212298 · Mitteilungsvorlage
Baulicher bzw. technischer Zustand des Stadthauses hier: Risiken und weiteres Vorgehen in Bezug auf die Nutzung des Gebäudes
Kerndaten
- Nummer
- 212298
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212298 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Baulicher bzw. technischer Zustand des Stadthauses hier: Risiken und weiteres Vorgehen in Bezug auf die Nutzung des Gebäudes Beratungsfolge Rat 09.12.2021 Aktuelle Informationen der Verwaltung Betriebsausschuss SGB 26.01.2022 Kenntnisnahme Zusammenfassung Das Stadthaus wurde in den Jahren 1973 bis 1978 erbaut. Nicht unwesentliche Bau- und Anlagenteile entstammen noch unverändert aus der Bauzeit und müssen aus baufachlicher Sicht ertüchtigt werden bzw. haben längst ihre durchschnittliche „technische Lebenserwartung“ überschritten. Bereits in der Vergangenheit wurden die politischen Gremien darüber informiert, dass neben einer angedachten energetischen Sanierung des Stadthauses die Notwendigkeit der Sanierung der Flachdächer, der Brandschutzklappen in den unteren Geschossen, Sanierungen von Böden und Decken sowie die Erneuerung und Modernisierung der Gebäudetechnik notwendig sei. Beispielhaft wird hierzu auf die Verwaltungsvorlage DS-Nr. 1013167, die als Anlage 1 beigefügt wird, verwiesen. Durch aufwendige und zum Teil kostenintensive Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten kann der Betrieb des Stadthauses bis heute sichergestellt werden. Der Zustand der Anlagen hat sich aufgrund der fortschreitenden Überalterung im Laufe der Jahre allerdings weiter verschlechtert. Mit jedem Monat eines Weiterbetriebes im aktuellen Zustand steigt das Risiko eines Anlagenausfalles weiter. Die Verwaltung kommt auf Basis ihrer Risikoabschätzung zu der Bewertung, dass ein unterbrechungsfreier Betrieb des Stadthauses aufgrund z.T. gravierenden Mängel nicht dauerhaft gewährleistet werden kann und prüft daher, welche Maßnahmen zur Behebung der vorhandenen Mängel und zur Erzielung einer nennenswerten „Verlängerung“ der Nutzungsdauer - ohne (zumindest flächendeckende) Freizüge aus dem Gebäude in welchem Zeitrahmen und mit welchen Kosten - möglich sind.Seite 1 von 20 Seite 2 Aufgrund der bis dato ergriffenen Maßnahmen stellen die genannten Risiken keine akute Gefährdung für die Mitarbeitenden dar bzw. führen aus bauordnungs- oder arbeitschutztechnischer Sicht nicht zu einer sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebes bzw. zu einem „Ad hoc-Freizug“ des Gebäudes. Nahezu alle genannten Risiken könnten nur durch umfangreiche Maßnahmen behoben werden, die sowohl mindestens temporäre Freizüge von Flächen als auch –bei vollumfänglicher Sanierung- Gesamtkosten im zweistelliger Millionenhöhe zur Folge hätten. Unabhängig der Folgenutzung des Stadthauses (Kernsanierung zur Eigennutzung oder Verkauf) wären nahezu die gesamten Ausgaben zur temporären Verlängerung der Nutzung (ebenso wie auch die entstehenden Anmietkosten) dann „verloren“, da selbst bei einer Entscheidung für eine langfristige Eigennutzung die gesamte Technik an die zukünftig gewünschte Nutzung angepasst und für eine Kernsanierung des Stadthauses größtenteils wieder entfernt werden müsste – ganz abgesehen von dem hierzu zwingend erforderlichen Gesamtauszug aller Mitarbeitenden aus dem Gebäude. Risiko Stahlbetonstützen Im Rahmen der Sanierung des Parkdecks 1 (P1, Eigentümer Stadtwerke Bonn) wurden im Jahr 2019 Bauteiluntersuchungen durchgeführt, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass nicht nur die Dehnungsfugen der Decken, sondern insbesondere die Stützenfüße der Stahlbetonstützen auf den Parkdecks P1 und P2 stärker als angenommen geschädigt sind und diesbezüglich deshalb ein erheblicher und dringender Sanierungsbedarf besteht. Ein derartiges Schadensbild ist in einem fast 50 Jahre alten Gebäude bei zeitgenössischer Ausführung (keine Abdichtung, kein Sockelschutz) nicht außergewöhnlich. Da dieses Schadensbild auf Dauer zum Verlust der Tragfähigkeit führt, ist die Betonsanierung von mindestens 68 Stützenfüßen in P1 und 120 Stützenfüßen in P2 gem. Gutachten unumgänglich. Eine diesbezügliche Sanierung sollte in spätestens zwei Jahren beginnen. Dieser Zeitraum könnte gem. Aussage des Gutachters durch eine vorgezogene Abstützung der am stärksten geschädigten Stützen unter einem begleitenden Monitoring auf maximal sechs Jahre hinausgezögert werden. Hieraus kann abgeleitet werden, dass ca. 35 Stützen bis Mitte 2023 (vorgezogen) unterstützt werden müssen. Eine diesbezügliche Planung ist bereits beauftragt. Details zum Zustand der Stahlbetonstützen können der Anlage 2 entnommen werden. Ob und in welchem Umfang der Weiterbetrieb des Stadthauses durch diese zwingend erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen und ihre „technischen“ Folgen eingeschränkt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Belastbare Ergebnisse hierzu werden im 1. Quartal 2022 erwartet. