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212294-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerinformation und -beteiligung zur Querschnittsgestaltung Viktoriabrücke

Nummer
212294-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 212294 Bürgerantrag: Bürgerinformation und -beteiligung zur Querschnittsgestaltung Viktoriabücke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
212294-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerinformation und -beteiligung zur
Querschnittsgestaltung Viktoriabrücke
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bezugnehmend auf den Beschluss des Ausschusses für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger vom 25.05.22 mit Maßgabe zu vertagen gibt die
Verwaltung folgende ergänzende Stellungnahme zum korrespondierenden
CDU-Antrag ab (siehe DS 220955):
Zu 1:
Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung das Gutachten durch das
beauftragte Büro vorstellen lassen und die zu Grunde liegenden Daten
benennen. Das Gutachten kann den Fraktionen dann zur Verfügung gestellt
werden.
Zu 2:
Für die Förderung ist die Einreichung eines Änderungsantrags bei der
Bezirksregierung Köln erforderlich. Dieser befindet sich momentan in der
Bearbeitung. Erst nach dortiger Prüfung kann eine verlässliche Aussage über
die Förderhöhe getroffen werden. Zusätzlich wurde nach Einreichung der
Änderungsanzeige und der neuen Verkehrsplanung die Planänderung als
wesentliche Änderung eingestuft und die Freigabe der Anträge an die
Genehmigung der Planfeststellung der Rampe gekoppelt. Auch für die
Straßenrampe Thomastraße und den Fußgängertunnel werden Anpassungen
am Finanzierungsantrag erforderlich. Erst nach Prüfung beider
Finanzierungsanträge und der Genehmigung der Planfeststellung der
Straßenrampe besteht Sicherheit bei der Förderfähigkeit und Förderhöhe der
Gesamtmaßnahme.
Zu 3:
Aufgrund der Verschiebung der Maßnahme durch die Autobahn GmbH hat sich
dieser Antragspunkt erledigt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
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