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212290 · Beschlussvorlage

Einrichtung von Stellen mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Aufholen nach Corona"

Nummer
212290
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.12.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212290
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung von Stellen mit Mitteln aus dem
Förderprogramm "Aufholen nach Corona"
Beratungsfolge
Rat 09.12.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der kurzen Laufzeit des Förderprogrammes sowie des akuten
Bedarfes an Unterstützungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche
bedingt durch die andauernde pandemische Lage, ist über die Einrichtung der
Stellen zeitnah zu entscheiden. Aufgrund der notwendigen Abstimmung zum
Förderprogramm kann die Vorlage erst jetzt vorgelegt werden. Um möglichst
zeitnah die Stellen einzurichten und die Fördermittel zu verausgaben, wird ein
kurzfristiger Beschluss benötigt.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Förderprogramm „Aufholen nach
Corona“ teilzunehmen.
2. Folgende Stellen sollen befristet bis zum 31. Dezember 2022
eingerichtet werden:
Im Schulamt:
• 8 Stellen für Schulsozialarbeiter*innen in der Wertigkeit S 11b
TVöD
Im Amt für Kinder, Jugend und Familie:
• 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD
• 1 Stelle für eine*n Medienpädagog*in in der Wertigkeit S 12
TVöD
• 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 11b
TVöD
• 1 Stelle für eine*n Sozialarbeiter*in in der Wertigkeit S 12 TVöD
3. Für die Jahre 2021 und 2022 werden die Mittel für die zusätzlichen
Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus
Mitteln, die die Bundesstadt Bonn im Rahmen des Förderprogramms
„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhält.Seite 1 von 4
Seite 2
Begründung
Bund und Länder haben ein Förderprogramm zum Thema „Aufholen nach
Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Mit dem Aktionsprogramm
„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund in den
Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro bereit, um Folgen der
Corona-Pandemie zu mildern.
Ziel des Förderprogramms ist es, pandemiebedingt eingetretene
Ungleichheiten und Benachteiligungen bei Kindern und Jugendlichen
abzumildern bzw. auszugleichen. Dementsprechend sollen die im Rahmen des
Förderprogramms bereitgestellten Finanzmittel zur Finanzierung zusätzlicher
Angebote bzw. zur Ausweitung bereits bestehender Angebote im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden.
Für die Handlungsfelder Schulsozialarbeit/soziale Arbeit an Schulen, Angebote
der Jugendsozialarbeit im Übergang Schule/Beruf (sog. Fördersäule II) sowie
(offene) Jugendarbeit (Fördersäule III) steht für 2021 für die Bundesstadt Bonn
ein Förderbetrag von 610.252,13 Euro zur Verfügung. Für das nächste Jahr ist
eine Förderung in Höhe von 1.220.504,26 Euro angekündigt.
Zur Umsetzung des Programms fand eine Abstimmung zwischen dem Amt für
Kinder, Jugend und Familie und dem Schulamt der Bundesstadt Bonn statt, um
über Bedarfe und mögliche Verteilungen zu beraten. Mit dem erarbeiteten
Maßnahmenplan werden alle im Jahr 2022 zur Verfügung stehenden
Finanzmittel der Fördersäulen II und III ausgeschöpft.
Über den Maßnahmenplan wurde bereits mit der DS 212009 informiert. Die
erforderlichen Stellen werden zunächst für die Laufzeit des Förderprogramms
bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 eingerichtet. Sie sind über das
Förderprogramm vollständig refinanziert.
Die neu einzurichtenden Stellen werden folgenden Bereichen zugeordnet und
im nachfolgend angegebenen Umfang besetzt:
• 5,5 VZÄ im Bereich der Schulsozialarbeit
• 2 VZÄ im Bereich Schulsozialarbeit im Übergang KiTa-
Grundschule
• 1 VZÄ in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle
• 0,5 VZÄ im Bereich Jugendförderung/Medienpädagogik
• 0,5 VZÄ zur Unterstützung im Jugendhaus Brücke
• 1 VZÄ im Bereich Jugendsozialarbeit als „Beratungsstelle
Jugendberufshilfe“
Aus Personalgewinnungsgründen soll das entsprechende Personal vor dem
Hintergrund des Fachkräftemangels und einer ständigen Fluktuation jedoch
unbefristet eingestellt werden. Nach Auslaufen des Förderprogramms kann ein
Einsatz auf anderen, dann vakanten Stellen erfolgen.Seite 2 von 4
Seite 3
Aus fachlicher Sicht sind die jetzt aus dem Programm initiierten Maßnahmen
mit einer Laufzeit bis Ende 2022 zu kurz gegriffen. Die Stundenaufstockungen
für bestehendes Personal und die befristeten Neueinstellungen im Bereich
Schulsozialarbeit können mit Blick auf das noch immer andauernde
Pandemiegeschehen die gewünschte Wirkung bei den Kindern und
Jugendlichen erst dann erzielen, wenn die Laufzeit des Förderprogrammes um
mindestens ein Jahr verlängert wird. Sollte eine Fortführung des
Förderprogramms anvisiert werden oder ein über den Förderzeitraum hinaus
gehender Bedarf erkennbar sein, wird die Verwaltung die Politik erneut
beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen:
2021:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.03.00
1.06.04
1.06.05
1.06.06
Schulträgeraufgaben -
übergreifend
Einrichtungen der
Jugendarbeit
Sonst.Leist.z.Förd.junger
Menschen u. Familien
Sonst.Einr.für junge
Menschen u. Familien
-
1.06.04.01
1.06.05.05
1.06.06.01
Offene Kinder- u. Jugendarbeit in
städt. Einrichtungen
Jugendsozialarbeit
Städt. Erziehungsberatungsstelle
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
401.605,73 € 140000300./7
0.1000:
263.914,38 €
151000604/7
0.1000:
22.948,56 €
151000605/7
0.1000:
68.845,67 €
151000606/7
0.1000:
45.897,12 €
263.914,38 €
151*: 137.691,35
€
ÜPL: Deckung
aus
Fördermitteln:
151000605/61.10
00
Einzahlungen /
Erträge
401.605,73 € 151000605/6
1.1000Seite 3 von 4
Seite 4
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 €
2022:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.03.00
1.06.04
1.06.05
1.06.06
Schulträgeraufgaben -
übergreifend
Einrichtungen der
Jugendarbeit
Sonst.Leist.z.Förd.junger
Menschen u. Familien
Sonst.Einr.für junge
Menschen u. Familien
-
1.06.04.01
1.06.05.05
1.06.06.01
Offene Kinder- u. Jugendarbeit in
städt. Einrichtungen
Jugendsozialarbeit
Städt. Erziehungsberatungsstelle
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
803.211,47 € 140000300/7
0.1000:
527.828,77 €
151000604/7
0.1000:
45.897,12 €
151000605/7
0.1000:
137.691,35 €
151000606/7
0.1000:
91.794,23
527.828,77 €
151*: 275.382,70
€
ÜPL: Deckung
aus
Fördermitteln:
151000605/61.10
00
Einzahlungen /
Erträge
803.211,47 € 151000605/6
1.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de