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212277-01 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2022

Nummer
212277-01
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
17.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 10.02.2022 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,3 MB Öffnen ↗

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  1. 212277 Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2022

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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
212277-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Gebührenordnung des Friedhofs- und
Begräbniswesens für das Jahr 2022
Beratungsfolge
Rat 10.02.2022 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der laufenden aber noch nicht abgeschlossenen
Stellenausschreibung und dem vorausgegangenen Personalwechseln sowie
der Umstrukturierung der zuständigen Abteilung konnte eine finale Abstimmung
zur Vorlage erst jetzt erzielt werden. Die Gebührenordnung muss zum
01.01.2022 in Kraft treten, damit rechtmäßig Gebühren erhoben werden
können. Bei Nichtbeschließen der Satzung in der Sitzung vom 09.12.2021 hätte
die Stadt Bonn zum 01.01.2022 keine wirksame Gebührenordnung mit der
Folge, dass ab dem 01.01.2022 alle Gebührenbescheide angreifbar werden
und im Klageverfahren für rechtswidrig erklärt werden könnten.
Daher ist es dringlich, den Beschluss noch in diesem Jahr 2021 zu erhalten.
Die Sitzung sowohl des zuständigen Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen
und Vergabe am 23.11.2021 als auch die des Rates am 09.12.2021 konnte
nicht mehr erreicht werden, sodass eine Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO
NRW getroffen werden muss.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW
1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der
Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 01 beigefügten Fassung
beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022, wie sie sich
aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war
Gegenstand der Beratung.
2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten Gebührensatzes
resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 32.615 EUR
geht wie bisher zu Lasten des allgemeinen Haushalts.
3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an
Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten
Gebührensatzes ergebende Unterdeckung für 1. Jahr in Höhe vonSeite 1 von 24
Seite 2
voraussichtlich 10.597 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts.
4. Die aus der Gebührenposition für die Nutzung der Trauerhallen
resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 235.084 EUR
geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts.
Begründung
Für die Gebührenkalkulation 2022 wurden, aufbauend auf die Datenstruktur der
vorangegangenen Jahre, die im Vorjahr ermittelten Kosten fortgeschrieben.
Die bis zu den Jahren 2020 aufgeführte Gebührenposition Gemeinschaftsgrab
Körper (Tarif 1.9) wurde bereits im vergangenen Jahr nicht mehr angeboten.
Auch zukünftig entfällt dieses Angebot, so dass diese Gebührenposition in der
Gebührenordnung für das Jahr 2022 nicht mehr ausgewiesen wird.
Im Rahmen der Kalkulation wurde ein Defizit aus dem Betriebsergebnis 2018 in
Höhe von insgesamt -623.352,73€ (-425.651,06 € Nutzungsrechte und -
197.701,67 € sonstige Leistungen) berücksichtigt, da im Jahr 2022 ein
letztmaliger Ausgleich möglich ist.
Fallzahlen einzelner Gebührenpositionen lassen sich aufgrund des sich weiter
verändernden Nachfrageverhaltens bei Bestattungsformen nur äußerst vage
prognostizieren. Dieses wirkt sich sichtbar in der Höhe der Gebühren für die
entsprechenden Gebührenpositionen aus.
Aufgrund des Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7)
besteht für die Verwaltung grundsätzlich der Auftrag, zukünftig alle
Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren.
Aus sozialen und nachfragepolitischen Gründen schlägt die Verwaltung auch in
Übereinstimmung mit der Auffassung der im Bereich des Friedhofes beteiligten
Organisationen und Institutionen vor, wie auch bereits in den vorangegangenen
Gebührenordnungen von dieser Vorgabe in einigen wenigen Positionen
abzuweichen. Hieraus ergibt sich eine „gewollte Unterdeckung“ von rund
278.296 EUR. Sie wurde jedoch im Vergleich zum Vorjahr (ca. 370.000 EUR)
um fast 100.000 EUR reduziert. Zur Darstellung wurde mit gerundeten
Fallzahlen gearbeitet, so dass leichte mathematischen Abweichungen nicht
vermieden werden konnten. Die Gründe hierfür sind im Einzelnen:
Gebührentatbestände 1.18, 2.2.5 und 2.2.6
Bereits in der Vergangenheit wurde für Kinderbegräbnisse bis zum 5.
Lebensjahr ein reduzierter Gebührensatz erhoben.
Aus sozialen Gründen empfiehlt die Verwaltung, entgegen dem Beschluss des
Rates vom 18.06.2015, auch künftig für die Nutzung dieser Einrichtungen z. T.
reduzierte Gebührensätze zu beschließen. Im Gegensatz zu den
Gebührenordnungen der vorangegangenen Jahre wird für die
Gebührenordnung 2022 eine moderate Steigerung empfohlen. Zur Ermittlung
dient ein Mittelwert des Verbraucherpreisindexes der letzten 13 Monate
(Oktober 2020 bis Oktober 2021). Dieser entspricht einem Wert von 108,0. Um
diesen Faktor wurden die Gebühren auf den o.g. Tatbeständen angehoben. Die
Berechnung der sich dennoch ergebenden Unterdeckung in Höhe von 32.615
EUR ist der Anlage 07 zu entnehmen.
Beim Gebührentatbestand 1.17 kann entgegen der Praxis der letzten Jahre dieSeite 2 von 24
Seite 3
Gebühr auf den kostendeckenden Betrag angehoben werden.
Gebührentatbestände 1.6, 1.7 und 1.8
Derzeit sind nur auf den FH Duisdorf neu, FH Kottenforst, und Südfriedhof
entsprechende Grabkammersysteme eingebaut. Auf allen 3 Friedhöfen beträgt
die Ruhefrist auf Erdgräber 30 Jahre.
Die Grabkammersysteme haben insbesondere den Vorteil, dass eine
Bestattung mit einer verkürzten Ruhezeit (15 Jahre) angeboten werden kann.
Für die letzten Gebührenordnungen 2019 ff. wurde daher auf Vorschlag der
Verwaltung eine Berechnung auf Grundlage des doppelten Gebührensatzes
eines Wahlgrabes bzw. (pflegefreien) Reihengrabes für die jährliche Gebühr
beschlossen. Damit wurden die Grabkammern nicht günstiger als Wahlgräber
bzw. (pflegefreie) Reihengräber.
Durch die kurzen Ruhefristen wird aber insbesondere lebensälteren Bürgern
die Pflege der Grabstellen erleichtert. Denn oftmals sind auch die langen
Laufzeiten bei Erdgräbern ein Grund dafür, sich gegen eine Sargbestattung zu
entscheiden.
Eine Subventionierung lässt sich auch deswegen befürworten, da die bereits
getätigten Investitionen in die Grabkammersysteme nur dann auch langfristig
sinnvoll erscheinen, wenn die Kammern belegt werden.
Um alle Gebührentatbestände, für die eine „gewollte Unterdeckung“ seitens der
Verwaltung vorgeschlagen wird, zukünftig im gleichen Maße betrachten zu
können, wird auch für diese Gebührentatbestände eine Berechnung auf
Grundlage der Vorjahresgebühren x den Mittelwert aus dem
Verbraucherpreisindex der letzten 13 Monate (Faktor 1,08) vorgeschlagen. Die
sich daraus ergebene Unterdeckung in Höhe von 10.597 EUR ist ebenfalls in
der Anlage 07 dargestellt.
