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212345-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der August-Bier-Straße

Nummer
212345-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212345 Bürgerantrag: Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der August-Bier-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212345-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der August-
Bier-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat eine gesamtstädtische Parkraumstrategie entwickelt, die
den politischen Gremien zurzeit zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt
(vgl. DS 212060).
Ein zentraler Bestandteil dieser Parkraumstrategie ist neben einer Umwandlung
bestehender Parkplätze zu Aufenthalts- bzw. Grünflächen auch eine verstärkte
Ausweisung von Bewohnerparkzonen, um den vorhandenen Parkraum im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten neu zu ordnen und überwiegend für die
Anwohnenden zu reservieren.
Die August-Bier-Straße ist innerhalb der gesamtstädtischen Parkraumstrategie
im Untersuchungsgebiet Kessenich berücksichtigt. Dieses Gebiet soll
mittelfristig einer Parkraumbewirtschaftung zugeführt werden, bei der auch die
Umsetzung einer Bewohnerparkzone vorgesehen ist.
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass vor einer etwaigen Umsetzung im
Rahmen einer Parkraumuntersuchung in den jeweiligen Quartieren Parkdruck
nachzuweisen ist. Des Weiteren können auch mit der Einrichtung einer
Bewohnerparkzone max. 50% der vorhandenen Stellplätze am Tag und 75% in
der Nacht ausschließlich den Anwohnenden vorbehalten werden (sh. DS
212060, rechtliche Grundlagen). Einzig durch die Entrichtung von Steuern und
Straßenreinigungsgebühren ergibt sich jedoch kein besonderes Nutzungsrecht
im öffentlichen Straßenraum oder von Parkplätzen vor der eigenen Wohnung.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen der
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und betrachtet den
Bürger*innenantrag damit im Sinne der Stellungnahme inhaltlich als erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
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Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de