212323-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stadtmöbel im Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 212323-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212323-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stadtmöbel im Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die im Antrag aufgeführten Flächen am Rheinufer in der Höhe der Rheinlust sowie der Ringstraße sind in den versiegelten Bereichen nicht geeignet, da sie z.B. an der Rheinlust im Bereich der Veranstaltungsfläche liegen würden. Für eine Anlage in der Grünfläche müsste diese zumindest teilversiegelt werden. Die Fläche im Bereich des Bahnhofsvorplatzes liegt nicht in städtischem Eigentum. Damit ist die Aufstellung von Stadtmobiliar durch die Stadt Bonn hier nur mit Zustimmung der DB möglich. Aufgrund des Ausbaus der S13 wird ein Großteil der Flächen um den Bahnhof für die Baustelleneinrichtung durch die DB in Anspruch genommen. Auch ohne die Baustelleneinrichtung ist der Platz am Beueler Bahnhof begrenzt und dient verschiedenen Nutzungen, wie dem Abstellen von Fahrrädern, Wegeverbindungen für die Reisenden sowie als Park-and-Ride-Parkplatz. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist zudem die Errichtung eines Fahrradparkhauses geplant, wodurch auch diese Freifläche nicht für die Aufstellung von dem vorgeschlagenen Mobiliar in Frage kommt. Im Rahmen des ISEK für das Quartier östlich des Beueler Bahnhofs sind auch Aufwertungsmaßnahmen des Bahnhofsumfeldes geplant. Hierüber kann nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im Zuge des S13-Ausbaus ggf. die Aufstellung von Stadtmobiliar realisiert werden. Die Fläche vor dem Rathaus Beuel dient als Veranstaltungsfläche, unter anderem für den Wochenmarkt. Die Fläche ist daher freizuhalten, um die unterschiedlichen Nutzungen zu ermöglichen (Abstellanlagen für Fahrräder, Außengastronomie, Veranstaltungsfläche). Auch sind bereits straßenbegleitend Sitzmöglichkeiten vorhanden. Der Zweck des gewünschten Stadtmobiliars kann zwar nachvollzogen werden und die Idee wird grundsätzlich begrüßt. Sowohl an den vorgeschlagenen Standorten als auch in der vorgeschlagenen Form ist dies jedoch nicht umzusetzen. Mobiliar in der dargestellten Qualität übersteigt den Feuerwehrtopf um ein Mehrfaches. Hierbei ist die ggf. notwendige Anpassung/ Herstellung der Fläche noch nicht berücksichtigt. Andere geeignete Standorte für die Aufstellungen solcher Sitzgelegenheiten im Beueler Zentrum sind aktuell nicht ersichtlich und bereits bei früheren Planungen geprüft worden. Ggf. ist im Rahmen einer möglichen Neugestaltung der Friedrich-Breuer-Straße zu prüfen, ob weiteres Stadtmobiliar aufgestellt werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und die Antragsstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die Gründe für die ablehnende Entscheidung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de