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212323-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stadtmöbel im Stadtbezirk Beuel

Nummer
212323-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212323 Bürgerantrag: Stadtmöbel im Stadtbezirk Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212323-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stadtmöbel im Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die im Antrag aufgeführten Flächen am Rheinufer in der Höhe der Rheinlust
sowie der Ringstraße sind in den versiegelten Bereichen nicht geeignet, da sie
z.B. an der Rheinlust im Bereich der Veranstaltungsfläche liegen würden. Für
eine Anlage in der Grünfläche müsste diese zumindest teilversiegelt werden.
Die Fläche im Bereich des Bahnhofsvorplatzes liegt nicht in städtischem
Eigentum. Damit ist die Aufstellung von Stadtmobiliar durch die Stadt Bonn hier
nur mit Zustimmung der DB möglich. Aufgrund des Ausbaus der S13 wird ein
Großteil der Flächen um den Bahnhof für die Baustelleneinrichtung durch die
DB in Anspruch genommen. Auch ohne die Baustelleneinrichtung ist der Platz
am Beueler Bahnhof begrenzt und dient verschiedenen Nutzungen, wie dem
Abstellen von Fahrrädern, Wegeverbindungen für die Reisenden sowie als
Park-and-Ride-Parkplatz. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist zudem
die Errichtung eines Fahrradparkhauses geplant, wodurch auch diese
Freifläche nicht für die Aufstellung von dem vorgeschlagenen Mobiliar in Frage
kommt. Im Rahmen des ISEK für das Quartier östlich des Beueler Bahnhofs
sind auch Aufwertungsmaßnahmen des Bahnhofsumfeldes geplant. Hierüber
kann nach Fertigstellung der Baumaßnahmen im Zuge des S13-Ausbaus ggf.
die Aufstellung von Stadtmobiliar realisiert werden.
Die Fläche vor dem Rathaus Beuel dient als Veranstaltungsfläche, unter
anderem für den Wochenmarkt. Die Fläche ist daher freizuhalten, um die
unterschiedlichen Nutzungen zu ermöglichen (Abstellanlagen für Fahrräder,
Außengastronomie, Veranstaltungsfläche). Auch sind bereits straßenbegleitend
Sitzmöglichkeiten vorhanden.
Der Zweck des gewünschten Stadtmobiliars kann zwar nachvollzogen werden
und die Idee wird grundsätzlich begrüßt. Sowohl an den vorgeschlagenen
Standorten als auch in der vorgeschlagenen Form ist dies jedoch nicht
umzusetzen. Mobiliar in der dargestellten Qualität übersteigt den Feuerwehrtopf
um ein Mehrfaches. Hierbei ist die ggf. notwendige Anpassung/ Herstellung der
Fläche noch nicht berücksichtigt.
Andere geeignete Standorte für die Aufstellungen solcher Sitzgelegenheiten im
Beueler Zentrum sind aktuell nicht ersichtlich und bereits bei früheren
Planungen geprüft worden. Ggf. ist im Rahmen einer möglichen Neugestaltung
der Friedrich-Breuer-Straße zu prüfen, ob weiteres Stadtmobiliar aufgestellt
werden kann.Seite 1 von 2
Seite 2
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und die
Antragsstellenden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung über die Gründe für die ablehnende Entscheidung zu informieren.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de