212362 · Beschlussvorlage: Einleitung
Entsperrung von Haushaltsmitteln - Finanzstelle 5660012010300/78.5200 und Einleitung des Vergabeverfahrens; Einbau von Rampen entlang der Treppenanlage unterhalb der Finkenhofschule
Kerndaten
- Nummer
- 212362
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 29.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 212362 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Entsperrung von Haushaltsmitteln - Finanzstelle 5660012010300/78.5200 und Einleitung des Vergabeverfahrens; Einbau von Rampen entlang der Treppenanlage unterhalb der Finkenhofschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 01.02.2022 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Beschlusszuständigkeit Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für "Ingenieurbauwerke" - höher als 250.000,- EUR - wird entsperrt: Finanzstelle: 5660012010300 Bezeichnung: Ingenieurbauwerke Finanzposition: 78.5200 Ansatz 2022: 1.350.000 EUR 2. Beschlusszuständigkeit Bezirksvertretung Hardtberg Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme „Einbau von Rampen entlang der Treppenanlage unterhalb der Finkenhofschule“ wird, vorbehaltlich des Beschlusses zu Ziffer 1, zugestimmt. Begründung Zu Beschlusspunkt 1: Der Ansatz ist gemäß den Regelungen zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln zu Gunsten des Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe gesperrt. Daher ist vor der Ausschreibung der Maßnahme (Beschlusspunkt 2) ein Beschluss zur Entsperrung erforderlich.Seite 1 von 5 Seite 2 Zu Beschlusspunkt 2: Das Wohngebiet Finkenhof befindet sich weitestgehend in Hanglage. Die verschiedenen Wohnquartiere sind gut miteinander verbunden. Allerdings sind diese Wege aufgrund der Topographie teilweise relativ steil. Dies trifft auch auf die Treppenanlage unterhalb der Grundschule zu. Da hier nur Treppenstufen vorhanden sind, ist keinerlei Barrierefreiheit gegeben. Um an dieser Stelle eine relative Barrierefreiheit zu erzielen, sollen seitlich neben den einzelnen Treppenläufen 1,50m breite Rampen aus Stahlbeton gebaut werden. Zwischen Treppenanlage und Rampen sollen Geländerbügel aus Edelstahl installiert werden. Nach den Vorgaben für „Barrierefreiheit“ soll eine Steigung von 6% nicht überschritten werden. Dies ist an dieser Stelle nicht erreichbar. Jedoch ist aus Sicht der Verwaltung eine Verbesserung zum Ist-Zustand unabdingbar, die mit der vorgesehenen Maßnahme eindeutig erzielt wird. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto VOB UVgO VgV 2022 100.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestraßen 78.5200 5660012010300 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n 1 Foto Treppe (öffentlich) 2 Planausschnitt (öffentlich) 3 Luftbild (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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