212311-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße)
Kerndaten
- Nummer
- 212311-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212311-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen. Verlässliche Verkehrszahlen sind auch rechtlich in vielen Fällen erforderlich, um entsprechende Maßnahmen überhaupt planen und durch die Straßenverkehrsbehörde anordnen zu können (z.B. Zebrastreifen). Da zudem eine Betrachtung von möglichen Ausweichstrecken erfolgen sollte (sh. DS 1813183, Ziffer 8) musste die erforderliche Zählung durch die baustellenbedingte Sperrung des Jagdweges (bis Februar 2020) zunächst aufgeschoben werden. Durch die sich anschließenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, kam es zu einem weiteren Aufschub der Verkehrszählung, da entsprechende Zähldaten nicht aussagekräftig gewesen wären. Aus diesem Grund mussten einige bereits für das Jahr 2020 geplanten Verkehrserhebungen in das Jahr 2021 verschoben werden. Nach den Sommerferien 2021 haben es die pandemischen Entwicklungen mit den damit verbundenen Lockerungen wieder erlaubt, verwertbare Verkehrserhebungen durchzuführen, sodass nachfolgend einige der offenen Zählungen stattfinden konnten. Darunter war auch die Zählung in der Luisenstraße und den angrenzenden Knotenpunkten, die Ende Oktober 2021 stattgefunden hat. Die Auswertung dieser Zählung durch das beauftragte Büro soll der Verwaltung im Frühjahr 2022 vorliegen. Im Anschluss erfolgt die fachliche Prüfung der Antragsinhalte.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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