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212312 · Beschlussvorlage

Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V.

Nummer
212312
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 27.01.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 10.02.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 212312-01 AA [Grüne/SPD/LINKE/Volt] Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V. Antrag zur Vorlage 212312
  2. 212312-03 BBB-Anfrage: Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V.
  3. 212312-05 ST BBB-Anfrage: Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V.
  4. 212312-04 ST BBB-Anfrage: Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V.
  5. 212312-02 AA Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V. BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 212312

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Beschlussvorlage
öffentlich
212312
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt
Bonn und dem Stadtsportbund Bonn e.V.
Beratungsfolge
Sportausschuss 27.01.2022 Empfehlung
Rat 10.02.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und
dem Stadtsportbund Bonn e.V. vorbehaltlich der Bewertung durch die
Finanzverwaltung zu. Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von bis zu
150.000 € werden aus der Sportförderung bereitgestellt.
Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Begründung
Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Bonn sieht vor, dass die
Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Stadtsportbund (SSB) gefestigt
wird. Für eine dynamische Weiterentwicklung der Bonner Sportlandschaft und
der Stärkung des Profils der Stadt Bonn als Sportstadt wird im Gutachten zur
Sportentwicklungsplanung empfohlen, einen Kooperationsvertrag zwischen der
Stadt und dem Stadtsportbund zu vereinbaren.
Somit können sport-, sozial-, und gesundheitsbezogene Aufgaben, die politisch
gewollt sind, vom Stadtsportbund übernommen werden. Über die
durchgeführten Aufgaben soll der Stadtsportbund jährlich einen
Rechenschaftsbericht vorlegen. Mit dem Beschluss zum Gutachten zur
Sportentwicklung wurde die Verwaltung beauftragt, die aufgeführten
Empfehlungen zu prüfen. Als konkrete Maßnahme zur Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Stadtsportbund schlägt die
Verwaltung den Abschluss des entworfenen Kooperationsvertrages vor.Seite 1 von 9
Seite 2
Der Kooperationsvertrag ist gemeinsam mit dem Stadtsportbund entwickelt
worden. Er soll den bereits bestehenden Sportfördervertrag ergänzen.
Der Kooperationsvertrag sieht gemeinsame Aufgaben in wichtigen
Themenfeldern vor. Mit einer gemeinsamen Strategie verfolgt werden soll u.a.
ein Nachhaltigkeitskonzept für den Bonner Sport, eine stärkere
Sozialraumorientierung, die Stärkung des Sports als Kooperationspartner von
Bildungseinrichtungen, die Förderung des Leistungssports, die Belegung von
Sport- und Turnhallen, die Stärkung inklusiver Angebote der Sportvereine, die
Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes und die Entwicklung eines
gemeinsamen Konzeptes für Sport im öffentlichen Raum (§ 2 des Vertrages).
Zudem übernimmt der Stadtsportbund im Rahmen des Kooperationsvertrages
eigenverantwortlich weitere Aufgaben (§ 3). Diese umfassen die Koordinierung
folgender Projekte: Sport im Park, Sport- und Bewegungsförderung an
Grundschulen, Mitternachtssport, Street Soccer Tour, Open Sunday,
Deutsches Sportabzeichen.
Der Stadtsportbund erhält für die Zusammenarbeit sowie für die Übernahme
von operativen Aufgaben bereits heute Personal- und Sachkostenzuschüsse.
Auf der Grundlage von politischen Beschlüssen werden dem SSB folgende
jährliche Mittel gewährt:
• Geschäftsstelle, 25.000 €, Beschluss des Sportausschusses vom
05.02.2015 (DS 1512471)
• Sportabzeichen, 9.500 €, Beschluss des Sportausschusses vom
01.09.2015 (DS 1512471)
• Sport im Park, 25.000 €, Beschluss des Sportausschusses vom
21.02.2018 DS 1713699
• Sport- und Bewegungsförderung an Grundschulen, bis zu 40.000 €,
Beschluss des Sportausschusses vom 26.05.2021 (DS 210083)
Außerdem erhält der SSB für die Durchführung von Projekten in folgender
Höhe Zuschüsse:
• Mitternachtssport, 5.800 €, letztmalig bewilligt für das Jahr 2020
• Streetsoccer-Tour, 1.950 €, letztmalig bewilligt für das Jahr 2019
• Tag des Sports, 1.950 €, letztmalig bewilligt für das Jahr 2019
Weiterhin wird dem SSB für die angemieteten Räumlichkeiten ein Zuschuss in
Höhe von 3.505,80 € gewährt.
