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212316 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Investitionszuschuss an den Verein Junges Theater Bonn

Nummer
212316
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
21.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
212316
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Investitionszuschuss an den Verein Junges Theater
Bonn
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Entscheidung über die Bewilligung eines Investitionszuschusses an den
Verein Junges Theater Bonn muss aufgrund des Jahresabschlusses noch in
diesem Monat getroffen werden, da die beantragten Gelder im nächsten Jahr
für den Verwendungszweck nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die letzte Ratssitzung des Jahres am 09.12. konnte aufgrund notwendiger
Abstimmungen innerhalb der Verwaltung nicht mehr erreicht werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
1) Der Gewährung eines Investitionszuschusses i.H.v. 153.048 € an den
Verein Junges Theater Bonn im Rahmen der institutionellen Förderung
freier Kultureinrichtungen wird zugestimmt.
2) Der bereits gewährte Betriebsmittelzuschuss wird teilweise in Höhe von
153.048 € zurückgefordert.
3) Der Gesamtbetrag der institutionellen Förderung an den Verein Junges
Theater Bonn im Jahre 2021 umfasst 287.800 € und entspricht damit
dem im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Betriebsmittelzuschuss.
Begründung
Das Junge Theater Bonn (JTB) wird von der Stadt Bonn mit einem jährlichen
Betriebsmittelzuschuss i.H.v. 287.800 € im Rahmen der institutionellen
Förderung bezuschusst. Außerdem erhält das JTB einen Zuschuss durch das
Land NRW i.H.v. zur Zeit 98.933 € jährlich.
Bedingt durch die Leistung verschiedener Corona- Hilfen durch den Bund,
erwartet das JTB zum Ende des Jahres 2021 einen Überschuss zwischen
212.000 € und 303.000 €. Dabei geht das JTB davon aus, dass die gewährten
Corona- Hilfen nicht an die Zuschussgeber zurückgezahlt werden müssen. Dies
wurde seitens des JTB mit Hilfe einer Wirtschafts- und
Steuerberatungsgesellschaft geprüft.Seite 1 von 4
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Den Überschuss möchte das JTB nutzen, um folgende Investitionen zu tätigen:
1. Ersatzbeschaffung: Mercedes Atego LKW mit Kofferaufbau für
Bühnenbildtransporte, Kosten: 82.620 €
Der derzeitige MAN- LKW stammt aus dem Jahr 2011 und ist für Gastspiele
und für die mehrfach wöchentlich erforderlichen Stückwechsel im Theater
unentbehrlich. Sobald der LKW ausfällt, müsste er sofort ersetzt werden, um
größere Schäden durch den Ausfall von Vorstellungen und der damit
verbundenen Einnahmen zu vermeiden. Der neue LKW Atego verfügt bereits
über einen Abbiegeassistenten, der ab Juli 2022 vorgeschrieben ist.
2. Ersatzbeschaffung: Bus 8/9- Sitzer Ford oder Peugeot
Kosten 29.950 €
Der ältere der zwei vorhandenen Busse stammt aus dem Jahr 2009. Die Busse
sind fast täglich im Einsatz für Fahrten zu Gastspielen und vielen weiteren
Fahrten z.B. für Besorgungen und Auslieferungen. Sollte ein Fahrzeug
dauerhaft ausfallen, müsste es sofort ersetzt werden, um größeren
wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden. Die Kalkulation umfasst die
Anschaffung eines jungen Gebrauchtwagens, um den hohen Wertverlust eines
Neuwagens bei Erstzulassung zu vermeiden und um langen Lieferzeiten zu
entgehen.
3. Ersatzbeschaffung: zwei Ton- Mischpulte Yamaha CL-5
Kosten: 48.195 €
Die beiden vorhandenen Yamaha- Mischpulte stammen aus dem Jahr 2013
und 2016 und wurden in diesen Jahren jeweils gebraucht gekauft. Die Geräte
sind vollständig abgeschrieben. Es sind zwei identische Pulte erforderlich,
damit Vorstellungen im Haus und auf Gastspielen parallel stattfinden können.
Das Theater hat sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und um langfristige
Lieferengpässe zu vermeiden, für die Anschaffung von jungen
Gebrauchtgeräten entschieden. Der kalkulierte Preis bezieht sich auf zwei
derzeit auf dem Markt befindlichen gebrauchten Pulten von professionellen
Anbietern, inklusive der für den Betrieb erforderlichen digitalen Stageboxen.
An den Investitionen i.H.v. 160.765 € beteiligt sich das Land NRW mit einem
Prozentsatz von 4,8 %, dem Anteil der Landeszuschüsse an den
Gesamteinnahmen des JTB. Dies entspricht einem Betrag i.H.v. 7.717 €. Die
Investitionen des JTB wurden bereits durch die Bezirksregierung Köln
genehmigt.
Zur Finanzierung des Restbetrages i.H.v. 153.048 € werden bereits durch die
Stadt Bonn bewilligte Betriebsmittelzuschüsse in Investitionszuschüsse
umgewidmet. Eine Bereitstellung neuer Mittel ist nicht erforderlich.
Bei den o.g. Anschaffungen handelt es sich um Geräte, die für den täglichen
Betrieb unbedingt erforderlich sind. Die Ersatzbeschaffungen sind daher zum
jetzigen Zeitpunkt, da das JTB über Gelder verfügt, die nicht zur Deckung der
laufenden Betriebskosten aufgezehrt werden, sinnvoll und wirtschaftlich.
Sollten die Zuschüsse der Bundesstadt Bonn nicht umgewidmet werden, kannSeite 2 von 4
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der bewilligte Betriebsmittelzuschuss nicht in voller Höhe für den
Zuschusszweck verwendet werden, so dass der Zuschuss zumindest teilweise
durch das JTB an die Bundesstadt Bonn erstattet werden muss. Auch der
durch das Land NRW geleistete Zuschuss i.H.v. 98.933,00 € muss dann durch
das JTB in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Das Risiko einer Erstattungspflicht gegenüber dem Bund liegt alleine beim JTB.
Sollte der Bund wider Erwarten doch einen Teil seiner Corona- Hilfen
zurückfordern, wird die Bundesstadt Bonn keine Zuschüsse für die
Rückzahlung der Corona- Hilfen zur Verfügung stellen. Auch der
Betriebsmittelzuschuss der kommenden Jahre an das JTB darf hierfür nicht
eingesetzt werden.
16.12.21 gez. Dörner gez. Hümmrich
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.02
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Kulturförderung 1.41.00.04.02.01 Zuschüsse an Einrichtungen der
freien Träger und sonst. kulturelle
Förderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
153.048,00 € 141200402/
73.1001
0,00
Einzahlungen /
Erträge
153.048,00 € 141000402/
73.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de