212309 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG)
Kerndaten
- Nummer
- 212309
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (9.837 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 212309 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Sachstandsbericht zur Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG) Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 12.01.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Wie im Jahresbericht 2020 über die Arbeit der Sachgruppe Zweckentfremdung (DS 210513) angekündigt, wurde am 01.07.2021 das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW (WAG NRW) vollständig durch das Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) abgelöst. Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand zur Umsetzung des WohnStG mit: Zur Erfassung der organisatorischen und personellen Erfordernisse für eine gesetzmäßige Aufgabenwahrnehmung wurde eine Projektgruppe gebildet, die innerhalb kurzer Zeitvorgabe eine im Sinne des Gesetzgebers handlungsfähige Ablauf- und Aufbauorganisation zu entwickeln hat. Die personelle und organisatorische Umsetzung wird - soweit über den bereits gefassten politischen Beschluss durch die zusätzlichen Ressourcen möglich - im Jahr 2022 begonnen und voraussichtlich in den Prozess der Stellenplanfortschreibung für den kommenden Haushalt aufgenommen. Eine vom Verwaltungsvorstand beschlossene, ämterübergreifende Arbeitsgruppe hat darüber hinaus die sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben, Pflichten sowie die verwaltungsinternen Schnittstellen aufgearbeitet. Überdies haben zur Abstimmung des Verfahrens zahlreiche - auch vonSeite 1 von 8 Seite 2 Bonn initiierte - Arbeitskreise und Gesprächstermine mit den betroffenen Kommunen und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stattgefunden. Die Bonner Fachabteilung hat ihre Expertise unter anderem im Prozess zur Erarbeitung einer landesweiten digitalen Lösung (Registrierungspflicht und Vergabe einer Identitätsnummer) sowie eines Musters für eine Wohnraumschutzsatzung eingebracht und bringt sich zudem aktiv bei der Erstellung der Arbeitshilfen zur Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung ein. Weitere Umsetzung: Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz Die Verordnung zum Wohnraumstärkungsgesetz soll auch eine Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz umfassen. Hierdurch können Kommunen erstmalig Gebühren für diese Amtshandlungen erheben. Ein Termin zur Veröffentlichung der Verordnung zum Wohnraumstärkungsgesetz durch die Landesregierung ist noch nicht bekannt. Zweckentfremdungssatzung In einem im Ministerium eigens eingerichteten Arbeitskreis wurde eine Mustersatzung unter anderem von Satzungskommunen, d.h. auch von der Bundesstadt Bonn sowie anderen von der Zweckentfremdungsproblematik betroffenen Kommunen erarbeitet, die nun allen Städten als Arbeitshilfe zur Verfügung steht. Dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit (ASMG) wird voraussichtlich in der Sitzung im März 2022 der Entwurf einer neuen Bonner Zweckentfremdungssatzung vorgelegt. Der zuständige Fachbereich wird sich bei der Erstellung der Satzung eng an der Mustersatzung orientieren. Da die Mustersatzung den Gemeinden jedoch in einigen Punkten Gestaltungsspielräume lässt, müssen die Auswirkungen auf die Wohnraummangellage in Bonn eingeschätzt werden.Seite 2 von 8 Seite 3 Registrierungspflicht und Wohnraum-Identitätsnummer Für den Bereich der Kurzzeitvermietung beabsichtigt die Landesregierung, landesweit ein digitales Verfahren einzuführen, das eine Wohnraum-Identitätsnummer generiert und das entsprechende Verwaltungsverfahren in Teilen automatisiert vollzieht. Dem Bericht der Ministerin entsprechend ist für die Erstellung der Software d-NRW AöR beauftragt, die ihrerseits das Unternehmen Dataport mit der Programmierung beauftragt haben. Dataport ist ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts und IT-Dienstleister für sechs Bundesländer, so auch der Freien und Hansestadt Hamburg, welche das angedachte Verfahren bereits praktiziert. Die Kommunen sind eng in die Entwicklung der Software eingebunden. Es wurde der Arbeitskreis Wohnraum- Identitätsnummer unter Beteiligung von d-NRW AöR, Dataport, den betroffenen Kommunen und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW gegründet, der regelmäßig von Dataport über den Umsetzungsstand informiert wird. Es haben bisher zwei Veranstaltungen unter Beteiligung der Bundesstadt Bonn stattgefunden. Die Treffen sind grundsätzlich in einem Abstand von 3-5 Wochen terminiert. Die Wohnraum-Identitätsnummer wird, wie im Wohnraumstärkungsgesetz vorgesehen, zum 1. Juli 2022 eingeführt werden. Bis dahin wird die Verwaltung, wie die anderen Satzungskommunen in NRW auch, die Regelungen zur Vergabe einer Wohnraum-Identitätsnummer nicht umsetzen. Zum aktuellen Zeitpunkt bewertet die Verwaltung die Prozessfortschritte als positiv. Leitfaden zum WohnStG Die Arbeitshilfe zum Wohnraumstärkungsgesetz wird derzeit mit dem vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW initiierten Arbeitskreis, an dem auch Bonn teilnimmt, abgestimmt. Die ersten Kapitel liegen bereits als Entwurf vor und müssen im zuständigen Ministerium noch freigegeben werden. Die Arbeitshilfe ist auf die neuen rechtlichen Grundlagen sowie die neuen Themenfelder im Wohnraumstärkungsgesetz ausgerichtet und soll den Gemeinden als internes Arbeitspapier dienen. Sie umfasst Erläuterungen zu den Vorschriften und Verfahren des Wohnraumstärkungsgesetzes sowie Musterbescheide zu denSeite 3 von 8 Seite 4 Fallgestaltungen. Es ist aktuell noch nicht ersichtlich, wann die Arbeitshilfe vollständig abgestimmt vorliegen wird. Die Verwaltung wird dem ASMG zur weiteren Entwicklung berichten. Anlage/n 1 Bericht der Ministerin (MHKBG) vom 25. November 2021 (öffentlich)Seite 4 von 8 Die Ministerin Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf (Anfahrt über Hubertusstraße) Telefon +49 211 8618-4300 Telefax +49 211 8618-4550 ina.scharrenbach@mhkbg.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708 und 709 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke Für die Mitglieder des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen Wohnraumstärkungsgesetz: Weitere Umsetzung Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, in der Anlage sende ich Ihnen den o. g. Bericht mit der Bitte um Wei- terleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Heimat, Kommuna- les, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mit freundlichem Gruß Ina Scharrenbach MHKBG Nordrhein-Westfalen • 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn André Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 25. November 202117VORLAGE117//600544Alle AbgSeite 5 von 8 Seite 6 von 8 Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen Wohnraumstärkungsgesetz: Weitere Umsetzung Das Wohnraumstärkungsgesetz ist zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Mit der Geset- zesänderung sind verschiedene Maßnahmen verbunden, deren Umsetzungsstand sich wie folgt darstellt: Unterkünfte Die Verordnung zum Wohnraumstärkungsgesetz ist fertig gestellt und wird in Kürze veröffentlicht werden. Sie umfasst unter anderem die Verpflichtung für Betreiber von Unterkünften zur Anzeige der Unterkunft sowie zur Vorlage eines Betriebskonzepts. Der Erlass zur bauaufsichtsrechtlichen und wohnungsaufsichtsrechtlichen Behand- lung von Unterkünften vom 31. August 2020 wird fortgeschrieben. Gebührenordnung für Amtshandlungen nach Wohnraumstärkungsgesetz Die Verordnung zum Wohnraumstärkungsgesetz umfasst auch eine Gebührenord- nung für Amtshandlungen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz. Hierdurch können Städte und Gemeinden erstmalig Gebühren für diese Amtshandlungen erheben. Zweckentfremdung Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz wurden die Vorschriften zu den Zweckentfrem- dungsverfahren erstmalig gesetzlich geregelt. Dies bedeutet, dass die Städte mit einer entsprechenden Satzung zur Regelung der Zweckentfremdung, diese an die neue Rechtslage anpassen. Hierzu wurde den Städten eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt. Für den Bereich der Kurzzeitvermietung wird ein digitales Verfahren eingeführt, das eine Wohnraum-Identitätsnummer generieren und das entsprechende Verwaltungs- verfahren vollziehen wird. Für die Erstellung der Software ist d-NRW AöR beauftragt, die ihrerseits das Unternehmen „Dataport“ mit der Programmierung beauftragt haben. Dataport ist ebenfalls eine Anstalt des öffentlichen Rechts und IT-Dienstleister für sechs Bundesländer, so auch der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Unternehmen hat für Hamburg die Software zur Digitalisierung der Wohnraumschutznummer nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz erstellt.Seite 7 von 8 Die Software wird den Städten und Gemeinden von der Landesregierung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Städte und Gemeinden sind in die Erarbeitung der Software eingebunden. Es wurde ein Arbeitskreis Wohnraumidentitätsnummer unter Beteiligung von d-NRW AöR, Dataport, den betroffenen Kommunen und dem Ministerium für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen gegrün- det, der regelmäßig von „Dataport“ über den Umsetzungsstand informiert wird. Die Wohnraum-Identitätsnummer wird, wie im Wohnraumstärkungsgesetz vorgese- hen, zum 1. Juli 2022 eingeführt werden. Leitfaden zum Wohnraumstärkungsgesetz Der Leitfaden zum Wohnraumstärkungsgesetz wird derzeit erstellt. Er ist auf die neuen rechtlichen Grundlagen sowie die neuen Themenfelder im Wohnraumstärkungsgesetz ausgerichtet. Als Arbeitshilfe für die Kommunen umfasst er Erläuterungen zu den Vor- schriften und Verfahren des Wohnraumstärkungsgesetzes sowie Musterbescheide zu den Fallgestaltungen. Der Entwurf wird mit dem vom Ministerium für Heimat, Kommu- nales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen initiierten Arbeitskreis, dem kommunale Spitzenverbände sowie Vertreter aus verschiedenen Städten ange- hören, abgestimmt.Seite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de