212355 · Antrag
Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit
Kerndaten
- Nummer
- 212355
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 17.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 212355 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anna Zinecker Andreas Goltz SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn David Rupp Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Martin Saul 17.12.21 Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und Nachhaltigkeit Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 26.01.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Präambel: Um das Ziel der Klimaneutralität des Konzerns Stadt bis zum Jahr 2035 zu erreichen, haben die energetische Sanierung städtischer Gebäude und das Erreichen hoher Energieeffizienzstandards und klimaschonender Baukonstruktion bei Neubauten höchste Priorität. Als langfristiges Ziel wird angestrebt, für die Gebäude der Stadt Bonn einen klimaneutralen Gebäudebestand und hohe ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zu erreichen. Der vorliegende Antrag ergänzt den am 23.6.21 vom Bonner Rat beschlossenen Antrag "KFW 40 Standard“ (211039). Antrag: A. Das SGB folgt für Planungen für Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsprojekte der Bundesstadt Bonn, bei denen die Phase der Entwurfsplanung noch nicht vollendet wurde und die nach dem 26.01.2022 Betriebsausschuss bzw. dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt werden, folgenden Kriterien: 1. Eine Ökobilanz und Lebenszyklusanalyse der Energieversorgung und der Baukonstruktion (einschließlich der Herstellung, Instandsetzung und Entsorgung) wird im Planungsprozess durch das SGB verlangt und zur Entscheidungsfindung und Optimierung der Planung genutzt. 2. Der Gesamtenergiebedarf ist unter Berücksichtigung von Energie- und CO2-sparenden Konzepten nachhaltig zu planen und zu realisieren. 3. Maßnahmen zur Steigerung von Energiegewinnen über den eigenen Energiebedarf hinaus sollen, soweit wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt werden.Seite 1 von 3 Seite 2 4. Baumaterialien: a. Nachhaltige Baustoffe mit geringeren Treibhausgasemissionen und geringeren anderen negativen Umweltwirkungen sollen bevorzugt verwendet werden. b. Eine hohe Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien (Rückbau, Trennung und Verwertung) wird angestrebt. c. Zur Unterstützung des Recycling-Kreislaufes sollen soweit möglich wiederverwertete Materialien eingesetzt werden. d. Folgende Materialien sind zu vermeiden: - Organische Dämm- und Baumaterialien auf der Basis von fossilen Rohstoffen (z.B. EPS- oder XPS-Schäume). - Nicht zu trennende Verbundstoffe und schwer recycelbare Stoffe - PVC-haltige Produkte 5. Die Planung zielt auf eine hohe Flexibilität und Robustheit sowie eine Langlebigkeit der Gebäude ab, welche Umbauten und anderweitige Nutzung ermöglicht. 6. Eine Zertifizierung zum nachhaltigen Bauen, z.B. nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat in der mindestens zweithöchsten Kategorie, wird bei Projekten mit einem finanziellen Volumen ab 15 Mio. € angewandt. B. Die Überarbeitung des SGB-Planungsleitfadens wird durch das SGB unter Berücksichtigung der Kriterien dieses Antrags bis zur letzten Sitzung vor der Sommerpause 2022 abgeschlossen. C. Energiemonitoring der durch das SGB betriebenen Gebäude: 1. Für den Energieverbrauch der vom SGB betriebenen Gebäude wird ein kontinuierliches Monitoring betrieben, um hohe Verbräuche zu identifizieren und zu beheben, sowie Wartungs- und Austauschzyklen zu verbessern. 2. Ein Konzept für ein optimiertes Energiemanagement, inklusive einer verbesserten Wartung der bestehenden Anlagen und Nutzer- und Betreiberschulungen, wird zur letzten Sitzung vor der Sommerpause 2022 vorgelegt, auch unter Einbezug von Dritten z.B. von Energie- Contracting-Modellen. Begründung Der Beschluss „Klimanotstand und Umsetzung Klimamaßnahmen“ (200016) des Hauptausschusses vom 7.5.2020 misst Maßnahmen im Bereich von Bauen und Gebäuden eine hohe Priorität zu. Laut einer Studie des Bundesinstitut fürSeite 2 von 3 Seite 3 Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entfielen im Jahr 2014 33% der nationalen THG-Emissionen auf die Nutzung und den Betrieb der Wohn- und Nichtwohngebäuden. 7% der nationalen THG-Emissionen wurden durch die Herstellung, Errichtung und Modernisierung der Wohn- und Nichtwohngebäude verursacht. Das Ziel muss es daher sein, möglichst rasch zu einem klimaneutralen, klimaresilienten und nachhaltigem Gebäudebestand der Stadt Bonn zu kommen. Die Anpassung an den Klimawandel macht es zusätzlich nötig, die Nutzerinnen und Nutzer städtischer Gebäude, besonders in Schulen und Kitas, vor sommerlicher Hitze zu schützen. Ein angenehmes Raumklima, sowie die Vermeidung von Schadstoffen in Gebäuden, trägt zur Gesundheit und Wohlbefinden der Nutzer bei. Nachhaltiges Bauen muss den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachten, mit dem Ziel, Gebäude zu klimaneutralen Null-Emissions-Gebäuden und idealerweise sogar zu Plusenergie-Gebäuden zu entwickeln. Dies beinhaltet die graue Energie in Baustoffen, die Energieeffizienz während der Nutzung, inklusive einer verstärkten Nutzung von Sonnenenergie oder internen Wärmequellen, sowie den Rückbau von Gebäuden. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern ist auch eine Kostenfrage. Unsanierte oder ineffiziente Gebäude haben hohe Betriebskosten, was insbesondere bei steigenden Energiekosten eine große Belastung für den städtischen Haushalt darstellt. Das SGB hat mit einem jährlichen Bauumsatz von über 80 Mio. EUR zwischen 2015 und 2019 großen Einfluss auf die Bauwirtschaft. Das Geld muss effizient und transparent eingesetzt werden für gute Kitas, moderne Schulen, attraktive Räume für Veranstaltungen und gesunde Verwaltungsgebäude. Wir sind als Stadt zudem Vorbild im Bereich von Neubau und Sanierung, insbesondere in städtischen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr. Der vorliegende Antrag ergänzt die Beschlüsse des Rates zu KFW 40 Standard (211039), Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung durch Dach- und Fassadenbegrünung (202022-02 AA) und Solarverpflichtung im Neubau (201344). Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de