Die jährlichen Zahlungen an den SSB belaufen sich somit aktuell in einem
Rahmen von rund 112.000 € jährlich. Der SSB erstellt für die durchgeführten
Projekte jährliche Verwendungsnachweise. In den Verwendungsnachweisen
werden je Projekt Sachkosten und Personalkosten ausgewiesen.Seite 2 von 9
Seite 3
Es ist nunmehr beabsichtigt, an den SSB einen pauschalen
Personalkostenzuschuss in Höhe von 95.000 € jährlich zu zahlen und die
nachgewiesenen Sachaufwendungen bis zu einer Summe von 55.000 € jährlich
zu erstatten.
Der Mehrbedarf in Höhe von rund 38.000 € ergibt sich zum einen aus der
Durchführung des zusätzlichen Projektes Open Sunday, welches im Oktober
2021 erstmalig begonnen hat. Zum anderen ergibt sich aus der Umsetzung der
gemeinsamen strategischen Ziele (§ 2 der Kooperationsvereinbarung) ein
Mehrbedarf, der auf Seiten des SSB zusätzliche Personalressourcen erfordern
wird.
Die Sportverwaltung sieht den finanziellen Mehrbedarf des SSB als
gerechtfertigt an.
Der Vertrag soll rückwirkend ab dem 01.01.2022 bis zunächst zum 31.12.2023
gelten. Sofern kein Kooperationspartner dem Vertrag widerspricht, verlängert er
sich jeweils um zwei Jahre.
Der Vertragsschluss setzt voraus, dass die im Vertragsentwurf vorgesehenen
Zuschüsse der Stadt Bonn an den Stadtsportbund Bonn nicht in einem
Leistungsaustausch zu den durch den Stadtsportbund Bonn zu erbringenden
Aufgaben stehen und damit kein (umsatz)steuerpflichtiges Entgelt darstellen.
Der Stadtsportbund Bonn wird diesbezüglich eine verbindliche Auskunft durch
das für ihn zuständige Finanzamt einholen. Insofern steht der Vertragsschluss
unter dem Vorbehalt der Bewertung durch die Finanzverwaltung.
Die Zuschüsse an den Stadtsportbund sollen ab dem Haushaltsjahr 2023 in
einer gesonderten Haushaltsstelle dargestellt werden.
Der Kooperationsvertrag bietet eine gute Grundlage, um die Zusammenarbeit
zwischen der Stadt und dem Stadtsportbund weiter zu festigen, gemeinsam die
Herausforderungen im Sport anzugehen und die Chancen für eine
zukunftsfähige Entwicklung der Bonner Sportlandschaft zu nutzen.
***
Die Mittelbereitstellung erfolgt aus den Transferaufwendungen der
Sportförderung, Produktgruppe 1.08.02, auf Basis des bestehenden
Sportfördervertrages.Seite 3 von 9
Seite 4
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
150.000 EUR
150.000 EUR
152000802/73.1000 2022
2023 (MFP)
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Entwurf Kooperationsvertrag Stadt_SSB (öffentlich)Seite 4 von 9
1
Kooperationsvertrag
zwischen
der Bundesstadt Bonn, vertreten durch die Oberbürgermeisterin,
Sport- und Bäderamt, Kurfürstenallee 2-3, 53177 Bonn
- im Folgenden Stadt genannt -
und
dem Stadtsportbund Bonn e.V. (SSB)
vertreten durch die Vorsitzende, Frau Ute Pilger,
und den Vorstand Finanzen, Herrn Elmar Lumer
- im Folgenden SSB genannt -
wird folgender Kooperationsvertrag geschlossen:
Präambel
Die Kooperationspartner bekennen sich zu den im Sportfördervertrag vom 23.10.2019 und den
Sportförderrichtlinien vom 28.06.2021 festgelegten Grundsätzen zur Förderung des Sports in Bonn.