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht weiterhin das Risiko, dass in Folge einer notwendigen Außerbetriebnahme bzw. eines Umbaus technischer Anlagen, Teilbereiche des Stadthauses mindestens temporär nicht mehr genutzt werdenSeite 2 von 20 Seite 3 könnten und dann zeitnah freigezogen werden müssten. Die eigentliche Betonsanierung der Stützenfüße und der Dehnungsfugen, deren Beginn - wie oben erwähnt - bei rechtzeitiger Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen, nach aktuellen Erkenntnissen bis Anfang 2027 hinausgezögert werden könnte, wäre vor allem mit erheblichen und jahrelangen Einschränkungen für die Mitarbeitenden (insbesondere Erschütterungen, Lärm und Staub) verbunden. Eine abschnittsweise Sanierung im laufenden Betrieb und damit ein Verbleib von Teilen der Mitarbeitenden im Stadthaus während der alternativlosen Betonsanierung (bei Erhalt des Gebäudes) kann deshalb schon aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht empfohlen werden, was einen Auszug aller Mitarbeitenden aus dem Stadthaus, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt, zur Folge hätte. Auch nach den erfolgten Unterstützungsmaßnahmen (zur Vermeidung der ansonsten zeitnah notwendigen, kostenintensiven und mit erheblichen Emissionen verbundenen Betonsanierung) ist ein intensives Monitoring der Schadensentwicklung erforderlich. Die jeweiligen Ergebnisse können im schlechtestem Fall jedoch auch die Notwendigkeit eines kurzfristigen Auszuges nach sich ziehen (Notwendigkeit der Betonsanierung vor Ablauf von sechs Jahren, sofern keine „Entlastung“ des Gebäudes erfolgt). Unabhängig von einer möglicherweise erforderlichen Betriebs-unterbrechung durch die Abstützungsmaßnahmen in P1, P2 und U3 (Maßnahme zur Aufschiebung der zwingend erforderlichen Betoninstandsetzung) ergeben sich, alleine aufgrund des Zustandes der technischen Anlagen im Stadthaus, weitere Gründe, die einen früheren Auszug aus dem Stadthaus zur Folge haben können. Die vorhandenen Risiken, die bei Eintritt zu einer erheblichen Einschränkung bzw. zu einem kompletten Ausfall des Stadthausbetriebes führen können, sind nachfolgend aufgeführt: Technische Risiken in Bezug auf einen störungsfreien Betrieb: Ausfall der Lüftungsanlage Risiko: Sehr hoch Auswirkung: Keine Belüftung des betroffenen Bereiches mehr möglich Konsequenz: Sofortige Einstellung des Betriebs im betroffenen Bereich Dauer der Einstellung bei sofortigem Ausfall: > 1 Jahr Präventiver Austausch der Anlagen: wird zur Zeit geprüft Ausfall der Niederspannungsstation Risiko: Sehr hoch Auswirkung: Ausfall der Hauptstromversorgung (nur temporäre Notstromversorgung zur Evakuierung des Gebäudes) Konsequenz: Sofortige Einstellung des Betriebs im betroffenen Bereich Dauer der Einstellung bei sofortigem Ausfall: > 1 JahrSeite 3 von 20 Seite 4 Präventiver Austausch der Anlagen: wird zurzeit geprüft Ausfall der Kühltürme Risiko: Sehr hoch Auswirkung: Ausfall der Kühlung Konsequenz: Einstellung des Betriebs, sobald Temperaturen am Arbeitsplatz zu hoch werden (Arbeitsschutz) Dauer der Einstellung bei sofortigem Ausfall: mehrere Monate Präventiver Austausch der Anlagen: wird zurzeit geprüft Ausfall Fernwärmeübergabestation Risiko: Sehr hoch Auswirkung: Ausfall der Heizung Konsequenz: Einstellung des Betriebs, sobald Temperaturen am Arbeitsplatz zu niedrig werden (Arbeitsschutz) Präventiver Austausch der Anlagen: wird zurzeit geprüft Brandschutzklappen (UG 3 bis Teilbereiche im 2. OG) Risiko: Hoch Auswirkung: Funktion kann nicht getestet werden, da ansonsten gebundenes Asbest freigesetzt werden könnte und die Klappe (inkl. der angrenzenden Rohrstücke) im Anschluss ausgetauscht werden müsste Konsequenz: Asbestbelastung nach Test oder Brandfall (durch Schließen der Klappe) und sofortige Einstellung des Betriebs im betroffenen Bereich bis zum erfolgten Austausch Anmerkung: Selbst für den Fall eines geplanten Austausches ist der jeweils betroffene Bereich (DLZ, Ratssaal, Kantine, Poststelle, Druckerei, Archivflächen etc.) für Wochen / Monate nicht mehr