212360 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V. für die Jahre 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 212360
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 212360 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V. für die Jahre 2021 und 2022 Beratungsfolge Integrationsrat 18.01.2022 Anhörung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein „Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V.“ erhält für das Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von bis zu 30.374,00 € und für das Jahr 2022 in Höhe von 30.678,00 € zu den Betriebskosten. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Förderung in den Jahren 2021 und 2022 einen Fördervertrag mit dem Verein abzuschließen. Begründung Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V. Regionalgruppe Bonn ist seit vielen Jahren Anlaufstelle für binationale und bikulturelle Paare und Familien in Bonn. Der Verein bietet qualifizierte Beratung in mehreren Sprachen an. Hierbei wird eine allgemeine rechtliche, psychosoziale und psychologische Beratung angeboten. Interkulturelles Coaching, Mediation und kultursensible Lebensberatung ergänzen das Angebot des iaf e.V. Bonn. Durch den Aufbau einer interkulturellen Kinderbibliothek und eines interkulturellen Jahreskalenders möchte der Verein die interkulturelle Bildung und Erziehung unterstützen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften wirkt in etlichen Projekten in Stadtteilen und Einrichtungen in Bonn mit und leistet mit seinen praxisnahen Angeboten einen aktiven Beitrag zur Integrationsarbeit und zum interkulturellen Miteinander in Bonn. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Arbeit des Vereins weiterhin zu fördern. Die Fördermittel werden zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten eingesetzt. Im Jahr 2019 hat der iaf e.V. einen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von bis zu 29.776,00 € und im Jahr 2020 in Höhe von bis zu 30.073,00 €Seite 1 von 2 Seite 2 erhalten. Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.06 Sonstige Einrichtungen für junge Menschen und Familien 1.06.06.02 Förderung von jungen Menschen und Familien in Einrichtungen der freien Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 30.374,00 EUR 151000606/ 73.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 30.374,00 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 30.678,00 EUR 151000606/ 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 30.678,00 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de