Gebührentatbestand 3.1
Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen wurden ebenfalls um den
bereits dargestellten Faktor (Mittelwert Verbraucherpreisindex der letzten 13
Monate Faktor 1,08) angehoben, sind jedoch noch nicht kostendeckend. Daher
ergibt sich auch weiterhin eine gewollte Unterdeckung.
Eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 468,93 EUR wäre zum jetzigen
Zeitpunkt nicht marktgängig und würde zu einer noch höheren Unterdeckung
führen. Durch die Anhebung der Gebühr ist eine Reduzierung der geplanten
Unterdeckung um etwa 100.000 EUR angestrebt. Die Höhe der geplanten
Unterdeckung ist in Anlage 07 dargestellt.
Seit einigen Jahren wurde der Gebührentatbestand 1.22 „Verlängerungsgebühr
ohne Bestattungsrecht“ in die Gebührenordnung aufgenommen. Dieses
Angebot, das aus Sicht der Verwaltung dem Zweck des reinen Graberhalts
dient, wurde gut angenommen. Insbesondere sollen hierdurch
Nutzungsberechtige angesprochen werden, die ansonsten Grabstätten nach
Ablauf der Nutzungsdauer zurückgeben würden. Durch die verminderte Gebühr
ist zu beobachten, dass viele Nutzungsberechtige weiterhin die Rechte an den
Wahlgräbern nicht zurückgeben und diese auch in ihrer
Pflegeverantwortlichkeit behalten. Hierdurch kann einer Zerstückelung im
Bereich der Wahlgrabfelder zumindest teilweise entgegengewirkt werden.Seite 3 von 24
Seite 4
Da das Leistungsangebot durch die Einschränkung, dass keine Beisetzungen
durchgeführt werden können, erheblich minimiert ist, wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, die Gebühr, die ansonsten für die Verlängerung
eines Wahlgrabes anfallen würde, um 40% zu mindern.
Vereinzelt kann es durch die komplexe Zusammenstellung von
verschiedensten Daten (Fallmengen, Personalkosten, Sachkosten etc.) zu
geringen Rundungsdifferenzen kommen, die sich aufgrund lediglich 2
Nachkommastellen nicht verhindern lassen. So sind alle Gebührentatbestände
auf den Cent gerundet.
Die Kostenarten sind als Übersicht der Anlage 03 zu entnehmen.
Die Daten wurden, wie bereits in den vergangenen Jahren, insbesondere für
die Leistungsdaten (Anlage 04 Kostenträgerrechnung), aufgrund des beim Amt
für Umwelt und Stadtgrün eingesetzten Friedhofsprogramms ORLANDO
ermittelt. Als Basis dient für die Hochrechnung auf das Jahr 2022 ein Mittelwert
aus den Jahren 2019 bis 2021.
Für die Ermittlung der Kosten für die Gemeinkostenstellen Grundstücke,
Gebäude sowie Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben wird auf
die Ausführungen der vergangenen Jahre verwiesen. Da keine An- bzw.
Verkäufe von Grundstücken bzw. Gebäude aus dem Bereich der KRE getätigt
wurden, bleiben die Berechnungsgrundlagen. Für die Ermittlungen der
kalkulatorischen Kosten wurde jedoch der Zinssatz entsprechend auf 5,74 %
gesenkt. Die Abschreibung erfolgt wie bisher auf den
Wiederbeschaffungszeitwert.
Die Verwaltung der Friedhöfe wird auch weiterhin durch städtisches Personal
gewährleistet. Ebenso werden die allgemeine Friedhofsunterhaltung, die
Bestattungsleitungen als auch alle übrigen Friedhofsarbeiten durch
Mitarbeitende des Amtes für Umwelt und Stadtgrün realisiert. Nur zum Teil
werden Pflegearbeiten an Fremdfirmen vergeben. Die Abfallsammlung und
Entsorgung erfolgt durch die AöR bonnorange. Die Kostenverteilung ist der
Anlage 05 zu entnehmen.
Die leichte Personalkostensteigerung ergibt sich aus prognostizierten
Tarifsteigerungen im Jahr 2022.
Des Weiteren wird auf die Ausführungen der Vorlage zur Gebührenordnung
2021 (DS-Nr. 201851) ebenso wie auf die Anlage 06 verwiesen.
Aus organisatorischen Gründen war die Ermittlung eines Städtevergleiches in
diesem Jahr leider nicht möglich. Zur Beratung im nächsten Jahr wird ein
transparenter Städtevergleich vorgelegt. Ebenso wird ein früheres Einbringen in
die politischen Gremien erfolgen.
Die Entwicklung der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der letzten
3 Jahre inklusive der Gebühren für 2022 ist in der Synopse der einzelnen
Gebührentatbestände in der Anlage 02 zu entnehmen.
15.12.21 /
17.12.21
gez. Dörner gez. Schenkel
Datum Oberbürgermeisterin StadtverordneteSeite 4 von 24
Seite 5
Anlage/n
1 An01_ Gebuehrenordnung_n (öffentlich)
2 An02_Synopse_n (002) (öffentlich)
3 An03_Kostenarten (öffentlich)
4 An04_Kostentraeger_n (002) (öffentlich)
5 An05_Personalkosten (öffentlich)
6 An06_FU (öffentlich)
7 An07_Unterdeckung (öffentlich)Seite 5 von 24
Anlage 1
§ 1 Allgemeines
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Inkrafttreten
Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn
Vom xx.xx.xxxx
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung amxx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom29.September 2020(GV. NRW. S. 916) der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.Dezember 2019 (GV.NRW S. 1029), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW S. 313/SGV.NRW 2127), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV.NRW S. 405) und der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen
der Bundesstadt Bonn vom 31. Mai 2010 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 268), zuletzt geändert
durch Satzung vom 25. August 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 829), folgende
Gebührenordnung beschlossen:
Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn tritt am
01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen
der Bundesstadt Bonn vom 16. Dezember 2020 außer Kraft.
Für die Benutzung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn und der für die Bestattungen vor-gesehenen
Einrichtungen des Friedhofs- und Begräbniswesens und deren Anlagen sowie für die
Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden städtischen Leistungen werden Gebühren
erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem nachstehenden Gebührentarif zu dieser
Gebührenordnung.
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist diejenige Person verpflichtet, welche die Benutzung beantragt
oder die Einrichtung und Leistung in Anspruch genommen hat.
(2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das
Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn; bei antragsabhängigen Leistungen mit der
Antragstellung. Die Gebühren werden nach Ablauf eines Monats nach Zugang des
Gebührenbescheids fällig.Seite 6 von 24
Anlage 1
1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts
1.1.1. Neuvergabe 61,47 €
1.1.2. Verlängerung 25,61 €
1.2. Reihengrab gem. § 18 FS*;
86,85 €
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
86,85 €
1.4. Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
67,69 €
1.5. Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 1.559,40 € 103,96 €
1.6. Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Zur Zeit: 15 Jahre 2.800,98 € 186,73 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 2.800,98 € 186,73 €
1.8. Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Zur Zeit: 15 Jahre 3.353,08 € 223,54 €
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden
nicht erhoben.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Gebührentarif zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt
Bonn
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag
multipliziert wird.