Das Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn hat empfohlen, die Zusammenarbeit
zwischen Stadt und dem SSB dahingehend zu stärken, dass der SSB im Rahmen seiner satzungs-
gemäßen Vorgaben über bereits geltende Vereinbarungen hinaus weitere sport-, sozial-, und ge-
sundheitsbezogene Aufgaben wahrnimmt.
Diese Kooperationsvereinbarung beinhaltet strategische Ziele und Themenschwerpunkte und legt
operative Aufgaben in Verantwortung des SSB fest.
Die Stadt wird zur Förderung dieser Aufgaben Zuschüsse für Personal- und Sachkosten aus Mitteln
der Sportförderung gewähren. Perspektivisch sollen diese Transferleistungen in einer gesonderten
Haushaltsstelle dargestellt werden.
Dieser Kooperationsvertrag ist am 10.02.2022 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen worden.Seite 5 von 9
2
§ 1
Sportentwicklung als gemeinsame Zukunftsaufgabe von Stadt und SSB
Die Kooperationspartner sehen es als ihre gemeinsame Zukunftsaufgabe an, den Sport in Bonn zu
gestalten, die Vision „Sport für alle Menschen“ zu verfolgen und die sich aus dem Gutachten zur
Sportentwicklung ergebenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen im Rahmen der finanziel-
len Möglichkeiten umzusetzen.
Zu diesem Zweck stimmen sich die Kooperationspartner regelmäßig miteinander in geeigneter Form
ab und sichern sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu.
Der SSB wirkt in der von der Stadt gebildeten Lenkungsgruppe Sportentwicklungsplanung sowie
ggfs. weiterer noch zu bildender Arbeitsgruppen mit.
Die Sportförderrichtlinien werden von den Kooperationspartnern regelmäßig auf Aktualität und neue
Entwicklungen geprüft. Die Richtlinien werden einvernehmlich erarbeitet und den politischen Gre-
mien zur Beschlussfassung vorgelegt.
§ 2
Gemeinsame strategische Ziele und Themenschwerpunkte
Die Kooperationspartner erklären übereinstimmend, folgende Ziele und Themenschwerpunkte mit
einer gemeinsamen Strategie zu verfolgen.
1. Nachhaltigkeitskonzept für den Bonner Sport
Es ist ein Konzept zu entwickeln, welches konkrete Vorschläge für Sportvereine und ihre Mit-
glieder beinhaltet, die in den Vereinsalltag integriert werden können.
2. Stärkere Sozialraumorientierung
In den Sozialräumen mit hoher sozialer Belastung soll die Anzahl der bewegungsaktiven Men-
schen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, erhöht werden. Hierzu ist zunächst zu er-
mitteln, in welchen dieser Quartiere die sportlichen Aktivitäten der Vereine ausgebaut werden
können und wie diese Vereine in ihrer Entwicklung unterstützt werden können.
3. Stärkung des Sports als Kooperationspartner von Bildungseinrichtungen
Der organisierte Sport ist in den Bildungseinrichtungen (Schule, OGS, Kindertageseinrichtun-
gen) derzeit unterrepräsentiert. Deshalb sind geeignete Kooperationsmodelle zwischen diesen
Bildungseinrichtungen und den Sportvereinen zu entwickeln und zu erproben.
4. Förderung des Leistungssports
SSB und Stadt erarbeiten im Rahmen der interkommunalen AG Leistungssport ein Konzept zur
Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Bonn. Dazu sind die Bedürfnisse der in Bonn
ansässigen Bundes- und Landesleistungsstützpunkte in den Blick zu nehmen und auf dieser
Grundlage Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
5. Belegung von Sport- und Turnhallen
Die Belegungssituation in den Sport- und Turnhallen ist in einem gemeinsamen Prozess zu
prüfen. Vor dem Hintergrund der sanierungsbedürftigen Infrastruktur sind für die Vergabe von
Hallenzeiten noch zu entwickelnde Kriterien zugrunde zu legen. Dabei sind auch die Bedarfe
des vereinsungebundenen Sports zu berücksichtigen.
