← Vorlagen

212324 · Kleine Anfrage

Ausweitung der mobilen Videobeobachtung auf Bonner Stadtgebiet

Nummer
212324
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
14.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 212324-01 ST Ausweitung der mobilen Videobeobachtung auf Bonner Stadtgebiet

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.703 Zeichen)
Kleine Anfrage
öffentlich
212324
Fragesteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
13.12.2021
Ausweitung der mobilen Videobeobachtung auf
Bonner Stadtgebiet
Beratungsfolge
Hauptausschuss Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragestellungen
gebeten. Dies umfasst eine eigenständige Bewertung sowie die Bitte, nicht
bereits vorliegende Informationen ergänzend auch beim Polizeipräsidium
anzufragen:
1. Welche Standorte hat die Polizei im Jahr 2021 auf Bonner Stadtgebiet
mittels mobiler Videobeobachtung über welchen Zeitraum hinweg
überwacht? Erfolgt im Vorfeld eine Information der Stadtverwaltung über
die geplante Aufstellung der Anlagen? Ist die Polizei bereit, vor
Einrichtung von Anlagen an neuen Standorten freiwillig das Benehmen
mit der Stadtverwaltung unter Beteiligung des Hauptausschusses
herzustellen?
2. Welche Anhaltspunkte und statistischen Daten liegen hinsichtlich einer
bisherigen und zukünftig erwarteten Häufung von Straftaten an den
zuletzt für eine mobile Videoüberwachung ausgewählten Standorten
Poststr./Maximilianstr., Koblenzer Str./ Bad Godesberg und Hofgarten
vor?
3. Welche Straftaten betrifft dies im Einzelnen? Wie ist die Entwicklung der
Delikthäufung am jeweiligen Standort im Jahresvergleich in den letzten
drei Jahren?
4. Inwiefern begünstigt die Beschaffenheit gerade der ausgewählten
Standorte Poststr./Maximilianstr. und Koblenzer Str. die Begehung von
Straftaten im Unterschied zu anderen öffentlich zugänglichen Orten in
Bonn?
5. Welche Ergebnisse brachte die Auswertung und Dokumentation der
mobilen Videoüberwachung an den Standorten Rheinufer, Bertha-von-
Suttner-Platz und Poppelsdorfer Allee ab April dieses Jahres? Welche
Veränderungen konnten während und nach der Maßnahme beobachtet
werden? Liegen hierüber statistische Angaben vor?
6. Eine frühere Stellungnahme der Polizei (Drs. 210704-01 ST) weist eine
deutlich sinkende Anzahl von Straftaten in den Jahren 2018-2020 imSeite 1 von 2
Seite 2
Bereich Rheinufer rechtsrheinisch und im Bereich Bertha-von-Suttner-
Platz aus. Wie passt dies mit der Ausweitung der Videoüberwachung an
diesen Standorten im Jahr 2021 zusammen?
7. Inwiefern geht die Polizei durch die Strategie der mobilen
Videoüberwachung an immer neuen, wechselnden Standorten von einer
tatsächlichen Prävention von Straftaten aus? Welche Erkenntnisse hat
die Polizei über eine Verlagerung der Straftaten aus den überwachten in
nicht (mehr) überwachte Bereiche?
8. Wurde seitens der Polizei oder des Stadtordnungsdienstes als milderes
Mittel der Streifendienst an den in Rede stehenden Stellen verstärkt?
Falls ja: Bitte beschreiben Sie diese Verstärkung qualitativ und
quantitativ. Falls nein: Warum nicht?
9. Welche Erkenntnisse und Studien sind der Polizei und der
Stadtverwaltung bekannt, die eine Videoüberwachung hinsichtlich der
Kriminalitätsentwicklung wissenschaftlich beurteilen?
10. Welche präventiven Maßnahmen haben Stadtverwaltung und Polizei als
milderes Mittel unternommen, so dass etwaige Straftaten erst gar nicht
stattfinden?
11. Wie schätzen Polizei und Stadtverwaltung die Wirkungen weiterer und
zusätzlicher präventiver Arbeit, bspw. mittels Sozial- und Jugendarbeit,
im Vergleich zu Videoüberwachung ein?
Begründung
Bezüglich der von der Bonner Polizeibehörde verfügten Ausweitung der
Videoüberwachung in der Innenstadt interessiert die Fragesteller die genaue
Gefahrenprognose, die dieser Entscheidung entsprechend den gesetzlich in
§ 15a PolG NRW ausgeführten Voraussetzungen zugrunde liegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de