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212330 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Verein Abenteuer Lernen e.V. in den Jahren 2021 und 2022

Nummer
212330
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212330
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verein
Abenteuer Lernen e.V. in den Jahren 2021 und
2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Abenteuer Lernen e.V. erhält zur Finanzierung der entstandenen
Sachkosten und der Mietkosten der pädagogischen Werkstatt eine Förderung
in Höhe von bis zu 25.738,15 € für das Jahr 2021 und bis zu 25.995,54 € für
das Jahr 2022.
Begründung
Der Verein Abenteuer Lernen e.V. bietet seit vielen Jahren vielfältige Angebote
der Jugendarbeit an. Mit seinen unterschiedlichen Bildungsangeboten und
Projekten aus den Bereichen Naturwissenschaften, Umweltpädagogik und
Inklusion hat er sich zu einem wichtigen außerschulischen Bildungsort für junge
Menschen, Eltern und pädagogische Fachkräfte entwickelt und setzt hier
besondere Akzente in Bonn. Dabei stechen insbesondere das
Kooperationsprojekt und Netzwerk „Forum Inklusion lebendig machen“ (siehe
hierzu gesonderte Beschlussvorlage) und die Aktivitäten als Bonner
„Regionalzentrum im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung in
NRW“ heraus.
Obwohl es dem Verein gelungen ist, bestehende Zuwendungen von Dritten zu
Projekten zu erhalten und auch neue Projektmittel einzuwerben, kann nach wie
vor, die für den Fortbestand der Angebote notwendige Grundfinanzierung aus
diesen Drittmitteln nicht gedeckt werden bzw. ist diese in den
Förderbedingungen der Mittelgeber ausgeschlossen. Ohne eine ausreichende
anteilige Finanzierung der notwendigen Infrastruktur ist eine Fortführung der
Tätigkeit nicht gewährleistet. Außerdem könnten dann auch die teilweise
erheblichen Drittmittel nicht zugunsten junger Menschen in Bonn eingeworben
werden.
Die bisherige Förderung belief sich im Jahr 2019 auf 25.458,00 € und in 2020
auf 25.597,38 €.Seite 1 von 2
Seite 2
Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger
Menschen und Familien
1.06.05.01 Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2021)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.738,15 EUR 151000605 2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
25.738,15 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2022)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.995,54 EUR 151000605 2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
25.995,54 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de