212311 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße)
Kerndaten
- Nummer
- 212311
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 09.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.858 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 212311 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.12.2021 Bürgerantrag: Umsetzung des Bürgerantrages mit der Drucksachen-Nr. 1813183 (Verkehrsberuhigende und Verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße) Beratungsfolge Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: 1. Der einstimmig angenommen Bürgerantrag mit der Drucksachen-Nr. 1813183 wird bis zum 01.05.2022 von der Verwaltung umgesetzt oder von dieser an einen externen Dienstleister vergeben mit der Maßgabe diesen im 2. Halbjahr 2022 abzuschließen. 2. Wenn Punkt 1 dieses Antrages nicht möglich ist, wird der Beschluss gefasst bis zur endgültigen Umsetzung des Bürgerantrags die Luisenstraße von der Ecke Argelanderstraße bis zum Kreisverkehr an der Ecke Bonner Talweg / Graf-Stauffenberg-Str. in eine Fahrradstraße umzuwandeln und die Durchfahrt auf Anlieger zu beschränken. Der Busverkehr soll hierbei nicht ausgeschlossen werden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 09.12.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Bürgerantrag mit der Drucksachen-Nr. 1813183 Seite 1 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 C99truY55p 0099..1122..2211 1122::3377Seite 2 von 4 Ihr Antrag Sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn, am 17.11.2018 wurde von mir der Bürgerantrag: „Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße“ unter der Drucksachen-Nr. 1813183 gestellt. Dieser wurde am 22.01.2019 in der Bezirksvertretung Bonn mit leichten Ergänzungen einstimmig angenommen. Das ist jetzt mehr als 3 Jahre her. Was ist seit dem passiert? In diesen 3 Jahren habe ich mich mit zahlreichen Nachfragen, telefonisch und per Mail, an die Stadtverwaltung gewandt. Persönlich bin ich beim damaligen OB in der Bürgersprechstunde gewesen und habe mich nach dem aktuellen Stand erkundigt. Immer wieder habe ich in diesen Gesprächen und Schreiben die Rückmeldung bekommen, dass jetzt was gemacht würde. Passiert ist nichts. Die Situation ist immer noch die gleiche, wenn nicht sogar schlimmer geworden. Ob als Grund Ferienzeit, Corona, oder „… man wachte noch auf … „, kann nach mehr als 3 Jahren nicht mehr als Begründung der nicht Umsetzung von Beschlüssen herhalten. Sie werden sicher nachvollziehen, dass dies mehr als frustrierend ist. Demokratische Entscheidungen – die einstimmig gefasst wurden – werden durch die Stadtverwaltung ignoriert bzw. nicht umgesetzt. Mir stellt sich die Frage wofür es demokratische Gremien gibt wenn die Entscheidungen nicht beachtet werden? Ich beantrage aus diesem Grund: 1. Der einstimmig angenommen Bürgerantrag mit der Drucksachen-Nr. 1813183 wird bis zum 01.05.2022 von der Verwaltung umgesetzt oder von dieser an einen externen Dienstleister vergeben mit der Maßgabe diesen im 2. Halbjahr 2022 abzuschließen. 2. Wenn Punkt 1 dieses Antrag nicht möglich ist, wird der Beschluss gefasst bis zur endgültigen Umsetzung des Bürgerantrags die Luisenstraße von der Ecke Argelanderstraße bis zum Kreisverkehr an der Ecke Bonner Talweg / Graf-Stauffenberg-Str. in eine Fahrradstraße umzuwandeln und die Durchfahrt auf Anlieger zu beschränken. Der Busverkehr soll hierbei nicht ausgeschlossen werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie den von mir gemachten Vorschlägen folgen würden, um die undemokratischen Zustände zu beenden. Zu Ihrer Information habe ich Zeitgleich einen Antrag an den Bürgerausschuss gestellt nach Rücksprache mit dem Bürgeramt. Dieser Antrag lautet: 1. Dass die Stadtverwaltung halbjährig eine Übersicht veröffentlicht, in welcher alle angenommenen Bürgeranträge / Anträge aufgezählt werden, die noch nicht umgesetzt wurden mit Begründung, Verantwortlichkeiten und dem Zeitpunkt der geplanten Umsetzung. Es grüßt aus der Luisenstraße Seite 2 von3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE BezVst Bonn Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1813183EB5 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 29.01.2019 Betreff Bürgerantrag: Verkehrsberuhigende und verkehrssichernde Maßnahmen in der Luisenstraße Gremium Sitzung Ergebnis * Bezirksvertretung Bonn 22.01.2019 einstimmig Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen für die Luisenstraße zu prüfen: 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Planung zu erarbeiten, die Luisenstraße von der Ecke Argelanderstraße bis zum Kreisverkehr an der Ecke Bonner Talweg / Graf-Stauffenberg-Str. in eine Fahrradstraße umzuwandeln. 2. Des Weiteren soll die Möglichkeit geprüft werden, ob die Durchfahrt auf Anlieger beschränkt werden kann – eventuell nach einer Testphase. 3. Der Busverkehr sollte weiterhin in beide Richtungen erlaubt / möglich bleiben. 4. Es sollten möglichst großflächige Beschriftungen (Fahrradstraße, Tempo 20) auf der Straße aufgebracht werden, 5. Zebrastreifen sollen auf Höhe der Bushaltestelle (Geißlerstraße) sowie an der Verkehrsinsel (Ecke Heinrich-Körner-Straße) eingerichtet werden. 6. Die Stadtverwaltung soll die Anwohner nach erfolgter Planung informieren und durch eine Feedbackschleife weitere Anwohner in die Planung einzubinden. 7. Die Parkplatzsituation und –gestaltung sollte in die Planung mit einbezogen werden. 8. Auch die Lotharstraße als mögliche Ausweichstrecke ist in die Prüfung einzubeziehen. - - - Die Punkte 1 bis 7 entsprechen dem Bürgerantrag, Ziffer 8 beantragt Stv. Spoelgen –SPD-. Nach längerer Aussprache beantragt Bzv. Reeh- Schall –SPD- das Ende der Debatte, das einstimmig beschlossen wird.Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de