212282 · Mitteilungsvorlage
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 212282
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 212282 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 13.01.2022 Kenntnisnahme Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat die DS 211869 in seiner Sitzung am 23.11.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz die Inhalte im Nachgang zur Kenntnis gebracht werden. Der Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz nimmt zur Kenntnis: Beschlussvorschlag: “Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.” Begründung I. Allgemeine Rechtsgrundlagen Nach § 52 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für bestimmte Pflichtleistungen der Feuerwehr Kostenersatz aufgrund einer Satzung erheben. II. Städtische Rechtsgrundlagen Der Kostenersatz wird zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt zum 01.01.2021 (DS 201729) angepasst. III. Kostenanpassung Die Anpassung der Personalkostentarife erfolgt aufgrund der in 2021 erfolgten Erhöhungen der Bezüge der Beamt:innen. Für die Besoldungsanpassung in 2022 wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von 1,0 % zugrunde gelegt. BeiSeite 1 von 12 Seite 2 einigen Tarifen ist es aufgrund einer anderen Zusammensetzung des eingesetzten Personals und der damit verbundenen Alters- und Besoldungsstruktur nur zu einer geringfügigen Steigerung gekommen, in anderen Bereichen zu einer größeren Steigerung. Bei den Fahrzeugkosten gibt es in den einzelnen Tarifpositionen sowohl Veränderungen nach oben als auch nach unten, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen variablen Kosten (z.B. für Reparaturen), die auf die tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge (Jahreskilometer) umgelegt werden. Unabhängig davon sind die fixen Kosten je Fahrzeug zu sehen, die als sog. Vorhaltekosten auf die Jahresstunden umgelegt werden. Um eine Kontinuität zu erreichen und Schwankungen in den Kostenersatztarifen der Fahrzeuge zu vermeiden, wurden bei der Kalkulation die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet. Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über mathematische Rundungen hinaus wird seit 2010 aufgrund eines Urteils des OVG Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05 verzichtet, da dieses in dem verhandelten Fall wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der Gebührensätze geführt hat. Die Berechnung der Tarife ergibt sich aus Anlage B. Eine Gegenüberstellung von alten und neuen Tarifen ist als Anlage C beigefügt. Ein interkommunaler Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster ist als Anlage D beigefügt. In Relation zum vorzuhaltenden Aufwand für Personal, den hohen Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der technischen Spezialgeräte und – fahrzeuge sind die entsprechenden Einnahmen aus dem Kostenersatz gering, weil die Städte und Gemeinden im Rahmen der von den Feuerwehren gesetzlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Ersatz der Kosten nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen verlangen können. Die mit dieser Beschlussvorlage dargestellten Veränderungen haben keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2022. Anlage/n 1 Anlage Kostenersatzsatzung 2022 (öffentlich)Seite 2 von 12 Anlage A 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 52 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV.NRW. S. 762) sowie des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW. S. 916) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW. S. 1029), folgende Satzung be- schlossen: Artikel I Der Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 112), zuletzt ge- ändert durch Satzung vom 16. Dezember 2020 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1557), erhält folgende Fassung: „Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Tarif- Nr. Tarifart Euro 1 Einsatz von Personal je angefangene Viertelstd. 