212290 · Beschlussvorlage
Einrichtung von Stellen mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Aufholen nach Corona"
Kerndaten
- Nummer
- 212290
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 212290 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Einrichtung von Stellen mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Aufholen nach Corona" Beratungsfolge Rat 09.12.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der kurzen Laufzeit des Förderprogrammes sowie des akuten Bedarfes an Unterstützungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche bedingt durch die andauernde pandemische Lage, ist über die Einrichtung der Stellen zeitnah zu entscheiden. Aufgrund der notwendigen Abstimmung zum Förderprogramm kann die Vorlage erst jetzt vorgelegt werden. Um möglichst zeitnah die Stellen einzurichten und die Fördermittel zu verausgaben, wird ein kurzfristiger Beschluss benötigt. Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ teilzunehmen. 2. Folgende Stellen sollen befristet bis zum 31. Dezember 2022 eingerichtet werden: Im Schulamt: • 8 Stellen für Schulsozialarbeiter*innen in der Wertigkeit S 11b TVöD Im Amt für Kinder, Jugend und Familie: • 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD • 1 Stelle für eine*n Medienpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD • 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 11b TVöD • 1 Stelle für eine*n Sozialarbeiter*in in der Wertigkeit S 12 TVöD 3. Für die Jahre 2021 und 2022 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mitteln, die die Bundesstadt Bonn im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhält.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Bund und Länder haben ein Förderprogramm zum Thema „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro bereit, um Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Ziel des Förderprogramms ist es, pandemiebedingt eingetretene Ungleichheiten und Benachteiligungen bei Kindern und Jugendlichen abzumildern bzw. auszugleichen. Dementsprechend sollen die im Rahmen des Förderprogramms bereitgestellten Finanzmittel zur Finanzierung zusätzlicher Angebote bzw. zur Ausweitung bereits bestehender Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden. Für die Handlungsfelder Schulsozialarbeit/soziale Arbeit an Schulen, Angebote der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/Beruf (sog. Fördersäule II) sowie (offene) Jugendarbeit (Fördersäule III) steht für 2021 für die Bundesstadt Bonn ein Förderbetrag von 610.252,13 Euro zur Verfügung. Für das nächste Jahr ist eine Förderung in Höhe von 1.220.504,26 Euro angekündigt. Zur Umsetzung des Programms fand eine Abstimmung zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Schulamt der Bundesstadt Bonn statt, um über Bedarfe und mögliche Verteilungen zu beraten. Mit dem erarbeiteten Maßnahmenplan werden alle im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Fördersäulen II und III ausgeschöpft. Über den Maßnahmenplan wurde bereits mit der DS 212009 informiert. Die erforderlichen Stellen werden zunächst für die Laufzeit des Förderprogramms bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 eingerichtet. Sie sind über das Förderprogramm vollständig refinanziert. Die neu einzurichtenden Stellen werden folgenden Bereichen zugeordnet und im nachfolgend angegebenen Umfang besetzt: • 5,5 VZÄ im Bereich der Schulsozialarbeit • 2 VZÄ im Bereich Schulsozialarbeit im Übergang KiTa- Grundschule • 1 VZÄ in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle • 0,5 VZÄ im Bereich Jugendförderung/Medienpädagogik • 0,5 VZÄ zur Unterstützung im Jugendhaus Brücke • 1 VZÄ im Bereich Jugendsozialarbeit als „Beratungsstelle Jugendberufshilfe“ Aus Personalgewinnungsgründen soll das entsprechende Personal vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und einer ständigen Fluktuation jedoch unbefristet eingestellt werden. Nach Auslaufen des Förderprogramms kann ein Einsatz auf anderen, dann vakanten Stellen erfolgen.Seite 2 von 4 Seite 3 Aus fachlicher Sicht sind die jetzt aus dem Programm initiierten Maßnahmen mit einer Laufzeit bis Ende 2022 zu kurz gegriffen. Die Stundenaufstockungen für bestehendes Personal und die befristeten Neueinstellungen im Bereich Schulsozialarbeit können mit Blick auf das noch immer andauernde Pandemiegeschehen die gewünschte Wirkung bei den Kindern und Jugendlichen erst dann erzielen, wenn die Laufzeit des Förderprogrammes um mindestens ein Jahr verlängert wird. Sollte eine Fortführung des Förderprogramms anvisiert werden oder ein über den Förderzeitraum hinaus gehender Bedarf erkennbar sein, wird die Verwaltung die Politik erneut beteiligen. Finanzielle Auswirkungen: 2021: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00 1.06.04 1.06.05 1.06.06 Schulträgeraufgaben - übergreifend Einrichtungen der Jugendarbeit Sonst.Leist.z.Förd.junger Menschen u. Familien Sonst.Einr.für junge Menschen u. Familien - 1.06.04.01 1.06.05.05 1.06.06.01 Offene Kinder- u. Jugendarbeit in städt. Einrichtungen Jugendsozialarbeit Städt. Erziehungsberatungsstelle Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 401.605,73 € 140000300./7 0.1000: 263.914,38 € 151000604/7 0.1000: 22.948,56 € 151000605/7 0.1000: 68.845,67 € 151000606/7 0.1000: 45.897,12 € 263.914,38 € 151*: 137.691,35 € ÜPL: Deckung aus Fördermitteln: 151000605/61.10 00 Einzahlungen / Erträge 401.605,73 € 151000605/6 1.1000Seite 3 von 4 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 € 2022: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00 1.06.04 1.06.05 1.06.06 Schulträgeraufgaben - übergreifend Einrichtungen der Jugendarbeit Sonst.Leist.z.Förd.junger Menschen u. Familien Sonst.Einr.für junge Menschen u. Familien - 1.06.04.01 1.06.05.05 1.06.06.01 Offene Kinder- u. Jugendarbeit in städt. Einrichtungen Jugendsozialarbeit Städt. Erziehungsberatungsstelle Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 803.211,47 € 140000300/7 0.1000: 527.828,77 € 151000604/7 0.1000: 45.897,12 € 151000605/7 0.1000: 137.691,35 € 151000606/7 0.1000: 91.794,23 527.828,77 € 151*: 275.382,70 € ÜPL: Deckung aus Fördermitteln: 151000605/61.10 00 Einzahlungen / Erträge 803.211,47 € 151000605/6 1.1000 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de