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212276 · Beschlussvorlage

Abschluss von Förderverträgen für die Offene Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2022

Nummer
212276
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
212276
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Abschluss von Förderverträgen für die Offene
Jugendarbeit in Bonn für das Jahr 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 27.01.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bis zum 31.12.2021
abgeschlossenen Förderverträge mit den Trägern der freien Jugendhilfe
zum Betrieb von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Bonn für die
Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
2. Die Förderung erfolgt im Rahmen der im Haushaltsjahr 2022
veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 3.147.099,54 EUR.
Begründung
Auch im Jahr 2021 fanden Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und der Träger von Einrichtungen
der freien Jugendhilfe zur Erarbeitung neuer Richtlinien für den Bereich der
Förderung von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit statt.
Zurzeit besteht unter anderem noch bei den folgenden Themen
Klärungsbedarf: Höhe des Eigenanteils, Bildung von Rücklagen,
Fördervertragslaufzeit, Abbau von Bürokratie und Verwaltungsvereinfachung.
Die abschließende Finalisierung der Gespräche und der Richtlinienerstellung
steht noch aus. Der fertige Richtlinienentwurf soll dem Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie im Jahr 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden, so dass
die neuen Richtlinien spätestens zum 01.01.2023 in Kraft treten können.
Entsprechend höhere Zuschüsse können ab diesem Zeitpunkt im neuen
Haushaltsplan 2023/2024 berücksichtigt werden.
Den Vertreterinnen und Vertretern der Träger von Einrichtungen der freien
Jugendhilfe wurde bereits kommuniziert, dass für das Jahr 2022 die Förderung
auf der Grundlage der bisherigen Strategiepauschalen fortgeführt werden soll.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die zum 31.12.2021 auslaufenden
Förderverträge bis zum 31.12.2022 zu verlängern.
Der Personalkostenanteil der Pauschale wird wie in den Vorjahren auch imSeite 1 von 2
Seite 2
Jahr 2022 um 1,5 % gesteigert.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.04 Einrichtungen der
Jugendarbeit
1.06.04.02 Offene Kinder- und Jugendarbeit in
Einrichtungen der freien Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.147.099,54
EUR
151000604/
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
3.147.099,54
EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de