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212272 · Mitteilungsvorlage

Präsentation einer Machbarkeitsstudie „Neubau eines Hallenbades am Standort Ennertfreibad“

Nummer
212272
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.12.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 27.01.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
212272
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Präsentation einer Machbarkeitsstudie
„Neubau eines Hallenbades am Standort
Ennertfreibad“
Beratungsfolge
Sportausschuss 27.01.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 02.02.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit dem Ratsbeschluss „Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft“ vom 18.06.2020 (DS.Nr.: 200671) wurde u.a. für den Standort
des Ennertbades im Stadtbezirk Beuel folgendes beschlossen:
„Am Standort des Ennertbades soll ein Hallenbad mit einem Mehrzweckbecken
und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 „Am
Ennertbad“ unter Rücksichtnahme auf das westlich angrenzende reine
Wohngebiet (WR) einzuleiten sowie eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf
das FFH-Gebiet vorzunehmen.“
Entsprechend der Beschlusslage hat die Sportverwaltung ein Planungsbüro mit
der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Hallenbadneubau am Standort
des Ennertbades beauftragt. Diese liegt nun vor (Anlage).
In der Machbarkeitsstudie wird eine mögliche Umsetzung des Neubaus eines
Hallenbades dargestellt. Sie sieht eine Bebauung von ca. 1.900m², unter
größtmöglichen Schutz der vorhandenen Bepflanzung, auf der westlichen
Grundstücksfläche, im Wesentlichen parallel zur Straße „Am Ennertbad“ vor.
Bei einer BGF von ca. 3.200m² sind:
- ein Schwimmerbecken 25m x 12,5m
- ein Lehrschwimmbecken 12,5 x 10m mit Hubboden
- ein Kinderbecken 5m x 5m
- je eine 1m und 3m Sprunganlage
- entsprechende Sanitär-, Sozial- und Nebenräume, barrierefrei, gem. KOK und
Arbeitsstättenrichtlinie
- eine Dachbegrünung mit einer PhotovoltaikanlageSeite 1 von 88
Seite 2
- ein kompakter, flächensparender Baukörper unter Einsatz von nachhaltigen
Materialien
- ein BHKW zur Wärmeversorgung
- eine Lüftungsanlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen
vorgesehen.
Die prognostizierten Kosten der KG200 bis KG700 betragen ca. 17,1 Mio.€
(Brutto).
Als Anlage 1 wird ein Auszug aus der Machbarkeitsstudie beigefügt.
(Lageplan, Grundriss EG, Innenraumperspektive, Außenperspektive)
Als Anlagen 2 bis 5 wird die komplette Machbarkeitsstudie beigefügt.
Ausblick:
In Abstimmung innerhalb der Verwaltung wird nun die Änderung des
Bebauungsplans, unter Bezug auf der vorliegenden
Machbarkeitsstudie, eingeleitet werden.
In diesem Zusammenhang werden zwei Gutachten:
a. FFH-Vorprüfung gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
und
b. Artenschutzprüfung Stufe 1 gem. BNatSchG
in Auftrag gegeben.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses wird die Änderung des
Bebauungsplans wird mit hoher Priorität durchgeführt. Als nächster Schritt wird
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) BauGB vorbereitet.
Anlage/n
1 Auszug Machbarkeitsstudie (öffentlich)
2 Machbarkeitsstudie gesamt (öffentlich)
3 12_1_Luftbild (öffentlich)
4 12_2_Untergeschoss (öffentlich)
5 12_3_Erdgeschoss (öffentlich)
6 12_4_1_Flächennutzungsplan Legende (öffentlich)
7 12_4_2_Flächennutzungsplan (öffentlich)Seite 2 von 88
Seite 3
8 12_5_Landschaftskarte (öffentlich)
9 12_6_Lageplan (öffentlich)
10 12_7_Lageplan erläuternd (öffentlich)Seite 3 von 88
Seite 4 von 88
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p
Quelle: Lötzsch
Machbarkeitsstudie Neubau Hallenbad
am Standort des Freibades Ennertbad
53229 Bonn–Beuel, Holtorfer Straße 40
pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert – Einstein – Straße 2, 49076 Osnabrück
27.08.2021Seite 8 von 88
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Inhalt
1. Einleitung ................................................................................................................................................................................................................. 3
2. Beauftragung ........................................................................................................................................................................................................... 4
3. Leistungsbeschreibung der Machbarkeitsstudie ..................................................................................................................................................... 5
4. Bestandsaufnahme .................................................................................................................................................................................................. 7
5. Analyse .................................................................................................................................................................................................................. 20
6. Hochbau ................................................................................................................................................................................................................. 30
7. Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ................................................................................................................................................................. 55
8. Kostenprognose ..................................................................................................................................................................................................... 60
9. Zusammenfassung ................................................................................................................................................................................................ 62
10. Fazit ........................................................................................................................................................................................................................ 63
11. Ausblick .................................................................................................................................................................................................................. 64
12. Anlagen .................................................................................................................................................................................................................. 65
13. Redaktionelle Angaben .......................................................................................................................................................................................... 73Seite 9 von 88
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1. Einleitung
1.1 Einleitung
In dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vom 18.06.2020 ist für mehrere Bäder ein Beschluss zur weiteren
Vorgehensweise getroffen worden. Im Folgenden ist der Teil, der den Stadtbezirk Beuel betrifft, wiedergegeben:
1.2 Beschlussfassung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2020, einen Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
beschlossen. Dadurch ist die Verwaltung beauftragt, einzelne Maßnahmen zu prüfen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
Mit diesem Konzept soll für die nächsten Jahrzehnte ein attraktives und zeitgemäßes Angebot für Bürgerinnen und Bürger,
Schulen und Vereine sichergestellt werden.
1.3 Auszug aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
Stadtbezirk Beuel:
a) Am Standort des Ennertbades soll ein Hallenbad mit einem Mehrzweckbecken und einem Lehrschwimmbecken errichtet werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 „Am Ennertbad“ unter
Rücksichtnahme auf das westlich angrenzende reine Wohngebiet (WR) einzuleiten sowie eine Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf das
FFH-Gebiet vorzunehmen.
b) Die Beueler Bütt soll nach Errichtung des Neubaus geschlossen und abgerissen werden. Auf dem Grundstück könnte nach
vorhabenbezogener Änderung des Bebauungsplanes geförderter Wohnungsbau entstehen. Die Erlöse aus der Veräußerung des
Grundstücks sollen abzüglich der Abrisskosten für das Schwimmbad zur Deckung des Gesamtkonzeptes verwendet werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Höhe des Veräußerungserlöses und die Höhe der Abrisskosten zu ermitteln.
Auf Basis dieser Beschlussfassung wurde der Auftrag zur Erstellung dieser Machbarkeitsstudie erteilt.Seite 10 von 88
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2. Beauftragung
2.1 Beauftragung
Auf Basis der zuvor beschrieben Beschlussfassung hat die Bundesstadt Bonn, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, die pbr Planungsbüro
Rohling AG mit einer Machbarkeitsstudie für Planung und Errichtung eines neuen Hallenbades am Standort Ennert-Freibad beauftragt.
Der Auftrag ist mit dem 26.02.2021 datiert und entspricht der Vergabekennzahl: 52-367420.
Die Projektleitung für diese Machbarkeit liegt im Aufgabenbereich des Sport- und Bäderamtes der Stadt Bonn, die Projektleitung obliegt
Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Ziegert.
2.2 Projektanschrift
Ennertbad Bonn
Holtorfer Straße 40
53229 Bonn
2.3 Aufgabenbeschreibung der Machbarkeitsstudie
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt, am Standort des bestehenden Ennert-Freibades, Holtorfer Straße 40, 53229 Bonn ein neues Hallenbad als
Ersatzneubau für das alte, abgängige Hallenbad Bonn-Beuel (Beueler Bütt) zu errichten.
2.4 Anforderungen an die Planung
- Ausführung entsprechend den KOK*1) -Richtlinien
- behindertengerecht / barrierefrei
- Schwimmerbecken, 25,00 * 12,50 m
- Lehrschwimmbecken, 12,50 * 10,00 m mit Hubboden
- Kinderbecken, 5,00 * 5,00 m
- Prüfung der möglichen Integration, Einbindung und Erneuerung der bestehendem Teil- Umkleidegebäude des bestehenden Freibades
- Verlegung von Teilen des bestehenden Spielplatzes bzw. Benennung von alternativen Attraktionen im Außengelände
- ökologische Auswahl der zu bebauenden Fläche
- größtmöglicher Erhalt bzw. Schutz des Baumbestandes
- Übererfüllung der Anforderungen der KOK und ASR*2) bezüglich der Sanitär-, Sozial und Nebenräume um 10%
- Dachbegrünung
- Photovoltaikanlage
- Nutzung Wärmerückgewinnung
- Nutzung regenerativer Energien, ökologisch, nachhaltig, CO2 reduziert, Niedrigenergie, Passivenergie, usw.
- Einhaltung des Kostenrahmens für die KGR*3) 300, 400 und 500 gemäß DIN 276 mit einem Budget von 15 Mio € (netto), Stand Februar 2021
*1) KOK - Koordinierungskreis Bäder *2) ASR – Arbeitsstättenrichtlinie *3) KGR – KostengruppeSeite 11 von 88
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3. Leistungsbeschreibung der Machbarkeitsstudie
3.1 Bestandsaufnahme
Sichten der beigestellten Unterlagen sowie Sichten des Bestandes mit anschließender Bilddokumentation
3.2 Vorentwurf Gebäude
Vorentwurf Erdgeschoss im Maßstab 1:200, Kellergeschoss, Schnitt, Perspektiven
Darstellung der Lage des Gebäudes im Außenanlagenplan (1:1.000)
3.3 Kostenprognose
Kostenprognose (KGR 300, KG 400 und KG 500)
3.4 Prüfung des Bebauungsplans
Belastbare Prüfung des Bebauungsplans
3.5 Anforderungen an das Baurecht
Benennung der baurechtlich relevanten Prozesse bei der Planung und Realisierung.
Überprüfung auf Anforderungen an FFH-Gebiete
3.6 Erstellung einer Bauvoranfrage
Es ist zu beschreiben, ob eine Bauvoranfrage zum aktuellen Planungsstatus erforderlich ist.
3.7 Vorentwurf Technik
Vorentwurf und Kostenprognose für die TGA (KG 400), Heizung, Lüftung, Wasseraufbereitung, Sanitär, Elektro.
