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212349 · Beschlussvorlage

Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 - Differenzierung der fiktiven Hebesätze

Nummer
212349
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 212349-01 Klage gegen den Festsetzungsbescheid des Landschaftsverbands im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 - Differenzierung der fiktiven Hebesätze

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Beschlussvorlage
öffentlich
212349
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 -
Differenzierung der fiktiven Hebesätze
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.02.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn erhebt mit weiteren kreisfreien Städten
Verfassungsbeschwerde gegen die nicht sachgerechte differenzierende
Steuerkraftermittlung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022.
Begründung
In der Mitteilungsvorlage 212019 vom 09.12.2021 im Rat der Stadt Bonn wurde
über die Auswirkung der Aktualisierung und Novellierung des Finanzausgleich
2022 auf die Bundesstadt Bonn berichtet und die Notwendigkeit einer
Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 bezüglich der eingeführten
Differenzierung der fiktiven Hebesätze erläutert:
Auszug: Erstmalig soll für die Verteilung der Landesmittel zwischen kreisfreien
Städten und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden werden. Die bisherige
Gleichbehandlung der Städte und Gemeinden bei der Ermittlung ihrer eigenen
Steuerkraft wird zu Lasten der kreisfreien Städte aufgegeben.
Diese Differenzierung der fiktiven Hebesätze bedeutet insgesamt eine
Verschlechterung von 109 Mio. € für die kreisfreien Städte, für die Stadt Bonn
allein im kommenden Jahr von rd. 6,4 Mio. €. Im Jahr 2023 wird sich dieser
Verlust noch verdoppeln, da die Umsetzung im GFG 2022 zunächst nur hälftig
erfolgt.
Der Städtetag NRW lehnt daher eine differenzierende Steuerkraftermittlung
weiterhin deutlich ab. Die Begründung der Landesregierung, dass kreisfreie
Städte grundsätzlich bessere Voraussetzungen für höhere Hebesätze bei den
Grundsteuern und der Gewerbesteuer besäßen, ist nicht haltbar. In den
nordrhein-westfälischen Städten prägen vor allem die strukturellen
Ausgabenlasten und der damit verbundene Konsolidierungsdruck die Höhe derSeite 1 von 4
Seite 2
Hebesätze. Die Städte sind gezwungen, ihre Hebesätze zu erhöhen.
Keinesfalls ist dies Ausdruck von mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
Aufgrund der massiven methodischen und systematischen Kritikpunkte in
Bezug auf die differenzierten fiktiven Hebesätze haben bereits mehrere
kreisfreie Städte ihre Bereitschaft zu einer Verfassungsklage gegen das GFG
2022 erklärt, weitere befinden sich in konkreten Prüfungen. Der Städtetag wird
ein solches Klageverfahren begleiten und koordinieren und bei der Erstellung
der Beschwerdeschrift inhaltlich unterstützen.
Weil auch die Stadt Bonn von der Verschlechterung massiv betroffen ist,
empfiehlt die Verwaltung dringend eine Beteiligung an einer Verfassungsklage,
die zunächst die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des
GFG 2022 voraussetzt. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird erstellt,
sobald der GFG Bescheid vorliegt.
Der Vorstand Städtetag NRW hat in seiner 338. Sitzung am 3. November 2021
beschlossen, dass der Städtetag NRW ausgewählte Mitgliedsstädte, die
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz
2022 erheben wollen, unterstützen wird. Einigkeit bestand darüber, dass die
Klage möglichst breit aufgestellt werden soll. Es wird eine weitgehende
Ausgewogenheit bei der Parteizugehörigkeit der Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürgermeister der klagenden Städte angestrebt, zudem soll die regionale
Zugehörigkeit sowie die Gemeindegrößenklasse bei der Auswahl berücksichtigt
werden.
Am 06.12.2021 wurde ein erster Austausch zur Verfassungsbeschwerde gegen
