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212309 · Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht zur Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG)

Nummer
212309
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 12.01.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212309
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Sachstandsbericht zur Umsetzung des
Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG)
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
12.01.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Wie im Jahresbericht 2020 über die Arbeit der Sachgruppe
Zweckentfremdung (DS 210513) angekündigt, wurde am 01.07.2021 das
Wohnungsaufsichtsgesetz NRW (WAG NRW) vollständig durch das
Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) abgelöst.
Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand zur Umsetzung des WohnStG
mit:
Zur Erfassung der organisatorischen und personellen Erfordernisse für
eine gesetzmäßige Aufgabenwahrnehmung wurde eine Projektgruppe
gebildet, die innerhalb kurzer Zeitvorgabe eine im Sinne des
Gesetzgebers handlungsfähige Ablauf- und Aufbauorganisation zu
entwickeln hat. Die personelle und organisatorische Umsetzung wird -
soweit über den bereits gefassten politischen Beschluss durch die
zusätzlichen Ressourcen möglich - im Jahr 2022 begonnen und
voraussichtlich in den Prozess der Stellenplanfortschreibung für den
kommenden Haushalt aufgenommen.
Eine vom Verwaltungsvorstand beschlossene, ämterübergreifende
Arbeitsgruppe hat darüber hinaus die sich aus dem Gesetz ergebenden
Aufgaben, Pflichten sowie die verwaltungsinternen Schnittstellen
aufgearbeitet.
Überdies haben zur Abstimmung des Verfahrens zahlreiche - auch vonSeite 1 von 8
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Bonn initiierte - Arbeitskreise und Gesprächstermine mit den betroffenen
Kommunen und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung NRW stattgefunden.
Die Bonner Fachabteilung hat ihre Expertise unter anderem im Prozess
zur Erarbeitung einer landesweiten digitalen Lösung
(Registrierungspflicht und Vergabe einer Identitätsnummer) sowie eines
Musters für eine Wohnraumschutzsatzung eingebracht und bringt sich
zudem aktiv bei der Erstellung der Arbeitshilfen zur Wohnungsaufsicht
und Zweckentfremdung ein.
Weitere Umsetzung:
 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem
Wohnraumstärkungsgesetz
Die Verordnung zum Wohnraumstärkungsgesetz soll auch eine
Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem
Wohnraumstärkungsgesetz umfassen. Hierdurch können Kommunen
erstmalig Gebühren für diese Amtshandlungen erheben.
Ein Termin zur Veröffentlichung der Verordnung zum
Wohnraumstärkungsgesetz durch die Landesregierung ist noch nicht
bekannt.
 Zweckentfremdungssatzung
In einem im Ministerium eigens eingerichteten Arbeitskreis wurde eine
Mustersatzung unter anderem von Satzungskommunen, d.h. auch von
der Bundesstadt Bonn sowie anderen von der
Zweckentfremdungsproblematik betroffenen Kommunen erarbeitet, die
nun allen Städten als Arbeitshilfe zur Verfügung steht.
Dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit (ASMG)
wird voraussichtlich in der Sitzung im März 2022 der Entwurf einer
neuen Bonner Zweckentfremdungssatzung vorgelegt.
Der zuständige Fachbereich wird sich bei der Erstellung der
Satzung eng an der Mustersatzung orientieren. Da die
Mustersatzung den Gemeinden jedoch in einigen Punkten
Gestaltungsspielräume lässt, müssen die Auswirkungen auf die
Wohnraummangellage in Bonn eingeschätzt werden.Seite 2 von 8
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 Registrierungspflicht und Wohnraum-Identitätsnummer
Für den Bereich der Kurzzeitvermietung beabsichtigt die
Landesregierung, landesweit ein digitales Verfahren einzuführen,
das eine Wohnraum-Identitätsnummer generiert und das
entsprechende Verwaltungsverfahren in Teilen automatisiert
vollzieht.
Dem Bericht der Ministerin entsprechend ist für die Erstellung der
Software d-NRW AöR beauftragt, die ihrerseits das Unternehmen
Dataport mit der Programmierung beauftragt haben. Dataport ist
ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts und IT-Dienstleister
für sechs Bundesländer, so auch der Freien und Hansestadt
Hamburg, welche das angedachte Verfahren bereits praktiziert.
Die Kommunen sind eng in die Entwicklung der Software
eingebunden. Es wurde der Arbeitskreis Wohnraum-
Identitätsnummer unter Beteiligung von d-NRW AöR, Dataport,
den betroffenen Kommunen und dem Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW gegründet, der
regelmäßig von Dataport über den Umsetzungsstand informiert
wird.
Es haben bisher zwei Veranstaltungen unter Beteiligung der
Bundesstadt Bonn stattgefunden. Die Treffen sind grundsätzlich in
einem Abstand von 3-5 Wochen terminiert.
Die Wohnraum-Identitätsnummer wird, wie im
Wohnraumstärkungsgesetz vorgesehen, zum 1. Juli 2022
eingeführt werden. Bis dahin wird die Verwaltung, wie die anderen
Satzungskommunen in NRW auch, die Regelungen zur Vergabe
einer Wohnraum-Identitätsnummer nicht umsetzen.
Zum aktuellen Zeitpunkt bewertet die Verwaltung die
Prozessfortschritte als positiv.