nutzbar und eine Ersatzunterbringung damit zwingend notwendig. Zwingend „sofort“ erforderlich ist allerdings der Austausch der „alten“ Brandschutzklappen. Eine entsprechende Sanierungsplanung ist bereits beauftragt, da ein weiterer Aufschub seitens des Bauordnungsamtes als auch seitens des Gebäudeversicherers nicht mehr geduldet wird. Erfordernis Betonsanierung Risiko: Mittel Auswirkung: Vorzeitiger Sanierungsbedarf (früher als sechs Jahre), wenn durch Monitoring Fortschritt der Schädigung festgestellt wird. Konsequenz: Sanierung müsste früher begonnen werden.Seite 4 von 20 Seite 5 Eine detailliertere Beschreibung und Bewertung der zuvor genannten Mängel und der daraus resultierenden Risiken ist derzeit in Vorbereitung und wird Teil der Entscheidungsvorlage in QI-2022 sein. Weiteres Vorgehen Aktuell wird ermittelt, inwieweit ein Austausch der betroffenen technischen Anlagen im laufenden Betrieb überhaupt in welchem Zeitraum möglich ist und welche Einschränkungen und welche Kosten schätzungsweise für den Austausch entstehen würden. Diese sollen im Rahmen einer vollumfänglichen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung dem finanziellen und logistischen Aufwand für eine Anmietung (Miete zzgl. der damit verbundenen „Begleitkosten für Infrastruktur, Einrichtung, Umzug etc. sowie mögliche Ersparnisse bei temporärer „Nichtnutzung“ des Stadthauses“)) gegenübergestellt werden. Die Verwaltung wird hierzu mit potentiellen Vermietern Gespräche zu Miethöhe, vermieterseitiger Ausstattung, Beginn der Mietzahlungen etc. führen, damit die Grundlagen für eine Entscheidung in den Gremiensitzungen im Januar/Februar 2022 vorliegen. Zur Verdeutlichung ist nachfolgend ein Zeitplan inklusive der kritischen „Meilensteine“ aufgeführt: 03.11.21 Beauftragung Masterplan zur Bebaubarkeit des Stadthausgeländes („Berliner Platz 2“) 2022-QI: Erkenntnis, ob technische Infrastruktur von Abstützungsmaßnahmen der Stahlbetonstützen betroffen ist und Betriebseinschränkungen zur Folge hat. 2022-QI: Erkenntnis, ob Ertüchtigung der oben genannten technischen Anlagen (siehe technische Risiken) in laufendem Betrieb möglich ist 2022-QI: Erstellung einer gesamtheitlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Risikobetrachtung und -bewertung (sofort beginnende Ertüchtigung der genannten technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug) 2022-QI: Entscheidung der Gremien zur Frage Ertüchtigung der genannten technischen Anlagen oder zeitnaher Auszug 2023-Q1: Voraussichtlicher Beginn der Abstützungsmaßnahmen zur Aufschiebung des Beginns der Betonsanierung 2025-01: Spätester Beginn von Umzugsvorbereitungen für eine Interimsunterbringung in Folge der notwendigen Betonsanierung, sofern Ertüchtigung der technischen Anlagen „im laufenden Betrieb“ vorher möglich warSeite 5 von 20 Seite 6 2026-06: Spätester Auszug aus dem Stadthaus, damit vorbereitende Maßnahmen begonnen werden können 2026-07: Technische Vorbereitung der Betonsanierung (zusätzliche Abstützungen, da durch die Sanierung das Tragwerk zusätzlich beansprucht wird) 2027-01: Spätester Beginn der Betonsanierung Die Frage, ob das Stadthaus als langfristiger Verwaltungssitz der Stadtverwaltung erhalten werden soll, wird im weiteren Prozess bzw. Projekt gesondert erörtert. Nachrichtlich: Die sich in der Peripherie des Hauptgebäudes befindliche Stadthaus-Kita sowie die Pachtbetriebe könnten nach heutigem Stand bis zum Beginn der Betonsanierung (Beginn spätestens in sechs Jahren) an dem bisherigen Standort verbleiben, da im Falle eines Ausfalles von Anlagentechnik für diese kurzfristig autarke Ersatzanlagen beschafft werden könnten. Ebenso verbleiben könnten bis dahin nach heutigem Stand die Parkplätze sowie die Archive und das Lager im Untergeschoß U3. Anlage/n 1 Anlage 1 (öffentlich) 2 Anlage 2 (nichtöffentlich)Seite 6 von 20 1 BSGB, RAT Bundesstadt Bonn TOP Der Oberbürgermeister BE Projektsteuerer Dez. OB Mitteilungsvorlage X öffentlich nicht öffentlich Drucksachen-Nr. 1013167 Externes Dokument - Anlagen 1 bis 3 Betreff Sanierungsbedarf Stadthaus Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: Projektsteuerer Dez. OB 17.09.2010 gez. Naujoks Amt 10 08.10.2010 gez. Thomas Amt 20 11.10.2010 gez. Kömpel Amt 61 07.10.2010 gez. Isselmann SGB 07.10.2010 gez. Lossau Dez. III 07.10.2010 gez. Wagner Dez. VI 07.10.2010 gez. Wingenfeld Dez. II 11.10.2010 gez. Prof. Dr Sander Genehmigung/Freigabe durch OB / Amt 02 12.10.2010 gez. i.V. Prof. Dr. Sander * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. an Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB 9 = Anhörung 10 = Stellungnahme Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Betriebsausschuss SGB 27.10.2010 2 Rat 18.11.2010 1 Inhalt der Mitteilung Der Rat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2010 beschlossen: 1.) Umgehend die bereits mit Ratsbeschluss vom 16.12.2009 angeforderten Angaben und Informationen zum Stadthaus zu liefern. 