212356 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Castell, Rosental 58 / Römerstr. 20 - Nutzungsänderung der Bestandsgebäude und Aufstockung eines Bestandsgebäudes Az. 0449/2021 (169602 VO)
Kerndaten
- Nummer
- 212356
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.800 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 212356 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Castell, Rosental 58 / Römerstr. 20 - Nutzungsänderung der Bestandsgebäude und Aufstockung eines Bestandsgebäudes Az. 0449/2021 (169602 VO) Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht und der Erhalt der Straßenbäume nicht gesichert ist. Begründung Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung der Bestandsgebäude und Aufstockung eines Bestandsgebäudes auf den Grundstücken Rosental 58 und Römerstraße 20 vor. Die betreffende Fläche liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7723-24, der hier Allgemeines Wohngebiet ausweist. Entlang der Römerstraße ist eine zweigeschossige Bebauung, im Eckbereich zur Straße Rosental eine viergeschossige und entlang der Straße Rosental eine dreigeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise zulässig. Die Grundflächenzahl ist mit 0,5 und die Geschossflächenzahl mit 1,5 festgesetzt. Die Nutzungsänderung der bisherigen Gaststätte im Erdgeschoss in eine „anbieterverantwortliche Wohngemeinschaft“ und Wohneinheiten wäre genehmigungsfähig. Die Aufstockung des Gebäudeteils an der Römerstraße auf vier Vollgeschosse würde aber der festgesetzten Zweigeschossigkeit widersprechen. Das betreffende Gebäude existierte zum Zeitpunkt der Plangebung bereits. Die zulässige Geschosszahl wurde trotz der angrenzenden viergeschossigen Bauten von den Plangebern seinerzeit bewusst nicht angepasst, sondern die „Abstufung“ beibehalten. Durch die Aufstockung würde sich zudem die Geschossflächenzahl weiter erhöhen auf 3,34. Der im Bebauungsplan festgesetzte Wert wird bereits durch den Bestandsbau überschritten.Seite 1 von 3 Seite 2 Es bestehen auch Bedenken in Bezug auf den Erhalt der Straßenbäume. Im Fall eines Gerüstaufbaus müssten die Bäume massiv zurückgeschnitten werden, was einer vollständigen Beschädigung gleichkäme. Die vorhandene Bebauung stellt eine gute städtebauliche Lösung dar und das Vorhaben wäre nur durch massive Befreiungen zu ermöglichen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden. Anlage/n 1 Liegenschaftskarte (öffentlich) 2 Lageplan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 775500 Datum:: 1177..1122..22002211 3300 m Liegenschaftskarte Grundstück in Bonn--Castell,, Rosental 5588 // Römerstraße 2200 Nutzungsänderung der Bestandsgebäude und Aufstockung eines Bestandsgebäudes -- AZ 00444499//22002211 ((116699660022VO))Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de