3.8 Implementierung regenerativer Energien
Prüfung und Bewertung für die Nutzung regenerativer Energien.Seite 12 von 88
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3.9 Prüfung und Bewertung für die Nutzung / Einsatz von BHKW
Prüfung und Bewertung für die Nutzung und den Einsatz von einem BHKW und effiziente Wärmerückgewinnung
Voraussetzungen für die Aufbereitung des Badewassers (Spülwasser, Schlammwasser ...)
3.10 Lageplan
Ein aktueller Lageplan wird als Grundlage für die Machbarkeitsstudie verwendet.
3.11 Urheberrechte am bestehenden Freibad
Es bestehen möglicherweise Urheberrechte an der Planung des bestehenden Freibades.
Eine mögliche Herangehensweise an die Planung für das Kombibad, ist eine autarke Planung, um einen respektvollen Umgang mit dem Bestand
zu gewährleisten.Seite 13 von 88
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4. Bestandsaufnahme
4.1 Bestandsaufnahme / Bestandsbeschreibung Ennertbad
4.1.1 Flächennutzungsplan Stand 02.06.2021
Flächennutzungsplan Auszug aus dem Lageplan Legende zum Flächennutzungsplan
Durch den Abgleich des Lageplans mit den FFH-Gebieten ist zu erkennen, dass das Grundstück an die zum Schutz ausgewiesenen Flächen
unmittelbar angrenzt, jedoch weder als Naturschutzgebiet noch als FFH-Gebiet ausgewiesen ist.
Der Plan ist maßstabsgerecht als Anhang beigefügt.Seite 14 von 88
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Auszug aus der Geodatenbank Bonn, Naturschutzinformationen, Kartenansicht
Quelle: http://linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/ [Karte]
Legende:
Naturparks (NTP) FH-Gebiete (FFH)
Naturparke (NTP) FFH-Gebiet (FFH)Seite 15 von 88
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Auszug aus der Geodatenbank Bonn, Naturschutzinformationen, Luftbild
Quelle: http://linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/ [Luftbild]
Legende:
Naturparks (NTP) FH-Gebiete (FFH)
Naturparke (NTP) FFH-Gebiet (FFH)Seite 16 von 88
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4.1.2 Textliche Festsetzungen aus dem Lageplan von 1979 zur Planung des Freibades
In den textlichen Festsetzungen des Lageplans vom 13.03.1979 der zur Genehmigungsfähigkeit des Freibades erstellt wurde, sind
folgende textlichen Festsetzungen gemacht worden:
1. Bei allen Gebäuden, ohne besondere Angaben, ist die Bauart massiv und die Bedachung hart
2. Es wurde örtlich nicht überprüft, ob die dargestellten Grenzzeichen des Baugrundstücks vorhanden sind
3. Der Nachweis der Abstandsflächen, der Abstände und der Bauwich, erfolgt in einer Deckpause zu diesem Lageplan
4. (76,50) = gepl. Höhe
5. Zeichenvorschriften
a) Anlage zur Bauvorlagenverordnung
b) Planzeichenverordnung
c) Zeichenvorschrift der Katasterverwaltung N.W.
Grundstücksfläche: 37.743 qm
zur öffentl. Verkehrsfl. abzutreten 453 qm
zur Verfügung stehende Fläche: 37.290 qm
Bebauungsplannummer: 8123-1 vom 21.03.1975
Sonstige Festsetzungen [aus den textlichen Festsetzungen des Lageplans von 1979]:
öffentliche Grünfläche (Freibad) – Versorgungsfläche Trafo geplant
Bei der Planung und dem Bau des vorgesehenen Freibades sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unzumutbare
Lärmbeeinträchtigung des benachbarten Wohngebietes vermeiden.
Es gibt keine Festsetzungen für GRZ, GFZ und BMZ
Fazit:
Die sonstigen Festsetzungen sind auch bei der Planung eines Hallenbades zu beachten.Seite 17 von 88
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4.1.3 Landschaftsplan Ennert - Festsetzungskarte - Stand: Januar 2013
Standort EnnertbadSeite 18 von 88
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4.1.4 Auszug aus dem B-Plan, Stand 02.06.2021
Bebauungsplan 8123-1
Bebauungsplan 8123-11
In diesem Auszug aus dem B-Plan vom 02.06.2021
sind die zwei Bebauungsplanausschnitte, die das
Grundstück des Bades betreffen, zusammengefügt.Seite 19 von 88
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4.1.5 Fotodokumentation - UmkleidenSeite 20 von 88
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Fotodokumentation - Freibad
Beachbar Freizeitbecken
Umkleiden KinderbereichSeite 21 von 88
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Fotodokumentation - Freibad
Nichtschwimmer Durchschreitemulden
Aufsichtsturm Durchschreitemulden 50 m BeckenSeite 22 von 88
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Fotodokumentation - Frei-/ Außenanlagen
Liegewiese schützenswerter Baumbestand
schützenswerter BaumbestandSeite 23 von 88
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Fotodokumentation – Nichtöffentliche Erschließung und ruhender Verkehr
Zufahrten / Feuerwehr KFZ-Parkplätze
Vorhandene Fahrradständer am FreibadSeite 24 von 88
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Fotodokumentation – Öffentliche Erschließung: „Am Ennertbad“ – Außerhalb des GrundstücksSeite 25 von 88
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4.1.6 Erforderliche Fachplaner für die weitere Planung
Bei dieser Machbarkeitsstudie wird eruiert, ob der Ersatzneubau eines Hallenbades am Standort Ennertbad geplant und umgesetzt
werden kann. Sie dient als eine Entscheidungsgrundlage zur Durchführbarkeit und Realisierung des Projektes. Im weiteren Verlauf
sind ergänzende Fachplaner einzuschalten, die zum derzeitigen Stand des Projektes noch nicht mit eingebunden worden sind. Die
Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet jedoch einen groben Überblick über die Komplexität und
Vielschichtigkeit der Aufgabenstellung.
Erforderliche Fachplaner für die weitere:
- Baugrundgutachten
- Objektplaner
- Tragwerksplaner
- Planer zur technischen Gebäudeausrüstung
- Akustiker
- Bauphysiker
- Schallschutzgutachter
- Brandschutzgutachter
- Schadstoffgutachter (Altbau inklusive Schadstoffkataster)
- Vermessungsingenieure (inklusive der Detektierung vorhandener Infrastruktur / Leitungsprüfung)
- SiGeKo
- Freiraumplaner (Parkplätze, Freibad, Vorplatz)Seite 26 von 88
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5. Analyse
5.1 Anforderungen an das Baurecht
Gemäß der digitalen Geodatenauskunft der Stadt Bonn, Stand August 2021, grenzt das zu betrachtende Grundstück des derzeitigen Freibades
Ennertbad direkt an ein als Naturpark beschriebenes Gebiet an. Ungefähr deckungsgleich ist auch das als FFH bezeichnete Gebiet.
FFH-Gebiete sind Europäische Schutzgebiete für Natur und Landschaft. Durch den Schutz ausgewählter Pflanzen- (Flora) und Tierarten (Fauna)
sowie deren Lebensräume (Habitate) soll der Artenschwund in der Kulturlandschaft gestoppt und die Vernetzung der Lebensräume erhalten
werden.
Da das Grundstück lediglich an diese Gebiete angrenzt, jedoch diese nicht inkludiert sind, müssen Anforderungen an diese schützenswerten
Bereiche nicht berücksichtigt werden.
Unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen ist ein ökologisch verträglicher Umgang mit den zu versiegelnden Flächen erstrebenswert und
sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
5.2 Bauvoranfrage
Die Erstellung einer Bauvoranfrage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Die Fragen einer Bauvoranfrage richten sich in der Regel an
bestehende Festsetzungen und Vorgaben vorhandener, rechtsverbindlicher Unterlagen. Da in diesem Verfahren den bestehenden Vorgaben und
Randbedingungen von 1975 dem anstehenden Bauvorhaben nicht entsprechen, müssen hierfür zunächst die erforderlichen Grundlagen, unter
anderem in Form dieser Machbarkeitsstudie, geschaffen werden.
Eine Rücksprache mit dem Bauordnungsamt (63-2) hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:
Planungsrechtlich gilt die Fläche des Freibades als Freibadgrünfläche. Eine Beckenlandschaft durfte bei der Errichtung um 1980 gebaut werden,
ebenfalls entsprechend notwendige Nebengebäude und Parkplätze. Bei der Restfläche handelt es sich jedoch um öffentliche Grünflächen, ohne
explizit ausgewiesene, überbaubare Fläche.
Das Bauordnungsamt geht davon aus, dass der Bebauungsplan für ein Hallenbad geändert werden muss.
Aktuell geht man von guten Chancen zur positiven Bewilligung des Änderungsantrages aus, da das Bad von hohem öffentlichem Interesse ist.
Das Stadtplanungsamt ist einzuschalten und ein politischer Beschluss des Rates ist notwendig.
Im entstehenden Änderungsprozess können außerdem die Bezirksregierung Köln oder ein Bürgerentscheid ein Veto einlegen.
Das Bauordnungsamt hat bei dem Gespräch in Aussicht gestellt, dass die Verwaltung dem Verfahren positiv gegenübersteht.
Formblätter einer Bauvoranfrage sind nicht Bestandteil dieser Machbarkeitsstudie.Seite 27 von 88
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5.3 Umgebungsanalyse
Bei dieser Umgebungsanalyse werden die verschiedenen externe Einflussfaktoren für das Projekt zusammengetragen.
Das Ergebnis soll optimaler Weise aufzeigen, dass der Standort des bestehenden Freibades Ennertbad auch ein geeigneter
Standort für den Neubau des Hallenbades ist.
Die sachlichen Einflussfaktoren sind in dieser Machbakeitsstudie implementiert.
sachlich sozial
projekt-
spezifisch - Raumanforderungen
- KOK
- Bedarf
- Projektteam
- Auftraggeber
- Auftragnehmer
- Planer
extern
- Richtlinien
- Verordnungen
- Örtliche Gegebenheit
- Infrastruktur
- Budget
- Medien
- Nachbarschaft
- Potenzielle Kunden
- Politiker
- ParteienSeite 28 von 88
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5.4 Grünflächen (sachlich, externer Einflussfaktoren)
grafische Darstellung: pbr AGSeite 29 von 88
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5.5 Schulen und Bildungseinrichtungen (sachlich, externer Einflussfaktoren)
Gemäß folgendem Kartenausschnitt befinden sich unterschiedliche Schultypen im Einzugsgebiet des neuen Hallenbades.
Hier befinden sich sowohl Grundschulen, weiterführende - allgemeinbildende Schulen, Fachschulen und Berufsschulen.
