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212346-03 · Beschlussvorlage

BBB-Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium; Ersatz der Sporthalle

Nummer
212346-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 212346 BBB-Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium; Ersatz der Sporthalle

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Beschlussvorlage
öffentlich
212346-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium;
Ersatz der Sporthalle
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Städtische Gebäudemanagement wird in Zusammenarbeit mit den
Fachämtern Sport-und Schulamt gebeten, die Reihenfolge für die Durchführung
der dringend erforderlichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an Bonner
Schulturnhallen in einer Liste vorzulegen, die auf dem „Gutachten zur
Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn“ von 2019 (S. 151-153 sowie ab S.
176) basiert. In der Liste werden auch die Konsequenzen aus dem Brand der
Turnhalle an der Bertolt Brecht Gesamtschule sowie die Problematik des
Standorts Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium berücksichtigt. Auswirkung auf
andere Schulbauprojekte sollten ebenfalls berücksichtigt werden wie auch
Bedeutung für den Stadtteil und die soziale Umgebung.
Begründung:
Der vorgenannte Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Empfehlung des
Schulausschusses in seiner Sitzung vom 20.01.2022, mit dem dieser dem
Änderungsantrag der Koalition DS 212346-01AA zum Antrag 212346 „BBB-
Antrag zum Ernst-Moritz-Arndt Gymnasium; Ersatz der Sporthalle“ gefolgt ist.
***
Der ursprüngliche Antrag lautete wie folgt:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. dem Schulausschuss darzulegen,
I. in welcher Höhe Kosten für die Instandsetzung der bestehenden Sporthalle
entstehen werden und von welcher anschließenden Nutzungsdauer
auszugehen ist.
II. welche Sporthallengröße (z.B. zweifach, dreifach) aus ihrer Sicht den Bedarf
a. des EMA von 127 UE abzüglich der UE, die laut Lehrplan außerhalb der
Sporthalle stattfinden,
b. des EMA und des Clara-Schumann-Gymnasiums von jeweils wie vielen UE
abzüglich der UE, die laut Lehrplan außerhalb der Sporthalle stattfinden,
deckt.Seite 1 von 2
Seite 2
2. zu prüfen, ob und verbunden mit welchen Kosten auf dem inneren Schulhof
des EMA angrenzend an den Sportplatz ggfls. unter Abbruch der Überdachung
zwischen Schulgebäude und Sporthalle eine provisorische Einfachhalle z.B. in
Zeltbauweise bzw. auf dem Kunstrasenplatz eine entsprechende Interims-
Zweifachhalle, sofern der Kunstrasenplatz im Rahmen eines
Sporthallenneubaus weichen muss, errichtet werden kann.
3. in Abstimmung mit der Schulleitung des EMA (und ggfls. des Clara-
Schumann-Gymnasiums) Machbarkeit und Kosten eines Abbruchs der
Bestandsgebäude und Neubau der Sporthallen zu Ziffer 1 und falls
unumgänglich auch die Errichtung eines neuen Kleinspielfeldes prüfen zu
lassen.
Grundsätzlich gilt dabei:
- Bei Einrichtung eines Kleinspielfelds anstelle des bestehenden
Kunstrasenplatzes ist eine Anordnung der neuen Sporthalle entlang der
südöstlichen Grundstücksgrenze zur Nachbarbebauung vorzuziehen, wenn
dies nachweislich zu einer „Reduzierung der Emissionen des Kleinspielfelds“
zugunsten der Anwohner führt.
- Sollte eine sozialräumliche Sportstättenbedarfsbetrachtung ergeben, dass
durch einen Sporthallenneubau auf dem EMA-Gelände z.B. auf den Neubau
einer Sporthalle am Clara-Schumann-Gymnasium verzichtet und darüber
hinaus auch Bedarfe des Vereins- und Breitensports gedeckt werden können,
ist eine Kosten-Nutzen-Analyse der Variante gegenüberzustellen, die
ausschließlich den Bedarf des EMA deckt.
Anlage/n
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