212294-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerinformation und -beteiligung zur Querschnittsgestaltung Viktoriabrücke
Kerndaten
- Nummer
- 212294-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212294-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerinformation und -beteiligung zur Querschnittsgestaltung Viktoriabrücke Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Im Rahmen der Entscheidungsfindung zur Neuaufteilung des Straßenquerschnittes wurde von der Stadtverwaltung ein renommiertes Ingenieurbüro mit der Planung sowie ein weiteres Ingenieurbüro mit einer Leistungstechnischen Überprüfung beauftragt. In dem Gutachten zur leistungstechnischen Überprüfung wurden mögliche Auswirkungen auf das nähere Umfeld umfassend dargestellt. Daher existiert eine fundierte Entscheidungsgrundlage, auf der die Planung der Politik vorgestellt und diskutiert wurde. Hier sind auch mögliche Auswirkungen auf die Bornheimer Straße dargestellt. Diese sind aus Sicht der Verwaltung zu vernachlässigen. Da durch die Maßnahmen laut dem Ergebnis des beauftragten Gutachtens keine negativen Auswirkungen auf das Projekt an der Bornheimer Straße zu erwarten sind, wird eine Bürgerinformationsveranstaltung als nicht notwendig angesehen. Zurzeit ist die der Politik vorgestellte Planung mit einer vorläufigen Gelbmarkierung auf der Viktoriabrücke gekennzeichnet. Bis zu einer endgültigen Markierung sind zwischen der Stadtverwaltung Bonn und der Bezirksregierung Köln umfassende Abstimmungen zur Förderfähigkeit der neuen Verkehrsführung durchzuführen. Daher kann dem Eindruck, dass der Beschluss vom 05.10.2021 nicht von Interesse sei, nicht zugestimmt werden. Das Ergebnis des Gutachtens zur Leistungsfähigkeitsberechnung zeigt, dass keine signifikanten Veränderungen bei der Belastung der Bornheimer Straße durch die Umplanung der Straßenraumaufteilung zu erwarten sind. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch die Umplanung des Anschlusses der Viktoriabrücke die Anbindung der Viktoriabrücke an die Bornheimer Straße für den MIV durch den Wegfall der Rechtsabbiegespur schon jetzt unattraktiver ist und somit eine Verkehrsreduzierung unterstützt. Zu 2. und 3. Die Verwaltung sieht keine Veranlassung, eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Wie unter 1. bereits dargelegt wird die Verkehrsbelastung für die Bornheimer Straße durch die in Rede stehenden Maßnahmen nicht signifikant verändert. Hierzu wird auf den Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2021 (Drucksachen-Nr. 211960) undSeite 1 von 2 Seite 2 das darin veröffentlichte Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeitsberechnung des Ingenieurbüros VSU sowie auf die unter 1 genannten Gründe verwiesen. Im Übrigen ist eine kurzfristige Abänderung der Verkehrsführung ohne erneuten gutachterlichen Nachweis der Leistungsfähigkeiten und wegen der bereits aufgebrachten Markierungen, ausgewiesenen Beschilderungen und angepassten Signalprogramme nicht sinnvoll. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und die Antragstellenden über die in der Stellungnahme genannten Gründe für die Ablehnung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de