Es bietet sich an, das Bad, ergänzend zur privaten Nutzung, auch für Bildungszwecke zu nutzen, als Ersatz für die Beueler Bütt.
Die Schulen, die im Jahr 2019 die Beueler Bütt besucht haben, sind mit der Angabe der gezählten Besucherzahlen, in der folgenden Grafik
dargestellt (je größer das Piktogramm dargestellt ist, desto höher die Schüler-Besucherzahl). Basierend auf der Tatsache, dass die Schüler
mit dem Bus zum Standort Ennertbad gelangen, stellt die Querung der BAB keine besonders zu bewertende Verkehrssituation dar.
grafische Darstellung: pbr AGSeite 30 von 88
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5.6 Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz (sachlich, externer Einflussfaktoren)
Der Standort des Ennertbades ist bereits unmittelbar an die Buslinie 537 angeschlossen.
Es besteht eine direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof Beuel zum Schwimmbad.
Die zeitliche Entfernung beträgt ca. 10 Minuten, somit ist eine gute Erreichbarkeit, auch für Personen von Außerhalb, gegeben.
grafische Darstellung: pbr AGSeite 31 von 88
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5.7 Erreichbarkeit durch private Nahverkehrsmittel (PKW) (sachlich, externer Einflussfaktoren)
Der Standort des Ennertbades ist weniger als 1 km von der Autobahnanschlussstelle der A59 entfernt.
Bis zum Zentrum Bonn Beuel sind es weniger als 3,00 km.
grafische Darstellung: pbr AGSeite 32 von 88
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5.8 Fuß- und Radweganbindung (sachlich, externer Einflussfaktoren))
grafische Darstellung: pbr AGSeite 33 von 88
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5.9 Distanz zum Hallenbad Beueler Bütt
Der Neubau des Hallenbades am Standort Ennertbad soll als Ersatzneubau für das Hallenbad Beueler Bütt dienen.
grafische Darstellung: pbr AGSeite 34 von 88
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5.10 Zusammenstellung der standortgegebenen, sachlichen Faktoren
grafische Darstellung: pbr AGSeite 35 von 88
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5.11 Urheberrecht
Es bestehen möglicherweise Urheberrechte an der Planung des bestehenden Freibades.
Eine mögliche Herangehensweise an die Planung für das Kombibad, ist eine autarke Planung, um einen respektvollen Umgang mit dem
Bestand zu gewährleisten.
Das Ennertbad wurde im Zeitraum ca. 1979-1981 geplant und gebaut
Planer / Architekt war seiner Zeit die Planungsgruppe Stieldorf, Raiffeisenstraße, 5330 Königswinter 51.
Der Planer der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) war das Büro H. J. Renz VBI, Ingenieurbüro, Weyerstraße 79; 5000 Köln 1.
Planungsgruppe Stieldorf:
Gründung 1968 von Manfred Adams (1931 – 2019), Günther Hornschuh (1925 – 2001) und Peter Türler.
Ein Jahr später waren es, mit Georg Pollich, als ehemaliger Mitarbeiter von Egon Eiermann und Projektleiter des Langen Eugen, sowie
Robert Glatzer (1925 – 1995), ehemaliger Leiter der Planungsabteilung der Bundesbaudirektion, bereits fünf Partner.
1999 (mit dem Ableben Günther Hornschuhs) wurde die Planungsgruppe Stieldorf aufgelöst.
Manfred Adams, Mitbegründer des Büros von 1968, gründete 1982 mit Hans Haff ein neues Architekturbüro in Königswinter-Stieldorf.
Dieses Büro wird heute, unter Harald Nürnberg, als Architekturbüro Nürnberg in Königswinter-Stieldorf geführt.
Peter Türler, Mitbegründer des Büros von 1968, führte anschließend, zweitweise zusammen mit Georg Pollich, den Namen
Planungsgruppe Stieldorf in seinem Architekturbüro in Bad Honnef weiter.
Peter Türler ist auch heute noch als Bausachverständiger und Fachpreisrichter tätig.
Ansatz zur Planung des Hallenbades am Standort Ennertbad:
Das Gebäudeensemble des bestehenden Freibades wird in die Planung integriert, jedoch baulich nicht mit einbezogen.
Auf diese Art und Weise können die jeweiligen Funktionen klar getrennt werden, das Ensemble wird einerseits städtebaulich sinnvoll
ergänzt, andererseits keinesfalls mit dem Bestand verschmolzen.
Diese klare Trennung kommt den möglichen Urheberrechten der zuvor beschriebenen Büros entgegen und es wird ein respektvoller
Umgang mit dem Bestand gewährleistet.Seite 36 von 88
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6. Hochbau
6.1 Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2020, einen Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft
beschlossen. Dadurch ist die Verwaltung beauftragt, einzelne Maßnahmen zu prüfen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Mit diesem
Konzept soll für die nächsten Jahrzehnte ein attraktives und zeitgemäßes Angebot für Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Vereine
sichergestellt werden.
Auszug aus dem Rahmenplan:
Stadtbezirk Beuel:
Für Beuel schlägt die Verwaltung vor, ein Hallenbad auf dem Gelände des Ennertbades zu errichten. Damit kann der Standort in Beuel als
Kombibad betrieben werden. Damit wird ein Ganzjahresangebot für Schulen und Vereine geschaffen.
Die Beueler Bütt soll nach Errichtung des Neubaus geschlossen und abgerissen werden. Auf dem Grundstück könnte anschließend
geförderter Wohnungsbau entstehen. Die Verwaltung wird die Höhe des Veräußerungserlöses und die Höhe der Abrisskosten ermitteln.
6.2 Erläuterungsbericht
6.2.1 Bestand Freibad Ennertbad
Das vorhandene Freibadgelände mit seiner, auf verschiedenen Ebenen angelegten, großzügigen Beckenlandschaft, den unterschiedlichen,
attraktiven Verweilflächen in Form von Tribünenstufen, dem perlenkettenförmig angelegten Gebäudekomplex von 1980 und dem alten
Baumbestand fordern einen sensiblen Umgang mit der Platzierung des zu planenden Hallenbades.
Die Bebauung des Bades ist durch einen vorhandenen Wall mit altem Baumbestand von der gegenüberliegenden Wohnbebauung getrennt.
6.2.2 Städtebau
Es wird beabsichtigt, die Anordnung der vorhandenen Bebauung aufzunehmen und die neuen Gebäudeteile, analog zum Bestand, auf dem
Gelände anzuordnen. Die perlenkettenförmige Struktur wird aufgenommen, so dass sich sowohl der Gebäudeteil mit dem Eingangsfoyer
und den Umkleiden als auch das Hallenbad an die vorhandene Bebauung anpassen. Auch nach der Erweiterung um ein Hallenbad wird die
Möglichkeit bestehen die Gebäudestruktur nochmals zu erweitern, da dies die derzeitige Platzierung des Hallenbades auf dem Grundstück
bietet.
Diese Art der Fortsetzung der Bebauung ermöglicht eine parallele Anordnung des Nebengebäudes zu Straße und der gegenüberliegenden
Bebauung. Diese Ausrichtung führt insgesamt zu einem strukturierten, geordneten und ruhigen Erscheinungsbild.Seite 37 von 88
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6.2.3 Erschließung
Die Erschließung aus der Umgebung ist bereits bei der Analyse erläutert.
Die Hauptzufahrt zu den KFZ-Stellplätzen erfolgt über Holtorfer Straße.
Die Anlieferung erfolgt separat über einen Stich, abgehend von der Straße „Am Ennertbad“.
Auf dem Grundstück selbst werden Synergieeffekte mit dem bestehenden Freibad genutzt. Bereits versiegelte Flächen werden
weitestgehend in gleicher Form weiter genutzt. Dies gilt insbesondere für die Erschließung, die Zu- und Abfahrt, die Parkplätze und das
Wegenetz.
6.2.4 Neubau Hallenbad
Das Gebäude mit dem Foyer und den Umkleiden wird eingeschossig ausgebildet. Es ist der straßenseitig gelegene, niedrige Gebäudeteil.
Durch die vorhandene Vegetation, die entlang der Straße erhalten bleibt, verändert sie das straßenseitige Erscheinungsbild nur geringfügig.
Die Höhe des Hallenbades entspricht einer zweigeschossigen Gebäudehöhe.
Diese entspricht in Teilen den vorhandenen Gebäudehöhen an der Straße „Am Ennertbad“.
Die derzeitigen Blickbeziehungen werden durch den Neubau nahezu nicht beeinträchtigt.
6.2.5 Bindeglied Bestand und Neubau
Verbindendes Glied zwischen dem neuen Hallenbad und dem bestehenden Freibad ist der neu angelegte Spraypark am Kinderbecken, der
als Ergänzung des Spielangebotes dient und ein Alleinstellungsmerkmal darstellt.
6.2.6 Baumbestand
Die bestehenden Bäume werden weitestgehend erhalten und in die Gesamtplanung integriert und ergänzt.
Es wird eine Sichtbeziehung von innen und außen bewusst in die Planung implementiert.
6.2.7 Ruhender Verkehr
Auf dem Lageplan von 1979 sind für das Freibad 179 KFZ-Einstellplätze dargestellt.
Für das geplante Hallenbad sind 169 KFZ-Stellplätze erforderlich (Berechnung im Folgenden).
Laut KOK muss bei Kombibädern (wobei es sich künftig handelt) die größere der Bemessungsgrundlagen der beiden Badteile berücksichtigt
werden. Zusätzliche KFZ-Stellplätze sind somit nicht erforderlich, dass Synergieeffekte genutzt werden können.
1979 mussten keine Fahrradstellplätze nachgewiesen werden. Diese sind somit ergänzend zu schaffen. Da gerade im Sommer viele
Badegäste mit dem Rad kommen, wir hier der tatsächliche Bedarf für das vorhandene Freibad sogar gedeckt.
Dies gilt ebenso für den Bedarf nach barrierefreien Stellplätzen und denen der E-Mobilität.Seite 38 von 88
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6.2.8 Ökologie und Ökonomie
Die Neubauten sind kompakt und flächensparend auf dem Grundstück angeordnet. Es werden nachhaltige Materialien verwendet.
Hierdurch werden nachhaltig betriebliche Abläufe wirtschaftlich miteinander verbunden
Es ist ein ökologisches Gesamtkonzept angestrebt: Auf dem Dach sind sowohl ein Gründach als auch eine Photovoltaikanlage vorgesehen.
