212277-01 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2022
Kerndaten
- Nummer
- 212277-01
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 17.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 212277-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2022 Beratungsfolge Rat 10.02.2022 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der laufenden aber noch nicht abgeschlossenen Stellenausschreibung und dem vorausgegangenen Personalwechseln sowie der Umstrukturierung der zuständigen Abteilung konnte eine finale Abstimmung zur Vorlage erst jetzt erzielt werden. Die Gebührenordnung muss zum 01.01.2022 in Kraft treten, damit rechtmäßig Gebühren erhoben werden können. Bei Nichtbeschließen der Satzung in der Sitzung vom 09.12.2021 hätte die Stadt Bonn zum 01.01.2022 keine wirksame Gebührenordnung mit der Folge, dass ab dem 01.01.2022 alle Gebührenbescheide angreifbar werden und im Klageverfahren für rechtswidrig erklärt werden könnten. Daher ist es dringlich, den Beschluss noch in diesem Jahr 2021 zu erhalten. Die Sitzung sowohl des zuständigen Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 23.11.2021 als auch die des Rates am 09.12.2021 konnte nicht mehr erreicht werden, sodass eine Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW getroffen werden muss. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 01 beigefügten Fassung beschlossen. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022, wie sie sich aus der Begründung und den beigefügten Anlagen ergibt, war Gegenstand der Beratung. 2. Die aus den Gebührenpositionen für Kinderbegräbnisse bis zum vollendeten 5. Lebensjahr aufgrund des reduzierten Gebührensatzes resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 32.615 EUR geht wie bisher zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 3. Die sich aus den Gebührenpositionen für die Nutzungsrechte an Wahlgrabkammern bzw. Reihengrabkammern aufgrund des reduzierten Gebührensatzes ergebende Unterdeckung für 1. Jahr in Höhe vonSeite 1 von 24 Seite 2 voraussichtlich 10.597 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. 4. Die aus der Gebührenposition für die Nutzung der Trauerhallen resultierende Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 235.084 EUR geht zu Lasten des allgemeinen Haushalts. Begründung Für die Gebührenkalkulation 2022 wurden, aufbauend auf die Datenstruktur der vorangegangenen Jahre, die im Vorjahr ermittelten Kosten fortgeschrieben. Die bis zu den Jahren 2020 aufgeführte Gebührenposition Gemeinschaftsgrab Körper (Tarif 1.9) wurde bereits im vergangenen Jahr nicht mehr angeboten. Auch zukünftig entfällt dieses Angebot, so dass diese Gebührenposition in der Gebührenordnung für das Jahr 2022 nicht mehr ausgewiesen wird. Im Rahmen der Kalkulation wurde ein Defizit aus dem Betriebsergebnis 2018 in Höhe von insgesamt -623.352,73€ (-425.651,06 € Nutzungsrechte und - 197.701,67 € sonstige Leistungen) berücksichtigt, da im Jahr 2022 ein letztmaliger Ausgleich möglich ist. Fallzahlen einzelner Gebührenpositionen lassen sich aufgrund des sich weiter verändernden Nachfrageverhaltens bei Bestattungsformen nur äußerst vage prognostizieren. Dieses wirkt sich sichtbar in der Höhe der Gebühren für die entsprechenden Gebührenpositionen aus. Aufgrund des Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7) besteht für die Verwaltung grundsätzlich der Auftrag, zukünftig alle Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren. Aus sozialen und nachfragepolitischen Gründen schlägt die Verwaltung auch in Übereinstimmung mit der Auffassung der im Bereich des Friedhofes beteiligten Organisationen und Institutionen vor, wie auch bereits in den vorangegangenen Gebührenordnungen von dieser Vorgabe in einigen wenigen Positionen abzuweichen. Hieraus ergibt sich eine „gewollte Unterdeckung“ von rund 278.296 EUR. Sie wurde jedoch im Vergleich zum Vorjahr (ca. 370.000 EUR) um fast 100.000 EUR reduziert. Zur Darstellung wurde mit gerundeten Fallzahlen gearbeitet, so dass leichte mathematischen Abweichungen nicht vermieden werden konnten. Die Gründe hierfür sind im Einzelnen: Gebührentatbestände 1.18, 2.2.5 und 2.2.6 Bereits in der Vergangenheit wurde für Kinderbegräbnisse bis zum 5. Lebensjahr ein reduzierter Gebührensatz erhoben. Aus sozialen Gründen empfiehlt die Verwaltung, entgegen dem Beschluss des Rates vom 18.06.2015, auch künftig für die Nutzung dieser Einrichtungen z. T. reduzierte Gebührensätze zu beschließen. Im Gegensatz zu den Gebührenordnungen der vorangegangenen Jahre wird für die Gebührenordnung 2022 eine moderate Steigerung empfohlen. Zur Ermittlung dient ein Mittelwert des Verbraucherpreisindexes der letzten 13 Monate (Oktober 2020 bis Oktober 2021). Dieser entspricht einem Wert von 108,0. Um diesen Faktor wurden die Gebühren auf den o.g. Tatbeständen angehoben. Die Berechnung der sich dennoch ergebenden Unterdeckung in Höhe von 32.615 EUR ist der Anlage 07 zu entnehmen. Beim Gebührentatbestand 1.17 kann entgegen der Praxis der letzten Jahre dieSeite 2 von 24 Seite 3 Gebühr auf den kostendeckenden Betrag angehoben werden. Gebührentatbestände 1.6, 1.7 und 1.8 Derzeit sind nur auf den FH Duisdorf neu, FH Kottenforst, und Südfriedhof entsprechende Grabkammersysteme eingebaut. Auf allen 3 Friedhöfen beträgt die Ruhefrist auf Erdgräber 30 Jahre. Die Grabkammersysteme haben insbesondere den Vorteil, dass eine Bestattung mit einer verkürzten Ruhezeit (15 Jahre) angeboten werden kann. Für die letzten Gebührenordnungen 2019 ff. wurde daher auf Vorschlag der Verwaltung eine Berechnung auf Grundlage des doppelten Gebührensatzes eines Wahlgrabes bzw. (pflegefreien) Reihengrabes für die jährliche Gebühr beschlossen. Damit wurden die Grabkammern nicht günstiger als Wahlgräber bzw. (pflegefreie) Reihengräber. Durch die kurzen Ruhefristen wird aber insbesondere lebensälteren Bürgern die Pflege der Grabstellen erleichtert. Denn oftmals sind auch die langen Laufzeiten bei Erdgräbern ein Grund dafür, sich gegen eine Sargbestattung zu entscheiden. Eine Subventionierung lässt sich auch deswegen befürworten, da die bereits getätigten Investitionen in die Grabkammersysteme nur dann auch langfristig sinnvoll erscheinen, wenn die Kammern belegt werden. Um alle Gebührentatbestände, für die eine „gewollte Unterdeckung“ seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, zukünftig im gleichen Maße betrachten zu können, wird auch für diese Gebührentatbestände eine Berechnung auf Grundlage der Vorjahresgebühren x den Mittelwert aus dem Verbraucherpreisindex der letzten 13 Monate (Faktor 1,08) vorgeschlagen. Die sich daraus ergebene Unterdeckung in Höhe