← Vorlagen

212360 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V. für die Jahre 2021 und 2022

Nummer
212360
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 18.01.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.860 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
212360
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verband
binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V.
für die Jahre 2021 und 2022
Beratungsfolge
Integrationsrat 18.01.2022 Anhörung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein „Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V.“ erhält
für das Jahr 2021 eine Förderung in Höhe von bis zu 30.374,00 € und für das
Jahr 2022 in Höhe von 30.678,00 € zu den Betriebskosten.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Förderung in den Jahren 2021 und 2022
einen Fördervertrag mit dem Verein abzuschließen.
Begründung
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) e.V.
Regionalgruppe Bonn ist seit vielen Jahren Anlaufstelle für binationale und
bikulturelle Paare und Familien in Bonn. Der Verein bietet qualifizierte Beratung
in mehreren Sprachen an. Hierbei wird eine allgemeine rechtliche,
psychosoziale und psychologische Beratung angeboten. Interkulturelles
Coaching, Mediation und kultursensible Lebensberatung ergänzen das Angebot
des iaf e.V. Bonn.
Durch den Aufbau einer interkulturellen Kinderbibliothek und eines
interkulturellen Jahreskalenders möchte der Verein die interkulturelle Bildung
und Erziehung unterstützen.
Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften wirkt in etlichen
Projekten in Stadtteilen und Einrichtungen in Bonn mit und leistet mit seinen
praxisnahen Angeboten einen aktiven Beitrag zur Integrationsarbeit und zum
interkulturellen Miteinander in Bonn. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Arbeit
des Vereins weiterhin zu fördern. Die Fördermittel werden zur Finanzierung von
Personal- und Sachkosten eingesetzt.
Im Jahr 2019 hat der iaf e.V. einen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe
von bis zu 29.776,00 € und im Jahr 2020 in Höhe von bis zu 30.073,00 €Seite 1 von 2
Seite 2
erhalten.
Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.06 Sonstige Einrichtungen für
junge Menschen und
Familien
1.06.06.02 Förderung von jungen Menschen
und Familien in Einrichtungen der
freien Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
30.374,00 EUR 151000606/
73.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
30.374,00 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
30.678,00 EUR 151000606/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
30.678,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de