Bei der Errichtung werden umfangreiche Maßnahmen zum Grund- und Trinkwasserschutz berücksichtigt, mit dem Bestand wird umsichtig
umgegangen und für die im Vorfeld gefällten Bäume junge Bäume gepflanzt.
Im technischen Bereich gewährleisten die Verwendung von hocheffizienten Pumpen, hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen,
einer Badewasseraufbereitung, einer Photovoltaikanlage und einer übergeordnete Gebäudeleittechnik eine ganzheitliche
Betriebsoptimierung.
Der komplettierende sommerliche Wärmeschutz wird durch die Netzstruktur vor der Fassade erreicht und nimmt zugleich die
Formensprache der Dachkonstruktion der Bestandsumkleiden auf.
6.2.9 Synergieeffekte
Durch den Neubau des Hallenbades an dem vorhandenen Freibadstandort können Synergieeffekte genutzt werden.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei sowohl um flächenbezogene Synergien als auch um wirtschaftlich / finanzielle Synergien.
Durch die Gemeinschaftsnutzung kommt es zu einer Reduzierung der Gemeinkosten und zur Optimierung der Grundstücksausnutzung
durch Verwendung der bereits vorhandenen Infrastruktur.
Die Erschließung ist nahezu vollständig gegeben. Im Bereich der Anlieferung wird lediglich eine neue Stichstraße im Bereich der Straße
„Am Ennertbad“ geschaffen.
Die vorhandenen KFZ-Stellplätze können auskömmlich genutzt werden und müssen lediglich, in Teilbereichen, für die E-Mobilität modifiziert
werden.
Die bereits versiegelte Fläche der Fahrradstellplätze wird für den zukünftigen Vorplatz des Hallenbades umgestaltet.
Der Eingangsbereich des Neubaus Hallenbad bietet, im Anschluss an das Foyer und den Kassenbereich, einen direkten Ausgang zum
Freibad, so dass zu besucherarmen Zeiten, bei gleichzeitiger Öffnung beider Badbereiche, lediglich eine der beiden Kassenzonen besetzt
sein muss. Dies ermöglicht ein äußerst flexibles Zusammenlegen der Verwaltungseinheiten und kann langfristig Verwaltungs- und
Personalkosten reduzieren.
Ökologisch betrachtet ist die Minimierung der versiegelten Flächen das Hauptkriterium für die Entscheidung des Hallenbadbaus am
Freibadstandort.
Identitätsstiftende Merkmale von Bädern werden hier künftig sinnvoll aufeinander abgestimmt.
Architektur und Design des Neubaus bilden eine nach außen sichtbare Klammer mit dem bestehenden Freibad und es wird ein rein
räumliches Nebeneinander unterschiedlicher Gebäudenutzungen vermieden.Seite 39 von 88
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6.3 Raumbedarf
Als Basis für die Machbarkeitsstudie wird ein Standard-Raumbedarf für vergleichbare Hallenbäder in Ansatz gebracht.
Dieser Standard-Raumbedarf ist im Vorfeld abgestimmt und wird im weiteren Verfahren, bei Bedarf, angepasst.
Die tabellarische Aufstellung ist in unterschiedliche Funktionseinheiten gegliedert.
lfd.
Nr. Objektteil / Raum Ausstattung / Erläuterung Fläche
[qm] Anmerkungen
1. Schwimmhalle
1.1. Sportbecken Wasserfläche: 25,00 m x 12,50 m 312,50 m² Becken ohne DSV-Zertifizierung
Wassertiefe: 1,80 m - 3,40 m
Wassertemperatur: 26°C
lichte Raumhöhe mind. 6,25 m
umlaufende, hochliegende
Schwallwasserrinne mit Handfasse und mit
einem 100 % Wasserabzug
umlaufende Raststufe - vorstehend
5 Schwimmstreifenmarkierungen
Beckenboden
Unterwasserscheinwerfer
Beckeneinströmung gemäß DIN 19643
Beckenentleerung Sprunggrube
5 Beckeneinstiegsleitern min. 1 Beckeneinstiegsleiter bis zum Boden
der Sprunggrube
5 Startblöcke, fest montiert
Sprunganlage Sprungbrett 1 x 1 m und 1 x 3 m
1.2. Beckenumgang Bestandsmaße:
längsseitige Hauptzugangsseite: mind. 3,00 m
gegenüberliegende Längsseite: mind. 3,00 m
Stirnseite Sprunganlage: 5,00mSeite 40 von 88
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lfd.
Nr.
Objektteil / Raum Ausstattung / Erläuterung Fläche
[qm]
Anmerkungen
1. Schwimmhalle
1.3. Wärmebänke einseitige Wärmebank für ca. 30 Kinder
1.4. Schwimmmeisterraum Aufsichtsraum während des Badebetriebs,
dieser Raum ist so zu legen, dass die
gesamte Badplatte (Sport-, Lehrschwimm-,
Eltern-Kind-Bereich) gut einsehbar ist
unmittelbarer Zugang zur Schwimmhalle
kurze Wege zum Erste-Hilfe Raum und zum
technischen Bereich
mind.
8,00 m²
Raumgröße: mind. 8,00 m²
lichte Raumhöhe: mind. 2,50 m
Temperatur unabhängig von der
Schwimmhalle, Schallpegel gemindert
1.5. Sanitätsraum sowohl von der Badeplatte, als auch vom
Eingang gut zu erreichen
mind.
12,00 m²
Raumgröße: mind. 12,00 m²
Raumgröße in Kombination mit
Schwimmmeisterraum: min. 20,00 m²
lichte Raumhöhe: mind. 2,50 m
2. Lehrschwimmbecken
2.1. Lehrschwimmbecken Wasserfläche: 12,50 m x 10,00 m 125,00 m² Belegung: 14 Kursteilnehmer + 1 Trainer
Wassertiefe variabel
Hubboden 0,00 - 1,35 m
Haltepunkte:
0,02 m - Revision, Bestückung mit Geräten
0,30 m - Wassergewöhnung
0,60 m - Übungsschwimmen,
Schwimmkurse
0,90 m - Übungsschwimmen,
Schwimmkurse, Babyschwimmen
1,35 m - Aquaback, Aquacycling,
Aqua Jumping (Trampoline),
Aquafitness, Schwimmkurse,
Babyschwimmen
Wassertemperatur: 26°CSeite 41 von 88
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lfd.
Nr.
Objektteil / Raum Ausstattung / Erläuterung Fläche
[qm]
Anmerkungen
2. Lehrschwimmbecken
Lehrschwimmbecken lichte Raumhöhe min. 3,40 m Anforderung KOK-Richtlinie
(5. Auflage, April 2013):
lichte Raumhöhe (Schwimmerbecken):
min. 4,00 m
umlaufende hochliegende
Schwallwasserrinne mit Handfasse und mit
einem 100 % Wasserabzug
umlaufende Raststufe - in Beckenwand
eingelassen
Unterwasserscheinwerfer optional
Beckeneinströmung gemäß DIN 19643
Beckenentleerung
Längs: 3 x Schwimmbahntrennleinen inkl.
Trennseilhalterung
2 x Beckeneinstiegsleitern diagonal
gegenüberliegend
variable Beckeneinstiegstreppenleiter
2.2. Beckenumgang längsseitige Hauptzugangsseite / Abstand zu
einem Schwimmerbecken: mind. 3,00 m
gegenüberliegende Längsseite / im Bereich
der Ausstiege aus dem Schwimmbecken auf
den Beckenumgang: mind. 2,50m
Stirnseite Zugangsseite vom Barfußgang
mind. 2,50 m
Verkehrsweg um Schwimmbecken
mind. 2,30 m
Handtuchablagen (Schrankfächer) /
Handtuchhaken
Wärmebänke an einer Längsseite, einstufig
2.3. Geräteraum für Kursangebote Raumgröße:
mind.
15,00 m²
Anforderung KOK-Richtlinie
(5. Auflage, April 2013):
Türbreite: mind. 1,50 mSeite 42 von 88
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lfd.
Nr.
Objektteil / Raum Ausstattung / Erläuterung Fläche
[qm]
Anmerkungen
3. Kleinkinderbecken (Spraypark + Wasserlandschaft)
3.1. Kleinkinderbecken Wassertiefe: 0,00 m bis 0,40 m
Strand mit Raum mit Aufenthaltsqualität
Beckenumgang
ca. 25 m²
Becken
Alter: 0-5 Jahre mit Eltern
3.2. Wärmebänke an einer Längsseite, einstufig, als Abgrenzung
zum Lehrschwimmbecken zum Spraypark
3.3. Wickelraum / WC Wickelmöglichkeit in der Nähe des Beckens
vorzusehen
4. Umkleiden
4.1. Einzelumkleiden /
Garderobenschränke
25 Einzelumkleiden 83 Garderobenschränke
4.2. Sammelumkleiden 6 Sammelumkleiden mit je 25 abschließbaren
Ganzschränken und einer Lehrerumkleide
150 Garderobenschränke
jede Sammelumkleide muss absperrbar sein
mit Mittelbank
4.3. Behindertenumkleiden
/Familienumkleide
3 Stück Doppelnutzung als
Behindertenumkleide / Familienumkleide mit
mittig gemauerter Sitzbank (Nutzung als
Wickeltisch) Waschtisch
mit dem Rollstuhl unterfahrbare
Ganzschränke mit Abmessungen
50 x 50 cm
4.4. Rollstuhlabstellplätze /
Kinderwagen-
abstellplätze
Wechselfläche Rollstuhl min. 1,50 m x 1,80 m
mit davorliegender Fläche von 1,50 m x 1,80
m
Wechselfläche Kinderwägen
Lagerfläche Badrollstühle / Badkinderwägen
4.5. Schrankflächen/--flur
(Barfußbereich)
freier Durchgang mind. 1,50 m, zuzüglich der
erforderlichen Fluchtwegbreiten
4.6. Fönfläche 10 Fönanlagen und 10 Fönsteckdosen
4.7. Zugangsflächen
(Stiefelbereich)
Sammelfläche für die Schulkassen,
freier Durchgang mind. 1,50 mSeite 43 von 88
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lfd.
Nr.