Ruhefristen je Friedhof siehe AnlageSeite 7 von 24
Anlage 1
1.10. Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Zur Zeit: 20 Jahre 762,40 € 38,12 €
1.11. Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 969,80 € 64,65 €
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 969,80 € 64,65 €
1.13. Pflegefreie Urnenreihengräber
- für eine Beisetzung mit Gedenkzeichen gem. § 24 FS*
- für eine anonyme Beisetzung gem. § 25 FS*
- für eine Beisetzung auf dem Friedhain (Friedhof Heiderhof) gem. § 29 FS*-
Zur Zeit: 15 Jahre 1.245,16 € 83,01 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 875,60 € 58,37 €
1.15. Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 97,20 € 6,48 €
1.16. Aschenfeld gem. § 30 FS*
Zur Zeit: 15 Jahre 316,45 € 21,10 €
1.17. Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Zur Zeit: 10 Jahre 175,66 € 17,57 €
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Je Urnenplatz 4 Urnen.
Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem
Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Ruhefrist
mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene
Nutzungszeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Rasenpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird (je Urne).
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Gedenkzeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Grabpflege.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive
Grabpflege. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.Seite 8 von 24
Anlage 1
1.18.
Zur Zeit: 15 Jahre 243,00 € 16,20 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS*
zur Zeit 15 Jahre 1.182,72 € 78,85 €
1.20. Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: pro Jahr
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 86,85 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 186,73 €
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 64,65 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 58,37 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 84,50 €
1.21.
1.21.1.
70,55 €
1.21.2.
110,38 €
1.22. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
52,11 €
2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
2.1. Sargbestattung
2.1.1.
589,22 €
2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS*
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 332,21 €
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die
Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und
des Blumenschmucks zum Grab sowie die Errichtung eines Kranzhügels ein.
Die Gebühr für den Erhalt eines Wahlgrabes gem. § 20 FS* ohne Bestattungsrecht
wird festgesetzt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstellen zu
Pflegezwecken ist nur bei Ablauf des Nutzungsrechts ohne Anspruch auf eine erneute
Beisetzung möglich. § 42 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Es entstehen weitere
Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1.2).
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien
Reihengrab gem. § 19 FS*
Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag
multipliziert wird.
Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum
Ablauf der Ruhefrist.
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet,
indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und
von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18
Abs. 3 FS*
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die
verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. (Gebühr für die Nutzung der
anteiligen Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist - je Bestattungsfall). Weitere
Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.Seite 9 von 24
Anlage 1
2.1.3.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 332,21 €
2.1.4.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 646,96 €
2.1.5.
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt 704,71 €
2.1.6.
400,73 €
2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.6 aufgeführt:
bei Erstbelegung 400,73 €
bei Zweitbelegung 470,73 €
2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 589,22 €
2.1.10.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 38,49 €
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 145,26 €
2.2. Urnenbeisetzungen
2.2.1. Urnenbeisetzung
- in einem Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
- in einem Reihengrab gem. § 18 FS*
- in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS*
- in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
- in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS*
- im Friedhain gem. § 29 FS*
170,69 €
2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*:
Gebühr für:
- Aufbewahren der Urne
- Durchführung der Beisetzung 152,95 €
2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*:
149,67 €
38,49 €
- Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. §
26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS*
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
das Öffnen und Schließen des Kolumbariums und den Transport der Kränze und des
Blumenschmucks zum Kolumbarium ein.
Bei gleichzeitiger Beisetzung von 2 Urnen kommt der Personal-kostenaufwand als
Mehraufwand hinzu. Der Stundensatz beträgt:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen
bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen
nach dem 5. Lebensjahr:
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
das Ausheben und Schließen des Grabes und die Grabausschmückung, sowie den
Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. Gedenkzeichen ein.
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach
dem vollendeten 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien
Reihengrabkammer gem. § 22 FS:
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die
Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und
des Blumenschmucks sowie die Errichtung eines Kranzhügels zum Grab ein.
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer
gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach-
und Personalkostenaufwand erhoben.Seite 10 von 24
Anlage 1
2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*:
152,83 €
2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 108,00 €
2.2.6.
108,00 €
2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 332,21 €
2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen
145,26 €
2.4.
2.4.1.
200,00 €
2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 €
3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
3.1.
237,60 €
4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 839,78 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 916,77 €
4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 148,55 €
4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 311,49 €
4.5.
115,48 €
5. Grabräumung
Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da
die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind.
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von
Kindern)
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich
Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer
Beisetzung in Tieflage
Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne,
die Durchführung der Beisetzung und den Transport der Kränze und des
Blumenschmucks zum Grab bzw. zum Gedenkzeichen ein.
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus
Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Falls das Öffnen und Schließen des Grabes (inkl. Grabausschmückung, Grabhügel und
Kranz- und Dekorationsablage) gem. § 10 der FS durch private Unternehmen
durchgeführt wird, reduziert sich die Gebühr auf:
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.Seite 11 von 24
Anlage 1
6. Verwaltungsgebühren
6.1.
25,61 €
6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 12,81 €
6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 17,92 €
6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 17,92 €
6.4.
Die Gebühren nach Tarif-Nr. 5.4.1 bis 5.4.3 beinhalten
- Prüfung der angegebenen Grablage
- Ausstellen der Genehmigung
6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 53,75 €
6.4.2.
53,75 €
6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 53,75 €
6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 83,52 €
7. Ausstattung
7.1. Liegender Gedenkstein 211,80 €
7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 81,39 €
7.3. Einzelnamensschild 61,39 €
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 56,39 €
Hinweis:
Im Übrigen gelten die Gebühren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
(AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
* FS = Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
- regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der
genehmigten Grablage bis zu deren Entfernung.