das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 durch den Städtetag organisiert. In
dieser Runde wurde sich darauf verständigt, dass folgende Mitgliedsstädte –
vorbehaltlich entsprechender Gremienbeschlüsse – stellvertretend für die
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde erheben
sollen:
- Bonn
- Bottrop
- Dortmund
- Düsseldorf
- Köln
- Münster
- Solingen
- WuppertalSeite 2 von 4
Seite 3
Die Stadt Köln, vertreten durch Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert,
wird den Vorsitz in der Arbeitsgruppe übernehmen. Vorbehaltlich eines
entsprechenden Vorstandsbeschlusses sollen alle kreisfreien Städte
aufgefordert werden, sich finanziell am Klageverfahren zu beteiligen. Die
entstandenen Kosten sollen dann nach Einwohnerzahlen auf alle Beteiligten
umgelegt werden. Dieser Kostenschlüssel wurde auch bei der Klage gegen das
Einheitslastenabrechnungsgesetz angewandt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.01.27 Recht 1.30.00.01.27.01 Rechtsangelegenheiten
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
15.000 1.30.00.01.27
.01/72.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Pressemeldung Städtetag NRW (öffentlich)Seite 3 von 4
14. Dezember 2021
Nachrichtenspiegel
WAZ, 14.12.2021
NRW-Großstädte fühlen sich benachteiligt
Düsseldorf Die Großstädte in NRW fühlen sich durch das geplante Gemeindefinanzierungsgesetz ge-
genüber den kleineren Gemeinden benachteiligt. Der Städtetag NRW kündigt deshalb jetzt harten
Protest an. Mehrere Städte prüften sogar eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Gesetz.
WAZ, 14.12.2021
Großstädte prüfen Verfassungsbeschwerde
Beim Thema Gemeindefinanzen fühlen sich große Kommunen vom Land unfair behandelt
Von Matthias Korfmann
Düsseldorf Werden die Großstädte in NRW durch das geplante Gemeindefinanzierungsgesetz gegen-
über den kleineren Gemeinden benachteiligt? Der Städtetag NRW beklagt jedenfalls eine
„Ungleichbehandlung“ und kündigt jetzt harten Protest an. Laut dem Geschäftsführer des Kommu-
nalverbandes, Helmut Dedy, prüfen mehrere Städte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz,
das am Mittwoch vom Landtag beschlossen werden soll.
Es sei zwar gut, dass das Land NRW das Gemeindefinanzierungsgesetz mit mehr Mitteln ausgestattet
habe, denn die Städte benötigten jeden Cent für Klimaanpassung, Erneuerung der Innenstädte, Ver-
kehr, Integration, Kultur und die Pandemie-Bewältigung. Aber das Land stelle dieses Geld nur als
Kredit bereit und erzeuge damit „die Schulden von morgen“. Nicht akzeptabel sei zudem, dass das
Land erstmals bei seinen Zuweisungen zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemein-
den unterscheiden will. Die kreisfreien Städte würden damit viel weniger Geld vom Land bekommen.
„Wenn das Land diesen Weg tatsächlich geht, werden die Städte das nicht hinnehmen“, sagte Dedy
dieser Zeitung. „Die Städte werden sich dagegen zur Wehr setzen und das Gemeindefinanzierungsge-
setz verfassungsgerichtlich überprüfen lassen.“
Die kreisfreien Städte würden nach den Berechnungen des Städtetages NRW um 109 Millionen Euro
benachteiligt. Dieses Geld stünde dann nicht mehr für Investitionen in Schulen, Kindergärten,
Schwimmbäder und Bibliotheken zur Verfügung. „Das ist unfair und rechtswidrig“, so der Städtetag
NRW. Allein Essen rechnet damit, auf 9,2 Millionen Euro verzichten zu müssen, sollte sich das Land
durchsetzen. Dortmund rechnet mit einem Verlust von 9,8 Millionen Euro, Duisburg befürchtet ein
Minus von 5,2 Millionen Euro.
Das Land geht davon aus, dass kreisfreie Städte steuerstärker sind als kreisangehörige, weil sie hö-
here Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer nehmen. Laut NRW-
Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) sind die Pläne nahe an der „Realität“ der Kommunen.
Insgesamt werde die Gemeindefinanzierung den Kommunen eine Rekordzuweisung von rund 14 Mil-
liarden Euro bescheren.RS_T_2276 - AnlageSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de