von 10.597 EUR ist ebenfalls in der Anlage 07 dargestellt. Gebührentatbestand 3.1 Die Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen wurden ebenfalls um den bereits dargestellten Faktor (Mittelwert Verbraucherpreisindex der letzten 13 Monate Faktor 1,08) angehoben, sind jedoch noch nicht kostendeckend. Daher ergibt sich auch weiterhin eine gewollte Unterdeckung. Eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 468,93 EUR wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht marktgängig und würde zu einer noch höheren Unterdeckung führen. Durch die Anhebung der Gebühr ist eine Reduzierung der geplanten Unterdeckung um etwa 100.000 EUR angestrebt. Die Höhe der geplanten Unterdeckung ist in Anlage 07 dargestellt. Seit einigen Jahren wurde der Gebührentatbestand 1.22 „Verlängerungsgebühr ohne Bestattungsrecht“ in die Gebührenordnung aufgenommen. Dieses Angebot, das aus Sicht der Verwaltung dem Zweck des reinen Graberhalts dient, wurde gut angenommen. Insbesondere sollen hierdurch Nutzungsberechtige angesprochen werden, die ansonsten Grabstätten nach Ablauf der Nutzungsdauer zurückgeben würden. Durch die verminderte Gebühr ist zu beobachten, dass viele Nutzungsberechtige weiterhin die Rechte an den Wahlgräbern nicht zurückgeben und diese auch in ihrer Pflegeverantwortlichkeit behalten. Hierdurch kann einer Zerstückelung im Bereich der Wahlgrabfelder zumindest teilweise entgegengewirkt werden.Seite 3 von 24 Seite 4 Da das Leistungsangebot durch die Einschränkung, dass keine Beisetzungen durchgeführt werden können, erheblich minimiert ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Gebühr, die ansonsten für die Verlängerung eines Wahlgrabes anfallen würde, um 40% zu mindern. Vereinzelt kann es durch die komplexe Zusammenstellung von verschiedensten Daten (Fallmengen, Personalkosten, Sachkosten etc.) zu geringen Rundungsdifferenzen kommen, die sich aufgrund lediglich 2 Nachkommastellen nicht verhindern lassen. So sind alle Gebührentatbestände auf den Cent gerundet. Die Kostenarten sind als Übersicht der Anlage 03 zu entnehmen. Die Daten wurden, wie bereits in den vergangenen Jahren, insbesondere für die Leistungsdaten (Anlage 04 Kostenträgerrechnung), aufgrund des beim Amt für Umwelt und Stadtgrün eingesetzten Friedhofsprogramms ORLANDO ermittelt. Als Basis dient für die Hochrechnung auf das Jahr 2022 ein Mittelwert aus den Jahren 2019 bis 2021. Für die Ermittlung der Kosten für die Gemeinkostenstellen Grundstücke, Gebäude sowie Maschinen, Geräte, Ausstattungen, sonstige Angaben wird auf die Ausführungen der vergangenen Jahre verwiesen. Da keine An- bzw. Verkäufe von Grundstücken bzw. Gebäude aus dem Bereich der KRE getätigt wurden, bleiben die Berechnungsgrundlagen. Für die Ermittlungen der kalkulatorischen Kosten wurde jedoch der Zinssatz entsprechend auf 5,74 % gesenkt. Die Abschreibung erfolgt wie bisher auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Die Verwaltung der Friedhöfe wird auch weiterhin durch städtisches Personal gewährleistet. Ebenso werden die allgemeine Friedhofsunterhaltung, die Bestattungsleitungen als auch alle übrigen Friedhofsarbeiten durch Mitarbeitende des Amtes für Umwelt und Stadtgrün realisiert. Nur zum Teil werden Pflegearbeiten an Fremdfirmen vergeben. Die Abfallsammlung und Entsorgung erfolgt durch die AöR bonnorange. Die Kostenverteilung ist der Anlage 05 zu entnehmen. Die leichte Personalkostensteigerung ergibt sich aus prognostizierten Tarifsteigerungen im Jahr 2022. Des Weiteren wird auf die Ausführungen der Vorlage zur Gebührenordnung 2021 (DS-Nr. 201851) ebenso wie auf die Anlage 06 verwiesen. Aus organisatorischen Gründen war die Ermittlung eines Städtevergleiches in diesem Jahr leider nicht möglich. Zur Beratung im nächsten Jahr wird ein transparenter Städtevergleich vorgelegt. Ebenso wird ein früheres Einbringen in die politischen Gremien erfolgen. Die Entwicklung der Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der letzten 3 Jahre inklusive der Gebühren für 2022 ist in der Synopse der einzelnen Gebührentatbestände in der Anlage 02 zu entnehmen. 15.12.21 / 17.12.21 gez. Dörner gez. Schenkel Datum Oberbürgermeisterin StadtverordneteSeite 4 von 24 Seite 5 Anlage/n 1 An01_ Gebuehrenordnung_n (öffentlich) 2 An02_Synopse_n (002) (öffentlich) 3 An03_Kostenarten (öffentlich) 4 An04_Kostentraeger_n (002) (öffentlich) 5 An05_Personalkosten (öffentlich) 6 An06_FU (öffentlich) 7 An07_Unterdeckung (öffentlich)Seite 5 von 24 Anlage 1 § 1 Allgemeines § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren § 4 Inkrafttreten Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Vom xx.xx.xxxx Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung amxx.xx.xxxx aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW. S. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom29.September 2020(GV. NRW. S. 916) der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.Dezember 2019 (GV.NRW S. 1029), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Juni 2003 (GV.NRW S. 313/SGV.NRW 2127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV.NRW S. 405) und der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 31. Mai 2010 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 268), zuletzt geändert durch Satzung vom 25. August 2015 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 829), folgende Gebührenordnung beschlossen: Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn vom 16. Dezember 2020 außer Kraft. Für die Benutzung der Friedhöfe der Bundesstadt Bonn und der für die Bestattungen vor-gesehenen Einrichtungen des Friedhofs- und Begräbniswesens und deren Anlagen sowie für die Inanspruchnahme der damit zusammenhängenden städtischen Leistungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühren ergeben sich aus dem nachstehenden Gebührentarif zu dieser Gebührenordnung. (1) Zur Zahlung der Gebühren ist diejenige Person verpflichtet, welche die Benutzung beantragt oder die Einrichtung und Leistung in Anspruch genommen hat. (2) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn; bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. Die Gebühren werden nach Ablauf eines Monats nach Zugang des Gebührenbescheids fällig.Seite 6 von 24 Anlage 1 1. Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) 1.1. Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts 1.1.1. Neuvergabe 61,47 € 1.1.2. Verlängerung 25,61 € 1.2. Reihengrab gem. § 18 FS*; 86,85 € 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 86,85 € 1.4. Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: 67,69 € 1.5. Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 1.559,40 € 103,96 € 1.6. Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Zur Zeit: 15 Jahre 2.800,98 € 186,73 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 2.800,98 € 186,73 € 1.8. Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Zur Zeit: 15 Jahre 3.353,08 € 223,54 € Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Gebührentarif zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Ruhefristen je Friedhof siehe AnlageSeite 7 von 24 Anlage 1 1.10. Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Zur Zeit: 20 Jahre 762,40 € 38,12 € 1.11. Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 969,80 € 64,65 € 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 969,80 € 64,65 € 1.13. Pflegefreie Urnenreihengräber - für eine Beisetzung mit Gedenkzeichen gem. § 24 FS* - für eine anonyme Beisetzung gem. § 25 FS* - für eine Beisetzung auf dem Friedhain (Friedhof Heiderhof) gem. § 29 FS*- Zur Zeit: 15 Jahre 1.245,16 € 83,01 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 875,60 € 58,37 € 1.15. Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 97,20 € 6,48 € 1.16. Aschenfeld gem. § 30 FS* Zur Zeit: 15 Jahre 316,45 € 21,10 € 1.17. Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Zur Zeit: 10 Jahre 175,66 € 17,57 € Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Je Urnenplatz 4 Urnen. Die Gebühr wird berechnet, indem die Ruhefrist des jeweiligen Friedhofs mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung vorgegebene Nutzungszeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Rasenpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird (je Urne). Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Gedenkzeit mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Grabpflege. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr ist inklusive Grabpflege. Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.Seite 8 von 24 Anlage 1 1.18. Zur Zeit: 15 Jahre 243,00 € 16,20 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* zur Zeit 15 Jahre 1.182,72 € 78,85 € 1.20. Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: pro Jahr 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 86,85 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 186,73 € 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 64,65 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 58,37 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 84,50 € 1.21. 1.21.1. 70,55 € 1.21.2. 110,38 € 1.22. Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. 52,11 € 2. Gebühren für die Durchführung einer Bestattung 2.1. Sargbestattung 2.1.1. 589,22 € 2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 332,21 € Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab sowie die Errichtung eines Kranzhügels ein. Die Gebühr für den Erhalt eines Wahlgrabes gem. § 20 FS* ohne Bestattungsrecht wird festgesetzt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstellen zu Pflegezwecken ist nur bei Ablauf des Nutzungsrechts ohne Anspruch auf eine erneute Beisetzung möglich. § 42 Abs. 2 bleibt davon unberührt. Es entstehen weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1.2). Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Die Gebühr wird berechnet, indem die Nutzungsdauer mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist. Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr wird berechnet, indem die in der Friedhofssatzung jeweils vorgegebene Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. (Gebühr für die Nutzung der anteiligen Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist - je Bestattungsfall). Weitere Bearbeitungsgebühren (Tarif-Nr. 1.1) werden nicht erhoben.Seite 9 von 24 Anlage 1 2.1.3. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 332,21 € 2.1.4. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt. 646,96 € 2.1.5. Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.1 aufgeführt 704,71 € 2.1.6. 400,73 € 2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: Gebühr für Leistungen wie bei Tarif-Nr. 2.1.6 aufgeführt: bei Erstbelegung 400,73 € bei Zweitbelegung 470,73 € 2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 589,22 € 2.1.10. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 38,49 € Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 145,26 € 2.2. Urnenbeisetzungen 2.2.1. Urnenbeisetzung - in einem Urnenreihengrab gem. § 23 FS* - in einem Reihengrab gem. § 18 FS* - in einem pflegefreien Urnenreihengrab gem. § 24 FS* - in einem Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* - in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* - im Friedhain gem. § 29 FS* 170,69 € 2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: Gebühr für: - Aufbewahren der Urne - Durchführung der Beisetzung 152,95 € 2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 149,67 € 38,49 € - Urnenbeisetzung und Wiederbeisetzung einer Urne in einem Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* oder in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, das Öffnen und Schließen des Kolumbariums und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Kolumbarium ein. Bei gleichzeitiger Beisetzung von 2 Urnen kommt der Personal-kostenaufwand als Mehraufwand hinzu. Der Stundensatz beträgt: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr: Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, das Ausheben und Schließen des Grabes und die Grabausschmückung, sowie den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. Gedenkzeichen ein. Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Ausheben des Grabes, die Grabausschmückung, das Schließen des Grabes und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks sowie die Errichtung eines Kranzhügels zum Grab ein. Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben.Seite 10 von 24 Anlage 1 2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 152,83 € 2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 108,00 € 2.2.6. 108,00 € 2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 332,21 € 2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 145,26 € 2.4. 2.4.1. 200,00 € 2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 3. Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen 3.1. 237,60 € 4. Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien 4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 839,78 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 916,77 € 4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 148,55 € 4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 311,49 € 4.5. 115,48 € 5. Grabräumung Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind. Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschließlich Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Die Gebühr schließt neben den Verwaltungsleistungen das Aufbewahren der Urne, die Durchführung der Beisetzung und den Transport der Kränze und des Blumenschmucks zum Grab bzw. zum Gedenkzeichen ein. Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Falls das Öffnen und Schließen des Grabes (inkl. Grabausschmückung, Grabhügel und Kranz- und Dekorationsablage) gem. § 10 der FS durch private Unternehmen durchgeführt wird, reduziert sich die Gebühr auf: Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag.Seite 11 von 24 Anlage 1 6. Verwaltungsgebühren 6.1. 25,61 € 6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 12,81 € 6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* 6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 17,92 € 6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 17,92 € 6.4. Die Gebühren nach Tarif-Nr. 5.4.1 bis 5.4.3 beinhalten - Prüfung der angegebenen Grablage - Ausstellen der Genehmigung 6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 53,75 € 6.4.2. 53,75 € 6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 53,75 € 6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 83,52 € 7. Ausstattung 7.1. Liegender Gedenkstein 211,80 € 7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 81,39 € 7.3. Einzelnamensschild 61,39 € 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 56,39 € Hinweis: Im Übrigen gelten die Gebühren der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung. * FS = Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn - regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit der genehmigten Grablage bis zu deren Entfernung. Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 FS*: - Prüfung der Zulässigkeit der geplanten Grabgestaltung nach den einschlägigen Bestimmungen der FS* - Prüfung der Übereinstimmung zwischen genehmigter und ausgeführter Grabgestaltung Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS*Seite 12 von 24 Stadtbezirk Friedhof Alter Friedhof 15 Jahre 15 Jahre Buschdorf 15 Jahre 30 Jahre Dottendorf 15 Jahre 15 Jahre Dransdorf 15 Jahre 15 Jahre Endenich 15 Jahre 15 Jahre Grau-Rheindorf 15 Jahre 15 Jahre Ippendorf alt 15 Jahre 30 Jahre Ippendorf neu 15 Jahre 30 Jahre Kessenich alt 15 Jahre 20 Jahre Kessenich neu 15 Jahre 20 Jahre Kottenforst (Ückesdorf) 15 Jahre 30 Jahre Lessenich 15 Jahre 30 Jahre Nordfriedhof 15 Jahre 15 Jahre Poppelsdorf 15 Jahre 20 Jahre Röttgen 15 Jahre 30 Jahre Südfriedhof 25 Jahre 30 Jahre Geislar 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Holzlar 20 Jahre 40 Jahre Küdinghoven 20 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Niederholtdorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Oberkassel 25 Jahre 30 Jahre Platanenweg (Beuel) 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre Pützchen 15 Jahre 20 Jahre Roleber (Om Berg) 25 Jahre 30 Jahre Schwarz-Rheindorf 15 Jahre 20 Jahre 30 Jahre Vilich 15 Jahre 20 Jahre Vilich Müldorf 20 Jahre 25 Jahre Burgfriedhof 15 Jahre 20 Jahre Friesdorf 25 Jahre 30 Jahre Heiderhof 15 Jahre 25 Jahre Lannesdorf 15 Jahre 20 Jahre Mehlem 15 Jahre 20 Jahre Muffendorf 15 Jahre 20 Jahre Plittersdorf 15 Jahre 20 Jahre Rüngsdorf 15 Jahre 20 Jahre Zentralfriedhof 15 Jahre 20 Jahre Duisdorf alt 15 Jahre 30 Jahre Duisdorf neu 15 Jahre 30 Jahre Lengsdorf alt 15 Jahre 30 Jahre Lengsdorf neu 15 Jahre 30 Jahre Bad Godesberg Hardtberg Ruhefrist Kinder (bis zum 5. LJ) Ruhefrist Personen ab dem 5. LJ Anlage zur Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn Bonn BeuelSeite 13 von 24 Anlage 2 1. 1.1. 2019 2020 2021 2022 2019 2020 2021 2022 1.1.1. 46,33 € 29,98 € 62,24 € 61,47 € 1.1.2. 12,05 € 7,80 € 25,93 € 25,61 € 1.2. 73,65 € 84,36 € 86,45 € 86,85 € 1.3. 73,65 € 84,36 € 86,45 € 86,85 € 1.4. 58,07 € 61,81 € 67,39 € 67,69 € 1.5. Zur Zeit: 15 Jahre 1.327,05 € 1.487,25 € 1.552,35 € 1.559,40 € 88,47 € 99,15 € 103,49 € 103,96 € 1.6. Zur Zeit: 15 Jahre 2.209,50 € 2.530,80 € 2.593,50 € 2.800,98 € 147,30 € 168,72 € 172,90 € 186,73 € Kostendeckender Betrag in 2022: 6.431,92€ 1.7. Zur Zeit: 15 Jahre 2.209,50 € 2.530,80 € 2.593,50 € 2.800,98 € 147,30 € 168,72 € 172,90 € 186,73 € Kostendeckender Betrag in 2022: 6.431,92 € 1.8. Zur Zeit: 15 Jahre 2.654,10 € 2.974,50 € 3.104,70 € 3.353,08 € 176,94 € 198,30 € 206,98 € 223,54 € Kostendeckender Betrag in 2022: 6.688,66 € 1.9. Zur Zeit: 15 Jahre 1.270,35 € 1.260,00 € 84,69 € 84,00 € entfällt 1.10. Zur Zeit: 20 Jahre 487,20 € 422,80 € 681,40 € 762,40 € 24,36 € 21,14 € 34,07 € 38,12 € 1.11. 833,85 € 873,45 € 965,55 € 969,80 € 55,59 € 58,23 € 64,37 € 64,65 € 1.12. Zur Zeit: 15 Jahre 833,85 € 873,45 € 965,55 € 969,80 € 55,59 € 58,23 € 64,37 € 64,65 € 1.13. Zur Zeit: 15 Jahre 1.056,60 € 1.095,60 € 1.239,90 € 1.245,16 € 70,44 € 73,04 € 82,66 € 83,01 € 1.14. Zur Zeit: 15 Jahre 558,00 € 665,85 € 764,10 € 875,60 € 37,20 € 44,39 € 50,94 € 58,37 € 1.15. Zur Zeit: 15 Jahre 131,25 € 131,70 € 114,60 € 97,20 € 8,75 € 8,78 € 7,64 € 6,48 € 1.16. Zur Zeit: 15 Jahre 593,55 € 375,90 € 316,65 € 316,45 € 39,57 € 25,06 € 21,11 € 21,10 € 1.17. Zur Zeit: 10 Jahre 150,00 € 150,00 € 150,00 € 175,66 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 17,57 € 1.18. Zur Zeit: 15 Jahre 225,00 € 225,00 € 225,00 € 243,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 16,20 € Kostendeckender Betrag in 2022: 887,72 € 1.19. zur Zeit: 15 Jahre 1.182,72 € 27,92 € 44,81 € 75,33 € 78,85 € Kolumbarium gem. § 28 FS* Grabstätte für die gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Synopse- Gebührenveränderungen der letzten 4 Jahre Bearbeitung des Antrages zur Erteilung/Verlängerung eines Grabnutzungsrechts Gebühren für die Benutzung von Grabstätten (je Grabstelle) Ruhefristen je Friedhof siehe Anlage 1 Pflegefreie Reihengrabkammer gem. § 22 FS*: Neuvergabe Verlängerung Reihengrab gem. § 18 FS*; Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* Kinderreihengrab gem. § 18 FS*: Pflegefreies Reihengrab gem. § 19 FS*: Reihengrabkammer gem. § 21 FS*; Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* Einzelsummen je Jahr Erläuterungen Pflegefreie Urnenreihengräber Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* Landschaftsgrabfeld Urne gem. § 32 FS* Summe für Gesamtnutzungsdauer Aschenfeld gem. § 30 FS* Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* Landschaftsgrabfeld Körper gem. § 32 FS* Urnenreihengrab gem. § 23 FS* Urnenwahlgrab gem. § 26 FS*Seite 14 von 24 Anlage 2 pro Jahr 2019 2022 2021 2022 1.20. 1.3. Wahlgrab gem. § 20 FS* oder Grüfte/Mausoleen gem. § 33 FS* 73,65 € 84,36 € 86,45 € 86,85 € 1.7. Wahlgrabkammer gem. § 21 FS* 147,30 € 168,72 € 172,90 € 186,73 € 1.9. Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 84,69 € 84,00 € entfällt entfällt 1.12. Urnenwahlgrab gem. § 26 FS* 55,59 € 58,23 € 64,37 € 64,65 € 1.14. Gemeinschaftsgrab Urne gem. § 27 FS* 37,20 € 44,39 € 50,94 € 58,37 € 1.19. Kolumbarium gem. § 28 FS* 33,88 € 45,29 € 80,58 € 84,50 € 1.21. 1.21.1. 38,59 € 28,08 € 71,13 € 70,55 € 1.21.2. 43,99 € 51,57 € 111,13 € 110,38 € 1.22. 44,19 € 50,62 € 51,87 € 52,11 € Kostendeckender Betrag: 86,85€ 2. 2.1. 2.1.1. 617,55 € 566,02 € 554,72 € 589,22 € 2.1.2. Sargbestattung in einem Kindergrab gem. § 18 FS* 343,27 € 306,35 € 314,46 € 332,21 € 2.1.3. 343,27 € 306,35 € 314,46 € 332,21 € 2.1.4. 675,92 € 623,21 € 608,65 € 646,96 € 2.1.5. 734,29 € 680,40 € 663,22 € 704,71 € 2.1.6. 414,14 € 360,55 € 378,93 € 400,73 € 2.1.7. Sargbestattung in einer Wahlgrabkammer gem. § 21 FS*: bei Erstbelegung 414,14 € 360,55 € 378,93 € 400,73 € bei Zweitbelegung 484,14 € 430,55 € 448,93 € 470,73 € (inkl. 70,00 € für Holzständer) 2.1.8. Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gem. § 27 FS* 617,55 € 566,02 € entfällt entfällt 2.1.9. Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gem. § 32 FS* 617,55 € 566,02 € 554,72 € 589,22 € 2.1.10. Der Stundensatz für die Arbeiterleistung beträgt: 38,91 € 38,13 € 36,38 € 38,49 € Hinzu kommen für die Verwaltungsleistung: 121,35 € 88,79 € 138,08 € 145,26 € (wie Beisetzung durch Dritte) 2.2. Urnenbeisetzungen 2.2.1. Urnenbeisetzung 162,30 € 125,64 € 161,74 € 170,69 € 2.2.2. Anonyme Urnenbeisetzung gem. § 25 FS*: 126,32 € 92,09 € 145,00 € 152,95 € 2.2.3. Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gem. § 28 FS*: 124,64 € 90,74 € 142,09 € 149,67 € 2.2.4. Beisetzung auf dem Aschenfeld gem. § 30 FS*: 158,93 € 125,64 € 144,89 € 152,83 € 2.2.5. Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gem. § 31 FS* 100,00 € 100,00 € 100,00 € 108,00 € Kostendeckender Betrag in 2022: 188,24 € 2.2.6. 100,00 € 100,00 € 100,00 € 108,00 € Kostendeckender Betrag in 2022: 160,01 € 2.2.7. Beisetzung einer Gebeinekiste 343,27 € 306,35 € 314,46 € 332,21 € 2.3. Durchführung von Bestattungen durch private Unternehmen 121,35 € 88,79 € 138,08 € 145,26 € Verlängerungsgebühr zum Erhalt des Grabes ohne Bestattungsrecht. Die Gebühr für die Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Die Gebühr für die Pflege eines Reihen- und Wahlgrabes wird berechnet, indem die verbleibende Ruhefrist mit dem Jahresbetrag multipliziert wird. Gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gem. § 18 Abs. 3 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einem Reihengrab gem. § 18 FS* und in einem pflegefreien Reihengrab gem. § 19 FS* Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr: Sargbestattung in einer Reihengrabkammer gem. § 21 FS* und in einer pflegefreien Reihengrabkammer gem. § 22 FS: Sargbestattung in einem Wahlgrab gem. § 20 FS* in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Verlängerung des Nutzungsrechts beträgt bei den Tarif-Nummern: Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gem. § 33 FS* oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen wird eine Gebühr nach dem jeweiligen Sach- und Personalkostenaufwand erhoben. Sargbestattung Gebühren für die Durchführung einer Bestattung Rasenpflege in den Fällen des § 42 Abs. 2 FS* für die Zeit ab Einebnung bis zum Ablauf der Ruhefrist.Seite 15 von 24 Anlage 2 2.4. 2019 2020 2021 2022 2.4.1. 200,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 € 2.4.2. Je Sargbeisetzung 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 3. 3.1. 220,00 € 237,60 € Ab 2021 einheitl. Gebühr kostendeckender Betrag: 468,93 € 3.1.1. Trauerfeier mit über 40 Sitzplätzen 212,00 € 195,73 € 3.1.2. Trauerfeier mit bis zu 40 Sitzplätzen 180,00 € 163,95 € 3.2. Benutzung der Kühlzelle/Leichenzelle pro Kalendertag 100,00 € 3.3. Benutzung des Waschraums für rituelle Waschungen 150,00 € 4. 4.1. Ausgrabung Sarggrab Normallage 863,52 € 828,72 € 790,48 € 839,78 € 4.2. Ausgrabung Sarggrab Tieflage 941,34 € 904,97 € 863,23 € 916,77 € 4.3. Ausgrabung Urnengrab, Öffnen und Schließen Kolumbarium 150,94 € 133,66 € 140,43 € 148,55 € 4.4. Bergung eines Sarges aus Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage 315,00 € 300,96 € 294,49 € 311,49 € 4.5. 77,82 € 76,25 € 109,13 € 115,48 € 5. 38,91 € gestrichen 17,64 € gestrichen 6. 6.1. 11,58 € 7,50 € 25,93 € 25,61 € 6.2. Ausstellen einer Ersatzurkunde über das Nutzungsrecht 7,88 € 5,10 € 12,97 € 12,81 € 6.3. Genehmigung für die Ausführung gewerblicher Arbeiten gem. § 6 FS* 6.3.1. Erteilung einer Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren 6,49 € 4,20 € 21,14 € 17,92 € 6.3.2. Einmalgenehmigung gem. § 6 Abs. 3 FS* 6,49 € 4,20 € 21,14 € 17,92 € 6.4. 6.4.1. Erteilung der Genehmigung für ein stehendes Gedenkzeichen 23,17 € 15,01 € 63,41 € 53,75 € 6.4.2. 20,85 € 13,51 € 63,41 € 53,75 € 6.4.3. Erteilung der Genehmigung für eine Steineinfassung 20,85 € 13,51 € 63,41 € 53,75 € 6.5. Urnenversand (inkl. Porto) 9,28 € 68,60 € 76,44 € 83,52 € Portokosten (65,60 EUR)+ 17,92 € Gebühr 7. 7.1. Liegender Gedenkstein 205,61 € 201,56 € 211,82 € 211,80 € 7.2. Sammelnamensschild an einer Stele (z. B. Friedhain) 74,63 € 73,00 € 81,64 € 81,39 € 7.3. Einzelnamensschild 54,63 € 53,00 € 61,46 € 61,39 € 7.4. Verschlusstafel Kolumbarium 49,63 € 48,00 € 56,46 € 56,39 € Ausstattung Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag. Erteilung der Genehmigung für ein liegendes Gedenkzeichen oder für eine Abdeckplatte Gebühren für die Benutzung der sonstigen Friedhofseinrichtungen Genehmigung für die Errichtung von Gedenkzeichen, Steineinfassungen und Abdeckplatten gem. § 38 Das Abräumen eines Grabes wird nicht mehr als städtische Leistung angeboten, da die notwendigen Maschinen und Geräte nicht mehr vorhanden sind. Überschreiben des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten auf den Rechtsnachfolger gem. § 20 Abs. 8 FS* Verwaltungsgebühren Grabräumung Gebühren für Ausgrabungen, Umbettungen und die Herausnahme aus Kolumbarien Benutzung der Friedhofskapelle für eine Trauerfeier einschl. Grundausstattung bis max. 45 Minuten. Wiederbeisetzung eines geborgenen Sarges in Normallage im Rahmen einer Beisetzung in Tieflage Je Urnenbeisetzung (auch für Tot- & Fehlgeburtenfeld sowie Beisetzungen von Kindern) Gebühr wird 2021 nicht aufgeführt, da Kap. Nordfriedhof geschlossen.Seite 16 von 24 Anlage 3 Gesamt jährl. brutto AW 673.080 132.328 228.498 davon: rw 52.982 davon: WBZW 100.225 davon: rw 6.037 davon: WBZW 15.163 davon: RW 71.325 davon: WBZW 106.809 davon: rw 1.984 davon: WBZW 6.300 RW 