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine
Abdeckplatte
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und
Abdeckplatten gem. § 38 FS*:
- Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Grabgestaltung nach den einschlägigen
Bestimmungen der FS*
- Prüfung der Übereinstimmung zwischen genehmigter und ausgeführter
Grabgestaltung
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger
gem. § 20 Abs. 8 FS*Seite 12 von 24
Stadtbezirk Friedhof
Alter Friedhof 15 Jahre 15 Jahre
Buschdorf 15 Jahre 30 Jahre
Dottendorf 15 Jahre 15 Jahre
Dransdorf 15 Jahre 15 Jahre
Endenich 15 Jahre 15 Jahre
Grau-Rheindorf 15 Jahre 15 Jahre
Ippendorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Ippendorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Kessenich alt 15 Jahre 20 Jahre
Kessenich neu 15 Jahre 20 Jahre
Kottenforst (Ückesdorf) 15 Jahre 30 Jahre
Lessenich 15 Jahre 30 Jahre
Nordfriedhof 15 Jahre 15 Jahre
Poppelsdorf 15 Jahre 20 Jahre
Röttgen 15 Jahre 30 Jahre
Südfriedhof 25 Jahre 30 Jahre
Geislar 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Holzlar 20 Jahre 40 Jahre
Küdinghoven 20 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Niederholtdorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Oberkassel 25 Jahre 30 Jahre
Platanenweg (Beuel) 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre
Pützchen 15 Jahre 20 Jahre
Roleber (Om Berg) 25 Jahre 30 Jahre
Schwarz-Rheindorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Vilich 15 Jahre 20 Jahre
Vilich Müldorf 20 Jahre 25 Jahre
Burgfriedhof 15 Jahre 20 Jahre
Friesdorf 25 Jahre 30 Jahre
Heiderhof 15 Jahre 25 Jahre
Lannesdorf 15 Jahre 20 Jahre
Mehlem 15 Jahre 20 Jahre
Muffendorf 15 Jahre 20 Jahre
Plittersdorf 15 Jahre 20 Jahre
Rüngsdorf 15 Jahre 20 Jahre
Zentralfriedhof 15 Jahre 20 Jahre
Duisdorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Duisdorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Lengsdorf alt 15 Jahre 30 Jahre
Lengsdorf neu 15 Jahre 30 Jahre
Bad
Godesberg
Hardtberg
Ruhefrist Kinder (bis zum 5. LJ) Ruhefrist Personen ab dem 5. LJ
Anlage zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn
Bonn
BeuelSeite 13 von 24
Anlage 2
1.
1.1. 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022
1.1.1. 46,33 € 29,98 € 62,24 € 61,47 €
1.1.2. 12,05 € 7,80 € 25,93 € 25,61 €
1.2. 73,65 € 84,36 € 86,45 € 86,85 €
1.3. 73,65 € 84,36 € 86,45 € 86,85 €
1.4. 58,07 € 61,81 € 67,39 € 67,69 €
1.5.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.327,05 € 1.487,25 € 1.552,35 € 1.559,40 € 88,47 € 99,15 € 103,49 € 103,96 €
1.6.
Zur Zeit: 15 Jahre 2.209,50 € 2.530,80 € 2.593,50 € 2.800,98 € 147,30 € 168,72 € 172,90 € 186,73 € Kostendeckender Betrag in 2022: 6.431,92€
1.7.
Zur Zeit: 15 Jahre 2.209,50 € 2.530,80 € 2.593,50 € 2.800,98 € 147,30 € 168,72 € 172,90 € 186,73 € Kostendeckender Betrag in 2022: 6.431,92 €
1.8.
Zur Zeit: 15 Jahre 2.654,10 € 2.974,50 € 3.104,70 € 3.353,08 € 176,94 € 198,30 € 206,98 € 223,54 € Kostendeckender Betrag in 2022: 6.688,66 €
1.9.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.270,35 € 1.260,00 € 84,69 € 84,00 € entfällt
1.10.
Zur Zeit: 20 Jahre 487,20 € 422,80 € 681,40 € 762,40 € 24,36 € 21,14 € 34,07 € 38,12 €
1.11. 833,85 € 873,45 € 965,55 € 969,80 € 55,59 € 58,23 € 64,37 € 64,65 €
1.12.
Zur Zeit: 15 Jahre 833,85 € 873,45 € 965,55 € 969,80 € 55,59 € 58,23 € 64,37 € 64,65 €
1.13.
Zur Zeit: 15 Jahre 1.056,60 € 1.095,60 € 1.239,90 € 1.245,16 € 70,44 € 73,04 € 82,66 € 83,01 €
1.14.
Zur Zeit: 15 Jahre 558,00 € 665,85 € 764,10 € 875,60 € 37,20 € 44,39 € 50,94 € 58,37 €
1.15.
Zur Zeit: 15 Jahre 131,25 € 131,70 € 114,60 € 97,20 € 8,75 € 8,78 € 7,64 € 6,48 €
1.16.
Zur Zeit: 15 Jahre 593,55 € 375,90 € 316,65 € 316,45 € 39,57 € 25,06 € 21,11 € 21,10 €
1.17.
Zur Zeit: 10 Jahre 150,00 € 150,00 € 150,00 € 175,66 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 17,57 €
1.18.
Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 225,00 € 225,00 € 243,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 16,20 € Kostendeckender Betrag in 2022: 887,72 €
1.19.
zur Zeit: 15 Jahre 1.182,72 € 27,92 € 44,81 € 75,33 € 78,85 €
Kolumbarium gem. § 28 FS*
Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Synopse- Gebührenveränderungen der letzten 4 Jahre
Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung
eines Grabnutzungsrechts
Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle)
Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage 1
Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*:
Neuvergabe
Verlängerung
Reihengrab gem. § 18 FS*;
Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS*
Kinderreihengrab gem. § 18 FS*:
Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*:
Reihengrabkammer gem. § 21 FS*;
Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*
Einzelsummen je Jahr Erläuterungen
Pflegefreie Urnenreihengräber
Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS*
Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS*
Summe für Gesamtnutzungsdauer
Aschenfeld gem. § 30 FS*
Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS*
Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS*
Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS*
Urnenreihengrab gem. § 23 FS*
Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*Seite 14 von 24
Anlage 2
pro Jahr 2019 2022 2021 2022
1.20.
1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 73,65 € 84,36 € 86,45 € 86,85 €
1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 147,30 € 168,72 € 172,90 € 186,73 €
1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 84,69 € 84,00 € entfällt entfällt
1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 55,59 € 58,23 € 64,37 € 64,65 €
1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 37,20 € 44,39 € 50,94 € 58,37 €
1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 33,88 € 45,29 € 80,58 € 84,50 €
1.21.
1.21.1.
38,59 € 28,08 € 71,13 € 70,55 €
1.21.2.
43,99 € 51,57 € 111,13 € 110,38 €
1.22. 44,19 € 50,62 € 51,87 € 52,11 € Kostendeckender Betrag: 86,85€
2.
2.1.
2.1.1. 617,55 € 566,02 € 554,72 € 589,22 €
2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* 343,27 € 306,35 € 314,46 € 332,21 €
2.1.3. 343,27 € 306,35 € 314,46 € 332,21 €
2.1.4. 675,92 € 623,21 € 608,65 € 646,96 €
2.1.5.
734,29 € 680,40 € 663,22 € 704,71 €
2.1.6.
414,14 € 360,55 € 378,93 € 400,73 €
2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*:
bei Erstbelegung 414,14 € 360,55 € 378,93 € 400,73 €
bei Zweitbelegung 484,14 € 430,55 € 448,93 € 470,73 € (inkl. 70,00 € für Holzständer)
2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 617,55 € 566,02 € entfällt entfällt
2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 617,55 € 566,02 € 554,72 € 589,22 €
2.1.10.
Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 38,91 € 38,13 € 36,38 € 38,49 €
Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 121,35 € 88,79 € 138,08 € 145,26 € (wie Beisetzung durch Dritte)
2.2. Urnenbeisetzungen
2.2.1. Urnenbeisetzung 162,30 € 125,64 € 161,74 € 170,69 €
2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: 126,32 € 92,09 € 145,00 € 152,95 €
2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 124,64 € 90,74 € 142,09 € 149,67 €
2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 158,93 € 125,64 € 144,89 € 152,83 €
2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 € 100,00 € 100,00 € 108,00 € Kostendeckender Betrag in 2022: 188,24 €
2.2.6.