6. Netzwerk „Sport und Inklusion“
Gemeinsames Ziel ist es, die Angebote der Sportvereine inklusiver auszurichten und damit die
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen besser zu berücksichtigen. Hierzu wird ein
Netzwerk initiiert.Seite 6 von 9
3
7. Entwicklung eines sportbezogenen Leitbildes
Zur Verbesserung der Außendarstellung des Sports soll ein sportbezogenes Leitbild entwickelt
werden. Dieses Leitbild soll neue Impulse für die weitere Sportentwicklung setzen. In einem
noch zu definierenden Prozess sollen Ideen für ein sportbezogenes Leitbild erarbeitet werden.
8. Sport im öffentlichen Raum
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat die hohe gesellschaftspolitische Bedeutung von Sport
und Bewegung verdeutlicht. Deshalb sollen künftig verstärkt auch Sportangebote im öffentli-
chen Raum geschaffen werden. Hierzu wird ein gemeinsames Konzept entwickelt.
Die Kooperationspartner stimmen ihre jeweiligen Handlungsbeiträge miteinander ab und prüfen
regelmäßig den Umsetzungsstand der gemeinsamen Ziele und Themenschwerpunkte.
§ 3
Operative Aufgaben des SSB
Der SSB übernimmt im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung eigenverantwortlich und in Er-
füllung eigener Satzungszwecke folgende Aufgaben:
 Organisation, Koordinierung, Durchführung und Abwicklung von „Sport im Park“
Sport im Park ist ein niederschwelliges, offenes und kostenloses Sport- und Bewegungsan-
gebot und richtet sich an alle Bürger*innen der Bundesstadt Bonn. Es ermöglicht die tägliche
Teilnahme an vielfältigen Bewegungsangeboten ohne Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Sport im Park findet derzeit an 4 bis 6 ausgewählten Standorten im Stadtgebiet täglich zu
den jeweils festgelegten Zeiten statt. Die Angebote werden von qualifizierten Übungslei-
ter*innen angeleitet.
 Durchführung des Projektes „Sport- und Bewegungsförderung an Grundschulen“
einschließlich eines sportmotorischen Tests in den zweiten und vierten Grundschul-
klassen
Die sportmotorische Testung Bonn/Rhein-Sieg basiert auf dem deutschen Motorik-Test und
umfasst sowohl die Überprüfung des Leistungsstandes in den motorischen Hauptbeanspru-
chungsformen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination als auch die
Erfassung des Gewichts und der Körpergröße. Ergänzt wird der Test durch einen individuel-
len Fragebogen sowie einer individuellen Beratung. Die Testung wird in der 2. Klasse durch-
geführt und in der 4. Klasse wiederholt. Ziel ist es, in den kommenden Jahren alle Bonner
Grundschulen in die Testung mit einzubeziehen.
 Durchführung des Projektes Mitternachtssport
Das Projekt Mitternachtssport ist ein offenes und kostenloses Angebot, bei dem Spaß ohne
Leistungsdruck im Vordergrund steht. Es richtet sich an alle jungen Menschen zwischen 16-
27 Jahren. Es findet in der Regel freitags in der Zeit von 22.00 – 01.00 Uhr statt und bein-
haltet standortabhängig verschiedene Sportarten wie Fußball, Basketball, Boxen oder Tan-
zen.
 Organisation und Durchführung der Bonner Street Soccer Tour
Die Bonner Street Soccer Tour ist ein offenes Angebot in den Sommerferien und richtet sich
an Kinder und Jugendliche im Alter von 9 – 14 Jahren, die in verschiedenen Altersgruppen
gegeneinander Fußballspielen. In Kooperation mit den Sportvereinen wird die Attraktivität
und die Vielfältigkeit der Ferienangebote der Jugendeinrichtungen vor Ort ausgebaut und
unterstützt. Die Sportjugend im SSB übernimmt die Koordination, Logistik und Organisation
der Tour. Die Partner vor Ort kümmern sich um die Betreuung der Kinder und Jugendlichen.Seite 7 von 9
4
 Abnahme des Deutschen Sportabzeichens
Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Leistungsabzeichen mit langer Tradition, auch in der
Stadt Bonn. Der SSB und die Sportvereine bieten regelmäßig oder nach individueller Ver-
einbarung – auch für Nichtvereinsmitglieder - kostenlos Prüf- und Trainingstermine für das
Deutsche Sportabzeichen an. Der SSB übernimmt hierbei alle organisatorischen und koor-
dinativen Aufgaben und unterstützt die Sportvereine organisatorisch und finanziell bei der
Umsetzung. Weitere Aufgaben des SSB sind die Beurkundung aller Sportabzeichen, die
Qualifizierung der Prüfer*innen, die Planung und Durchführung des jährlichen Bonner Sport-
abzeichentages sowie die Planung und Koordinierung der jährlichen Sportabzeichenehrung.