12.465 WBZW 7.277 207.859 426.978 davon: hand 64.815 davon: WBZW 252.476 davon: hand 139.068 davon: WBZW 171.345 davon: hand 349 davon: WBZW 1.017 davon: hand 3.627 davon: WBZW 2.140 445.333 165.000 140.809 35.895 142.950 97.319 -30.000 14.120 600 10.000 74.000 491.667 10.000 14.750 5.900 50.708 55.300 127.042 391.826 6.500 341.717 166.517 15.770 -1.000.000 Samstagszuschläge Beisetzungen - Neutralisierung der Arbeiterkosten, da bereits in Personalausgaben enthalten -38.321 Preissteigerung Energiekosten 7,5% 10.561 400.940 2.835.006 38.321 30.000 25.024 6.763.738 Bezugs-jahr: Kosten jährl. brutto Anteile Kalk. Zinsen RW 2022 1.025.731 15,2% Abschreibungen WBZW 2022 662.752 9,8% 2022 1.745.963 25,8% 2022 400.940 5,9% 2022 2.903.327 42,9% 2022 25.024 0,4% 6.763.738 100,00% 623.353 Gesamtsumme 7.387.091 Abschreibungen Sachinvestitionen 527130 Wartung und Pflege von Software 94000173 Gebäudebewirtschaftung (524190 siehe A-Dat Gebäudereinigung) 524110 bis 524140 Bewirtsch.Aufw. Gebäude (Heizöl, Gas, Wärme, Strom) 524150 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: Wasser 581111-15 Bewirts-aufw. Grundst,baul.Anl: GBA 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 521120 Unterhaltung der Betriebsvorrichtung Abschreibungen Invest. in Nebengrabtypen Kalk. Zinsen Invest. in Grundstücke und NoGF Abschreibungen Invest. in Grundstücke und NoGF Kalk. Zinsen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) Abschreibungen Maschinen, Geräte (direkte Zuordnung) Kalk. Zinsen Invest. in Nebengrabtypen Kalk. Zinsen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) 94000015+25+65+01 +23+43+63+73+83+93 +103+163 Verrechn. Verwalt.leist. 94000035+55 Verrechn Grünpflege +Vermessung 94000013+143 Verrechnung Werkstattleistungen Amt 70,Treibstoffe, Sachaufw. Werkst. 94000002 Verrechn. Stat. KennZ. 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial, Kerzen, Grabmatten, Schilder 543120 bis 543180 Fortbild, Reise, Büromaterial, Zeitungen, Telekom, Porto, Presse, 544110 bis 545100 Versich, Mitglbeitr, Mieten 94000000+5 Verrechnung VILV Defizitausgleich BAB 2017/2018 Summe Kosten Warenwerte der verk. Waren hoheitl. Summe Kosten Kostenarten / Gruppen Laufende Ausgaben (Sachausg. usw.) der Jahresrechnung Personalkosten FH-Verwaltung Personalkosten Arbeiter 529100 sonst. Dienstleistungen (z.B. Gerätemieten usw.) 523500 Erstatt.ver.U /Bet/Sov (Müll) 529110 Gutachter-/Beratungskosten 541160 Dienst- und Schutzkleidung usw. 524170 Anteil Reinigung TH, siehe A-Dat 525110 Ersatzteillager + 525120 Treibstoffe 525500 Unterhaltung des sonst. bewegl. Vermögen Entgelte Privatunternehmer Reinigung Trauerhallen Warenwerte der verk. Waren hoheitl. 94000023 Verrechnung Versicherungsbeitr.Amt 30 94000035 Verrechnung Sachaufwand Erträge i.V. aus Grünflächenamt = Linearer Personalkosten FH-Verwaltung Personalkosten Arbeiter hoheitlich Entgelte Privatunternehmer Trauerhalle+ Sonst. Leist. Abschreibungen Maschinen, Kfz, Geräte (variable KTR-Zuordnung) Kostenarten Kalk.Zinsen Bodenwert Kalk. Zinsen Gebäudeinvestitionen Abschreibungen Gebäudeinvestitionen Kalk. Zinsen Betriebsgebäude Kalk. Zinsen Gebäudeinvest. Trauerhallen Abschreibungen Gebäudeinvest. Trauerhallen Kalk. Zinsen Verwaltungsgebäude Abschreibungen Verwaltungsgebäude Kalk. Zinsen Kolumb. Hochbauten, lt. KR Abschreibungen Betriebsgebäude Kalk. Zinsen vermietete Gebäude Abschreibungen vermietete Gebäude Abschreibungen Kolumb. Hochbauten lt. KR Kalk. Zinsen SachinvestitionenSeite 17 von 24 Anlage 4 Kostenträger Bonn Jahr: 2022 Verwaltungsleistungen ME Menge jährl. Kostensatz je ME Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kosten-satz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.1.1 Antrag Neuvergabe Grabnutzungsrecht Antrag 1.368,6 54,67 74.815 6,80 61,47 84.124 84.124 1.1.2 Verlängerungsantrag Grabnutzungsrecht Antrag 2.371,5 22,78 54.018 2,83 25,61 60.739 60.739 6.1 Überschreiben des Nutzungsrechts Antrag 38,9 22,78 886 2,83 25,61 997 997 6.2 Austellung Ersatzurkunde Antrag 1,0 11,39 11 1,42 12,81 13 13 6.3 Gewerbegenehmigung für 3 Jahre Antrag 76,8 11,39 875 6,53 17,92 1.376 1.376 6.4.1 Grabmalgenehmigung stehendes Gedenkzeichen Antrag 338,5 34,17 11.565 19,58 53,75 18.194 18.194 6.4.2 Grabmalgenehmigung liegendes Gedenkzeichen oder Abdeckplatte Antrag 312,8 34,17 10.687 19,58 53,75 16.813 16.813 6.4.3 Genehmigung einer Steineinfassung Antrag 546,6 34,17 18.674 19,58 53,75 29.377 29.377 6.5 Urnenversand Antrag 7,4 11,39 84 6,53 17,92 132 132 Sondergenehmigungen Aufw je Verw. Arb.Std. 14,6 45,55 663 0,00 45,55 663 663 5.076,6 172.278 212.428 212.428 Defizitanteil: 40.150 Grabnutzungsrechte Grabnutzungsrechte Sarggräber Normal- gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Def.Zuschl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.3 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS G-Stelle 141,6 1.158,53 163.996 144,15 1.302,68 184.402 184.402 1.3 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS G-Stelle 113,4 1.544,71 175.130 192,20 1.736,91 196.920 196.920 1.3 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS G-Stelle 24,2 1.930,89 46.724 240,25 2.171,14 52.537 52.537 1.3 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS G-Stelle 88,6 2.317,06 205.292 288,30 2.605,36 230.835 230.835 1.7 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 5.720,19 5.720 711,73 6.431,92 6.432 6.432 1.2 Sargreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 16,2 1.158,53 18.772 144,15 1.302,68 21.108 21.108 1.2 Sargreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 3,9 1.544,71 6.019 192,20 1.736,91 6.768 6.768 1.2 Sargreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,5 1.930,89 2.871 240,25 2.171,14 3.228 3.228 1.2 Sargreihengrab 30 gemäß § 18 FS G-Stelle 3,5 2.317,06 8.079 288,30 2.605,36 9.084 9.084 1.6 Sargreihengrab-Kammer gemäß § 21 FS G-Stelle 1,0 5.720,19 5.720 711,73 6.431,92 6.432 6.432 1.4 Kinderreihengrab 15 gemäß § 18 FS G-Stelle 7,5 903,04 6.761 112,36 1.015,40 7.602 7.602 1.4 Kinderreihengrab 20 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.204,06 1.204 149,81 1.353,87 1.354 1.354 1.4 Kinderreihengrab 25 gemäß § 18 FS G-Stelle 1,0 1.505,07 1.505 187,27 1.692,34 1.692 1.692 1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS G-Stelle 45,2 789,49 35.701 98,23 887,72 40.143 40.143 1.5 SRRG Pflegefreies Reihengrab gemäß § 19 FS G-Stelle 23,8 1.386,86 33.063 172,56 1.559,42 37.177 37.177 1.8 SRRKG Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS G-Stelle 1,0 5.948,52 5.949 740,14 6.688,66 6.689 6.689 Ehrengrab SG+UG G-Stelle 0,0 0,00 0 0,00 0,00 0 0 474,3 722.505 812.403 812.403 