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212311 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße)

Nummer
212311
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
09.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.12.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 212311-01 ST Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße)

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
212311
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.12.2021
Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit
der Drucksachen-Nr. 1813183
(Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde
Maßnahmen in der Luisenstraße)
Beratungsfolge
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
1. Der einstimmig angenommen Bürgerantrag mit der Drucksachen-Nr.
1813183 wird bis zum 01.05.2022 von der Verwaltung umgesetzt oder von
dieser an einen externen Dienstleister vergeben mit der Maßgabe diesen im 2.
Halbjahr 2022 abzuschließen.
2. Wenn Punkt 1 dieses Antrages nicht möglich ist, wird der Beschluss gefasst
bis zur endgültigen Umsetzung des Bürgerantrags die Luisenstraße von der
Ecke Argelanderstraße bis zum Kreisverkehr an der Ecke Bonner Talweg /
Graf-Stauffenberg-Str. in eine Fahrradstraße umzuwandeln und die Durchfahrt
auf Anlieger zu beschränken. Der Busverkehr soll hierbei nicht ausgeschlossen
werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Bürgerantrag Online
Datum
09.12.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bürgerantrag mit der Drucksachen-Nr. 1813183
Seite 1 von3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
C99truY55p
0099..1122..2211 1122::3377Seite 2 von 4
Ihr Antrag
Sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn,
am 17.11.2018 wurde von mir der Bürgerantrag: „Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen in
der Luisenstraße“ unter der Drucksachen-Nr. 1813183 gestellt. Dieser wurde am 22.01.2019 in der
Bezirksvertretung Bonn mit leichten Ergänzungen einstimmig angenommen. Das ist jetzt mehr als 3 Jahre her.
Was ist seit dem passiert? In diesen 3 Jahren habe ich mich mit zahlreichen Nachfragen, telefonisch und per Mail,
an die Stadtverwaltung gewandt. Persönlich bin ich beim damaligen OB in der Bürgersprechstunde gewesen und
habe mich nach dem aktuellen Stand erkundigt.
Immer wieder habe ich in diesen Gesprächen und Schreiben die Rückmeldung bekommen, dass jetzt was
gemacht würde. Passiert ist nichts. Die Situation ist immer noch die gleiche, wenn nicht sogar schlimmer
geworden. Ob als Grund Ferienzeit, Corona, oder „… man wachte noch auf … „, kann nach mehr als 3 Jahren nicht
mehr als Begründung der nicht Umsetzung von Beschlüssen herhalten.
Sie werden sicher nachvollziehen, dass dies mehr als frustrierend ist. Demokratische Entscheidungen – die
einstimmig gefasst wurden – werden durch die Stadtverwaltung ignoriert bzw. nicht umgesetzt. Mir stellt sich die
Frage wofür es demokratische Gremien gibt wenn die Entscheidungen nicht beachtet werden?
Ich beantrage aus diesem Grund:
1. Der einstimmig angenommen Bürgerantrag mit der Drucksachen-Nr. 1813183 wird bis zum 01.05.2022 von
der Verwaltung umgesetzt oder von dieser an einen externen Dienstleister vergeben mit der Maßgabe diesen im
2. Halbjahr 2022 abzuschließen.
2. Wenn Punkt 1 dieses Antrag nicht möglich ist, wird der Beschluss gefasst bis zur endgültigen Umsetzung des
Bürgerantrags die Luisenstraße von der Ecke Argelanderstraße bis zum Kreisverkehr an der Ecke Bonner Talweg
/ Graf-Stauffenberg-Str. in eine Fahrradstraße umzuwandeln und die Durchfahrt auf Anlieger zu beschränken.
Der Busverkehr soll hierbei nicht ausgeschlossen werden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie den von mir gemachten Vorschlägen folgen würden, um die undemokratischen
Zustände zu beenden.
Zu Ihrer Information habe ich Zeitgleich einen Antrag an den Bürgerausschuss gestellt nach Rücksprache mit
dem Bürgeramt.
Dieser Antrag lautet:
1. Dass die Stadtverwaltung halbjährig eine Übersicht veröffentlicht, in welcher alle angenommenen
Bürgeranträge / Anträge aufgezählt werden, die noch nicht umgesetzt wurden mit Begründung,
Verantwortlichkeiten und dem Zeitpunkt der geplanten Umsetzung.
Es grüßt aus der Luisenstraße
Seite 2 von3
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
BezVst Bonn Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1813183EB5
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
29.01.2019
Betreff
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen in
der Luisenstraße
Gremium Sitzung Ergebnis *
Bezirksvertretung Bonn 22.01.2019 einstimmig
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen für die
Luisenstraße zu prüfen:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Planung zu erarbeiten,
die Luisenstraße von der Ecke Argelanderstraße bis zum Kreisverkehr an
der Ecke Bonner Talweg / Graf-Stauffenberg-Str. in eine Fahrradstraße
umzuwandeln.
2. Des Weiteren soll die Möglichkeit geprüft werden, ob die Durchfahrt
auf Anlieger beschränkt werden kann – eventuell nach einer Testphase.
3. Der Busverkehr sollte weiterhin in beide Richtungen erlaubt /
möglich bleiben.
4. Es sollten möglichst großflächige Beschriftungen (Fahrradstraße,
Tempo 20) auf der Straße aufgebracht werden,
5. Zebrastreifen sollen auf Höhe der Bushaltestelle (Geißlerstraße)
sowie an der Verkehrsinsel (Ecke Heinrich-Körner-Straße) eingerichtet
werden.
6. Die Stadtverwaltung soll die Anwohner nach erfolgter Planung
informieren und durch eine Feedbackschleife weitere Anwohner in die
Planung einzubinden.
7. Die Parkplatzsituation und –gestaltung sollte in die Planung mit
einbezogen werden.
8. Auch die Lotharstraße als mögliche Ausweichstrecke ist in die
Prüfung einzubeziehen.
- - -
Die Punkte 1 bis 7 entsprechen dem Bürgerantrag, Ziffer 8 beantragt
Stv. Spoelgen –SPD-. Nach längerer Aussprache beantragt Bzv. Reeh-
Schall –SPD- das Ende der Debatte, das einstimmig beschlossen wird.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de