Treppenläufen 1,50m breite Rampen aus Stahlbeton
gebaut werden. Zwischen Treppenanlage und Rampen sollen Geländerbügel
aus Edelstahl installiert werden.
Nach den Vorgaben für „Barrierefreiheit“ soll eine Steigung von 6% nicht
überschritten werden. Dies ist an dieser Stelle nicht erreichbar. Jedoch ist aus
Sicht der Verwaltung eine Verbesserung zum Ist-Zustand unabdingbar, die mit
der vorgesehenen Maßnahme eindeutig erzielt wird.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
VOB UVgO VgV 2022 100.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.12.01 Gemeindestraßen 78.5200 5660012010300
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
1 Foto Treppe (öffentlich)
2 Planausschnitt (öffentlich)
3 Luftbild (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de