2.) Plausibel und nachvollziehbar die Grundlagen für die hausinterne Schätzung der Sanierungskosten (rd. 70 Mio. EUR) darzulegen und aufzuschlüsseln. 3.) Hausintern die grundsätzlich in Frage kommenden Handlungsoptionen darzulegen und im Rahmen einer Vorstudie technisch-wirtschaftlich zu bewerten. 4.) Eine Beschlussvorlage zur Beauftragung externer Fachberatung solange zurückzustellen, bis der Rat die Verwaltungsvorlagen zu 1.-3. zur Kenntnis genommen hat. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Anlage 1Seite 7 von 20 2 zu 1.) Die in der Drucksache (DS-Nr. 1011995ST8) dargestellten Daten basieren auf Grund der geforderten Vergleichbarkeit auf den Flächenangaben der Gemeindeprüfungsanstalt. Die durch die Gemeindeprüfungsanstalt angenommene Fläche von 54.359 m² Bruttogrundfläche (BGF) war Grundlage des Gemeindeprüfungsanstalts-Berichtes. Die in der Hausakte dokumentierte Gesamtfläche beträgt 61.623 m² Bruttogrundfläche (BGF) ab dem Erdgeschoss. Die auf Basis des Gemeindeprüfungsanstalts-Berichtes errechneten spezifischen Verbräuche liegen über den tatsächlichen spezifischen Verbräuchen. Die Auswirkungen der unterschiedlichen Flächen sind in der nachfolgenden Tabelle für die Bereiche Wärme- und Stromenergieeinsatz dargestellt. 2006 2008 2009 bei 54.359 m² BGF Gesamtkosten Wärmeenergie 765.637 EUR 894.486 EUR 762.054 EUR Wärmeenergieeinsatz 14,08 EUR/m² 16,46 EUR/m² 14,02 EUR/m² Gesamtkosten Elektroenergie 814.490 EUR 1.052.686 EUR 983.641 EUR Stromeinsatz 15,06 EUR/m² 19,37 EUR/m² 18,10 EUR/m² bei 61.623 m² BGF Gesamtkosten Wärmeenergie 765.637 EUR 894.486 EUR 762.054 EUR Wärmeenergieeinsatz 12,42 EUR/m² 14,52 EUR/m² 12,37 EUR/m² Gesamtkosten Elektroenergie 814.490 EUR 1.052.686 EUR 983.641 EUR Stromeinsatz 13,28 EUR/m² 17,08 EUR/m² 15,96 EUR/m² Die Bearbeitung erfolgt auf Basis der in der Hausakte dokumentierten Bruttogrundfläche von 61.623 m². Die jährlichen Raumkosten pro m² Bruttogrundfläche (61.623 m²) und Nettogeschossfläche (48.143 m², rechnerischer Faktor 1,28) belaufen sich auf: 2008 2009 1. AfA inkl. Betriebs- u. Geschäftsaus- stattung 1.290.030 EUR 1.290.237 EUR 2. Betriebsaufwendungen 3.530.934 EUR 3.741.448 EUR 3. Instandhaltungsaufwendungen 589.385 EUR 617.516 EUR Summe Aufwendungen 1. - 3. 5.410.349 EUR 5.649.200 EUR jährliche Raumkosten pro m² Bruttogrundfläche 87,80 EUR/m² 91,67 EUR/m² jährliche Raumkosten pro m² Nettogeschossfläche 112,38 EUR/m² 117,34 EUR/m² Bzgl. der Instandhaltungsaufwendungen ist zu berücksichtigen, dass einige Instandhaltungsmaßnahmen (u.a. EDV-Leitungen, Erneuerung Fahrtreppe, Sanierung Parkdeck 2, Flachdachsanierung) zurückgestellt wurden und insofern nur reduzierte Instandhaltungsaufwendungen berücksichtigt werden. Die Raumkosten pro Mitarbeiter/in (rund 1450 MA) belaufen sich auf:Seite 8 von 20 3 2008 2009 Summe der jährlichen Aufwendungen 5.410.349 EUR 5.649.200 EUR jährliche Raumkosten pro Mitarbeiter in EUR/Jahr 3.731 EUR 3.896 EUR Veränderung der Raumkosten nach einer erfolgten Sanierung. Die Raumkosten nach erfolgter Sanierung sind abhängig vom Umfang der ausgeführten Maßnahmen, den Vorgaben zu den Einzelmaßnahmen sowie der darauf basierenden Planungen und den daraus resultierenden Leistungsverzeichnissen. Generell ist auf Basis von Erfahrungswerten bei realisierten Maßnahmen im Energiebereich eine Reduktion der spezifischen Verbräuche zwischen 30% und 40% erreichbar. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die rechnerischen Auswirkungen. 