Defizitanteil: 89.898 Grabnutzungsrechte Urnengräber Normal- gräberfeld (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Def.Zuschl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.12 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS G-Stätte 448,3 862,49 386.632 107,31 969,80 434.738 434.738 1.11 Urnenreihengrab gemäß § 23 FS G-Stätte 13,5 862,49 11.632 107,31 969,80 13.079 13.079 1.13 Pflegefreies Urnenreihengrab NoGf G-Stätte 434,5 1.107,37 481.128 137,78 1.245,16 540.992 540.992 883,0 879.392 988.810 988.810 Defizitanteil: 109.418 Grabnutzungsrechte Nebengrabtypen (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Def.Zuschl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.16 Aschefeldgrab gemäß § 30 FS GNR 7,4 281,43 2.078 35,02 316,45 2.336 2.336 1.14 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß § 27 FS GNR 26,1 778,71 20.359 96,89 875,60 22.892 22.892 KTR-Gruppe KTR-Gruppe Hoheitlicher Bereich KTR-Gruppe FU-Berechnung: FU-Berechnung: Grundberechnung: ohne Grabgrößenberücksichtigung FU-Kosten in GNR-Gebühr enthalten herkömmliche BerechnungSeite 18 von 24 Anlage 4 1.15 ULG Landschaftsgrab Urne gemäß § 32 FS GNR 41,6 86,44 3.599 10,76 97,20 4.047 4.047 1.10 SLG Landschaftsgrab Körper gemäß § 32 FS GNR 2,0 677,97 1.356 84,36 762,33 1.525 1.525 76,3 27.392 30.800 30.800 Defizitanteil: 3.408 Grabnutzungsrechte Kolumbarien und Nebengrabtyp (neu verg. GNR) ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS U-Kamm 16,4 1.051,84 17.264 130,88 1.182,72 19.412 19.412 1.17 Grab auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld G Stelle 14,0 156,22 2.194 19,44 175,66 2.467 2.467 26,3 19.458 21.879 21.879 Defizitanteil: 2.421 Verlängerungen GNR Normalgräberfeld ME Menge jährl. Kostensatz herkömmlich Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.20 Sargwahlgrab 15 gemäß § 20 FS 1 Jahr 4.318,8 77,24 333.565 9,61 86,85 375.069 375.069 1.20 Sargwahlgrab 20 gemäß § 20 FS 1 Jahr 9.046,5 77,24 698.708 9,61 86,85 785.645 785.645 1.20 Sargwahlgrab 25 gemäß § 20 FS 1 Jahr 163,9 77,24 12.661 9,61 86,85 14.237 14.237 1.20 Sargwahlgrab 30+40 gemäß § 20 FS 1 Jahr 3.548,9 77,24 274.099 9,61 86,85 308.204 308.204 1.20 Sargwahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 Jahr 9,6 381,35 3.676 47,45 428,79 4.134 4.134 Ehrengrab SG+UG 1 Jahr 3,0 127,98 384 15,92 143,90 432 432 1.20 4er Urnenwahlgrab gemäß § 26 FS 1 Jahr 5.085,5 57,50 292.414 7,15 64,65 328.797 328.797 4er Urnenwahlgrab Alt 1 Jahr 1,0 57,50 57 7,15 64,65 65 65 #BEZUG! 1.615.564 1.816.583 1.816.583 Defizitanteil: 201.019 Verlängerungen GNR Nebengrabtypen und Kolumbarien ME Menge jährl. Kostensatz kameral Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz herkömml. incl. Def.Zuschl. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 1.20 UGA Gemeinschaftsgrab Urne gemäß § 27 FS 1 Jahr 24,6 51,91 1.275 6,46 58,37 1.434 1.434 1.19 4er Kolumbarium Kammer gemäß § 28 FS 1 Jahr 227,7 75,15 17.113 9,35 84,50 19.242 19.242 252,3 18.388 20.676 20.676 Defizitanteil: 2.288 3.691.151 3.691.151 Friedhofsunterhaltung im aktiven Gräberfeld, wenn die FU separat kalkuliert wird ME Menge jährl. Kostensatz FU (nur bei separater FU- Gebühr) Kosten jährlich (nur bei separater FU- Gebühr) FU Gräberfeld m² 940.319 2.387.048 kameral kam 2.387.048 Anzahl vorh.GNR Anzahl 53.245 44,83 53.245 (je GNR jährl.) Sargbestattungen ME Menge jährl. Kostensatz Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich SB RG - 2.1.1, 2.1.8, 2.1.9 Sargbestattung Reihengrab gemäß § 18 FS und in einem pflegefreiem Reihengrab gemäß § 19 FS, Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab Körper gemäß § 27 FS, Sargbestattung in einem Landschaftsgrabfeld gemäß § 32 FS Bestatt 39,6 589,22 23.321 0,00 589,22 23.321 23.321 KiSB - 2.1.2, 2.1.3 Sargbestattung in einem Kindergrab gemäß § 18 FS und Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 in Normallage bei Verstorbenen bis zum 5. Lebensjahr Bestatt 13,9 332,21 4.617 0,00 332,21 4.617 4.617 SB WG - 2.1.4 Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 FS in Normallage bei Verstorbenen nach dem 5. Lebensjahr Bestatt 433,2 646,96 280.265 0,00 646,96 280.265 280.265 TiG SB - 2.1.5 Sargbestattung in einem Wahlgrab gemäß § 20 FS in Tieflage bei Verstorbenen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr Bestatt 344,9 704,71 243.046 0,00 704,71 243.046 243.046 816,8 551.249 551.249 551.249 Zwischensumme NR: KTR-Gruppe KTR-Gruppe (Kosten in KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-Gruppe ohne Größen-Seite 19 von 24 Anlage 4 Defizitanteil: 0 Sonstige Arbeiterleistungen ME Menge jährl. Kostensatz Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich Sonst. Arbeit nach Std - 2.1.10 Bei einer Bestattung in einer Gruft / Mausoleum gemäß § 33 FS oder bei einer gleichzeitigen Beisetzung von 2 Särgen 1 Arb.Std 95,5 38,49 3.675 0,00 38,49 3.675 3.675 UB Norm 2.2.1, 2.2.4, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8 Urnenbeisetzung oder -wiederbeisetzung in Gräbern gemäß § 23, 18, 26, 20, 27, 29, 32 der FS Standard 1.716,6 170,69 292.996 0,00 170,69 292.996 292.996 2.2.2 Anonyme Urnenbeisetzung gemäß § 25 FS Standard 82,9 152,95 12.679 0,00 152,95 12.679 12.679 2.2.3 Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium gemäß § 28 FS Standard 28,7 149,67 4.297 0,00 149,67 4.297 4.297 2.2.4 Beisetzung auf dem Aschefeld Standard 6,7 152,83 1.026 0,00 152,83 1.026 1.026 2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS Standard 11,7 188,24 2.210 0,00 188,24 2.210 2.210 2.1.6, 2.1.7 Sargbestattung in einer Grabkammer gemäß § 21 FS und § 22 FS Standard 1,0 400,73 401 0,00 400,73 401 401 4.1Ausgrabung Sarg Normallage Standard 7,2 839,78 6.072 0,00 839,78 6.072 6.072 4.2 Ausgrabung Sarg Tieflage Standard 3,1 916,77 2.821 0,00 916,77 2.821 2.821 4.3 Ausgrabung Urne Standard 19,5 148,55 2.902 0,00 148,55 2.902 2.902 1.21.1 Pflege eines Urnenreihen- und Urnenwahlgrabs Standard 4,3 62,75 272 7,81 70,55 306 306 1.21.2 Pflege eines Reihen- und Wahlgrabs Standard 84,7 98,16 8.310 12,21 110,38 9.344 9.344 4.4 Umbettung innerhalb eines Tiefgrabs Standard 5,6 311,49 1.757 0,00 311,49 1.757 1.757 4.5 Wiederbeisetzung bei geöffnetem Grab / Tieferlegung Standard 4,8 115,48 557 0,00 115,48 557 557 2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS Standard 46,9 160,01 7.498 0,00 160,01 7.498 7.498 2.2.7 Beisetzung Gebeinskiste Standard 7,7 332,21 2.572 0,00 332,21 2.572 2.572 2.106,5 350.045 351.113 351.113 Defizitanteil: 1.068 902.362 902.362 Trauerhalle ME Menge jährl. Kostensatz Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich TF 3.1 Trauerfeier Standard 1.016,6 