Objektteil / Raum Ausstattung / Erläuterung Fläche
[qm]
Anmerkungen
4. Umkleiden (Fortsetzung)
4.8. Reinigungsgeräteraum Für Reinigungsgeräte und - mittel und
Betriebsmittel sind eigene Geräteräume
erforderlich
Ausgussbecken mit Wasseranschluss,
Schlauchanschluss, Schrank für
Reinigungsmittel, Ablagemöglichkeiten
Industriewaschmaschine Haushaltsgröße
Industrietrockner Haushaltsgröße
Anforderung KOK-Richtlinie (5. Auflage,
April 2013):
Raumgröße: mind. 8,00 m²
lichte Raumhöhe:
zentrale Lage im Grundriss
4.9. Wertfächer /
Helmfächer
2 x 20 Stck. Wertfächer (Nähe zum
Eingangsbereich), vom Kassentresen einsehbar
5. Sanitärbereich
5.1. Duschen 10 Duschen pro Geschlecht 2 Duschen je Geschlecht mit Sichtschutz
Raumhöhe: empfohlen 2,75 m
5.2. WC Damen 3 Sitze
5.3. WC Herren 2 Sitze und 2 Urinale
5.4. WC barrierefrei Insgesamt 1 mit Dusche, WC und WaschtischSeite 44 von 88
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lfd.
Nr.
Objektteil / Raum Ausstattung / Erläuterung Fläche
[qm]
Anmerkungen
6. Eingangsbereich
6.1. Windfang
6.2. Eingangshalle Kassenautomat
Plätze für Automaten (Getränke, Snacks u.ä.)
und Infobildschirm sind vorzusehen
Sitzmöglichkeiten / loungeartiger Bereich /
W-LAN Zugang für die Besucher
6.3. Kassenzone Zentral mit Shop
6.4. Ein- /
Ausgangskontrolle
6.6. Sanitärbereich Die Anzahl der Gegenstände ist entsprechend
der gesamten Funktion festzulegen, diese
sollten aber direkt von der Eingangshalle
erreicht werden
1 x barrierefreies WC, unisex
6.7. Back Office für Kasse 10,00 - 15,00
m²Seite 45 von 88
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Nr.
Objektteil / Raum Ausstattung / Erläuterung Fläche
[qm]
Anmerkungen
7. Verwaltungsbereich gemäß Arbeitsstättenrichtlinien
7.1. Badleitung Allgemeine Verwaltung 15,00 m²
7.2. Büro 1 Allgemeine Verwaltung 15,00 m²
7.3. Personalumkleiden /
Duschen / WC
Damen / Herren
Schwimmbadpersonal:
Kapazität für X Frauen / Y Männer
mit abschließbaren Ganzschränken
40,00 m² Waschräume (Kategorie B - stark
schmutzende Tätigkeiten): Mindestanzahl der
Waschplätze bei hoher Gleichzeitigkeit
(Schichtende) 2 x Waschplätze
Duschplätze (Kategorie B - stark
schmutzende Tätigkeiten): Mindestanzahl der
Duschplätze bei hoher Gleichzeitigkeit
(Schichtende) 1 x Duschplätze
Mitarbeiter Schwimmbad
(jeweils X Frauen und Y Männer)
Toiletten / Urinale: Mindestanzahl bei
niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung: 1 x
Urinal / 1 x Sitz / 1 x Handwaschbecken
Waschräume (Kategorie A - mäßig
schmutzende Tätigkeiten): Mindestanzahl der
Waschplätze bei niedriger Gleichzeitigkeit 2 x
Waschplätze
Empfehlung: 1 x Waschplatz und 1 x
Duschplatz
7.4. Aufenthalts-/
Besprechungsraum
für ca. 15 Personen mit kleiner TeekücheSeite 46 von 88
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6.4 Stellplatzberechnung
6.4.1. PKW-Stellplätze
Gemäß der KOK Richtlinien für den Bäderbau (5. Auflage, April 2013) sind bei Freibädern ein PKW-Stellplatz je 200 - 300 m²
Grundstücksfläche erforderlich. Da die Grundstücksgröße des Ennertbads Bonn überdurchschnittlich groß ist und nicht vollständig als
Freibad genutzt wird, wird im Folgenden mit ein PKW-Stellplatz je 300 m² Grundstücksfläche gerechnet.
50.700 m² / 300 m² = 169 PKW-Stellplätze
Für ein Hallenbad ist ein PKW-Stellplatz je 5 - 10 Garderobenschränke erforderlich.
Für das Ennertbad werden 224 Garderobenschränke vorgesehen.
224 / 10 = 23 PKW-Stellplätze
Bei einem Kombibad ist die größere Bemessungsgrundlage der beiden Bädervarianten zu berücksichtigen.
Folglich werden 169 PKW-Stellplätze benötigt.
Gemäß DIN 18024-1 müssen 1 % der PKW-Stellplätze, mindestens jedoch zwei Stellplätze, davon barrierefrei gestalten werden.
Bei dem Ennertbad Bonn werden fünf barrierefrei Parkplätze vorgesehen.Seite 47 von 88
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6.4.2. Fahrradstellplätze
Gemäß der KOK Richtlinien für den Bäderbau (5. Auflage, April 2013) sind bei Freibädern 2 Fahrrad-Stellplätze je 200 - 300 m²
Grundstücksfläche erforderlich. Da die Grundstücksgröße des Ennertbads Bonn überdurchschnittlich groß ist und nicht vollständig als
Freibad genutzt wird, wird hier ebenfalls im Folgenden mit 2 Fahrrad-Stellplätze je 300 m² Grundstücksfläche gerechnet.
50.700 m² / 300 m² x 2 = 338 Fahrradstellplätze
Für ein Hallenbad ist 1 Fahrrad-Stellplatz je 5 Garderobenschränke erforderlich.
Für das Ennertbad werden 224 Garderobenschränke vorgesehen.
224 / 5 = 45 Fahrradstellplätze
Bei einem Kombibad ist die größere Bemessungsgrundlage der beiden Bädervarianten zu berücksichtigen.
Folglich werden 338 Fahrradstellplätze benötigt.
Die Anfahrt erfolgt über die Straße „Am Ennertbad“ und ist bereits vorhanden.
Die vorhandenen Fahrradstellplätze (Fahrradringe) werden von den schützenswerten Bäumen entfernt. Somit werden Wildparker an den
Bäumen unterbunden. Die neuen Fahrradstellplätze werden auf dem Grundstück des Freibades errichtet und verlaufen parallel zu der Straße
„Am Ennertbad“. In diesem Bereich werden E-Bike-/ Pedelec-Ladestationen vorgesehen. Die Fahrradstellplätze sind im Lageplan
dargestellt.
6.4.3. Elektromobilität
Im März 2021 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten. Dieses fordert, für zu errichtende
Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätze, dass mindestens ein Ladepunkt errichtet und das mindestens jeder dritte Stellplatz mit
der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden muss.
Ein bedeutender Vorteil des Neubaus Hallenbad am Standort Ennertbad ist die Nutzung von Synergieeffekten. Ein wichtiger Bestandteil ist
die Nutzung des bestehenden und vorhandenen Parkplatzes. Den Berechnungen zur Folge ist die Kapazität der Fahrradstellplätze
ausreichend. Aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sollen hier so wenig Veränderungen und Maßnahmen durchgeführt werden.
Somit ist die Errichtung von Ladestationen für PKW im folgenden Genehmigungsverfahren abzustimmen. Der schonende Umgang mit dem
vorhandenen Baumbestand hat eine äußerst hohe Priorität bei diesem Projekt. Daher ist die Errichtung von lediglich 10 Ladestationen für
PKW einkalkuliert.Seite 48 von 88
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6.5 Beckenkonstruktion (jeweils für die einzelnen Becken)
Edelstahlbecken Betonbecken mit Fliesenauskleidung
Beispiele pbr
Neustadt am Rübenberg, Fotograf: Hoppe
Aqua-Toll, Schortens; Fotograf: Brückner
Sport- und Freizeitbad, Kiel; Fotograf: Hoppe
Cliner Quelle Carolinensiel, Fotograf: HoppeSeite 49 von 88
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Edelstahlbecken Betonbecken mit Fliesenauskleidung
System Selbsttragendes System, das heißt,
keine Betonwandunterkonstruktion erforderlich.
Bis zu 5 m lange Elemente werden vor Ort
verschweißt, das heißt, geringe Anzahl an
Schweißnähten und exakte Ausrichtung der
Wandelemente ist möglich. Innerhalb der
Beckenkontur bildet das Edelstahlbecken eine
Einheit.
Fliesen- oder Mosaikbelag im Mörtelbett (Dickbett) oder geklebt
(Dünnbett) auf bauseitiger Unterkonstruktion.
Belag ist im Wesentlichen als Schutz der wasserdichten
Betonwanne zu betrachten.
WU-Beton oder zusätzliche Dichtebene zwischen Konstruktion und
Fliesen erforderlich.
Materialien Edelstahl in Werkstoff-Nr. 1.4404 (V4A) für alle
Bauelemente, in walzblanker Ausführung für
den Beckenboden und Rinnenkonstruktion und
in geschliffener Ausführung für die
Beckenwand. Sämtliche Versteifungselemente
sind ebenfalls aus 1.4404.
Wandelemente 2,5 mm Blechstärke
Beckenboden 1,5 mm Blechstärke
Keramikfliesen sind künstlich hergestellte, keramische Platten.
Als Rohstoff dienen Tone, Kaolin, Porzellanerden, Quarz und
Feldspat. Sie werden im Tagebau gewonnen, getrocknet, vermengt
und zu Rohlingen geformt.
Glasbildende Mineralien (z.B: SiO2) werden für die Glasuren
eingesetzt.
Die Beckenwand wird durch eine Vielzahl verschiedener Materialien
gebildet, die Fliese bildet in Kombination mit Kleber, Fugenmasse,
Abdichtungsebene und WU-Beton die dichte Beckenwand.
Nachhaltigkeit Hoher Energieaufwand bei der Stahlherstellung.
Das Material kann vollständig recycelt werden.
Ökologisch unbedenkliches Material,
wiederverkäuflich durch sehr hohen
Wiederverwendungswert für die Stahlindustrie.
Die Brennprozesse sind sehr energieintensiv.
Die getrockneten Rohlinge werden mit etwa 1.000°C, unter der
Sintergrenze, gebrannt.
Nach dem 1. Brand wird die Glasur aufgebracht. Glasuren müssen
dicht mit zweifachem Brand ausgeführt werden.
Bodenbeläge aus mineralischen Ausgangsstoffen sind vor allem
durch ihr hohes Gewicht charakteristisch, dadurch sind die
Transportaufwendungen (Energie) recht hoch.
Recycling:
Nicht gebrannte Rohstoffe werden dem Produktionsprozess wieder
zugeführt, gebrannter Bruch kann gemahlen als Magerungsmittel
zugesetzt werden.
