212293-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
[Volt] Aktuelle Arbeitsbelastung des Ausländeramts der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212293-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212293-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I [Volt] Aktuelle Arbeitsbelastung des Ausländeramts der Stadt Bonn Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Tat hat sich die Pandemie auf die Arbeitssituation der Ausländerbehörden ausgewirkt, so auch in Bonn. Zu Beginn der Pandemie im März 2020 hat die Verwaltung in der Ausländerbehörde (einschließlich Einbürgerungsbehörde) den Publikumsverkehr auf das unabdingbar notwendige Maß beschränken müssen. Gleichzeitig wurde allen Kund*innen sofort die Möglichkeit eröffnet, Anträge per E-Mail oder Brief zu stellen. Diese Möglichkeit besteht weiter fort. Das hat zu Folge, dass Anträge nicht mehr über Terminbuchungen auf die nächsten Wochen und Monate verteilt werden, sondern sofort als Posteingang vorliegen. Hinzu kommt, dass seit dem Sommer mit der Lockerung der Reisebeschränkungen und der Wiederaufnahme der Studiengänge an den Hochschulen in Präsenz, der Aufnahme von Ortskräften aus Afghanistan u.a. der Zuwachs der Personen mit Aufenthaltsrecht sehr hoch ist. Aktuell leben in Bonn so viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis wie nie zuvor. Dieses insgesamt sehr hohe Antragsaufkommen kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Im schriftlichen Antragsverfahren dauern die Abläufe zum Teil länger, wenn Unterlagen geklärt oder nachgefordert werden müssen, was zuvor in einem persönlichen Antragsgespräch schnell zu klären war. Für viele Kund*innen ist das schriftliche Verfahren aber unkomplizierter, weil sie nicht etwa bei ihrem Unternehmen für einen Behördentermin frei nehmen müssen. Zur Abgabe der biometrischen Daten und zur Abholung des Aufenthaltstitels ist ein persönliches Erscheinen – unter besonderen Infektionsschutzmaßnahmen – weiter erforderlich. Diese Besuche lassen sich aber in wenigen Minuten absolvieren. Während der Lockdown-Maßnahmen hat die Ausländerbehörde wiederholt unaufgefordert Briefe an alle Kund*innen versandt, deren Aufenthaltstitel abzulaufen drohte. In diesem Brief wurde die Gültigkeit der Aufenthaltskarte verlängert, gleichzeitig wurden die Kund*innen zum schriftlichen Verlängerungsantrag – bei Bedarf – eingeladen. Mit Ablauf der letztenSeite 1 von 2 Seite 2 Verlängerung per Serienbrief zum 31. August 2021 sind noch einmal sehr viele dieser Anträge gestellt worden, auch dies ist ein Grund für das stark erhöhte Antragsaufkommen. Um bei etwaigen Problemen der Kund*innen negative Auswirkungen zu verhindern (z.B., wenn für ein Unternehmen der Aufenthaltsstatus nicht eindeutig klar ist), werden Fälle mit nachvollziehbar besonderer Dringlichkeit im Rahmen der Möglichkeiten vorgezogen. Auch zu Flüchtlingsberatungsstellen, Migrationsdiensten (von Hilfsorganisationen) für Erwachsene, Jugendmigrationsdiensten und auch anderen Behörden wie Jobcenter bestehen offene Kanäle, über die dringliche Fälle mit der Ausländerbehörde geklärt werden können. Für die weitere stellenplanmäßige Ausstattung der Ausländerbehörde analysiert die Verwaltung kontinuierlich die Fallzahlen aus dem Controlling. Diese Fallzahlen hatten infolge der Auswirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen vorübergehend nur eingeschränkte Aussagekraft. Inzwischen prüft die Verwaltung, ob und in welcher Form die aktuell festgestellten Fallzahlen für eine Personalbedarfsbestimmung verwendet werden können. Im Rahmen der bestehenden personellen Möglichkeiten stellt die Verwaltung angemessene Verstärkung zur Verfügung und wird vakante Stellen zügig besetzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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