212341 · Beschlussvorlage
1. Bestätigung der Übereinstimmung mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ausbau der Verlängerung der Erschließungsstraße Mehlbergweg 2. Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der Verlängerung der Erschließungsstraße Mehlbergweg
Kerndaten
- Nummer
- 212341
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 212341 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III 1. Bestätigung der Übereinstimmung mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ausbau der Verlängerung der Erschließungsstraße Mehlbergweg 2. Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der Verlängerung der Erschließungsstraße Mehlbergweg Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 16.02.2022 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Zu der von der Verwaltung vorgelegten Ausbauplanung zur erstmaligen Herstellung der Verlängerung der Erschließungsstraße Mehlbergweg wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches festgestellt. (Ausschuss für Mobilität und Verkehr zur Entscheidung) 2. Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur erstmaligen Herstellung der Verlängerung der Erschließungsstraße Mehlbergweg wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss. (Ausschuss für Mobilität und Verkehr zur Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen zur Empfehlung Bezirksvertretung Beuel zur Entscheidung)Seite 1 von 9 Seite 2 Begründung 1. Für die Erschließung des geplanten Neubauprojektes südöstlich des Gebäudes „Mehlbergweg 1“ ist der Ausbau der Erschließungsanlage erforderlich. Für den vorgesehenen Bereich existiert derzeit kein Bebauungsplan, weshalb eine Erschließungsanlage nur hergestellt werden darf, wenn sie den Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB nachkommt und die Anforderungen des § 1 Abs. 4-7 BauGB erfüllt. Die Planung entspricht den Zielen der Raumordnung (§ 1 IV BauGB). Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg stellt für den betreffenden Bereich einen allgemeinen Siedlungsbereich dar. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar, so dass die Herstellung der Straße der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung entspricht. Der Mehlbergweg dient der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die bauliche Entwicklung ist weitgehend abgeschlossen. Der Mehlbergweg genügt den Anforderungen an eine Straße, die überwiegend der Erschließung von Anliegergrundstücken dient. Der nunmehr erfolgende Restausbau erfüllt insbesondere die Anforderung des § 1 Abs. 6 Ziffer 9 BauGB, der regelt, dass die Belange der Mobilität der Bevölkerung und des nicht motorisierten Verkehrs unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen sind. Diese Anforderungen erfüllt der bereits vorhandene Teil wie auch der noch auszubauende Teil der Straße. Durch eine Beschränkung des Ausbaus auf das zur ordnungsgemäßen Erschließung unbedingt notwendige Maß sollen die Belange des Umweltschutzes so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Damit sind sowohl die privaten Belange an einer ausreichenden Erschließung als auch die öffentlichen Belange in der zuvor bezeichneten Weise berücksichtigt. Die Fachämter der Stadtverwaltung wurden an der Planung beteiligt. Die Anforderungen des § 1 Abs. 4-7 BauGB als Voraussetzungen des § 125 Abs. 2 BauGB haben demnach im Rahmen des Planungsprozesses die notwendige Berücksichtigung erhalten. 2. Zur Erschließung des geplanten Neubauvorhabens ist die Herstellung einer rund 40 m langen Verlängerung des Mehlbergwegs erforderlich. Der Ausbau soll auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Zwettler & Müllen vorgelegten baureifen Planung auf Kosten der Vorhabenträger vorgenommen werden. Die Verlängerung erfolgt unter Inanspruchnahme der städtischen Wegeparzelle Flurstück 700. Die Planung sieht einen dem bereits bestehenden Mehlbergweg entsprechenden Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche entlang des geplanten Neubaus vor.Seite 2 von 9 Seite 3 Vorgesehen ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit einer asphaltierten Fahrbahn und einem einseitig verlaufenden Gehweg in Pflasterbauweise. Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen sind berücksichtigt. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird nur auf bereits befestigten Flächen errichtet bzw. außerhalb der nach Bebauungsplan Nummer 8021-10 festgesetzten SPE-Fläche Die Ausbaukosten sind zu 100 % durch die Vorhabenträger zu finanzieren (Erschließungsvertrag nach § 11 Baugesetzbuch). Anlage/n 1 1 Übersichtslageplan (öffentlich) 3 2 Ausführungsplanung Straßenbau (öffentlich) 3 3 Profil Ausführungsplanung (öffentlich) 4 4 Einverständniserklärung (öffentlich) 5 5 Anlage Straßenbau (öffentlich)Seite 3 von 9 Seite 4 von 9 Seite 5 von 9 Seite 6 von 9 Seite 7 von 9 AMT 63-11 Betrifft: Straßenbau Baumaßnahme Verlängerung des Mehlbergweges Stadtbezirk Beuel Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 3346Vv 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Erschließung des geplanten Neubauvorhabens ist die Verlängerung der Erschließungsstraße „Mehlbergweg“ erforderlich. X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Beuel 2 Vorhandener Bestand tlw. befestigte Wegefläche 3 Straßenart Hauptverkehrsstraße Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße X Anliegerstraße X Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte Straße Wohnweg 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche ca. 40 m / ca. 240 m²Seite 8 von 9 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe externes Dokument Übersichtsplan, Ausbaulageplan und Querschnitt 7 Bebauungsplan erforderlich Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. X derzeit nicht erforderlich Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 8 Grunderwerb X Das Grundstück Flurstück 700 befinden sich im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. Grunderwerb ist erforderlich; die Straßenlandgrundstücke werden durch den Investor kosten- und lastenfrei auf die Stadt übertragen. Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich. Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 SonstigesSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de