Durch Materialkombination erhöhter Aufwand bei der Trennung oder
lediglich minderwertige Wiederverwendbarkeit möglich.Seite 50 von 88
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6.6 Sprunganlage
Es ist eine Sprunganlage mit jeweils einem 1-Meter und einem 3-Metrer Sprungbrett vorgesehen.
Sport und Freizeitbad, Kiel; Quelle: Architekturfotograf Hoppe (hier mit 5-m Brett)Seite 51 von 88
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6.7 Beckenabmessungen
Sportbecken
Wasserfläche: 25,00 m x 12,50 m = 312,50 m²
Lehrschwimmbecken
Wasserfläche: 12,50 m x 10,00 m = 125,00 m²
Kinderbecken
Wasserfläche ca. 25,00 m²
6.8 Beckentiefen
Sportbecken
Wassertiefe: 1,80 m - 3,40 m
Lehrschwimmbecken
Wassertiefe variabel, Hubboden 0,00 - 1,35 m mit folgenden Haltepunkten:
0,02 m - Revision, Bestückung mit Geräten
0,30 m - Wassergewöhnung
0,60 m - Übungsschwimmen, Schwimmkurse
0,90 m - Übungsschwimmen, Schwimmkurse, Babyschwimmen
1,35 m - Aquaback, Aquacycling, Aqua Jumping (Trampoline), Aquafitness, Schwimmkurse, Babyschwimmen
Kinderbecken
Wassertiefe: 0,00 m bis 0,40 m
Strand mit Raum mit Aufenthaltsqualität Beckenumgang
6.9 Abstände
Die Abstände werden entsprechend der KOK ausgeführt.
6.10 Beckenumgänge
Die Beckenumgänge werden entsprechend der KOK ausgeführt.Seite 52 von 88
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6.11 Spraypark (Vorschlag mit Bildern von vergleichbaren Anlagen)
Playfix Aqua Sulzbach, Produktfoto Hersteller Flower, Produktfoto Hersteller
Bad Iburg, Christina Seiters - pbr Splashbad mit Edelstahl, Produktfoto HerstellerSeite 53 von 88
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6.12 Überdimensionierung der Nebenflächen
Die Größen und Abmessungen bzw. die erforderlichen Verkehrsflächen zu den erforderlichen Nebenflächen sind in verschiedenen
Gesetzten, Verordnungen und Richtlinien beschrieben.
Diese Vorgaben werden zwingend umgesetzt. Sofern der Entwurf und die städtebaulichen Vorgaben der Gebäudekubatur es zulassen, soll
eine Überdimensionierung der Nebenflächen um ca. 10% angestrebt werden.
Hiervon erwarten die Betreiber und Nutzer eine deutliche Steigerung der Attraktivität und somit der Kunden-/ Nutzerzufriedenheit des
Neubaus.Seite 54 von 88
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6.13 Lageplan (grafische Darstellung für diese Machbarkeitsstudie)
Quelle: pbr AG
Der Plan ist maßstabsgerecht als Anhang beigefügt.Seite 55 von 88
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6.14 Grundriss Untergeschoss
grafische Darstellung: pbr AG
Der Plan ist maßstabsgerecht als Anhang beigefügt.Seite 56 von 88
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6.15 Grundriss Erdgeschoss
grafische Darstellung: pbr AG
Der Plan ist maßstabsgerecht als Anhang beigefügt.Seite 57 von 88
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Machbarkeitsstudie_Veroeffentlichung.docx Seite 51 von 73
6.16 Schnitt
grafische Darstellung: pbr AG
Dieser Plan ist nicht maßstabsgerecht als Anhang beigefügt.
Grundstück
öffentliche FlächeSeite 58 von 88
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6.17 Innenraumperspektive
Zusammenspiel des Hallenbades und der aufsteigenden Badeplatte des Freibades und zur anschließenden Naturlandschaft.
Quelle: LötzschSeite 59 von 88
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Außenperspektive
Einbindung des Neubaus in das Ensemble des Freibades.
Quelle: LötzschSeite 60 von 88
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6.18 Antrag auf Änderung eines Flächennutzungsplanes
Bei der Änderung bestehender Flächennutzungspläne ist gemäß § 6 BauGB die Genehmigung durch die jeweilige Bezirksregierung
erforderlich. Diese ist bestrebt, über eingereichte Verfahren innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.
Eine Aussetzung der Prüffrist durch die Bezirksregierung ist nicht möglich. Eine Verlängerung der Prüffrist ist nur in Ausnahmefällen möglich
und kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Genehmigungsbehörde von der zuständigen übergeordneten Behörde genehmigt
werden (§ 6 Absatz 4 BauGB) Im Folgenden werden einige allgemeine Empfehlungen benannt, die die Qualität und Rechtssicherheit der
einzureichenden Unterlagen verbessern soll:
- Antrag auf Genehmigung gem. § 6 BauGB
- Originalplan; wenn möglich zusätzlich eine Plankopie (gefaltet) zum Verbleib für die genehmigende Behörde
- beschlossene Begründung mit Umweltbericht und Entwurf der zusammenfassenden Erklärung,
wenn möglich ein zusätzliches Exemplar zum Verbleib für unsere Unterlagen
- Aufstellungsbeschluss (sofern erfolgt) und Bekanntmachung hierüber
- Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. Ergebnisdokumentation
- Anschreiben an die Behörden zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
- Stellungnahmen der Behörden
- Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss hierüber
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- Nachweis über die Einstellung der ortsüblichen Bekanntmachung und der auszulegenden
- Unterlagen in das Internet und die Zugänglichmachung derselben über das zentrale
- Internetportal des Landes gem. § 4a Absatz 3 BauGB
- Planentwurf mit dem Stand der öffentlichen Auslegung
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- Anschreiben an die Behörden gem. § 3 (2) BauGB zur Information über die öffentliche Auslegung bzw. gem. § 4 (2) BauGB zur Einholung von
Stellungnahmen sowie eine Übersicht aller beteiligten öffentlichen Stellen
- Bei Betroffenheit Nachweis über Unterrichtung bzw. Beteiligung von Nachbarstaaten wegen
erheblicher (Umwelt-)Auswirkungen gem. § 4a (5) Satz 1 und 2 BauGB
- Sämtliche Stellungnahmen der Behörden
- Nicht berücksichtigte Stellungnahmen, auch derjenigen Stellen, die „keine Bedenken“ geäußert haben
- Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen, einschl. der Stellungnahmen innergemeindlicher
Dienststellen;
- Nachweis über die abschließende Abwägung aller Belange aus allen Beteiligungsstufen durch den Rat
- Feststellungsbeschluss (Beschlussvorlage)
- Bestätigung des Feststellungsbeschlusses (Niederschrift)
- Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 (1) LPlG NRW (Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen)
- Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 (5) LPlG NRW (Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen)Seite 61 von 88
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7. Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
7.1 Versorgungskonzept - allgemein
Die Energieversorgung wird durch ein Gesamtkonzept sichergestellt, das sich an ökologischen und ökonomischen Kriterien orientiert. Dies
wird zum einen durch die äußerst gut gedämmte und dichte Gebäudehülle und zum anderen durch eine hierauf abgestimmte, hocheffiziente
und auf einen Minimaleinsatz von Primärenergie ausgelegte Haustechnik erreicht.
Im Zuge dieser Machbarkeitsstudie wurde zu den Versorgungsstellen der Bundesstadt Bonn Kontakt aufgenommen, um zu eruieren, ob
eine generelle Ver- / Entsorgung von Gas, Wasser und Abwasser gegeben ist. Die Anfrage wurde positiv beantwortet.
7.2 Wasser, Ver-/ und Entsorgung
Das Gebäude wird von der Straße „Am Ennertbad“ erschlossen.
Die Schmutz- und Regenwasserkanalisation erfolgt neu an die öffentliche Abwasserkanalisation.
Die Wasserversorgung wird über einen neuen Stadtwasseranschluss hergestellt.
7.3 Heizungstechnik
Die Wärme-Grundlastversorgung erfolgt über ein gasbetriebenes BHKW. Hierbei wird das BHKW wärmegeführt betrieben, um eine
möglichst lange Betriebszeit zu erreichen, die entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines BHKW Moduls ist. Die Spitzenlastversorgung
übernimmt ein Spitzenlastkessel. Um kurzfristige hohe Leistungsanforderungen abfangen zu können, erfolgt eine Zwischenspeicherung der
Wärme aus dem BHKW in Pufferspeichern.
BHKW Anlagen erzeugen in einem festgelegten Verhältnis gleichzeitig Wärme und Strom. Da das BHKW nach der Wärmeanforderung
betrieben wird, werden überschüssige Strommengen an das öffentliche Netz verkauft. Bei welcher BHKW Anlagengröße die Rentabilität
aus Wärme und Stromerzeugung für den Betreiber am höchsten ist, wird im Planungsprozess geprüft. Die Möglichkeit eines Steuerlichen
Querverbundes sollte durch eine Wirtschaftsprüfungsstelle bewertet werden. Stellt sich dies als eine Möglichkeit dar, werden die
Anforderungen zur Erfüllung des steuerlichen Querverbundes für BHKW Anlagen in einem Schwimmbad in die Planung einbezogen.
Zur optimierten Energienutzung werden in der Heizungstechnik ausschließlich hocheffiziente Pumpen eingesetzt. Die Wärmeverteilung an
die unterschiedlichen Verbraucher erfolgt über einen zentralen Heizkreisverteiler. Für die Trinkwassererwärmung ist ein Speicherladesystem
mit externem Wärmetauscher vorgesehen. Durch dieses System wird ein Optimum an benötigter Leistung zu Speichermenge erreicht.Seite 62 von 88
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7.4 Lüftungstechnik
Zur effizienten Energieausnutzung werden alle raumlufttechnischen Anlagen mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen
ausgestattet.
Durch die Möglichkeit die vorhandene Abluft der Umkleideräume thermisch aufzubereiten und in die Duschräume als Zuluft zu leiten,
werden weitere Energieeinsparmaßnahmen umgesetzt.
Ein großes Potential an Energieeinsprung im Bereich der Lüftungsanlagen besteht darin, die Hallenfeuchte auf einen möglichst hohen Wert
zu setzen.
Aus bauphysikalischen Gründen liegt dieser Wert bei max. 64 % rel. oder 19,3 g/kg absoluter Feuchte der Luft.
Durch diese Maßnahme können die Luftvolumenströme stark reduziert werden.
Die Verdunstungsrate der Wasserflächen nimmt zusätzlich ab.
Hierdurch werden Einsparungen im Bereich der elektrischen Energie, Wärme und Wasser erzielt.
