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212311-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße)

Nummer
212311-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 212311 Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212311-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung des Bürgerantrages mit der
Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende
und Verkehrssichernde Maßnahmen in der
Luisenstraße)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr
repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei
der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von
Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten.
Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung
maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch
auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern
sollten Zählungen in der Regel erst ab Mitte März erfolgen.
Verlässliche Verkehrszahlen sind auch rechtlich in vielen Fällen erforderlich,
um entsprechende Maßnahmen überhaupt planen und durch die
Straßenverkehrsbehörde anordnen zu können (z.B. Zebrastreifen). Da zudem
eine Betrachtung von möglichen Ausweichstrecken erfolgen sollte (sh. DS
1813183, Ziffer 8) musste die erforderliche Zählung durch die
baustellenbedingte Sperrung des Jagdweges (bis Februar 2020) zunächst
aufgeschoben werden. Durch die sich anschließenden Auswirkungen der
Corona-Pandemie, kam es zu einem weiteren Aufschub der Verkehrszählung,
da entsprechende Zähldaten nicht aussagekräftig gewesen wären. Aus diesem
Grund mussten einige bereits für das Jahr 2020 geplanten
Verkehrserhebungen in das Jahr 2021 verschoben werden.
Nach den Sommerferien 2021 haben es die pandemischen Entwicklungen mit
den damit verbundenen Lockerungen wieder erlaubt, verwertbare
Verkehrserhebungen durchzuführen, sodass nachfolgend einige der offenen
Zählungen stattfinden konnten. Darunter war auch die Zählung in der
Luisenstraße und den angrenzenden Knotenpunkten, die Ende Oktober 2021
stattgefunden hat. Die Auswertung dieser Zählung durch das beauftragte Büro
soll der Verwaltung im Frühjahr 2022 vorliegen. Im Anschluss erfolgt die
fachliche Prüfung der Antragsinhalte.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de