212330 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Verein Abenteuer Lernen e.V. in den Jahren 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 212330
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212330 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Verein Abenteuer Lernen e.V. in den Jahren 2021 und 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Abenteuer Lernen e.V. erhält zur Finanzierung der entstandenen Sachkosten und der Mietkosten der pädagogischen Werkstatt eine Förderung in Höhe von bis zu 25.738,15 € für das Jahr 2021 und bis zu 25.995,54 € für das Jahr 2022. Begründung Der Verein Abenteuer Lernen e.V. bietet seit vielen Jahren vielfältige Angebote der Jugendarbeit an. Mit seinen unterschiedlichen Bildungsangeboten und Projekten aus den Bereichen Naturwissenschaften, Umweltpädagogik und Inklusion hat er sich zu einem wichtigen außerschulischen Bildungsort für junge Menschen, Eltern und pädagogische Fachkräfte entwickelt und setzt hier besondere Akzente in Bonn. Dabei stechen insbesondere das Kooperationsprojekt und Netzwerk „Forum Inklusion lebendig machen“ (siehe hierzu gesonderte Beschlussvorlage) und die Aktivitäten als Bonner „Regionalzentrum im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung in NRW“ heraus. Obwohl es dem Verein gelungen ist, bestehende Zuwendungen von Dritten zu Projekten zu erhalten und auch neue Projektmittel einzuwerben, kann nach wie vor, die für den Fortbestand der Angebote notwendige Grundfinanzierung aus diesen Drittmitteln nicht gedeckt werden bzw. ist diese in den Förderbedingungen der Mittelgeber ausgeschlossen. Ohne eine ausreichende anteilige Finanzierung der notwendigen Infrastruktur ist eine Fortführung der Tätigkeit nicht gewährleistet. Außerdem könnten dann auch die teilweise erheblichen Drittmittel nicht zugunsten junger Menschen in Bonn eingeworben werden. Die bisherige Förderung belief sich im Jahr 2019 auf 25.458,00 € und in 2020 auf 25.597,38 €.Seite 1 von 2 Seite 2 Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien 1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 25.738,15 EUR 151000605 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 25.738,15 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 25.995,54 EUR 151000605 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 25.995,54 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de