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212355 · Antrag

Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit

Nummer
212355
Art
Antrag
Veröffentlicht
17.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 17.12.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 03.03.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.03.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,8 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
212355
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anna Zinecker
Andreas Goltz
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
David Rupp
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Martin Saul
17.12.21
Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur
Klimaneutralität und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 26.01.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Präambel:
Um das Ziel der Klimaneutralität des Konzerns Stadt bis zum Jahr 2035 zu
erreichen, haben die energetische Sanierung städtischer Gebäude und das
Erreichen hoher Energieeffizienzstandards und klimaschonender
Baukonstruktion bei Neubauten höchste Priorität. Als langfristiges Ziel wird
angestrebt, für die Gebäude der Stadt Bonn einen klimaneutralen
Gebäudebestand und hohe ökologische, ökonomische und soziale
Nachhaltigkeit zu erreichen.
Der vorliegende Antrag ergänzt den am 23.6.21 vom Bonner Rat
beschlossenen Antrag "KFW 40 Standard“ (211039).
Antrag:
A. Das SGB folgt für Planungen für Neubau-, Erweiterungs- und
Sanierungsprojekte der Bundesstadt Bonn, bei denen die Phase der
Entwurfsplanung noch nicht vollendet wurde und die nach dem
26.01.2022 Betriebsausschuss bzw. dem Rat der Stadt Bonn zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, folgenden Kriterien:
1. Eine Ökobilanz und Lebenszyklusanalyse der Energieversorgung und
der Baukonstruktion (einschließlich der Herstellung, Instandsetzung und
Entsorgung) wird im Planungsprozess durch das SGB verlangt und zur
Entscheidungsfindung und Optimierung der Planung genutzt.
2. Der Gesamtenergiebedarf ist unter Berücksichtigung von Energie- und
CO2-sparenden Konzepten nachhaltig zu planen und zu realisieren.
3. Maßnahmen zur Steigerung von Energiegewinnen über den eigenen
Energiebedarf hinaus sollen, soweit wirtschaftlich vertretbar,
berücksichtigt werden.Seite 1 von 3
Seite 2
4. Baumaterialien:
a. Nachhaltige Baustoffe mit geringeren Treibhausgasemissionen
und geringeren anderen negativen Umweltwirkungen sollen
bevorzugt verwendet werden.
b. Eine hohe Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien
(Rückbau, Trennung und Verwertung) wird angestrebt.
c. Zur Unterstützung des Recycling-Kreislaufes sollen soweit
möglich wiederverwertete Materialien eingesetzt werden.
d. Folgende Materialien sind zu vermeiden:
- Organische Dämm- und Baumaterialien auf der Basis
von fossilen Rohstoffen (z.B. EPS- oder XPS-Schäume).
- Nicht zu trennende Verbundstoffe und schwer
recycelbare Stoffe
- PVC-haltige Produkte
5. Die Planung zielt auf eine hohe Flexibilität und Robustheit sowie eine
Langlebigkeit der Gebäude ab, welche Umbauten und anderweitige
Nutzung ermöglicht.
6. Eine Zertifizierung zum nachhaltigen Bauen, z.B. nach dem
„Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB) des
Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat in der mindestens
zweithöchsten Kategorie, wird bei Projekten mit einem finanziellen
Volumen ab 15 Mio. € angewandt.
B. Die Überarbeitung des SGB-Planungsleitfadens wird durch das SGB unter
Berücksichtigung der Kriterien dieses Antrags bis zur letzten Sitzung vor
der Sommerpause 2022 abgeschlossen.
C. Energiemonitoring der durch das SGB betriebenen Gebäude:
1. Für den Energieverbrauch der vom SGB betriebenen Gebäude
wird ein kontinuierliches Monitoring betrieben, um hohe Verbräuche zu
identifizieren und zu beheben, sowie Wartungs- und Austauschzyklen
zu verbessern.
2. Ein Konzept für ein optimiertes Energiemanagement, inklusive
einer verbesserten Wartung der bestehenden Anlagen und Nutzer- und
Betreiberschulungen, wird zur letzten Sitzung vor der Sommerpause
2022 vorgelegt, auch unter Einbezug von Dritten z.B. von Energie-
Contracting-Modellen.
Begründung
Der Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (200016)
des Hauptausschusses vom 7.5.2020 misst Maßnahmen im Bereich von Bauen
und Gebäuden eine hohe Priorität zu. Laut einer Studie des Bundesinstitut fürSeite 2 von 3
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Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entfielen im Jahr 2014 33% der
nationalen THG-Emissionen auf die Nutzung und den Betrieb der Wohn- und
Nichtwohngebäuden. 7% der nationalen THG-Emissionen wurden durch die
Herstellung, Errichtung und Modernisierung der Wohn- und Nichtwohngebäude
verursacht.
Das Ziel muss es daher sein, möglichst rasch zu einem klimaneutralen,
klimaresilienten und nachhaltigem Gebäudebestand der Stadt Bonn zu
kommen. Die Anpassung an den Klimawandel macht es zusätzlich nötig, die
Nutzerinnen und Nutzer städtischer Gebäude, besonders in Schulen und Kitas,
vor sommerlicher Hitze zu schützen. Ein angenehmes Raumklima, sowie die
Vermeidung von Schadstoffen in Gebäuden, trägt zur Gesundheit und
Wohlbefinden der Nutzer bei. Nachhaltiges Bauen muss den gesamten
Lebenszyklus eines Gebäudes betrachten, mit dem Ziel, Gebäude zu
klimaneutralen Null-Emissions-Gebäuden und idealerweise sogar zu
Plusenergie-Gebäuden zu entwickeln. Dies beinhaltet die graue Energie in
Baustoffen, die Energieeffizienz während der Nutzung, inklusive einer
verstärkten Nutzung von Sonnenenergie oder internen Wärmequellen, sowie
den Rückbau von Gebäuden. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern ist
auch eine Kostenfrage. Unsanierte oder ineffiziente Gebäude haben hohe
Betriebskosten, was insbesondere bei steigenden Energiekosten eine große
Belastung für den städtischen Haushalt darstellt.
Das SGB hat mit einem jährlichen Bauumsatz von über 80 Mio. EUR zwischen
2015 und 2019 großen Einfluss auf die Bauwirtschaft. Das Geld muss effizient
und transparent eingesetzt werden für gute Kitas, moderne Schulen, attraktive
Räume für Veranstaltungen und gesunde Verwaltungsgebäude. Wir sind als
Stadt zudem Vorbild im Bereich von Neubau und Sanierung, insbesondere in
städtischen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr.
Der vorliegende Antrag ergänzt die Beschlüsse des Rates zu KFW 40 Standard
(211039), Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und
Fassadenbegrünung (202022-02 AA) und Solarverpflichtung im Neubau
(201344).
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de