100,00 € 100,00 € 100,00 € 108,00 € Kostendeckender Betrag in 2022: 160,01 €
2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 343,27 € 306,35 € 314,46 € 332,21 €
2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 121,35 € 88,79 € 138,08 € 145,26 €
Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht.
Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die
verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende
Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird.
Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus
Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr:
Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS*
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5.
Lebensjahr:
Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer
gem. § 22 FS:
Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5.
Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern:
Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung
von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.
Sargbestattung
Gebühren für die Durchführung einer Bestattung
Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.Seite 15 von 24
Anlage 2
2.4. 2019 2020 2021 2022
2.4.1. 200,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 €
2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 €
3.
3.1. 220,00 € 237,60 € Ab 2021 einheitl. Gebühr kostendeckender Betrag: 468,93 €
3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 212,00 € 195,73 €
3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 180,00 € 163,95 €
3.2. Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag 100,00 €
3.3. Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen 150,00 €
4.
4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 863,52 € 828,72 € 790,48 € 839,78 €
4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 941,34 € 904,97 € 863,23 € 916,77 €
4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 150,94 € 133,66 € 140,43 € 148,55 €
4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 315,00 € 300,96 € 294,49 € 311,49 €
4.5. 77,82 € 76,25 € 109,13 € 115,48 €
5.
38,91 € gestrichen
17,64 € gestrichen
6.
6.1. 11,58 € 7,50 € 25,93 € 25,61 €
6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 7,88 € 5,10 € 12,97 € 12,81 €
6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS*
6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 6,49 € 4,20 € 21,14 € 17,92 €
6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 6,49 € 4,20 € 21,14 € 17,92 €
6.4.
6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 23,17 € 15,01 € 63,41 € 53,75 €
6.4.2. 20,85 € 13,51 € 63,41 € 53,75 €
6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 20,85 € 13,51 € 63,41 € 53,75 €
6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 9,28 € 68,60 € 76,44 € 83,52 € Portokosten (65,60 EUR)+ 17,92 € Gebühr
7.
7.1. Liegender Gedenkstein 205,61 € 201,56 € 211,82 € 211,80 €
7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 74,63 € 73,00 € 81,64 € 81,39 €
7.3. Einzelnamensschild 54,63 € 53,00 € 61,46 € 61,39 €
7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 49,63 € 48,00 € 56,46 € 56,39 €
Ausstattung
Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.
Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte
Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen
Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38
Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen
Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind.
Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*
Verwaltungsgebühren
Grabräumung
Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien
Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten.
Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage
Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern)
Gebühr wird 2021 nicht aufgeführt, da Kap.
Nordfriedhof geschlossen.Seite 16 von 24
Anlage 3
Gesamt jährl. brutto
AW 673.080
132.328
228.498
davon: rw 52.982
davon: WBZW 100.225
davon: rw 6.037
davon: WBZW 15.163
davon: RW 71.325
davon: WBZW 106.809
davon: rw 1.984
davon: WBZW 6.300
RW 12.465
WBZW 7.277
207.859
426.978
davon: hand 64.815
davon: WBZW 252.476
davon: hand 139.068
davon: WBZW 171.345
davon: hand 349
davon: WBZW 1.017
davon: hand 3.627
davon: WBZW 2.140
445.333
165.000
140.809
35.895
142.950
97.319
-30.000
14.120
600
10.000
74.000
491.667
10.000
14.750
5.900
50.708
55.300
127.042
391.826
6.500
341.717
166.517
15.770
-1.000.000
Samstagszuschläge Beisetzungen - Neutralisierung der
Arbeiterkosten, da bereits in Personalausgaben enthalten -38.321
Preissteigerung Energiekosten 7,5% 10.561
400.940
2.835.006
38.321
30.000
25.024
6.763.738
Bezugs-jahr: Kosten jährl. brutto Anteile
Kalk. Zinsen RW 2022 1.025.731 15,2%
Abschreibungen WBZW 2022 662.752 9,8%
2022 1.745.963 25,8%
2022 400.940 5,9%
2022 2.903.327 42,9%
2022 25.024 0,4%
6.763.738 100,00%
623.353
Gesamtsumme 7.387.091
Abschreibungen Sachinvestitionen
527130 Wartung und Pflege von Software
94000173 Gebäudebewirtschaftung (524190 siehe A-Dat Gebäudereinigung)
524110 bis 524140 Bewirtsch.Aufw. Gebäude (Heizöl, Gas, Wärme, Strom)
524150 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: Wasser
581111-15 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: GBA
521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude
521120 Unterhaltung der Betriebsvorrichtung
Abschreibungen Invest. in Nebengrabtypen
Kalk. Zinsen Invest. in Grundstücke und NoGF
Abschreibungen Invest. in Grundstücke und NoGF
Kalk. Zinsen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung)
Abschreibungen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung)
Kalk. Zinsen Invest. in Nebengrabtypen
Kalk. Zinsen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung)
94000015+25+65+01 +23+43+63+73+83+93 +103+163 Verrechn. Verwalt.leist.
94000035+55 Verrechn Grünpflege +Vermessung
94000013+143 Verrechnung Werkstattleistungen Amt 70,Treibstoffe, Sachaufw. Werkst.
94000002 Verrechn. Stat. KennZ.
543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial, Kerzen, Grabmatten, Schilder
543120 bis 543180 Fortbild, Reise, Büromaterial, Zeitungen, Telekom, Porto, Presse,
544110 bis 545100 Versich, Mitglbeitr, Mieten
94000000+5 Verrechnung VILV
Defizitausgleich BAB 2017/2018
Summe Kosten
Warenwerte der verk. Waren hoheitl.
Summe Kosten
Kostenarten / Gruppen
Laufende Ausgaben (Sachausg. usw.) der Jahresrechnung
Personalkosten FH-Verwaltung
Personalkosten Arbeiter
529100 sonst. Dienstleistungen (z.B. Gerätemieten usw.)
523500 Erstatt.ver.U /Bet/Sov (Müll)
529110 Gutachter-/Beratungskosten
541160 Dienst- und Schutzkleidung usw.
524170 Anteil Reinigung TH, siehe A-Dat
525110 Ersatzteillager + 525120 Treibstoffe
525500 Unterhaltung des sonst. bewegl. Vermögen
Entgelte Privatunternehmer Reinigung Trauerhallen
Warenwerte der verk. Waren hoheitl.
94000023 Verrechnung Versicherungsbeitr.Amt 30
94000035 Verrechnung Sachaufwand Erträge i.V. aus Grünflächenamt = Linearer
Personalkosten FH-Verwaltung
Personalkosten Arbeiter hoheitlich
Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle+ Sonst. Leist.
