212349 · Beschlussvorlage
Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 - Differenzierung der fiktiven Hebesätze
Kerndaten
- Nummer
- 212349
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212349 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 - Differenzierung der fiktiven Hebesätze Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.02.2022 Empfehlung Rat 10.02.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn erhebt mit weiteren kreisfreien Städten Verfassungsbeschwerde gegen die nicht sachgerechte differenzierende Steuerkraftermittlung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022. Begründung In der Mitteilungsvorlage 212019 vom 09.12.2021 im Rat der Stadt Bonn wurde über die Auswirkung der Aktualisierung und Novellierung des Finanzausgleich 2022 auf die Bundesstadt Bonn berichtet und die Notwendigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 bezüglich der eingeführten Differenzierung der fiktiven Hebesätze erläutert: Auszug: Erstmalig soll für die Verteilung der Landesmittel zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden werden. Die bisherige Gleichbehandlung der Städte und Gemeinden bei der Ermittlung ihrer eigenen Steuerkraft wird zu Lasten der kreisfreien Städte aufgegeben. Diese Differenzierung der fiktiven Hebesätze bedeutet insgesamt eine Verschlechterung von 109 Mio. € für die kreisfreien Städte, für die Stadt Bonn allein im kommenden Jahr von rd. 6,4 Mio. €. Im Jahr 2023 wird sich dieser Verlust noch verdoppeln, da die Umsetzung im GFG 2022 zunächst nur hälftig erfolgt. Der Städtetag NRW lehnt daher eine differenzierende Steuerkraftermittlung weiterhin deutlich ab. Die Begründung der Landesregierung, dass kreisfreie Städte grundsätzlich bessere Voraussetzungen für höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer besäßen, ist nicht haltbar. In den nordrhein-westfälischen Städten prägen vor allem die strukturellen Ausgabenlasten und der damit verbundene Konsolidierungsdruck die Höhe derSeite 1 von 4 Seite 2 Hebesätze. Die Städte sind gezwungen, ihre Hebesätze zu erhöhen. Keinesfalls ist dies Ausdruck von mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Aufgrund der massiven methodischen und systematischen Kritikpunkte in Bezug auf die differenzierten fiktiven Hebesätze haben bereits mehrere kreisfreie Städte ihre Bereitschaft zu einer Verfassungsklage gegen das GFG 2022 erklärt, weitere befinden sich in konkreten Prüfungen. Der Städtetag wird ein solches Klageverfahren begleiten und koordinieren und bei der Erstellung der Beschwerdeschrift inhaltlich unterstützen. Weil auch die Stadt Bonn von der Verschlechterung massiv betroffen ist, empfiehlt die Verwaltung dringend eine Beteiligung an einer Verfassungsklage, die zunächst die Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des GFG 2022 voraussetzt. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird erstellt, sobald der GFG Bescheid vorliegt. Der Vorstand Städtetag NRW hat in seiner 338. Sitzung am 3. November 2021 beschlossen, dass der Städtetag NRW ausgewählte Mitgliedsstädte, die Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 erheben wollen, unterstützen wird. Einigkeit bestand darüber, dass die Klage möglichst breit aufgestellt werden soll. Es wird eine weitgehende Ausgewogenheit bei der Parteizugehörigkeit der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der klagenden Städte angestrebt, zudem soll die regionale Zugehörigkeit sowie die Gemeindegrößenklasse bei der Auswahl berücksichtigt werden. Am 06.12.2021 wurde ein erster Austausch zur Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 durch den Städtetag organisiert. In dieser Runde wurde sich darauf verständigt, dass folgende Mitgliedsstädte – vorbehaltlich entsprechender Gremienbeschlüsse – stellvertretend für die kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde erheben sollen: - Bonn - Bottrop - Dortmund - Düsseldorf - Köln - Münster - Solingen - WuppertalSeite 2 von 4 Seite 3 Die Stadt Köln, vertreten durch Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert, wird den Vorsitz in der Arbeitsgruppe übernehmen. Vorbehaltlich eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses sollen alle kreisfreien Städte aufgefordert werden, sich finanziell am Klageverfahren zu beteiligen. Die entstandenen Kosten sollen dann nach Einwohnerzahlen auf alle Beteiligten umgelegt werden. Dieser Kostenschlüssel wurde auch bei der Klage gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz angewandt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.01.27 Recht 1.30.00.01.27.01 Rechtsangelegenheiten Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 15.000 1.30.00.01.27 .01/72.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Pressemeldung Städtetag NRW (öffentlich)Seite 3 von 4 14. Dezember 2021 Nachrichtenspiegel WAZ, 14.12.2021 NRW-Großstädte fühlen sich benachteiligt Düsseldorf Die Großstädte in NRW fühlen sich durch das geplante Gemeindefinanzierungsgesetz ge- genüber den kleineren Gemeinden benachteiligt. Der Städtetag NRW kündigt deshalb jetzt harten Protest an. Mehrere Städte prüften sogar eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Gesetz. WAZ, 14.12.2021 Großstädte prüfen Verfassungsbeschwerde Beim Thema Gemeindefinanzen fühlen sich große Kommunen vom Land unfair behandelt Von Matthias Korfmann Düsseldorf Werden die Großstädte in NRW durch das geplante Gemeindefinanzierungsgesetz gegen- über den kleineren Gemeinden benachteiligt? Der Städtetag NRW beklagt jedenfalls eine „Ungleichbehandlung“ und kündigt jetzt harten Protest an. Laut dem Geschäftsführer des Kommu- nalverbandes, Helmut Dedy, prüfen mehrere Städte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz, das am Mittwoch vom Landtag beschlossen werden soll. Es sei zwar gut, dass das Land NRW das Gemeindefinanzierungsgesetz mit mehr Mitteln ausgestattet habe, denn die Städte benötigten jeden Cent für Klimaanpassung, Erneuerung der Innenstädte, Ver- kehr, Integration, Kultur und die Pandemie-Bewältigung. Aber das Land stelle dieses Geld nur als Kredit bereit und erzeuge damit „die Schulden von morgen“. Nicht akzeptabel sei zudem, dass das Land erstmals bei seinen Zuweisungen zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemein- den unterscheiden will. Die kreisfreien Städte würden damit viel weniger Geld vom Land bekommen. „Wenn das Land diesen Weg tatsächlich geht, werden die Städte das nicht hinnehmen“, sagte Dedy dieser Zeitung. „Die Städte werden sich dagegen zur Wehr setzen und das Gemeindefinanzierungsge- setz verfassungsgerichtlich überprüfen lassen.“ Die kreisfreien Städte würden nach den Berechnungen des Städtetages NRW um 109 Millionen Euro benachteiligt. Dieses Geld stünde dann nicht mehr für Investitionen in Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder und Bibliotheken zur Verfügung. „Das ist unfair und rechtswidrig“, so der Städtetag NRW. Allein Essen rechnet damit, auf 9,2 Millionen Euro verzichten zu müssen, sollte sich das Land durchsetzen. Dortmund rechnet mit einem Verlust von 9,8 Millionen Euro, Duisburg befürchtet ein Minus von 5,2 Millionen Euro. Das Land geht davon aus, dass kreisfreie Städte steuerstärker sind als kreisangehörige, weil sie hö- here Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbesteuer nehmen. Laut NRW- Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) sind die Pläne nahe an der „Realität“ der Kommunen. Insgesamt werde die Gemeindefinanzierung den Kommunen eine Rekordzuweisung von rund 14 Mil- liarden Euro bescheren.RS_T_2276 - AnlageSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de