Folgende Raumlufttechnischen Anlagen sind vorgesehen:
Anlage 1: Schwimmhalle
Anlage 2.1 und 2.2: Duschen und Umkleiden
Anlage 3: Technik, Nebenräume und Foyer
7.5 Sanitärtechnik
In den Dusch- und WC-Räumen werden Armaturen mit Anschluss an ein Wassermanagementsystem eingesetzt.
Hierdurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten der automatischen Wassersteuerung und bietet damit ein Optimum an Hygiene und
Wirtschaftlichkeit.Seite 63 von 88
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7.6 Schwimmbadtechnik
Die Aufbereitung erfolgt nach DIN 19643. Für die Aufbereitung kommen Saugfilter zum Einsatz. Diese Technik zeichnet sich durch einen
geringeren Strom- und Wasserverbrauch gegenüber herkömmlichen Standard-Druckfiltern aus. Aufgrund der geringen Bauhöhe kommt
diese Variante mit weniger umbautem Raum aus. Als Belastbarkeitsfaktor wird k= 0,5 1/m³ gewählt. Dabei wird 100% des
Beckenzulaufvolumenstroms über die Filter gefahren. Zur Reduzierung von gebundenem Chlor und THM wird Aktivkohle eingesetzt.
Folgende Kreisläufe sind vorgesehen:
Anlage 1: Sportbecken
Anlage 2: Lehrschwimmbecken
Anlage 3: Planschbecken
Die Überwachung der Hygienehilfsparameter erfolgt durch eigenständige Messstationen, die in die Gesamtschaltanlage der
Schwimmbadtechnik eingebunden sind. Das für die Analyse der Hygienehilfsparameter den Beckenkreisläufen entnommene Messwasser
wird den Beckenkreisläufen wieder zugeführt.
Das erforderliche Chlor wird durch eine Vollvakuum-Chlorgasanlage sichergestellt.
Bei den Pumpenanlagen wird großer Wert auf Energieeffizienz im Normal- und Teillastbetrieb gelegt. Daher sind die meisten
Umwälzpumpen mit Permanent-Magnet-Motoren der höchsten Energieeffizienzklasse IE5 und Frequenzumformer ausgestattet.
Die Filter für die Badewasseraufbereitung werden mit Filtrat aus dem Spülwasserspeicher gespült. Das Filtrat für die Filterspülungen wird
über Wärmetauscher abgekühlt. Mit der hier gewonnenen Wärme wird das Trinkwasser vorgewärmt.
Das über den Tag kontinuierlich anfallende Rückspülwasser der Badewasseraufbereitungsanlagen wird einer weiteren Aufbereitungsanlage
zugeführt. Nach DIN 19645 kann bis zu 80 % des aufbereiteten Rückspülwassers als Füllwassers Typ 1 wieder den Filterkreisläufen
zugeführt werden. Hierdurch werden nachhaltig Betriebskosten für Wasser und Energie eingespart.
Der Anhang 31 der Abwasserverordnung wird hierdurch eingehalten.
Als weitere Möglichkeit der Energieoptimierung wird die Umwälzmenge der Beckenkreisläufe außer- und innerhalb der Badebetriebszeit auf
ein Minimum des Anlagenvollstroms abgesenkt. Dies erfolgt immer unter Einhaltung der Hygienehilfsparameter.
Hier ist vor allem die Einsparung an elektrischer Leistung zu sehen.
Die Filteranlagen und sonstige Aggregate werden über einen zentralen Schaltschrank überwacht und geregelt. Über entsprechende
Netzwerk-Protokolle in der Steuerungstechnik werden alle Systemprozesse auf einen Gebäudeleitrechner aufgeschaltet und visualisiert.Seite 64 von 88
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7.7 Elektrotechnik
Im gesamten Gebäude werden energiesparende Beleuchtungen eingesetzt.
Zusätzlich findet in der Beleuchtungsteuerung der Einsatz von Präsenzmeldern und tageslichtabhängigen Steuerungen statt.
Die Schaltung und Steuerung von Beleuchtungskreisen erfolgt über den EIB/KNX in Kombination mit einem EIB- Tableaus.
Das Bussystem ermöglicht eine größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Zuordnung von anzusteuernden Leuchtengruppen und führt zu
einer Minimierung des Verdrahtungsaufwands gegenüber konventioneller Schaltgerätekombinationen.
Es wird eine Photovoltaikanlage vorgesehen.
Ein wirtschaftlicher Betrieb der PV-Anlage wird bei der Nutzung der erzeugten Energie zum Eigenverbrauch möglich.
Eventuelle Überschüsse werden ins Netz eingespeist.
7.8 Gebäudeautomation
Alle Anlagenteile der technischen Gebäudeausrüstung werden über ein entsprechendes Netzwerk auf eine übergeordnete
Gebäudeleittechnik aufgeschaltet und visualisiert. Über die Leittechnik besteht die Möglichkeit alle Anlagenteile zu überwachen und ggf.
auch Sollwertvorgaben zentral zu ändern. Eine zentrale Gebäudeleittechnik lässt auch weitere Betriebsoptimierungen auf Grund der
gemachten Betriebserfahrungen zu.Seite 65 von 88
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7.9 Implementierung regenerativer Energien
Es gibt derzeit fünf verschiedene Arten an Erneuerbaren Energiequellen:
- Solarenergie & Photovoltaik
- Windenergie
- Wasserkraft
- Biomasse
- Erdwärme
Solarenergie & Photovoltaik
Die mögliche Nutzung einer Photovoltaikanlage ist bei der Elektrotechnik beschrieben.
Windenergie
Eine Errichtung einer Windkraftanlage ist auf dem Grundstück nicht zu realisieren und wird somit nicht weiter betrachtet.
Wasserkraft
Wasserkraftwerkeerden arbeiten mit Turbinen, die in einem Fluss oder in der Mauer eines Staudamms eingesetzt werden.
Wasserkraftwerke werden im weiteren Verlauf nicht betrachtet.
Biomasse
Biomasse wird unter anderem bei der Verbrennung pflanzlicher und tierischer Abfälle gewonnen.
Diese Art der erneuerbaren Energie kann bei diesem Projekt nicht realisiert werde und wird somit nicht weiter betrachtet.
Erdwärme
Erdwärme kommt bei diesem Projekt nicht zum Einsatz. Diese Technik eignet sich für Gebäude, die einen relativ geringen Energieverbrauch
pro Jahr haben. Stammt der erforderliche Pumpenstrom aus herkömmlichem Kraftwerkmix, wird der Vorteil der Wärmepumpe weitgehend
aufgehoben, und das Heizsystem trägt wieder zum Treibhauseffekt bei.
Fazit
Die für das Hallenbad Ennertbad sinnvoll zu nutzenden Regenerativen Energien sollen bei der Realisierung des Projektes zum Einsatz
kommen. Die Voraussetzungen zur Nutzung einer Photovoltaikanlage sind prinzipiell gegeben.
7.10 Prüfung und Bewertung für die Nutzung / Einsatz von BHKW
Erläuterungen zur Nutzung eines BHKW sind bei der Heizungstechnik erläutert.Seite 66 von 88
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8. Kostenprognose
8.1 Zusammenstellung der GrobkostenSeite 67 von 88
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8.2 Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gebühren für eine Nutzungsänderung sind in der Regel in der Bauaufsichtsgebührensatzung der jeweiligen
Stadt / Gemeinde geregelt, genauer gesagt im dazugehörigen Verwaltungskostenverzeichnis (VwKostVerz),
die als Anlage der Bauaufsichtsgebührensatzung dient.
8.3 Kostenrahmen
Für diese Maßnahme wurden seitens der Bundesstadt Bonn im Zuge der Beschlussfassung, folgende Annahmen getroffen:
BRI: 20.000 m³
650,00 € / m³
=> 20.000 m³ * 650,00 € / m³ = 13 Mio € netto
Diese Kosten sind ohne die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) beziffert.
Hinzukommend sind Kosten für Risiken vorzusehen, sowie Preissteigerungskosten pro Jahr gemäß Indextabelle.
Die Kostenprognose dieser Machbarkeitsstudie wurde auf Basis der BGF erstellt. Es erfolgte ein überschläglicher Abgleich mit dem BRI
hinsichtlich der Plausibilität. Das Ergebnis weist vergleichbare Summen zu den Annahmen der Bundesstadt Bonn auf und beide Ansätze
werden somit als nachvollziehbar und folgerichtig erachtet.
Das Gesamtbudget der Bundesstadt Bonn liegt bei ca. 20 Mio € und wird mit dem Ergebnis dieser Kostenprognose eingehalten.Seite 68 von 88
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9. Zusammenfassung
9.1 Wasserflächen
Die Hallenbad-Wasserflächen im Stadtteil Bonn Beuel verändern sich lediglich geringfügig (Vergrößerung um ein Kleinkinderbecken
von 5,00 * 5,00 m), sofern durch den Ersatzneubau Ennertbad das derzeitige Hallenbad Beueler Bütt geschlossen wird.
9.2 Attraktivierung
Durch den Neubau des Hallenbades wird die Attraktivierung des Indoor-Schwimmens gesteigert.
Das Hallenbad entspricht dem neuesten Stand der Technik und ist zudem barrierefrei.
9.3 Schwimmen-Lernen
Die Standortanalyse hat ergeben, dass das Angebot zum Schwimmen lernen, in vergleichbarer örtlicher Nähe, weiterhin angeboten werden
kann. Dies entspricht den aktuellen Kernzielen der DLRG: Jedes Kind soll schwimmen lernen.
9.4 Schulschwimmen
Das Ennertbad befindet sich in guter Anbindung an unterschiedliche Schulformen und bietet sich somit als Schulschwimmbad an.
9.5 Gesundheitsschwimmen
Das Ennertbad ist für das Gesundheitsschwimmen ganz allgemein und besonders für ältere Menschen geeignet (demografischer Wandel),
es bietet ein Kursbecken mit einem Hubboden an, um unterschiedliche Kurse anbieten zu können. Für ältere Menschen muss zudem ein
Schwimmbad mit dem ÖPNV in angemessener Zeit ohne Umsteigen erreichbar sein. Diese Faktoren sind gegeben.
9.6 Landschafts- und FFH-Schutz
Das zu bebauende Areal befindet sich außerhalb von ausgewiesenen Naturschutz- und FFH-Schutzgebieten und bietet sich somit als
Standort für einen Ersatzneubau an.
9.7 Öffentlicher Raum
Am Standort Ennertbad werden Synergieeffekte mit dem vorhandenen Freibad genutzt. Der Eingriff in den öffentlichen Raum ist gering.
