212276 · Beschlussvorlage
Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2022
Kerndaten
- Nummer
- 212276
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.12.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 212276 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bis zum 31.12.2021 abgeschlossenen Förderverträge mit den Trägern der freien Jugendhilfe zum Betrieb von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 zu verlängern. 2. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Haushaltsjahr 2022 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 3.147.099,54 EUR. Begründung Auch im Jahr 2021 fanden Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Träger von Einrichtungen der freien Jugendhilfe zur Erarbeitung neuer Richtlinien für den Bereich der Förderung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit statt. Zurzeit besteht unter anderem noch bei den folgenden Themen Klärungsbedarf: Höhe des Eigenanteils, Bildung von Rücklagen, Fördervertragslaufzeit, Abbau von Bürokratie und Verwaltungsvereinfachung. Die abschließende Finalisierung der Gespräche und der Richtlinienerstellung steht noch aus. Der fertige Richtlinienentwurf soll dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie im Jahr 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden, so dass die neuen Richtlinien spätestens zum 01.01.2023 in Kraft treten können. Entsprechend höhere Zuschüsse können ab diesem Zeitpunkt im neuen Haushaltsplan 2023/2024 berücksichtigt werden. Den Vertreterinnen und Vertretern der Träger von Einrichtungen der freien Jugendhilfe wurde bereits kommuniziert, dass für das Jahr 2022 die Förderung auf der Grundlage der bisherigen Strategiepauschalen fortgeführt werden soll. Die Verwaltung schlägt daher vor, die zum 31.12.2021 auslaufenden Förderverträge bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Der Personalkostenanteil der Pauschale wird wie in den Vorjahren auch imSeite 1 von 2 Seite 2 Jahr 2022 um 1,5 % gesteigert. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.04 Einrichtungen der Jugendarbeit 1.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.147.099,54 EUR 151000604/ 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 3.147.099,54 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de