2009 Vor Sanierung kWh/a Betrag EUR Kosten pro m² EUR/m² Gesamtwärmeenergieeinsatz 11.336.175 762.054 12,37 Gesamtstromeinsatz 7.309.900 983.641 15,96 Nach Sanierung Reduktion 30% kWh/a Betrag EUR Kosten pro m² EUR/m² Ersparnis EUR/a Wärmeenergieeinsatz 7.935.323 533.438 8,66 228.616 Stromeinsatz 5.116.930 688.549 11,17 295.092 Nach Sanierung Reduktion 40% kWh/a Betrag EUR Kosten pro m² EUR/m² Ersparnis EUR/a Wärmeenergieeinsatz 6.801.705 457.232 7,42 304.822 Stromeinsatz 4.385.940 590.185 9,58 393.456 Bei einer mittleren Reduktion ergeben sich im Wärmebereich 267.000 EUR und im Strombereich 344.000 EUR an Einsparpotential jährlich. Damit liegen rechnerisch die Energiekosteneinsparungen bei rund 9,90 EUR/m²/a. Der Absolutwert beträgt bei derzeitigem Energiepreis im Mittel rund 610.000 EUR pro Jahr. Zu 2.) Den Schätzkosten für die Basisvariante liegen zu Grunde:Seite 9 von 20 4 Preisermittlungen Grobkostenschätzungen spezifische Werte aus abgerechneten Maßnahmen Mengen Bei dieser Basisvariante ist zu berücksichtigen, dass keine Anpassungen an zeitgemäße Büro- und Organisationsstrukturen geplant sind. Entsprechende Anpassungen erfordern eine Entkernung des Gebäudes oder einen Neubau (Einzelheiten vgl. Antwort zu 3). Die Sanierungskosten für das Stadthaus werden hausintern grob auf rd. 70 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Davon sind einige Maßnahmen bereits wegen Unaufschiebbarkeit begonnen und abgeschlossen worden, oder kurzfristig in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung des Entscheidungszeitpunktes und von technischen Gegebenheiten durchzuführen (Erneuerung der Brandmeldeanlage und die Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung). Diese Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan 2010 des SGB mit 1,6 Mio. EUR veranschlagt und zum Teil bereits beauftragt bzw. in Ausführung. In den nächsten 2 Jahren stehen u. a. die Sanierung der Brandschutzklappen in den unteren Geschossen und die Sanierung von Flachdächern mit einem Volumen von rd. 7,4 Mio. EUR an. Mittel- und langfristige Sanierungsarbeiten sind aufgrund der Überlegungen zur Zukunft des Stadthauses zunächst zurückgestellt (Anpassung der Datenleitungen, Sanierungen von Böden und Decken, Erneuerung und Modernisierung der Gebäudetechnik mit Gesamtkosten von rund 23 Mio. EUR). Hierbei ist zu beachten, dass die vorgenannten Gewerke ineinander greifen und somit eine zeitliche Streckung nur in minimalem Umfang möglich ist. Darüber hinaus sind weitere Sanierungsmaßnahmen mit einem Volumen von rd. 38 Mio. EUR erforderlich (u. a. die Sanierung der Fassade des Stadthauses). Detailangaben sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.Seite 10 von 20 5 Maßnahmen Gesamtansatz Basis der Kostenermittlun g Austausch defekter Plattenwärmetauscher 185.000** Preisermittlung Aus:09.2009 Erneuerung Co-Warnanlage Garagenbereich P1 und P2 21.000* erledigt Erneuerung der Notstromversorgung 360.000 Preisermittlung aus:04.2009 Erneuerung Kältemaschine 2 420.000 Preisermittlung aus:11.2009 Brandschutz / Erneuerung eines Brandschutztores auf P2 29.000* erledigt Brandschutz / Migration von Rauchmeldern vor Brandschutztoren auf P1 und P2 Rest -2010(253T) M-07-00079 können abgezogen werden 55.000** Preisermittlung aus:01.2010 Austausch der defekten Fluchtweg- Schiebtür-Anlage Turm D- E im Stadthaus Bonn 10.000 Preisermittlung aus:09.2008 Brandschutzmaßnahmen auf der Etage 1 Lobby Turm A - E 17.500* erledigt Brandschutz Abtrennung Rettungsweg E8 13.400 Preisermittlung aus:11.2007 Erneuerung Brandmeldeanlage 308.000** Preisermittlung aus:01.2010 Erneuerung Niederspannungshauptverteilung 330.000 Preisermittlung aus:01.2004 Brandschutzklappen Flachbereiche (2.BA) 2.500.000 Grobkosten- schätzung 2 Rototherm - Rotoren (Turm C u. E), Wärmerückgewinnung 40.000 Preisermittlung aus:06.2009 Austausch defekter Raumfühler 17.500 Preisermittlung aus:10.2007 Austausch Vorhangscheiben (innerhalb 2 Jahren) 1.450.000 Grobkosten- schätzung Erneuerung Fahrtreppe 2 "Loggia Stadthaus" 250.000 Preisermittlung aus:06.2008 Flachdachsanierung 1. BA 875.000 Grobkosten- schätzung Flachdachsanierung 2. BA 1.400.000 Grobkosten- schätzung Sanierung Dehnfugen u. Parkpaletten (Parkdeck P 2) 145.000 Grobkosten- schätzung Umbau Duschen 90.000 Grobkosten- schätzungSeite 11 von 20 6 Weitere Modernisierung Gebäudeleit- technik 200.000 Grobkosten- schätzung Abdichtung Außenbereich 2.100.000 Grobkosten- schätzung Aufzüge außen 800.000 Grobkosten- schätzung Aufzugsgruppen 2/3 2.000.000 Preisermittlung aus:11.2007 Bodenbeläge 4.400.000 Grobkosten- schätzung Deckenauflagen (KMF) 1.200.000 Grobkosten- schätzung diverse interne Aufzüge 170.000 Grobkosten- schätzung EDV-Leitungen 3.500.000 Grobkosten- schätzung Erneuerung Fahrtreppen 2, 5, 6, 7, 8 640.000 Preisermittlung aus:07.2008 Erneuerung Kältemaschine 4 240.000 Preisermittlung aus:06.2010 Erneuerung Rolltore Einfahrt/Ausfahrt Rollgitterparkdeck 60.000 Grobkosten- schätzung Fassadenbefahranlagen 500.000 Preisermittlung aus:07.2008 Gegenströmer Kältezentrale 