Abschreibungen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung)
Kostenarten
Kalk.Zinsen Bodenwert
Kalk. Zinsen Gebäudeinvestitionen
Abschreibungen Gebäudeinvestitionen
Kalk. Zinsen Betriebsgebäude
Kalk. Zinsen Gebäudeinvest. Trauerhallen
Abschreibungen Gebäudeinvest. Trauerhallen
Kalk. Zinsen Verwaltungsgebäude
Abschreibungen Verwaltungsgebäude
Kalk. Zinsen Kolumb. Hochbauten, lt. KR
Abschreibungen Betriebsgebäude
Kalk. Zinsen vermietete Gebäude
Abschreibungen vermietete Gebäude
Abschreibungen Kolumb. Hochbauten lt. KR
Kalk. Zinsen SachinvestitionenSeite 17 von 24
Anlage 4
Kostenträger
Bonn
Jahr: 2022
Verwaltungsleistungen ME Menge
jährl.
Kostensatz
je ME Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kosten-satz
incl. Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.1.1 Antrag Neuvergabe
Grabnutzungsrecht Antrag 1.368,6 54,67 74.815 6,80 61,47 84.124 84.124
1.1.2 Verlängerungsantrag
Grabnutzungsrecht Antrag 2.371,5 22,78 54.018 2,83 25,61 60.739 60.739
6.1 Überschreiben des Nutzungsrechts Antrag 38,9 22,78 886 2,83 25,61 997 997
6.2 Austellung Ersatzurkunde Antrag 1,0 11,39 11 1,42 12,81 13 13
6.3 Gewerbegenehmigung für 3 Jahre Antrag 76,8 11,39 875 6,53 17,92 1.376 1.376
6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes
Gedenkzeichen Antrag 338,5 34,17 11.565 19,58 53,75 18.194 18.194
6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes
Gedenkzeichen oder Abdeckplatte Antrag 312,8 34,17 10.687 19,58 53,75 16.813 16.813
6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung Antrag 546,6 34,17 18.674 19,58 53,75 29.377 29.377
6.5 Urnenversand Antrag 7,4 11,39 84 6,53 17,92 132 132
Sondergenehmigungen Aufw je Verw.
Arb.Std. 14,6 45,55 663 0,00 45,55 663 663
5.076,6 172.278 212.428 212.428
Defizitanteil: 40.150
Grabnutzungsrechte
Grabnutzungsrechte Sarggräber Normal-
gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Def.Zuschl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.3 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS G-Stelle 141,6 1.158,53 163.996 144,15 1.302,68 184.402 184.402
1.3 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS G-Stelle 113,4 1.544,71 175.130 192,20 1.736,91 196.920 196.920
1.3 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS G-Stelle 24,2 1.930,89 46.724 240,25 2.171,14 52.537 52.537
1.3 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS G-Stelle 88,6 2.317,06 205.292 288,30 2.605,36 230.835 230.835
1.7 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 5.720,19 5.720 711,73 6.431,92 6.432 6.432
1.2 Sargreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 16,2 1.158,53 18.772 144,15 1.302,68 21.108 21.108
1.2 Sargreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 3,9 1.544,71 6.019 192,20 1.736,91 6.768 6.768
1.2 Sargreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,5 1.930,89 2.871 240,25 2.171,14 3.228 3.228
1.2 Sargreihengrab 30 gemäß § 18 FS G-Stelle 3,5 2.317,06 8.079 288,30 2.605,36 9.084 9.084
1.6 Sargreihengrab-Kammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 5.720,19 5.720 711,73 6.431,92 6.432 6.432
1.4 Kinderreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 7,5 903,04 6.761 112,36 1.015,40 7.602 7.602
1.4 Kinderreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.204,06 1.204 149,81 1.353,87 1.354 1.354
1.4 Kinderreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.505,07 1.505 187,27 1.692,34 1.692 1.692
1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung
von Tot- und Fehlgeburten und von den aus
Schwangerschaftsabbrüchen stammenden
Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS
G-Stelle 45,2 789,49 35.701 98,23 887,72 40.143 40.143
1.5 SRRG Pflegefreies Reihengrab gemäß §
19 FS G-Stelle 23,8 1.386,86 33.063 172,56 1.559,42 37.177 37.177
1.8 SRRKG Pflegefreie Reihengrabkammer
gemäß § 22 FS G-Stelle 1,0 5.948,52 5.949 740,14 6.688,66 6.689 6.689
Ehrengrab SG+UG G-Stelle 0,0 0,00 0 0,00 0,00 0 0
474,3 722.505 812.403 812.403
Defizitanteil: 89.898
Grabnutzungsrechte Urnengräber Normal-
gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Def.Zuschl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.12 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS G-Stätte 448,3 862,49 386.632 107,31 969,80 434.738 434.738
1.11 Urnenreihengrab gemäß § 23 FS G-Stätte 13,5 862,49 11.632 107,31 969,80 13.079 13.079
1.13 Pflegefreies Urnenreihengrab NoGf G-Stätte 434,5 1.107,37 481.128 137,78 1.245,16 540.992 540.992
883,0 879.392 988.810 988.810
Defizitanteil: 109.418
Grabnutzungsrechte Nebengrabtypen
(neu verg. GNR) ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Def.Zuschl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.16 Aschefeldgrab gemäß § 30 FS GNR 7,4 281,43 2.078 35,02 316,45 2.336 2.336
1.14 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß
§ 27 FS GNR 26,1 778,71 20.359 96,89 875,60 22.892 22.892
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
Hoheitlicher Bereich
KTR-Gruppe
FU-Berechnung:
FU-Berechnung:
Grundberechnung:
ohne Grabgrößenberücksichtigung
FU-Kosten in GNR-Gebühr enthalten
herkömmliche BerechnungSeite 18 von 24
Anlage 4
1.15 ULG Landschaftsgrab Urne gemäß §
32 FS GNR 41,6 86,44 3.599 10,76 97,20 4.047 4.047
1.10 SLG Landschaftsgrab Körper gemäß §
32 FS GNR 2,0 677,97 1.356 84,36 762,33 1.525 1.525
76,3 27.392 30.800 30.800
Defizitanteil: 3.408
Grabnutzungsrechte Kolumbarien und
Nebengrabtyp
(neu verg. GNR)
ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS U-Kamm 16,4 1.051,84 17.264 130,88 1.182,72 19.412 19.412
1.17 Grab auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld G Stelle 14,0 156,22 2.194 19,44 175,66 2.467 2.467
26,3 19.458 21.879 21.879
Defizitanteil: 2.421
Verlängerungen GNR Normalgräberfeld ME Menge
jährl.
Kostensatz
herkömmlich Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.20 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS 1 Jahr 4.318,8 77,24 333.565 9,61 86,85 375.069 375.069
1.20 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS 1 Jahr 9.046,5 77,24 698.708 9,61 86,85 785.645 785.645
1.20 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS 1 Jahr 163,9 77,24 12.661 9,61 86,85 14.237 14.237
1.20 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS 1 Jahr 3.548,9 77,24 274.099 9,61 86,85 308.204 308.204
1.20 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 Jahr 9,6 381,35 3.676 47,45 428,79 4.134 4.134
Ehrengrab SG+UG 1 Jahr 3,0 127,98 384 15,92 143,90 432 432
1.20 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS 1 Jahr 5.085,5 57,50 292.414 7,15 64,65 328.797 328.797
4er Urnenwahlgrab Alt 1 Jahr 1,0 57,50 57 7,15 64,65 65 65
#BEZUG! 1.615.564 1.816.583 1.816.583
Defizitanteil: 201.019
Verlängerungen GNR Nebengrabtypen und
Kolumbarien ME Menge
jährl.
