← Vorlagen

212356 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Castell, Rosental 58 / Römerstr. 20 - Nutzungsänderung der Bestandsgebäude und Aufstockung eines Bestandsgebäudes Az. 0449/2021 (169602 VO)

Nummer
212356
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 422,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.800 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
212356
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Castell, Rosental 58 /
Römerstr. 20
- Nutzungsänderung der Bestandsgebäude und
Aufstockung eines Bestandsgebäudes
Az. 0449/2021 (169602 VO)
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht
und der Erhalt der Straßenbäume nicht gesichert ist.
Begründung
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung der
Bestandsgebäude und Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf den
Grundstücken Rosental 58 und Römerstraße 20 vor.
Die betreffende Fläche liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7723-24, der
hier Allgemeines Wohngebiet ausweist. Entlang der Römerstraße ist eine
zweigeschossige Bebauung, im Eckbereich zur Straße Rosental eine
viergeschossige und entlang der Straße Rosental eine dreigeschossige
Bebauung in geschlossener Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl ist mit
0,5 und die Geschossflächenzahl mit 1,5 festgesetzt.
Die Nutzungsänderung der bisherigen Gaststätte im Erdgeschoss in eine
„anbieterverantwortliche Wohngemeinschaft“ und Wohneinheiten wäre
genehmigungsfähig. Die Aufstockung des Gebäudeteils an der Römerstraße
auf vier Vollgeschosse würde aber der festgesetzten Zweigeschossigkeit
widersprechen. Das betreffende Gebäude existierte zum Zeitpunkt der
Plangebung bereits. Die zulässige Geschosszahl wurde trotz der angrenzenden
viergeschossigen Bauten von den Plangebern seinerzeit bewusst nicht
angepasst, sondern die „Abstufung“ beibehalten. Durch die Aufstockung würde
sich zudem die Geschossflächenzahl weiter erhöhen auf 3,34. Der im
Bebauungsplan festgesetzte Wert wird bereits durch den Bestandsbau
überschritten.Seite 1 von 3
Seite 2
Es bestehen auch Bedenken in Bezug auf den Erhalt der Straßenbäume. Im
Fall eines Gerüstaufbaus müssten die Bäume massiv zurückgeschnitten
werden, was einer vollständigen Beschädigung gleichkäme.
Die vorhandene Bebauung stellt eine gute städtebauliche Lösung dar und das
Vorhaben wäre nur durch massive Befreiungen zu ermöglichen.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Liegenschaftskarte (öffentlich)
2 Lageplan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen
Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 775500 Datum:: 1177..1122..22002211
3300 m
Liegenschaftskarte
Grundstück in Bonn--Castell,, Rosental 5588 //
Römerstraße 2200
Nutzungsänderung der Bestandsgebäude
und Aufstockung eines Bestandsgebäudes
-- AZ 00444499//22002211 ((116699660022VO))Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de