1.1 Feuerwehrtechnisches Personal 1.1.1 Beamter / Beamtin des Einsatzdienstes 16,53 € 1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 19,47 € 1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 23,32 € 1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 11,02 € 2 Einsatz von Fahrzeugen je angefangene Viertelstd. 2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 14,45 € 2.2 Tanklöschfahrzeug 8,46 €Seite 3 von 12 2.3 Drehleiter 27,34 € 2.4 Kranwagen und Rüstwagen 43,76 € 2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 33,02 € 2.6 Gerätewagen, LKW 16,23 € 2.7 Tierrettungswagen 3,96 € 2.8 Einsatzleitfahrzeug 6,06 € 2.9 Kommandowagen 5,39 € 2.10 Mannschaftstransportwagen 4,62 € 2.11 Wasserfahrzeuge 2.11.1 Mehrzweckboot 37,61 € 2.11.2 Feuerlöschboot 46,61 € 3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten zuzgl. 10% Verwaltungs- kostenzu- schlag“ Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.Seite 4 von 12 Anlage B Berechnung der Gebührensätze 1 Einsatz von Personal 1.1 Feuerwehrtechnisches Personal 1.1.1 Beamte / Beamtinnen des Einsatzdienstes Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen: Berücksichtigt werden die tatsächlich im Einsatzdienst (Alarmdienst) des Brandschutzes und der Hilfeleistung eingesetzten Mitarbeiter nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnitts-Stundensatz (Mittelwert) gebildet. 1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestellten Arbeitsplatzkosten für einen Nicht-Büroarbeitsplatz auf der Basis der tatsächlich ent- standenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2021 zuzüglich eines kalkulatori- schen Zuschlags von 1,0 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2022. In den Arbeitsplatzkosten enthalten ist auch ein Sachkostenzuschlag von 10%. Dieser bein- haltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatzleitrech- ner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpauschale von 15 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufgaben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskosten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben. 2. Als Jahresarbeitszeit werden 1.839 Stunden (48 Stunden-Woche) zugrunde gelegt. Berechnung: 14.109,00 € (Gesamtstundensatz: 270 (Gesamtzahl = 52,26 € der Mitarbeiter) Beamte Einsatzdienst) zuzüglich Kosten für Bescheiderstellung: 15 % A 10 + 7,5 % E 9c = 13,85 € insgesamt: 66,11 € je Viertelstunde 66,11 € : 4 = 16,53 € 1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen: Berücksichtigt werden die tatsächlich im B-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiter nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.Seite 5 von 12 1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestellten Arbeitsplatzkosten für einen Büroarbeitsplatz (Feuerwehr) auf der Basis der tatsäch- lich entstandenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2021 zuzüglich eines kalku- latorischen Zuschlags von 1,0 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2022. In den Arbeitsplatzkosten enthalten ist ein Sachkostenzuschlag von 9.700,00 €. Dieser beinhaltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatz- leitrechner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpau- schale von 20 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufga- ben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungskos- ten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben. Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.1. Als Jahres- arbeitszeit werden hier jedoch 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da die B-Dienst-Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind. Berechnung: 1.168,25 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeiter) : 15 (Anzahl Beamte B-Dienst) = 77,88 € je Viertelstunde 77,88 € : 4 = 19,47 € Die Kosten für die Rechnungserstellung werden nur in den Stundensatz für die Beamten des Einsatzdienstes eingerechnet, weil die B-Dienst-Beamten oder A-Dienst-Beamten nie separat abgerechnet werden, sondern immer in Kombination mit Beamten des Einsatz- dienstes. 1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.2. Als Jahres- arbeitszeit werden hier ebenfalls 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da die A-Dienst-Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind. Berücksichtigt werden die tatsächlich im A-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiter nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet. Berechnung: 1.305,58 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeiter) : 14 (Anzahl Beamte A-Dienst) = 93,26 € je Viertelstunde 93,26 € : 4 = 23,32 € 1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr Zur Berechnung des Stundensatzes für die Freiwillige Feuerwehr sind die Gesamtkosten der Freiwilligen Feuerwehr, die einsatzbedingt entstehen, ermittelt worden. Darin enthalten sind Kosten für die Ausbildung, die persönliche Ausrüstung und Schutzbekleidung, die Versiche- rung, erforderliche Tauglichkeitsuntersuchungen, Lohnersatzzahlungen an den jeweiligen Ar- beitgeber, Einsatzentgelte und anteilige Kosten der Feuerwehrgerätehäuser. Diese Kosten sind in Verhältnis zu den Jahrespflichtstunden der aktiven Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr gesetzt worden.Seite 6 von 12 Berechnung: 1.024.805,92 € (Gesamteinsatzkosten FF p.a.) : 23.240 (Jahrespflichtstunden (581 Aktive x 40 Std.) = 44,10 € je Viertelstunde 44,10 € : 4 = 11,02 € 2 Einsatz von Fahrzeugen Bei den Fahrzeugkosten sind kalkulatorische Kosten für Abschreibung nach Wiederbeschaf- fungswert, Verzinsung und Unterbringung (Fixkosten) sowie Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Materialkosten (variable Kosten) berücksichtigt. Die kalkulatorischen Kosten für die Verzinsung sind nur für den städtischen Eigenanteil, d.h. nach Abzug der Landeszuwendungen, berechnet worden. Die Unterbringung der Fahrzeuge in Kfz-Hallen, Garagen und Feuerwehrhäusern wird mit einem kalkulatorischen Mietzins plus Bewirtschaftungskosten berechnet. Für die Unterhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge werden die entstandenen Betriebskos- ten bei bonnOrange sowie die Werkstattkosten bei Amt 37 angesetzt. Nach einem Urteil des OVG Münster (Az. 9 A 780/93) ist bei der Kalkulation von Kostentarifen für Feuerwehreinsätze zwischen Kosten, die unabhängig von den Einsätzen anfallen (Vor- haltekosten) und den Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind, zu unterscheiden. Danach dürfen Vorhaltekosten (Fixkosten) nicht allein auf die Einsatzstunden umgelegt, sondern müs- sen auf die Jahres-Vorhaltestunden (= 8.760) verteilt werden. Aus diesem Grunde ist bei der Berechnung des Kostenersatztarifs zwischen Fixkosten und variablen Kosten unterschieden worden. Einige Fahrzeugkosten fallen nicht jährlich an wie z.B. TÜV-Untersuchungen, UVV-Untersu- chungen etc. Für die Kontinuität und zur Vermeidung von Schwankungen im Kostenersatzta- rif der Fahrzeuge wurden daher die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage her- angezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.Seite 7 von 12 Fahrzeugtyp Lösch- u. Hilfe- leistungsfahr- zeug Tanklöschfahr- zeug Drehleiter Rüst- u. Kranwa- gen Wechselauf- baufahrzeug (mit Abrollbe- hälter) Gerätewagen, Lkw 1. Abschreibung 17.249,53 € 18.222,08 € 32.852,40 € 0,00 € 9.514,91 € 6.120,66 € (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (WLF 20 Jahre, AB 25 Jahre) (15 Jahre) 2. Verzinsung 16.568,33 € 8.448,17 € 9.836,47 € 0,00 € 4.178,37 € 862,32 € vom Nettoaufwand 3. Fixkosten BonnOrange 508,00 € 508,00 € 7.617,38 € 498,00 € 1.889,79 € 508,00 € 4. kalk. Mietzins 4.320,00 € 4.320,00 € 5.400,00 € 5.400,00 € 10.620,00 € 4.320,00 € Flächenbedarf nach DIN 14092-1 Feuerwehrhäuser 45 qm 45 qm 56,25 qm 56,25 qm WLF: 56,25 qm AB: 56,25 qm 45 qm 5. Unterhaltung u. Betrieb - eigene Werkstätten 14.618,41 € 14.239,04 € 21.360,89 € 13.985,04 € 14.638,61 € 4.754,88 € - BonnOrange 7.883,65 € 13.110,40 € 17.033,09 € 12.518,83 € 4.116,09 € 1.332,01 € Einsatzstunden p.a. 421,35 905,00 372,80 152,01 145,30 95,76 Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 38.645,87 € 31.498,25 € 55.706,24 € 5.898,00 € 26.203,06 € 11.810,98 € Fixkosten pro Jahresstunde (1/8760) 4,41 € 3,60 € 6,359 € 0,673 € 2,99 € 1,35 € variable Kosten (Nr. 5) 22.502,06 € 27.349,44 € 38.393,98 € 26.503,87 € 18.754,71 € 6.086,89 € variable Kosten pro Einsatz- stunde 53,40 € 30,22 € 102,990 € 174,361 € 129,07 € 63,56 € Kosten pro Einsatzstunde 57,82 € 33,82 € 109,349 € 175,034 € 132,06 € 64,91 € je Viertelstunde 14,454 € 8,455 € 27,338 € 43,759 € 33,016 € 16,228 € gerundet 14,45 € 8,46 € 27,34 € 43,76 € 33,02 € 16,23 €Seite 8 von 12 Fahrzeugtyp Tierrettungswa- gen Einsatzleitwa- gen Funkkomman- dowagen Mannschafts- transportwagen Mehrzweck- boot Feuerlösch- boot 1. Abschreibung 6.123,67 € 7.497,33 € 5.858,44 € 2.775,69 € 3.983,00 € 1.816,33 € (15 Jahre) (10 Jahre) (8 Jahre) (12 Jahre) (20 Jahre) Steigeranlage 2. Verzinsung 1.126,00 € 3.374,00 € 1.903,22 € 139,75 € 2.286,67 € 1.173,67 € vom Nettoaufwand Steigeranlage 3. Fixkosten BonnOrange 508,00 € 508,00 € 531,36 € 508,00 € 77,90 € 8.026,95 € 4. kalk. Mietzins 4.320,00 € 4.320,00 € 4.320,00 € 4.320,00 € 2.160,00 € 1.000,00 € Flächenbedarf nach DIN 14092-1 Feuerwehrhäuser 45 qm 45 qm 45 qm 45 qm 45 qm (für 1 MZB mit Anhänger, 2. MZB 0 qm) (Miete Fremdanleger während Bauarbeiten) 5. Unterhaltung u. Betrieb - eigene Werkstätten 5.178,36 € 4.661,08 € 4.626,08 € 4.626,08 € 2.126,89 € 25.609,29 € - BonnOrange 9.943,01 € 3.513,90 € 1.982,03 € 2.030,38 € 614,23 € 0,00 € - Strom gem. Zähler 3.661,69 € Einsatzstunden p.a. 1.045,26 364,02 328,82 378,30 18,34 158,17 Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 12.077,67 € 15.699,33 € 12.613,03 € 7.743,44 € 8.507,57 € 12.016,95 € Fixkosten pro Jahresstunde (1/8760) 1,38 € 1,79 € 1,44 € 0,88 € 0,97 € 1,372 € variable Kosten (Nr. 5) 15.121,37 € 8.174,98 € 6.608,11 € 6.656,46 € 2.741,12 € 29.270,97 € variable Kosten pro Einsatz- stunde 14,47 € 22,46 € 20,10 € 17,60 € 149,46 € 185,064 € Kosten pro Einsatzstunde 15,85 € 24,25 € 21,54 € 18,48 € 150,43 € 186,436 € je Viertelstunde 3,963 € 6,063 € 5,385 € 4,620 € 37,608 € 46,609 € gerundet 3,96 € 6,06 € 5,39 € 4,62 € 37,61 € 46,61 €Seite 9 von 12 Anlage C Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Tarife für die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn neu alt Tarif-Nr. Tarifart Euro Euro 1 Einsatz von Personal je angefangene Viertelstunde. je angefangene Viertelstunde 1.1 Feuerwehrtechnisches Personal 1.1.1 Beamte/ Beamtinnen d. Einsatzdienstes 16,53 15,09 1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 