50.000 Grobkosten- schätzung Instandsetzung Luftwäscher 320.000 Preisermittlung aus:07.2008 Pufferspeicher Heizzentrale 60.000 Grobkosten- schätzung Sanierung Parkdecks 9.400.000 Grobkosten- schätzung Abtrennung eines Sozialraums in Archiv- Werkstatt 6.000 Grobkosten- schätzung Abwasserleitungen 700.000 Grobkosten- schätzung Austausch Brandschutztüren, Ersatz von Drahtglas 720.000 Grobkosten- schätzung Austausch Schiebetürantriebe 70.000 Grobkosten- schätzung Behindertengerechte Zugänge 30.000 Grobkosten- schätzung Beleuchtung Ersatzraster 50.000 Grobkosten- schätzung Blendschutz 740.000 Grobkosten- schätzung Digitales Schließsystem 500.000 Grobkosten- schätzung Einbau neuer Feuchte- und Raumfühler in den Räumen der Kellermagazine 47.000 Grobkosten- schätzungSeite 12 von 20 7 Energetische Fassadenerneuerung 27.500.000 Grobkosten- schätzung Klimatisierung Führerscheinstelle 32.000 Preisermittlung aus 2009 Küche Speisesaal 1.700.000 Grobkosten- schätzung Sanierung Kantine 600.000 Grobkosten- schätzung Sanierung Rückkühlwerk 75.000 Grobkosten- schätzung Sanierung Steuertechnik 110.000 Grobkosten- schätzung Teeküchen 180.000 Grobkosten- schätzung Unterhang Rasterdecken Außenbereich Eingangshalle 3.000.000 Grobkosten- schätzung Ohne Auslagerungskosten 70.216.400 * bautechnisch abgeschlossen ** in Ausführung zu 3.) Die nachfolgende Grobanalyse ist ohne Berücksichtigung denkbarer Fördermöglichkeiten erstellt. Zurzeit sind keine Aussagen zur Förderung möglich. Grundsätzlich bestehen folgende Handlungsoptionen, A) Sanierung B) Neubau (Eigenabwicklung; PPP) C) Anmietung die bei den hausinternen Voruntersuchungen zur Vorbereitung einer Richtungsentscheidung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln untersucht wurden. Der Voruntersuchung liegen im Wesentlichen folgende Parameter zu Grunde. Sanierungskosten Baukosten nach BKI 2009 Grundstückskosten nach Bodenrichtwerten Mietkosten(dauerhaft) Umzugskosten Unterbringungskosten (temporär) Verlagerung der Kommunikationszentrale Grobe ZeitpläneSeite 13 von 20 8 Die Projektkosten beinhalten neben den Baukosten inklusive der Nebenkosten auch die zurzeit gültige Mehrwertsteuer sowie im Wesentlichen die vorgenannten Kostenblöcke. Nachfolgend sind die einzelnen Handlungsoptionen aufgeführt. (Einzelheiten vgl. Anlage 1) zu A) A I. Sanierung ohne Anpassung an zeitgemäße Büro- und Organisationsstruktur am jetzigen Standort Bei dieser Basisvariante erfolgen keinerlei Anpassungen an zeitgemäße Büro- und Organisationsstrukturen. Die Struktur des Hauses (Großraumbüros) bleibt so bestehen. Erneuerung der abgängigen Anlagen und technischen Komponenten sowie energetische Ertüchtigung Geschätzte Gesamtkosten: rd. 73,9 Mio. EUR (siehe Anlagen 1und 2) Durchschnittliche Kosten / pro Jahr rd. 5,4 Mio. EUR (siehe Anlage 1) Projektdauer: rd. 36 Monate A II. Sanierung mit Anpassung an zeitgemäße Büro- und Organisationsstruktur am jetzigen Standort Nach heutigem Stand werden Großraumlösungen in der Architektur aber auch aus organisatorischen Gründen nicht mehr favorisiert. Die Anpassung an zeitgemäße Organisationsstrukturen erfordert Einzel- und Doppelbüros. Die Medienversorgung ist so flexibel zu gestalten, dass mit geringstmöglichem Aufwand zukünftige Anpassungen möglich bleiben. Diese Variante ist nur durch einen Rückbau auf Rohbauniveau (Entkernung) möglich. Für rd. 420 Mitarbeiter/innen müssen dauerhaft externe Flächen angemietet werden, da die Flächen nach Umstrukturierung auf Einzel- bzw. Doppelbüros nicht mehr ausreichen. (Einzelheiten siehe Anlage 2). Die Sanierungskosten sind mit rund 2.200 EUR pro m² anzusetzen. Der Wert wurde aus abgerechneten Vergleichsobjekten ermittelt. Die Projektkostenerhöhung im Vergleich zur Sanierung ohne Anpassung ergibt sich aus der kompletten Entkernung mit anschließendem Wiederaufbau sowie den erhöhten temporären Auslagerungskosten. Geschätzte Gesamtkosten: rd. 153,7 Mio. EUR (siehe Anlagen 1und 2) Durchschnittliche Kosten / pro Jahr rd. 12,9 Mio. EUR (siehe Anlage 1) Mietkosten dauerhaft: rd. 1,1 Mio. EUR pro Jahr Projektdauer: rd. 72 Monate zu B) B I. Neubau am jetzigen StandortSeite 14 von 20 9 Diese Variante ist in Form einer Eigenabwicklung oder als PPP-Modell realisierbar. Der Wert wurde aus BKI - Angaben ermittelt. Die Baukosten liegen in der gleichen Größenordnung wie bei der Sanierung mit Anpassung (A.II). Wesentliche Kostendifferenzen ergeben sich aus temporären Unterbringungskosten und zweifache Umzugskosten für Mitarbeiter