298,08 303.029 170,86 468,93 476.723 476.723 2.4.1 Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag je Urnenbeisetzung (auch für Tot& Fehlgeburten) Standard 94,1 200,00 18.817 0,00 200,00 18.817 18.817 2.4.2 Zuschlag für die Durchführung einer Bestattung bzw. Beisetzung an einem Samstag je Erdbestattung Standard 32,5 600,00 19.504 0,00 600,00 19.504 19.504 2.3 Durchführung von Bestattungen durch Privatunternehmen Standard 53,0 145,26 7.701 0,00 145,26 7.701 7.701 1.266 349.051 522.745 522.745 Defizitanteil: 173.694 Warenverkäufe hoheitlich ME Menge jährl. Kostensatz Kosten jährlich Defizit- zuschlag je ME Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühren- aufkommen jährlich 7.1 Namen 1 Liegender Gedenkstein Standard 27,1 211,80 5.731 0,00 211,80 5.731 5.731 7.2 Namen 2 An Stele Standard 265,7 81,39 21.623 0,00 81,39 21.623 21.623 7.3 Einzelnamensschild Standard 16,0 61,46 983 0,00 61,46 983 983 7.4 Verschlusstafel Kolumbarium Standard 25,8 56,39 1.457 0,00 56,39 1.457 1.457 334,6 29.793 29.793 29.793 Gebührenneutrale Leistungen ME Menge jährl. Kostensatz (je m²) Kosten jährlich 623.364 Kriegsgräber, KrDenkmäler m² 26.017 5,63 146.450 Kleinparzellige Flächenüberkapazität m² 185.495 3,90 723.438 Reservefl, Vorhaltefl. m² 66.089 3,98 262.791 Denkmäler m² 23.000 7,24 166.625 Ehrengräber m² 18 20,37 365 Abstandsflächen m² 58.593 5,64 330.490 nicht belegbare Flächen m² 87.707 3,97 348.383 Amt 70 - FH-ext.Nutz. Container m² 388 3,94 1.528 Jüdische Friedhöfe m² 2.058 0,59 1.224 Gesamtdefizit Zwischensumme Bestatt: KTR-Gruppe KTR-Gruppe KTR-GruppeSeite 20 von 24 Anlage 4 Separat vermiet.Gebäude A m² 1.166 36.097 Verpachtungen Grundstück m² 1.136 0,84 958 Kühlzellen entfällt 451.666 2.018.349 10.333 Einnahmen nach RE bisher jährl. Kosten jährlich Kosten jährlich Gebühren- aufkommen jährlich 5.001.282 4.735.057 5.358.409 5.358.479 120.000 2.018.349 2.018.349 2.018.349 10.333 10.333 10.333 5.121.282 6.763.739 7.387.091 7.387.161 Sonst. Beträge (Aktivierungen, Rechnungsabgrenz. Kolumb.) Summen hoheitlicher Bereich Vorjahrsdefizit-Zuschlag 623.353 Gesamtsummen hoheitlicher Bereich Hoheitliche Friedhofsleistungen Gebührenneutrale Leistungen Rechnungsabgrenzung Mietwerte Kolumb. Hochbauten ggü. jährl. Kosten lt. KR KTR-Gruppe Jährliche Investitionskosten KolumbarienSeite 21 von 24 Anlage 5 jährl. Kosten brutto jährl. Arb.Std VKS brutto Euro jährl. 400.940 9.993 40,12 VKS 1 Euro jährl. 30.200 Euro jährl. 514 Euro jährl. 1.366 Euro jährl. 433.020 9.993 43,33 VKS 2 92,83% 433.020 9.505 45,55 VKS 3 7,17% 488 170 brutto netto Personalausgaben Verwaltungspers. je Nettoarbeitsstunde VKS 1 40,12 40,12 Gesamtverwaltungskosten je Nettoarbeitsstunde VKS 2 43,33 42,76 Gesamtverwaltungskosten je mengenflexible Verw.Arb.Std. VKS 3 45,55 44,96 jährl. Kosten jährl. Arb. Std. PKSH 2.835.006 96.612 29,34 100.429 95.242 195.671 96.612 3.030.677 96.612 31,37 547.219 17.444 18,1% 2.483.458 79.168 81,9% Zusammenstellung Stundensätze des Arbeiterteams / Bauhofarbeiter je Nettoarbeitsstunde PKSH 1 29,34 je Nettoarbeitsstunde PKSH 2 31,27 Personalausgaben Arbeiterteam/Bauhofarb.ant. Gesamtkosten Arbeiterteam / Bauhofarbeitsant. Immobilienkostenanteile Arbeiterteam (Personalräume) Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.) Summe Nebenkosten Arbeiterteam / Bauhof Summe Personalkosten und Nebenkosten Verwaltungskosten Friedhöfe Kennzahl zur Wirtschaftlichkeit: Gesamt-Verwaltungskosten / Anzahl Bestattungsfälle: Bonn Personalkostenanteile Immobilienkostenanteile der FH-Verwaltung Investitionskosten Verwaltungstechnik Gesamtsumme jährl. Verwaltungskosten Jährliche Verwalt. Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten Jährl. Verwalt. Arbeitszeit für allg. FH-Verwaltung (Differenz) Verrechnung lfd. sonst. Ausgaben auf Personal (s.o.) Zusammenstellung Stundensätze Verwaltungsarbeit Jährliche Arbeitszeit für alle mengenflexiblen Tätigkeiten Jährl. Arbeitszeit für allg. Friedhofsunterhaltung (Differenz) Kosten des Arbeiterteams und des Arbeitsanteils vom Bauhof Personal Arbeiterteam und Bauhof lt. Personalkostensplittung Verwaltungskostenanteile Personalausgaben Immobilienkosten der FH-Verwaltung Sonst. Lfd. Ausgaben Investitionskosten Verwaltungstechnik Kostenanteile Arbeiterteam Personalausgaben Personalnebenkosten Personalräume lfd. sonst. AusgabenSeite 22 von 24 Anlage 6 Kosten der Gesamt-Friedhofsunterhaltung 1.235.603 m² 31,37 Euro/Std 79.168 Std. 2.483.458 Euro Stunden jährl. Kosten je Std Kosten jährl. MS 1 Kleingerät Ja 79.168 1,58 Euro 124.820 (Stunden = Arbeiterstunden) MS 2 Basis-Kfz Ja 79.168 2,47 Euro 195.377 (Stunden = Arbeiterstunden) 153.155,00 Euro 153.155 Euro 1.097.839 Euro 4.054.649 Euro je m² 3,28 Arbeiterteam #### MS 1 Kleingerät #### MS 2 Basis-Kfz #### MS 4 FU-Gerät #### Sonst. Lfd. Ausgaben #### Gesamtfläche Friedhöfe Stundensatz PKS 2 je NettoarbeitsStd. der FU Jährl. Arbeitsstunden der Friedhofsunterhaltung Jährl. Kosten der FU durch Arbeiterteam / Bauhof MS 4 FU-Gerät Sonst. Lfd. Ausgaben Zwischensumme Kosten der Flächen-Friedhofsunterhaltung Jährl. FU-Kosten je m² Gesamtfläche Maschinenzuschläge Kostenanteile Friedhofsunterhaltung Arbeiterteam MS 1 Kleingerät MS 2 Basis-Kfz MS 4 FU-Gerät Sonst. Lfd. AusgabenSeite 23 von 24 Anlage 7 Unterdeckung Kindergräber Menge jährl.* Gebührensatz bisher Kostensatz incl. Def.Zu. (bei 1.18) Kosten incl. DZ jährl. Gebühr 2021 Unterdeckung 2021 1.18 Grab für gemeinschaftliche Bestattung von Tot- und Fehlgeburten und von den aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gemäß § 18 Abs. 3 FS 45 225,00 887,72 40.143,00 243 29.208 2.2.6 Gemeinschaftl. Bestatt. von Tot- und Fehlgeburten und Leibesfrüchten gem. § 18(3) FS 47 100 160,01 7.520,47 108 2.444 2.2.5 Bestattung auf dem Tot- und Fehlgeburtenfeld gemäß § 31 FS 12 100 188,24 2.258,88 108 963 Unterdeckung: 32.615 Unterdeckung Grabkammern Menge jährl.* Gebührensatz bisher Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühr 2021 Unterdeckung 2021 1.6 Reihengrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.593,50 6.431,92 6.431,92 2.800,98 3.631 1.7 Wahlgrabkammer gemäß § 21 FS 1 2.593,50 6.431,92 6.431,92 2.800,98 3.631 1.8 Pflegefreie Reihengrabkammer gemäß § 22 FS 1 3.104,70 6.688,66 6.688,66 3.353,08 3.336 Unterdeckung: 10.597 Unterdeckung Trauerhallen Menge jährl.* Gebührensatz bisher Kostensatz incl. Def.Zu. Kosten incl. DZ jährl. Gebühr 2021 Unterdeckung 2021 TF 3.1 Trauerfeier 1.017 220,00 468,93 476.723 237,60 235.084 Unterdeckung: 235.084 *durch gerundete Fallzahlen kann es zu geringen Differenzen kommenSeite 24 von 24
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de