19,47 18,67 1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 23,32 23,36 1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 11,02 9,24 2 Einsatz von Fahrzeugen je angefangene Viertelstunde. je angefangene Viertelstunde 2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 14,45 13,62 2.2 Tanklöschfahrzeug 8,46 9,73 2.3 Drehleiter 27,34 20,83 2.4 Kranwagen und Rüstwagen 43,76 33,74 2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 33,02 33,79 2.6 Gerätewagen, LKW 16,23 15,50 2.7 Tierrettungswagen 3,96 4,04 2.8 Einsatzleitfahrzeug 6,06 6,12 2.9 Kommandowagen 5,39 5,21 2.10 Mannschaftstransportwagen 4,62 4,24 2.11 Wasserfahrzeuge 2.11.1 Mehrzweckboot 37,61 27,74 2.11.2 Feuerlöschboot 46,61 40,86 3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten zuzgl. 10% Verwaltungs- kostenzuschlag Selbstkosten zuzgl. 10% Verwaltungs- kostenzuschlagSeite 10 von 12 Anlage D Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Kostenersatz in Bonn Tarifänderung vorletzte letzte geplante am/zum 01.01.2020 01.01.2021 01.01.2022 Interkommunaler Vergleich Stadt Letzte Änderung bzw. Satzung gültig ab 1.1.1 Beamter/ Beamtin des Einsatzdienstes je 15 Minuten 1.1.2 B-Dienst (Führungs- dienst) je 15 Minuten 1.1.3 A-Dienst (Führungs- dienst) je 15 Minuten 1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr je 15 Minuten 2.1 Lösch- und Hilfeleistungs- fahrzeug je 15 Minuten 2.2 Tanklösch- fahrzeug je 15 Minuten 2.3 Dreh- leiter je 15 Minuten 2.4 Kran- wagen und Rüst- wagen je 15 Minuten 2.5 Wechsel- aufbau- fahrzeug inkl. Abrollbehälter je 15 Minuten Bonn (derzeit) 01.01. 2021 15,09 € 18,67 € 23,36 € 9,24 € 13,62 € 9,73 € 20,83 € 33,74 € 33,79 € Bonn (geplant) 01.01. 2022 16,53 € 19,47 € 23,32 € 11,02 € 14,45 € 8,46 € 27,34 € 43,46 € 33,02 € Vergleichsstädte Aachen 01.01. 2017 10,00 € (mD) 16,00 € (gD) 21,00 € (hD), 16,00 € (gD) 8,00 € 11,75 € (Löschfahr- zeug) 11,75 € (Löschfahr- zeug) 11,00 € 15,75 € (Kran) 2,00 € (Rüst- wagen) 3,50 € (WLF) 0,75 € (Abrollbehälter) Bielefeld 01.07. 2020 12,50 € (mD) 15,50 € (gD) 21,75 € (hD), 15,50 € (gD) 5,00 € 32,56 € 32,56 € 67,78 € 16,56 € 7,60 € je Kilometer zuzgl. 18,46 € je 15 min. für den Abrollbehälter Münster 14.12. 2018 15,75 € (mD) 18,00 € (gD) 21,75 € (hD), 18,00 € (gD) 9,00 € 13,25 € 13,25 € (Löschfahr- zeug) 12,75 € 12,75 € 42,75 €Seite 11 von 12 Anlage D Stadt Letzte Änderung bzw. Satzung gültig ab 2.6 Geräte- wagen, LKW je 15 Minuten 2.7 Tier- rettungs- wagen je 15 Minuten 2.8 Einsatz- leitfahrzeug je 15 Minuten 2.9 Kommando- wagen je 15 Minuten 2.10 Mannschafts- transportwagen je 15 Minuten 2.11.1 Mehr- zweckboot je 15 Minuten 2.11.2 Feuer- löschboot je 15 Minuten 3. Verbrauchs- material Bonn (derzeit) 01.01. 2021 15,50 € 4,04 € 6,12 € 5,21 € 4,24 € 27,74 € 40,86 € Selbstkosten zzgl. 10% Verwaltungs- kostenzuschlag Bonn (geplant) 01.01. 2022 16,23 € 3,96 € 6,06 € 5,39 € 4,62 € 37,61 € 46,61 € Selbstkosten zzgl. 10% Verwaltungs- kostenzuschlag Vergleichsstädte Aachen 01.01. 2017 2,00 € (Geräte- wagen) kein Tarif 2,00 € 2,00 € 2,00 € kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum Tagespreis Bielefeld 01.07. 2020 16,56 € 16,56 € 16,00 € 16,00 € 16,00 € kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum Tagespreis, Münster 14.12. 2018 10,50 € kein Tarif 8,00 € 8,00 € 8,00 € kein Tarif kein Tarif nach Tagespreis Die Tarife der Vergleichsstädte sind wegen unterschiedlicher Fahrzeuge (Ausstattung, Beladung, Alter) und aufgrund anderer örtlicher Verhältnisse nicht aussagekräftig vergleichbar. Weiterhin ist die Aktualität der Satzungen zu berücksichtigen.Seite 12 von 12
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de