und Akten. Die reinen Baukosten für ein PPP-Modell wurden gemäß Literaturangaben rechnerisch auf Basis der BKI - Angaben ermittelt. Die Transaktionskosten wurden als Mittelwert gemäß der Literaturangaben mit 1,5 % der Baukosten zugrunde gelegt. B I.1 Eigenabwicklung Geschätzte Gesamtkosten: rd. 172,1 Mio. EUR (siehe Anlagen 1und 3) Durchschnittliche Kosten / pro Jahr rd. 13,1 Mio. EUR (siehe Anlage 1) Projektdauer: rd. 36 Monate B I.2 Fremdabwicklung Geschätzte Gesamtkosten: rd. 160,3 Mio. EUR (siehe Anlagen 1und 3) Durchschnittliche Kosten / pro Jahr rd. 12,8 Mio. EUR (siehe Anlage 1) Projektdauer: rd. 36 Monate Die geringere Grobkostenschätzung resultiert u.a. daraus, dass im Rahmen einer Fremdabwicklung günstigere Konditionen bei der Abnahme von Bauleistungen erzielt werden können. B II. Neubau an einem anderen Standort Diese Variante ist ebenfalls in Form einer Eigenabwicklung oder als PPP-Modell realisierbar. Die günstigeren Gesamtkosten im Vergleich zum Neubau am jetzigen Standort ergeben sich im Wesentlichen aus den entfallenden temporären Unterbringungskosten sowie den einmalig anfallenden Umzugskosten für Mitarbeiter und Akten. B II.1 Eigenabwicklung Geschätzte Gesamtkosten: rd. 142,8 Mio. EUR (siehe Anlagen 1und 3) Durchschnittliche Kosten / pro Jahr rd. 11,0 Mio. EUR (siehe Anlage 1) Projektdauer: rd. 36 Monate B II.2 Fremdabwicklung Geschätzte Gesamtkosten: rd. 131,0 Mio. EUR (siehe Anlagen 1und 3) Durchschnittliche Kosten / pro Jahr rd. 10,6 Mio. EUR (siehe Anlage 1) Projektdauer: rd. 36 MonateSeite 15 von 20 10 Auf Basis vorgenannter Zahlen sind als bautechnische Alternativen zur Anmietung vertiefend zu prüfen. Sanierung ohne Anpassung (A. I.) Neubau neuer Standort in Eigenabwicklung (B. II. 1.) Neubau neuer Standort im PPP-Modell (B. II.2.) zu C ) Anmietung Die Unterbringung von 1450 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erfordert unter Berücksichtigung der organisatorischen Anforderungen eine Anmietung von rund 62.000 m² NGF. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Mietzinsniveau von ca. 12 EUR pro m² ist von einer jährlichen Miete in Höhe von rund 8,9 Mio. EUR zuzüglich Nebenkosten auszugehen. Zur Vergleichbarkeit mit den Varianten Sanierung und Neubau sind Mieten von 8,00 EUR, 10,00 EUR, 11,00 EUR, 12,00 EUR, 13,00 EUR und 14,00 EUR (alle Werte in brutto) dargestellt. Mietzins (EUR/m², brutto) benötigte Fläche (m² NGF) Mietkosten pro Jahr ohne Nebenkosten (EUR) aus dem Mietzins resultierende mögliche Investition (EUR, geschätzt)* Größenordnung der Variante 8 62.000 5.952.000 85.000.000 A I 10 62.000 7.440.000 105.000.000 11 62.000 8.184.000 116.000.000 12 62.000 8.928.000 128.000.000 B II.2 13 62.000 9.672.000 138.000.000 B II.1 14 62.000 10.416.000 149.000.000 Die oben durchgeführte Berechnung basiert auf der Methode der Annuitätentilgung mit einem Zinssatz von 4,9 % p. a., 4% Tilgung und einer Laufzeit von 25 Jahren. *Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Aufwendungen für die Bauunterhaltung nicht berücksichtigt sind.Seite 16 von 20 11 Zu 4.) Zur Absicherung der anstehenden Richtungsentscheidung ist ein vertiefendes externes Gutachten zu den vorgenannten Varianten erforderlich. Das Anforderungsprofil des Gutachtens enthält neben der Verifizierung der Kosten die Schnittstelle Neubau / Anmietung. Städtebauliche Aspekte werden ebenso wie Veränderungen von Käuferströmen und deren Auswirkungen auf den Einzelhandel analysiert und bewertet. Ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Ausschreibung dieses Gutachtens liegt als Drucksache Nr.: 1013168 vor.Seite 17 von 20 Anlage: 1 A. I. A. II. B.I.1. B.II.1 B.I.2 B.II.2 ohne Anpassung mit Anpassung jetziger Standort neuer Standort jetziger Standort neuer Standort Kaufpreis minus Erlös alter Standort Kaufpreis minus Erlös alter Standort 1. Sanierungskosten 60.816.400 € 135.500.000 € entfällt entfällt entfällt entfällt 2. Sanierung Tiefgarage 9.400.000 € 9.400.000 € entfällt entfällt entfällt entfällt 3. Baukosten nach BKI entfällt entfällt 136.400.000 € 136.400.000 € 122.800.000 € 122.800.000 € 4. Rückbaukosten entfällt 1.600.000 € 2.000.000 € entfällt 2.000.000 € entfällt 5. Grundstückskosten (Differenz z. VK) entfällt entfällt entfällt 2.000.000 € entfällt 2.000.000 € 6. * Unterbringungskosten temporär 3.100.000 € 6.500.000 € 26.800.000 € entfällt 26.800.000 € entfällt 7. Umzugskosten Mitarbeiter und Akten 450.000 € 500.000 € 5.500.000 € 3.200.000 € 5.500.000 € 3.200.000 € 8. Verlagerung Kommunikationsz. 