 Open Sunday
Open Sunday ist ein offenes kostenloses Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder im Alter
von 3-7 Jahren (alternativ 5-10 Jahren), das einmal im Monat zwischen Oktober und März
stattfindet. Verschiedene Sporthallen in Bonn werden für Bewegung, Spiel und Sport geöff-
net. Die Kinder können rennen, hüpfen, balancieren tanzen, toben und sich sportlich betäti-
gen. Begleitet werden die Kinder von geschulten Übungsleitungen. Phasen der Spannung
und Entspannung wechseln sich ab und Kinder können ihre Wünsche gerne mit einbringen.
Die Teilnahme ist ohne Vereinsmitgliedschaft und ohne Anmeldung möglich. Ziel ist es, mit
Bewegungsstationen und Spielen die Kinder für Bewegung, Spiel und Sport zu begeistern.
§ 4
Zuschuss an den SSB
Zur Förderung der in dieser Vereinbarung genannten Aufgaben und der Mitwirkung bei der Umset-
zung der gemeinsamen Ziele erhält der SSB von der Stadt ab dem Jahr 2022 jährlich einen pau-
schalen Personalkostenzuschuss in Höhe von 95.000 € (ohne Vorlage eines Verwendungsnachwei-
ses). Der Zuschuss stellt eine freiwillige Zuwendung der Stadt an den SSB dar und steht unter dem
Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung der Mittel durch die politischen Gremien und der
jährlichen Bescheidung durch die Stadt.
Zur Durchführung der in § 3 genannten operativen Aufgaben werden dem SSB außerdem die Sach-
aufwendungen in voller Höhe erstattet. Über diese Aufwendungen ist jährlich ein Verwendungsnach-
weis zu erstellen und der Stadt bis zum 31.01. des Folgejahres vorzulegen. Der SSB erhält für die
nach § 3 übertragenen operativen Aufgaben auf Basis der Vorjahresausgaben eine jährliche Ab-
schlagszahlung in Höhe von 55.000 €.
Sollte sich später herausstellen, dass zwischen den beiden Parteien ein umsatzsteuerlich relevanter
Leistungsaustausch seitens der Finanzbehörde angenommen wird, so sind die gezahlten Beträge
der Stadt Bonn als Bruttobetrag, d. h. inklusive Umsatzsteuer, anzusehen. Eine zusätzliche Erstat-
tung der Umsatzsteuer durch die Stadt an die SSB erfolgt nicht.
§ 5
Gemeinsames Gremium aus Stadt und SSB
Über Anträge von Vereinen auf Bezuschussung von Maßnahmen nach den Ziffern 3.1 und 8.2 der
Sportförderrichtlinien entscheidet ein Gremium aus Vertretern der Sportverwaltung und des SSB.
Beide Partner entsenden jeweils 3 Vertreter*innen in das Gremium. Die Geschäftsführung für das
Gremium obliegt dem Sport- und Bäderamt. Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst. Das Gremium
ist mindestens einmal jährlich einzuberufen, um über Förderanträge zu beraten und zu entscheiden.Seite 8 von 9
5
§ 6
Vertragsdauer
Der Kooperationsvertrag tritt zum 01.01.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2023. Er verlängert
sich jeweils um weitere zwei Jahre, sofern dem nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von
zwölf Monaten zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich widersprochen wird
Bonn, den
Für die Bundesstadt Bonn
____________________ _________________________
Katja Dörner Dr. Birgit Schneider-Bönninger
Oberbürgermeisterin Sport- und Kulturdezernentin
Für den Stadtsportbund Bonn e.V.
____________________ ___________________
Ute Pilger Elmar Lumer
Vorsitzende Vorstand FinanzenSeite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de