9.8 Ergänzung zum bestehenden Freibad
Das Hallenbad Ennertbad stellt eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Freibad dar.
9.9 Ökologie und Ökonomie
Der Neubau bietet ein höchstmögliches Maß an Ökonomie und Ökologie durch die Verwendung von aktuellen Materialien und Technik.Seite 69 von 88
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10. Fazit
10.1 Fachtechnisch, architektonisch Empfehlung
Im Zuge einer städtebaulichen Gesamtentwicklung eines kombinierten Hallen- und Freibadstandortes kann sich der Standort Ennertbad zu einem
attraktiven, ganzjährig genutzten Badbereich etablieren.
Der Standort verfügt über ein ausreichendes Potenzial der geforderten Flächen, sowohl für die Optimierung der Freibadnutzung als auch für eine
zukünftige Nutzung des Hallenbades und darüber hinaus weitere Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Grundstück.
Die Erweiterung der vorhandenen Gebäude und sonstigen Flächen (Parkplatz, Zuwegung, Erschließung) um die des Hallenbades ist zudem nicht
nur aus ökonomischen, sondern auch aus ökologischen Gründen sinnvoll, da eine Erweiterung ressourcenschonender als ein autarker Neubau ist.
Der Standort ist grundsätzliche geeignet.
Der politische Beschluss, der im Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft beschrieben ist, kann an dem Standort realisiert
werden. Der Neubau bietet einen adäquaten Ersatz zum bestehenden Bad Beueler Bütt, welches abgängig ist.
Eine Erweiterung am Standort Ennertbad ist insbesondere aus den Gründen eingeschränkter Grundstücksverfügbarkeit zu begrüßen. Der Abriss
der Beueler Bütt und das dadurch zur Verfügung stehende Grundstück können städtebaulich sehr gut für Wohnzwecke genutzt werden. Die gute
Erreichbarkeit, geringere Kosten der Erschließung und grundsätzliche Fördermöglichkeiten sprechen für die Errichtung des Hallenbades an dem
zuvor betrachteten Standort.
10.2 Wirtschaftliche Empfehlung
In dieser Machbarkeitsstudie ist die Wirtschaftlichkeit an Hand von Angaben der Literatur und ergänzend aus den Erfahrungswerten des
Schwimmbadbaus ermittelt worden.
Der politische Kostenrahmen ist mit heutigem Kenntnisstand realisierbar und als wirtschaftlich einzustufen.
10.3 Ökologische Empfehlung
Die Energieversorgung wird durch ein Gesamtkonzept sichergestellt, das sich an ökologischen und ökonomischen Kriterien orientiert. Dies wird
zum einen durch die äußerst gut gedämmte und dichte Gebäudehülle und zum anderen durch eine hierauf abgestimmte, hocheffiziente und auf
einen Minimaleinsatz von Primärenergie ausgelegte Haustechnik erreicht. Es wird eine Co2 - Neutrale – Variante angestrebt.
Die Synergieeffekte in Kombination mit dem bestehenden Freibad begünstigen die Betrachtung.Seite 70 von 88
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11. Ausblick
11.1 Einbindung weiterer Fachplaner, Gremien, Vereine
Im Vorfeld des Neubaus Hallenbad haben weitere Voruntersuchungen zu erfolgen, zum einen zur Planungssicherheit und zum anderen um die
Kostensicherheit zu erhöhen.
Hierzu gehören insbesondere die bereits zuvor beschriebenen Fachplaner als auch örtliche Verbände und Vereine.
Die Einbeziehung der Gleichstellungsstelle ist frühzeitig zu berücksichtigen, ebenso mögliche Vereine, die bereits die Beueler Bütt nutzen oder
solche, die im Neubau aktiv sein wollen. Ebenso besteht die mögliche Einbeziehung der Fremdvermarktung und Öffentlichkeitsarbeit.
11.2 Planung der weiteren Vorgehensweise
Die Änderung des derzeitigen Bebauungsplans ist erforderlich.
Es hat eine Abstimmung mit der zuständigen Bauordnungsbehörde sowie dem Bezirksamt zu erfolgen.
11.3 Politischer Durchführungsbeschluss
Die Politik muss beschließen, dass dieses Konzept zeitnah umgesetzt und realisiert werden soll.
11.4 Empfehlung
Die pbr AG schlägt vor, die zuvor erläuterten Schritte in Abstimmung mit den Beteiligten umzusetzen.Seite 71 von 88
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12. Anlagen
12.1 Luftbild 2019 der Bundesstadt Bonn
12.2 Grundriss Untergeschoss, M 1:200
12.3 Grundriss Erdgeschoss, M 1:200
12.4 Flächennutzungsplan
12.5 Landschaftsplan / Festsetzungskarte
12.6 Lageplan, grafisch
12.7 Lageplan, erläuterndSeite 72 von 88
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12.1 Luftbild 2019 der Bundesstadt Bonn
Luftbild, Herausgeber: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn
Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen, Kartengrundlage: Luftbild 2019
Das Luftbild in dieser Studie ist ohne Maßhaltigkeit / ohne Maßstab.Seite 73 von 88
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12.2 Grundriss Untergeschoss, M 1:200Seite 74 von 88
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12.3 Grundriss Erdgeschoss, M 1:200Seite 75 von 88
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12.4 FlächennutzungsplanSeite 76 von 88
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12.5 Landschaftsplan / Festsetzungskarte
Der Landschaftsplan / die Flächennutzungskarte in dieser Studie ist ohne Maßhaltigkeit / ohne Maßstab.Seite 77 von 88
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12.6 Lageplan, grafischSeite 78 von 88
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12.7 Lageplan, erläuterndSeite 79 von 88
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13. Redaktionelle Angaben
Auftraggeber Auftragnehmer
Bundesstadt Bonn pbr Planungsbüro Rohling AG
Die Oberbürgermeisterin Architekten Ingenieure
Berliner Platz 2 Albert – Einstein – Straße 2
53111 Bonn 49076 Osnabrück
Vertreten durch: Projektleitung:
Sport- und Bäderamt Dipl.- Ing. Architektin Christina Seiters
Projektleitung:
Dipl.- Ing. Wolfgang Ziegert Mitarbeiter (alphabetisch)
Mareike Diekmann
Fotos Ferdinand Feldkamp
pbr Planungsbüro Rohling AG Matthias Holtkamp
Architekten Ingenieure Nele Luca-Melcher
Dipl.- Ing. Architektin Christina Seiters Christina Seiters
Nina Vinke
Visualisierung & Layout Dirk Wietkamp
pbr AG & 4-e-motions
Mischa Lötzsch
Grüner Ring 55
38108 BraunschweigSeite 80 von 88
0D‰VWDESeite 81 von 88
Grundriss Untergeschoss Maßstab 1:200Seite 82 von 88
Grundriss Erdgeschoss Maßstab 1:200Seite 83 von 88
Z:\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\FNP\Legende.mxd spartz 25.03.2021
Kartengrundlage:
Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Stadtplanungsamt Bonn
Stadtentwicklung 61-11
Die Oberbürgermeisterin
Bundesstadt Bonn - Flächennutzungsplan
Legende
Gemischte Baufläche mit erhöhtem Grünanteil
Gewerbliche Baufläche mit erhöhtem Grünanteil
Sonderbaufläche mit parkartigem Charakter
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Gewerbliche Baufläche
Sonderbaufläche
Sonderbaufläche für Hauptstadteinrichtungen
Sonderbaufläche für Hauptstadteinrichtungen mit
parkartigem Charakter
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für die Forstwirtschaft
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natr und Landschaft
Fläche für die Land- und Forstwirtschaft
Fläche für Versorgungsanlagen
Kläranlage
Wasserwerk
Elektrizitätswerk
Müllbeseitungs-
anlage
Pumpwerk
Fernheizwerk
Umspannwerk
Wasserbehälter
Grünfläche
Parkanlage
Sportplatz
Zeltplatz
Friedhof
Dauerkleingärten
Freibad
Landschaftsschutz
Naturschutz
Natur- und Landschaftsschutzgebiet
L
N
Bereich denkmalgeschützter
Mehrheiten von baulichen Anlagen
Sanierungsgebiet
Entwicklungsbereich
Mit umweltgefährdenden Stoffen
belasteter Boden
Nachrichtliche Darstellungen
Fläche für Bahnanlagen
! ! ! ! ! !
Parkplatz
Lärmschutzanlage
Wasserfläche - See
Hauptverkehrsstraße
Straßenbahn
Stadtbahn
! !
Ergänzung des Stadtbahnnetzes
(grobe Zielkonzeption)
Fläche für den Gemeinbedarf
J
B
Bildungszentrum
Krankenhaus
Jugendherberge
Hallenbad
Feuerwehr
Jugenheim
Freizeitheim
Bürgerzentrum
Sportlichen Zwecken
dienende Einrichtung
Schule
Altenheim
Kirche und kirch-
liche Einrichtung
Kindergarten
Verwaltung
Theater
Post
Sozialen Zwecken
dienende Einrichtung

Überschwemmungsgebiet
Stadtgrenze
Fährstelle
Sichtflugkarte Hangelar
CEF-Maßnahmen
(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)
Tieffliegender Verkehrsweg
! ! Wasserschutzzone
Wasserschutzzone 1 - 3Seite 84 von 88
Maßstab 11:: 22000000 Datum:: 0022..0066..22002211
5500 m 110000 mSeite 85 von 88
Seite 86 von 88
Machbarkeitsstudie
Ersatzneubau Hallenbad
am Standort Freibad
Ennertbad Bonn
Lageplan Maßstab 1:1000Seite 87 von 88
0Neubau
Hallenbad
Anlieferung
Spraypark
Kinderbecken
BGF
2020 qm
Neubau
Umkleide
Sanitär
Neubau
Foyer
Eingang
Neubau
Fahrradstellplätze
Vorplatz
Nichtschwimmerbecken
50 m Becken
Liegewiese
1/3/5 m
Umkleide
Sanitär
Grundstücksgrenze Eingang Freibad Gastro
Umkleide
Sanitär5 Stellplätze barrierefrei124129130
1
170 Stellplätze gesamt
165 Stellplätze138
16
151
152
17
65
66
39
40
123 93
92
Hauptzufahrt
Badegäste
Grundstücksgrenze
Machbarkeitsstudie
Ersatzneubau Hallenbad
am Standort Freibad
Ennertbad Bonn
Lageplan Maßstab 1:1000Seite 88 von 88

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 03.11.2026, 09:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de