212316 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Investitionszuschuss an den Verein Junges Theater Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212316
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 21.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 212316 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Investitionszuschuss an den Verein Junges Theater Bonn Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung über die Bewilligung eines Investitionszuschusses an den Verein Junges Theater Bonn muss aufgrund des Jahresabschlusses noch in diesem Monat getroffen werden, da die beantragten Gelder im nächsten Jahr für den Verwendungszweck nicht mehr zur Verfügung stehen. Die letzte Ratssitzung des Jahres am 09.12. konnte aufgrund notwendiger Abstimmungen innerhalb der Verwaltung nicht mehr erreicht werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 1) Der Gewährung eines Investitionszuschusses i.H.v. 153.048 € an den Verein Junges Theater Bonn im Rahmen der institutionellen Förderung freier Kultureinrichtungen wird zugestimmt. 2) Der bereits gewährte Betriebsmittelzuschuss wird teilweise in Höhe von 153.048 € zurückgefordert. 3) Der Gesamtbetrag der institutionellen Förderung an den Verein Junges Theater Bonn im Jahre 2021 umfasst 287.800 € und entspricht damit dem im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Betriebsmittelzuschuss. Begründung Das Junge Theater Bonn (JTB) wird von der Stadt Bonn mit einem jährlichen Betriebsmittelzuschuss i.H.v. 287.800 € im Rahmen der institutionellen Förderung bezuschusst. Außerdem erhält das JTB einen Zuschuss durch das Land NRW i.H.v. zur Zeit 98.933 € jährlich. Bedingt durch die Leistung verschiedener Corona- Hilfen durch den Bund, erwartet das JTB zum Ende des Jahres 2021 einen Überschuss zwischen 212.000 € und 303.000 €. Dabei geht das JTB davon aus, dass die gewährten Corona- Hilfen nicht an die Zuschussgeber zurückgezahlt werden müssen. Dies wurde seitens des JTB mit Hilfe einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.Seite 1 von 4 Seite 2 Den Überschuss möchte das JTB nutzen, um folgende Investitionen zu tätigen: 1. Ersatzbeschaffung: Mercedes Atego LKW mit Kofferaufbau für Bühnenbildtransporte, Kosten: 82.620 € Der derzeitige MAN- LKW stammt aus dem Jahr 2011 und ist für Gastspiele und für die mehrfach wöchentlich erforderlichen Stückwechsel im Theater unentbehrlich. Sobald der LKW ausfällt, müsste er sofort ersetzt werden, um größere Schäden durch den Ausfall von Vorstellungen und der damit verbundenen Einnahmen zu vermeiden. Der neue LKW Atego verfügt bereits über einen Abbiegeassistenten, der ab Juli 2022 vorgeschrieben ist. 2. Ersatzbeschaffung: Bus 8/9- Sitzer Ford oder Peugeot Kosten 29.950 € Der ältere der zwei vorhandenen Busse stammt aus dem Jahr 2009. Die Busse sind fast täglich im Einsatz für Fahrten zu Gastspielen und vielen weiteren Fahrten z.B. für Besorgungen und Auslieferungen. Sollte ein Fahrzeug dauerhaft ausfallen, müsste es sofort ersetzt werden, um größeren wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden. Die Kalkulation umfasst die Anschaffung eines jungen Gebrauchtwagens, um den hohen Wertverlust eines Neuwagens bei Erstzulassung zu vermeiden und um langen Lieferzeiten zu entgehen. 3. Ersatzbeschaffung: zwei Ton- Mischpulte Yamaha CL-5 Kosten: 48.195 € Die beiden vorhandenen Yamaha- Mischpulte stammen aus dem Jahr 2013 und 2016 und wurden in diesen Jahren jeweils gebraucht gekauft. Die Geräte sind vollständig abgeschrieben. Es sind zwei identische Pulte erforderlich, damit Vorstellungen im Haus und auf Gastspielen parallel stattfinden können. Das Theater hat sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und um langfristige Lieferengpässe zu vermeiden, für die Anschaffung von jungen Gebrauchtgeräten entschieden. Der kalkulierte Preis bezieht sich auf zwei derzeit auf dem Markt befindlichen gebrauchten Pulten von professionellen Anbietern, inklusive der für den Betrieb erforderlichen digitalen Stageboxen. An den Investitionen i.H.v. 160.765 € beteiligt sich das Land NRW mit einem Prozentsatz von 4,8 %, dem Anteil der Landeszuschüsse an den Gesamteinnahmen des JTB. Dies entspricht einem Betrag i.H.v. 7.717 €. Die Investitionen des JTB wurden bereits durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Zur Finanzierung des Restbetrages i.H.v. 153.048 € werden bereits durch die Stadt Bonn bewilligte Betriebsmittelzuschüsse in Investitionszuschüsse umgewidmet. Eine Bereitstellung neuer Mittel ist nicht erforderlich. Bei den o.g. Anschaffungen handelt es sich um Geräte, die für den täglichen Betrieb unbedingt erforderlich sind. Die Ersatzbeschaffungen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt, da das JTB über Gelder verfügt, die nicht zur Deckung der laufenden Betriebskosten aufgezehrt werden, sinnvoll und wirtschaftlich. Sollten die Zuschüsse der Bundesstadt Bonn nicht umgewidmet werden, kannSeite 2 von 4 Seite 3 der bewilligte Betriebsmittelzuschuss nicht in voller Höhe für den Zuschusszweck verwendet werden, so dass der Zuschuss zumindest teilweise durch das JTB an die Bundesstadt Bonn erstattet werden muss. Auch der durch das Land NRW geleistete Zuschuss i.H.v. 98.933,00 € muss dann durch das JTB in voller Höhe zurückgezahlt werden. Das Risiko einer Erstattungspflicht gegenüber dem Bund liegt alleine beim JTB. Sollte der Bund wider Erwarten doch einen Teil seiner Corona- Hilfen zurückfordern, wird die Bundesstadt Bonn keine Zuschüsse für die Rückzahlung der Corona- Hilfen zur Verfügung stellen. Auch der Betriebsmittelzuschuss der kommenden Jahre an das JTB darf hierfür nicht eingesetzt werden. 16.12.21 gez. Dörner gez. Hümmrich Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/r Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.02 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Kulturförderung 1.41.00.04.02.01 Zuschüsse an Einrichtungen der freien Träger und sonst. kulturelle Förderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 153.048,00 € 141200402/ 73.1001 0,00 Einzahlungen / Erträge 153.048,00 € 141000402/ 73.1000 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 4 Seite 4Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de