212324 · Kleine Anfrage
Ausweitung der mobilen Videobeobachtung auf Bonner Stadtgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 212324
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 14.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Kleine Anfrage öffentlich 212324 Fragesteller/in: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 13.12.2021 Ausweitung der mobilen Videobeobachtung auf Bonner Stadtgebiet Beratungsfolge Hauptausschuss Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragestellungen gebeten. Dies umfasst eine eigenständige Bewertung sowie die Bitte, nicht bereits vorliegende Informationen ergänzend auch beim Polizeipräsidium anzufragen: 1. Welche Standorte hat die Polizei im Jahr 2021 auf Bonner Stadtgebiet mittels mobiler Videobeobachtung über welchen Zeitraum hinweg überwacht? Erfolgt im Vorfeld eine Information der Stadtverwaltung über die geplante Aufstellung der Anlagen? Ist die Polizei bereit, vor Einrichtung von Anlagen an neuen Standorten freiwillig das Benehmen mit der Stadtverwaltung unter Beteiligung des Hauptausschusses herzustellen? 2. Welche Anhaltspunkte und statistischen Daten liegen hinsichtlich einer bisherigen und zukünftig erwarteten Häufung von Straftaten an den zuletzt für eine mobile Videoüberwachung ausgewählten Standorten Poststr./Maximilianstr., Koblenzer Str./ Bad Godesberg und Hofgarten vor? 3. Welche Straftaten betrifft dies im Einzelnen? Wie ist die Entwicklung der Delikthäufung am jeweiligen Standort im Jahresvergleich in den letzten drei Jahren? 4. Inwiefern begünstigt die Beschaffenheit gerade der ausgewählten Standorte Poststr./Maximilianstr. und Koblenzer Str. die Begehung von Straftaten im Unterschied zu anderen öffentlich zugänglichen Orten in Bonn? 5. Welche Ergebnisse brachte die Auswertung und Dokumentation der mobilen Videoüberwachung an den Standorten Rheinufer, Bertha-von- Suttner-Platz und Poppelsdorfer Allee ab April dieses Jahres? Welche Veränderungen konnten während und nach der Maßnahme beobachtet werden? Liegen hierüber statistische Angaben vor? 6. Eine frühere Stellungnahme der Polizei (Drs. 210704-01 ST) weist eine deutlich sinkende Anzahl von Straftaten in den Jahren 2018-2020 imSeite 1 von 2 Seite 2 Bereich Rheinufer rechtsrheinisch und im Bereich Bertha-von-Suttner- Platz aus. Wie passt dies mit der Ausweitung der Videoüberwachung an diesen Standorten im Jahr 2021 zusammen? 7. Inwiefern geht die Polizei durch die Strategie der mobilen Videoüberwachung an immer neuen, wechselnden Standorten von einer tatsächlichen Prävention von Straftaten aus? Welche Erkenntnisse hat die Polizei über eine Verlagerung der Straftaten aus den überwachten in nicht (mehr) überwachte Bereiche? 8. Wurde seitens der Polizei oder des Stadtordnungsdienstes als milderes Mittel der Streifendienst an den in Rede stehenden Stellen verstärkt? Falls ja: Bitte beschreiben Sie diese Verstärkung qualitativ und quantitativ. Falls nein: Warum nicht? 9. Welche Erkenntnisse und Studien sind der Polizei und der Stadtverwaltung bekannt, die eine Videoüberwachung hinsichtlich der Kriminalitätsentwicklung wissenschaftlich beurteilen? 10. Welche präventiven Maßnahmen haben Stadtverwaltung und Polizei als milderes Mittel unternommen, so dass etwaige Straftaten erst gar nicht stattfinden? 11. Wie schätzen Polizei und Stadtverwaltung die Wirkungen weiterer und zusätzlicher präventiver Arbeit, bspw. mittels Sozial- und Jugendarbeit, im Vergleich zu Videoüberwachung ein? Begründung Bezüglich der von der Bonner Polizeibehörde verfügten Ausweitung der Videoüberwachung in der Innenstadt interessiert die Fragesteller die genaue Gefahrenprognose, die dieser Entscheidung entsprechend den gesetzlich in § 15a PolG NRW ausgeführten Voraussetzungen zugrunde liegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de