 Leitfaden zum WohnStG
Die Arbeitshilfe zum Wohnraumstärkungsgesetz wird derzeit mit dem
vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
initiierten Arbeitskreis, an dem auch Bonn teilnimmt, abgestimmt. Die
ersten Kapitel liegen bereits als Entwurf vor und müssen im zuständigen
Ministerium noch freigegeben werden.
Die Arbeitshilfe ist auf die neuen rechtlichen Grundlagen sowie die
neuen Themenfelder im Wohnraumstärkungsgesetz ausgerichtet und
soll den Gemeinden als internes Arbeitspapier dienen. Sie umfasst
Erläuterungen zu den Vorschriften und Verfahren des
Wohnraumstärkungsgesetzes sowie Musterbescheide zu denSeite 3 von 8
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Fallgestaltungen.
Es ist aktuell noch nicht ersichtlich, wann die Arbeitshilfe vollständig
abgestimmt vorliegen wird.
Die Verwaltung wird dem ASMG zur weiteren Entwicklung berichten.
Anlage/n
1 Bericht der Ministerin (MHKBG) vom 25. November 2021 (öffentlich)Seite 4 von 8
Die Ministerin
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
(Anfahrt über Hubertusstraße)
Telefon +49 211 8618-4300
Telefax +49 211 8618-4550
ina.scharrenbach@mhkbg.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien 706, 708
und 709 bis Haltestelle
Landtag/Kniebrücke
Für die Mitglieder des Ausschusses für
Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Wohnraumstärkungsgesetz: Weitere Umsetzung
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
in der Anlage sende ich Ihnen den o. g. Bericht mit der Bitte um Wei-
terleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Heimat, Kommuna-
les, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Mit freundlichem Gruß
Ina Scharrenbach
MHKBG Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf
An den Präsidenten des
Landtags Nordrhein-Westfalen
Herrn André Kuper MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
25. November 202117VORLAGE117//600544Alle AbgSeite 5 von 8
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Bericht der Landesregierung an den
Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Wohnraumstärkungsgesetz: Weitere Umsetzung
Das Wohnraumstärkungsgesetz ist zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Mit der Geset-
zesänderung sind verschiedene Maßnahmen verbunden, deren Umsetzungsstand
sich wie folgt darstellt:
Unterkünfte
Die Verordnung zum Wohnraumstärkungsgesetz ist fertig gestellt und wird in Kürze
veröffentlicht werden. Sie umfasst unter anderem die Verpflichtung für Betreiber von
Unterkünften zur Anzeige der Unterkunft sowie zur Vorlage eines Betriebskonzepts.
Der Erlass zur bauaufsichtsrechtlichen und wohnungsaufsichtsrechtlichen Behand-
lung von Unterkünften vom 31. August 2020 wird fortgeschrieben.
Gebührenordnung für Amtshandlungen nach Wohnraumstärkungsgesetz
Die Verordnung zum Wohnraumstärkungsgesetz umfasst auch eine Gebührenord-
nung für Amtshandlungen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz. Hierdurch können
Städte und Gemeinden erstmalig Gebühren für diese Amtshandlungen erheben.
Zweckentfremdung
Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz wurden die Vorschriften zu den Zweckentfrem-
dungsverfahren erstmalig gesetzlich geregelt. Dies bedeutet, dass die Städte mit einer
entsprechenden Satzung zur Regelung der Zweckentfremdung, diese an die neue
Rechtslage anpassen. Hierzu wurde den Städten eine Mustersatzung zur Verfügung
gestellt.
Für den Bereich der Kurzzeitvermietung wird ein digitales Verfahren eingeführt, das
eine Wohnraum-Identitätsnummer generieren und das entsprechende Verwaltungs-
verfahren vollziehen wird. Für die Erstellung der Software ist d-NRW AöR beauftragt,
die ihrerseits das Unternehmen „Dataport“ mit der Programmierung beauftragt haben.
Dataport ist ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts und IT-Dienstleister für
sechs Bundesländer, so auch der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Unternehmen
hat für Hamburg die Software zur Digitalisierung der Wohnraumschutznummer nach
dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz erstellt.Seite 7 von 8
Die Software wird den Städten und Gemeinden von der Landesregierung kostenfrei
zur Verfügung gestellt. Die Städte und Gemeinden sind in die Erarbeitung der Software
eingebunden. Es wurde ein Arbeitskreis Wohnraumidentitätsnummer unter Beteiligung
von d-NRW AöR, Dataport, den betroffenen Kommunen und dem Ministerium für Hei-
mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gegrün-
det, der regelmäßig von „Dataport“ über den Umsetzungsstand informiert wird.
Die Wohnraum-Identitätsnummer wird, wie im Wohnraumstärkungsgesetz vorgese-
hen, zum 1. Juli 2022 eingeführt werden.
Leitfaden zum Wohnraumstärkungsgesetz
Der Leitfaden zum Wohnraumstärkungsgesetz wird derzeit erstellt. Er ist auf die neuen
rechtlichen Grundlagen sowie die neuen Themenfelder im Wohnraumstärkungsgesetz
ausgerichtet. Als Arbeitshilfe für die Kommunen umfasst er Erläuterungen zu den Vor-
schriften und Verfahren des Wohnraumstärkungsgesetzes sowie Musterbescheide zu
den Fallgestaltungen. Der Entwurf wird mit dem vom Ministerium für Heimat, Kommu-
nales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen initiierten Arbeitskreis,
dem kommunale Spitzenverbände sowie Vertreter aus verschiedenen Städten ange-
hören, abgestimmt.Seite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de