212335-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erhalt der Friedhofskapelle in Bonn-Röttgen
Kerndaten
- Nummer
- 212335-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212335-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Erhalt der Friedhofskapelle in Bonn-Röttgen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.02.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Derzeit wird die Beschlussvorlage Friedhofskonzept (s. DS-Nr. 210797) politisch sowie mit den am Friedhof beteiligten Gewerken beraten. Im Zuge dieses Konzeptes werden auch die 33 städtischen Friedhofskapellen betrachtet. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bürgerantrag als Anregung im Zuge der aktuellen politischen Beratungen des Friedhofskonzeptes zu behandeln. Eine losgelöste Betrachtung einer Friedhofskapelle wird aktuell nicht für zielführend gehalten, da seitens der Verwaltung die Aufgabe mehrerer Kapellen vorgeschlagen wird. Vor einer Beschlussfassung zur Aufgabe einzelner Kapellen als Trauerhallen kann über mögliche alternative Nutzungen nicht abschließend entschieden werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de