Kostensatz
kameral Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz
herkömml.
incl.
Def.Zuschl.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
1.20 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß
§ 27 FS 1 Jahr 24,6 51,91 1.275 6,46 58,37 1.434 1.434
1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28
FS 1 Jahr 227,7 75,15 17.113 9,35 84,50 19.242 19.242
252,3 18.388 20.676 20.676
Defizitanteil: 2.288
3.691.151 3.691.151
Friedhofsunterhaltung
im aktiven Gräberfeld, wenn die FU
separat kalkuliert wird
ME Menge
jährl.
Kostensatz
FU (nur bei
separater FU-
Gebühr)
Kosten jährlich
(nur bei
separater FU-
Gebühr)
FU Gräberfeld m² 940.319 2.387.048
kameral kam 2.387.048
Anzahl vorh.GNR Anzahl 53.245 44,83
53.245 (je GNR jährl.)
Sargbestattungen ME Menge
jährl. Kostensatz Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
SB RG - 2.1.1, 2.1.8, 2.1.9 Sargbestattung
Reihengrab gemäß § 18 FS und in einem
pflegefreiem Reihengrab gemäß § 19 FS,
Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab
Körper gemäß § 27 FS, Sargbestattung in
einem Landschaftsgrabfeld gemäß § 32 FS
Bestatt 39,6 589,22 23.321 0,00 589,22 23.321 23.321
KiSB - 2.1.2, 2.1.3 Sargbestattung in einem
Kindergrab gemäß § 18 FS und
Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß §
20 in Normallage bei Verstorbenen bis zum
5. Lebensjahr
Bestatt 13,9 332,21 4.617 0,00 332,21 4.617 4.617
SB WG - 2.1.4 Sargbestattung in einem
Wahlgrab gemäß § 20 FS in Normallage bei
Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr
Bestatt 433,2 646,96 280.265 0,00 646,96 280.265 280.265
TiG SB - 2.1.5 Sargbestattung in einem
Wahlgrab gemäß § 20 FS in Tieflage bei
Verstorbenen nach dem vollendeten 5.
Lebensjahr
Bestatt 344,9 704,71 243.046 0,00 704,71 243.046 243.046
816,8 551.249 551.249 551.249
Zwischensumme NR:
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
(Kosten in
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
ohne Größen-Seite 19 von 24
Anlage 4
Defizitanteil: 0
Sonstige Arbeiterleistungen ME Menge
jährl. Kostensatz Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
Sonst. Arbeit nach Std - 2.1.10 Bei einer
Bestattung in einer Gruft / Mausoleum
gemäß § 33 FS oder bei einer gleichzeitigen
Beisetzung von 2 Särgen
1 Arb.Std 95,5 38,49 3.675 0,00 38,49 3.675 3.675
UB Norm 2.2.1, 2.2.4, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8
Urnenbeisetzung oder -wiederbeisetzung in
Gräbern gemäß § 23, 18, 26, 20, 27, 29, 32
der FS
Standard 1.716,6 170,69 292.996 0,00 170,69 292.996 292.996
2.2.2 Anonyme Urnenbeisetzung gemäß §
25 FS Standard 82,9 152,95 12.679 0,00 152,95 12.679 12.679
2.2.3 Urnenbeisetzung in einem
Kolumbarium gemäß § 28 FS Standard 28,7 149,67 4.297 0,00 149,67 4.297 4.297
2.2.4 Beisetzung auf dem Aschefeld Standard 6,7 152,83 1.026 0,00 152,83 1.026 1.026
2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS Standard 11,7 188,24 2.210 0,00 188,24 2.210 2.210
2.1.6, 2.1.7 Sargbestattung in einer
Grabkammer gemäß § 21 FS und § 22 FS Standard 1,0 400,73 401 0,00 400,73 401 401
4.1Ausgrabung Sarg Normallage Standard 7,2 839,78 6.072 0,00 839,78 6.072 6.072
4.2 Ausgrabung Sarg Tieflage Standard 3,1 916,77 2.821 0,00 916,77 2.821 2.821
4.3 Ausgrabung Urne Standard 19,5 148,55 2.902 0,00 148,55 2.902 2.902
1.21.1 Pflege eines Urnenreihen- und
Urnenwahlgrabs Standard 4,3 62,75 272 7,81 70,55 306 306
1.21.2 Pflege eines Reihen- und Wahlgrabs Standard 84,7 98,16 8.310 12,21 110,38 9.344 9.344
4.4 Umbettung innerhalb eines Tiefgrabs Standard 5,6 311,49 1.757 0,00 311,49 1.757 1.757
4.5 Wiederbeisetzung bei geöffnetem Grab /
Tieferlegung Standard 4,8 115,48 557 0,00 115,48 557 557
2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und
Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. §
18(3) FS
Standard 46,9 160,01 7.498 0,00 160,01 7.498 7.498
2.2.7 Beisetzung Gebeinskiste Standard 7,7 332,21 2.572 0,00 332,21 2.572 2.572
2.106,5 350.045 351.113 351.113
Defizitanteil: 1.068
902.362 902.362
Trauerhalle ME Menge
jährl. Kostensatz Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
TF 3.1 Trauerfeier Standard 1.016,6 298,08 303.029 170,86 468,93 476.723 476.723
2.4.1 Zuschlag für die Durchführung einer
Bestattung bzw. Beisetzung an einem
Samstag je Urnenbeisetzung (auch für Tot&
Fehlgeburten)
Standard 94,1 200,00 18.817 0,00 200,00 18.817 18.817
2.4.2 Zuschlag für die Durchführung einer
Bestattung bzw. Beisetzung an einem
Samstag je Erdbestattung
Standard 32,5 600,00 19.504 0,00 600,00 19.504 19.504
2.3 Durchführung von Bestattungen durch
Privatunternehmen Standard 53,0 145,26 7.701 0,00 145,26 7.701 7.701
1.266 349.051 522.745 522.745
Defizitanteil: 173.694
Warenverkäufe hoheitlich ME Menge
jährl. Kostensatz Kosten jährlich
Defizit-
zuschlag je
ME
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühren-
aufkommen
jährlich
7.1 Namen 1 Liegender Gedenkstein Standard 27,1 211,80 5.731 0,00 211,80 5.731 5.731
7.2 Namen 2 An Stele Standard 265,7 81,39 21.623 0,00 81,39 21.623 21.623
7.3 Einzelnamensschild Standard 16,0 61,46 983 0,00 61,46 983 983
7.4 Verschlusstafel Kolumbarium Standard 25,8 56,39 1.457 0,00 56,39 1.457 1.457
334,6 29.793 29.793 29.793
Gebührenneutrale Leistungen ME Menge
jährl.