100.000 € 150.000 € 1.400.000 € 1.200.000 € 1.400.000 € 1.200.000 € 9. Dauer der Maßnahme 36 Monate 72 Monate 36 Monate 36 Monate 36 Monate 36 Monate 10. Transaktionskosten (1,5% der Bausumme) entfällt entfällt entfällt entfällt 1.800.000 € 1.800.000 € geschätzte Gesamtkosten 73.866.400 € 153.650.000 € 172.100.000 € 142.800.000 € 160.300.000 € 131.000.000 € * Unterbringung von 400 Mitarbeitern Kosten pro Jahr 11. ** Kapitaldienst 5.189.000 € 10.793.000 € 12.089.000 € 10.031.000 € 11.823.000 € 9.662.100 € 12. Energiekosteneinsparung, rechnerisch 610.000 € 610.000 € 610.000 € 610.000 € 610.000 € 610.000 € 13. Differenz zwischen 11. und 12. 4.579.000 € 10.183.000 € 11.479.000 € 9.421.000 € 11.213.000 € 9.052.100 € 14. Bauunterhaltungskosten 840.000 € 1.600.000 € 1.600.000 € 1.600.000 € 1.600.000 € 1.600.000 € 15. Auslagerung 420 MA entfällt 1.100.000 € entfällt entfällt entfällt entfällt geschätzte jährliche Summe aus 13+14+15 5.419.000 € 12.883.000 € 13.079.000 € 11.021.000 € 12.813.000 € 10.652.100 € ** Zinssatz 4,9 %, 4% Tilgung, Laufzeit 25 Jahren / bei der Fremdabwicklung wurden 5% Rendite für den PPP-Partner einkalkuliert / Risikozuschläge nicht berücksichtigt Sanierung Neubau Eigenabwicklung Neubau FremdabwicklungSeite 18 von 20 Anlage: 2 A I. Details zur Sanierung ohne Anpassung Gerundet u. eingetragen 1, 2 Sanierungskosten siehe Vorlage 70.216.400 € nur Sanierung 60.816.400 € 60.816.400 € Sanierung Tiefgarage 9.400.000 € 9.400.000 € 6. Unterbringungskosten temporär 18 m² x 400 Mitarbeiter Miete, brutto 3.100.000 € 15 m² + 20% Erschliessungsfläche=18m² x 12 € Miete/m² x 36 Monate 7. 400 MA 2x290* €, 1050 MA x2x100** € 442.000 € 450.000 € 14. 1,2 % der Bausumme 70.000.000 € x 1,2% 840.000 € A II. Details zur Sanierung mit Anpassung 1. Sanierungskosten (Entkernung) 61.623 m² BGF x 2200 € brutto 61.623 m² x 2.200 € 135.500.000 € 6. Unterbringungskosten temporär 6.500.000 € 7. 400 MA 2x290 €, 630 MA x2x100 € 358.800 € 500.000 € 420 MA 1x290 € dauerhaft 121.800 € 15. Durchsch. Mietpreis 12,00 € Brutto. 18 m² x 420 Mitarbeiter Miete, brutto 1.100.000 € 420 MA x 18 m² x 12 € Miete/m² x 12 Monate 15 m² + 20% Erschliessungsfläche * 290 € Umzugskosten pro Arbeitsplatz von Objekt zu Objekt ** 100 € Umzugskosten pro Arbeitsplatz im Objekt Anlage: 3Seite 19 von 20 B I.I. Details Neubau jetziger Standort Eigenabwicklung Gerundet u. eingetragen 3. Baukosten nach BKI 62.000 m² x 2.200 € 136.400.000 5. Unterbringungskosten 62.000 m² x 12 € Miete/m² x 36 Monate 26.800.000 6. Umzugskosten, Akten aus- u. einlagern 120 € 9.310 qm 1.450 Mitarbeiter x 290 € x 2 Umzüge Regale, Regalfahranlage*** 10.200 lfm.1x80 € o.1x160 € 9.310 qm x 120 € x 2 10.200 lfm x 80 € 5.500.000 10.200 lfm x 160 € B II.I Details Neubau neuer Standort Eigenabwicklung 3. Baukosten nach BKI 62.000 m² 2.200 € 136.400.000 6. Umzugskosten, Akten Umzug 120 € 9.310 qm 1.450 Mitarbeiter x 290 € x 1 Umzüge Regale, Regalfahranlage*** 10.200 lfm 1x160 € 9.310 qm x 120 € x 1 3.200.000 10.200 lfm. x 160 € 4. Grundstückskosten, m² x Preis, 6-8 Geschosse 30.000 m² x 330 € 2.000.000 (Verkaufserlös 10Mio. EUR, Abrisskosten 2 Mio.EUR) B I.II Details Neubau jetziger Standort Fremdabwicklung 3. Baukosten BKI Minus 10% nach Literaturauswertung 136.400.000 € x (- 10%) 122.800.000 5. Unterbringungskosten 62.000 m² x 12 € Miete/m² x 36 Monate 26.800.000 6. Umzugskosten, Akten Aus- u. Einlagern 120 € 9.310 qm 1.450 Mitarbeiter x 290 € x 2 Umzüge Regale, Regalfahranlage*** 10.200 lfm. 1x80 € o.1x160 € 9.310 qm x 120 € x 2 10.200 lfm. x 80 € 5.500.000 10.200 lfm. x 160 € 10. Transaktionskosten 122.800.000 € x 1,5% 1.800.000 B.II.II Details Neubau neuer Standort Fremdabwicklung 3. Baukosten BKI Minus 10% nach Literaturauswertung 136.400.000 € x (- 10%) 122.800.000 4. Grundstückskosten, m² x Preis, 6-8 Geschosse 30.000 m² x 330 € 2.000.000 (Verkaufserlös 10Mio. EUR, Abrisskosten 2 Mio.EUR) 6. Umzugskosten, Akten Umzug 120 € 9310 qm 1.450 Mitarbeiter x 290 € x 1 Umzüge Regale, Regalfahranlage*** 10.200 lfm.1x160€ 9.310 qm x 120 € x 1 3.200.000 10.200 lfm. x 160 € 10. Transaktionskosten 122.800.000 € x 1,5% 1.800.000 * 290 € Umzugskosten pro Arbeitsplatz von Objekt zu Objekt ** 100 € Umzugskosten pro Arbeitsplatz im Objekt *** Es wurde zur optimalen Raumnutzung die Beschaffung von Regalfahranlagen (160 €) kalkuliert, bei herkömmlichen Regalen (80 €) reduzieren sich die Kosten um 816.000 €Seite 20 von 20
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