Kostensatz
(je m²) Kosten jährlich 623.364
Kriegsgräber, KrDenkmäler m² 26.017 5,63 146.450
Kleinparzellige Flächenüberkapazität m² 185.495 3,90 723.438
Reservefl, Vorhaltefl. m² 66.089 3,98 262.791
Denkmäler m² 23.000 7,24 166.625
Ehrengräber m² 18 20,37 365
Abstandsflächen m² 58.593 5,64 330.490
nicht belegbare Flächen m² 87.707 3,97 348.383
Amt 70 - FH-ext.Nutz. Container m² 388 3,94 1.528
Jüdische Friedhöfe m² 2.058 0,59 1.224
Gesamtdefizit
Zwischensumme Bestatt:
KTR-Gruppe
KTR-Gruppe
KTR-GruppeSeite 20 von 24
Anlage 4
Separat vermiet.Gebäude A m² 1.166 36.097
Verpachtungen Grundstück m² 1.136 0,84 958
Kühlzellen entfällt
451.666 2.018.349
10.333
Einnahmen nach
RE bisher jährl. Kosten jährlich Kosten
jährlich
Gebühren-
aufkommen
jährlich
5.001.282 4.735.057 5.358.409 5.358.479
120.000 2.018.349 2.018.349 2.018.349
10.333 10.333 10.333
5.121.282 6.763.739 7.387.091 7.387.161
Sonst. Beträge (Aktivierungen, Rechnungsabgrenz. Kolumb.)
Summen hoheitlicher Bereich
Vorjahrsdefizit-Zuschlag
623.353
Gesamtsummen hoheitlicher Bereich
Hoheitliche Friedhofsleistungen
Gebührenneutrale Leistungen
Rechnungsabgrenzung Mietwerte Kolumb. Hochbauten ggü. jährl. Kosten lt. KR
KTR-Gruppe
Jährliche Investitionskosten KolumbarienSeite 21 von 24
Anlage 5
jährl.
Kosten
brutto
jährl.
Arb.Std VKS brutto
Euro jährl. 400.940 9.993 40,12 VKS 1
Euro jährl. 30.200
Euro jährl. 514
Euro jährl. 1.366
Euro jährl. 433.020 9.993 43,33 VKS 2
92,83% 433.020 9.505 45,55 VKS 3
7,17% 488
170
brutto netto
Personalausgaben Verwaltungspers. je Nettoarbeitsstunde VKS 1 40,12 40,12
Gesamtverwaltungskosten je Nettoarbeitsstunde VKS 2 43,33 42,76
Gesamtverwaltungskosten je mengenflexible Verw.Arb.Std. VKS 3 45,55 44,96
jährl.
Kosten
jährl.
Arb.
Std.
PKSH
2.835.006 96.612 29,34
100.429
95.242
195.671 96.612
3.030.677 96.612 31,37
547.219 17.444 18,1%
2.483.458 79.168 81,9%
Zusammenstellung Stundensätze des Arbeiterteams / Bauhofarbeiter
je Nettoarbeitsstunde PKSH 1 29,34
je Nettoarbeitsstunde PKSH 2 31,27
Personalausgaben Arbeiterteam/Bauhofarb.ant.
Gesamtkosten Arbeiterteam / Bauhofarbeitsant.
Immobilienkostenanteile Arbeiterteam (Personalräume)
Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.)
Summe Nebenkosten Arbeiterteam / Bauhof
Summe Personalkosten und Nebenkosten
Verwaltungskosten Friedhöfe
Kennzahl zur Wirtschaftlichkeit: Gesamt-Verwaltungskosten / Anzahl Bestattungsfälle:
Bonn
Personalkostenanteile
Immobilienkostenanteile der FH-Verwaltung
Investitionskosten Verwaltungstechnik
Gesamtsumme jährl. Verwaltungskosten
Jährliche Verwalt. Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten
Jährl. Verwalt. Arbeitszeit für allg. FH-Verwaltung (Differenz)
Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.)
Zusammenstellung Stundensätze Verwaltungsarbeit
Jährliche Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten
Jährl. Arbeitszeit für allg. Friedhofsunterhaltung (Differenz)
Kosten des Arbeiterteams und des Arbeitsanteils vom
Bauhof
Personal Arbeiterteam und Bauhof lt. Personalkostensplittung
Verwaltungskostenanteile
Personalausgaben
Immobilienkosten der FH-Verwaltung
Sonst. Lfd. Ausgaben
Investitionskosten Verwaltungstechnik
Kostenanteile Arbeiterteam
Personalausgaben
Personalnebenkosten
Personalräume
lfd. sonst. AusgabenSeite 22 von 24
Anlage 6
Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung 1.235.603 m²
31,37 Euro/Std
79.168 Std.
2.483.458 Euro
Stunden jährl. Kosten je Std Kosten jährl.
MS 1 Kleingerät Ja 79.168 1,58 Euro 124.820 (Stunden = Arbeiterstunden)
MS 2 Basis-Kfz Ja 79.168 2,47 Euro 195.377 (Stunden = Arbeiterstunden)
153.155,00 Euro 153.155
Euro 1.097.839
Euro 4.054.649
Euro je m² 3,28
Arbeiterteam ####
MS 1 Kleingerät ####
MS 2 Basis-Kfz ####
MS 4 FU-Gerät ####
Sonst. Lfd. Ausgaben ####
Gesamtfläche Friedhöfe
Stundensatz PKS 2 je NettoarbeitsStd. der FU
Jährl. Arbeitsstunden der Friedhofsunterhaltung
Jährl. Kosten der FU durch Arbeiterteam / Bauhof
MS 4 FU-Gerät
Sonst. Lfd. Ausgaben
Zwischensumme Kosten der Flächen-Friedhofsunterhaltung
Jährl. FU-Kosten je m² Gesamtfläche
Maschinenzuschläge
Kostenanteile Friedhofsunterhaltung
Arbeiterteam
MS 1 Kleingerät
MS 2 Basis-Kfz
MS 4 FU-Gerät
Sonst. Lfd. AusgabenSeite 23 von 24
Anlage 7
Unterdeckung Kindergräber Menge
jährl.*
Gebührensatz
bisher
Kostensatz incl.
Def.Zu. (bei
1.18)
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühr
2021
Unterdeckung
2021
1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und
Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen
stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS 45 225,00 887,72 40.143,00 243 29.208
2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von
Tot- und Fehlgeburten und
Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS
47
100 160,01 7.520,47 108 2.444
2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und
Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS 12 100 188,24 2.258,88 108 963
Unterdeckung: 32.615
Unterdeckung Grabkammern
Menge
jährl.*
Gebührensatz
bisher
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühr
2021
Unterdeckung
2021
1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.593,50 6.431,92 6.431,92 2.800,98 3.631
1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.593,50 6.431,92 6.431,92 2.800,98 3.631
1.8 Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS 1 3.104,70 6.688,66 6.688,66 3.353,08 3.336
Unterdeckung: 10.597
Unterdeckung Trauerhallen
Menge
jährl.*
Gebührensatz
bisher
Kostensatz incl.
Def.Zu.
Kosten incl.
DZ jährl.
Gebühr
2021
Unterdeckung
2021
TF 3.1 Trauerfeier 1.017 220,00 468,93 476.723 237,60 235.084
Unterdeckung: 235.084
*durch gerundete Fallzahlen kann es zu geringen Differenzen kommenSeite 24 von 24

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Datenstand: 03.11.2026, 00:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de